Die EU-Kommission will, dass Verbraucher besser online einkaufen können. Sie will mehr Jugendschutz bei YouTube und mehr europäisches Fernsehen auch bei Netflix. Vor allem aber will sie den Online-Handel regulieren, meint Nico Härting.
Was beim Datenschutz begann, setzt sich bei den Plattformen, beim Geoblocking und mächtigen Verbraucherschutzbehörden fort. Das Maßnahmenpaket, das die Europäische Kommission unter dem schönfärberischen Schlagwort "Digital Single Markets" am Mittwoch vorgestellt hat, ist von der Absicht geprägt, den Online-Handel in Europa einer umfassenden Regulierung zu unterwerfen.
Was Günther Oettinger (CDU) als unbürokratische Lösungen für mehr Jugendschutz und zur Förderung des Online-Handels vorstellte, bezweckt tatsächlich eine intensive staatliche Kontrolle, die es der europäischen Digitalwirtschaft noch schwerer machen wird, im Wettbewerb mit der US-Konkurrenz zu bestehen.
Jugendschutz bei YouTube
Das Paket, das die Europäische Kommission heute vorgestellt hat, besteht aus vier Teilen: Die Kommission möchte neue Regeln für Online-Plattformen aufstellen. Zuerst nimmt sie Video-Plattformen ins Visier und legt einen Entwurf für eine Änderung der Richtlinie über audivisuelle Mediendienste (AVMD-RL) vor.
YouTube und andere Video-Plattformen werden nach diesem Vorschlag gesetzlich zu weitreichenden Maßnahmen des Jugendschutzes und zur Bekämpfung von Hate Speech verpflichtet. Man möchte "sektoral" vorgehen und kündigt an, entsprechende Vorschriften zur Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern in gesetzgeberische Maßnahmen zum Urheber- und Haftungsrecht aufzunehmen. Laut Oettinger will die Kommission aber vor allem auf Selbstverpflichtungen setzen, schon in den nächsten Tagen wollen man den Dialog aufnehmen, so der zuständige EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft. YouTube und andere große Anbieter werden in der Lage sein, den Kontrollaufwand umzusetzen, den der Richtlinienvorschlag fordert. Für Start-Ups und andere aufstrebende europäische Plattformen führt der Vorschlag dagegen zu Haftungsrisiken und einem Compliance-Aufwand, der manches zarte Unternehmenspflänzlein im Kern ersticken wird.
EU-Kommission zum "Digital Single Market": . In: Legal Tribune Online, 26.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19476 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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