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EU-Kommission sieht Verstöße gegen EU-Recht: Kommt das euro­päi­sche TikTok Verbot?

von Tamara Wendrich, LL.M.

20.08.2025

Tiktok

EU-Recht vs. Social-Media-Plattform: Die EU-Kommission sieht Verstöße der App TikTok gegen den DSA. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Algi Febri Sugita

Sorgenkind TikTok: Die Plattform steht regelmäßig in der Kritik. Erst im Mai 2025 hat die EU-Kommission eine neue Einschätzung veröffentlicht, wonach die App gegen EU-Recht verstößt. Was dahintersteckt, erklärt Tamara Wendrich.

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TikTok ist eine der beliebtesten Social-Media-Plattformen weltweit und gehört dem chinesischen Technologiekonzern ByteDance. Erst 2018 ersetzte die App den Vorgänger musical.ly und wurde zum internationalen Phänomen. Auf TikTok können Nutzer Kurzvideos posten und miteinander kommunizieren. Zwar machte seine Erfindung ihren Gründer Zhang Yiming zum Multimilliadär doch die App ist nicht unumstritten.

Vorwürfe wegen der Missachtung von Minderjährigen und Datenschutz häufen sich. Die App verfüge über mangelhafte Kontrollmechanismen und wirke sich insbesondere auf die psychische Gesundheit von Teenagern – der Zielgruppe von TikTok – negativ aus. In den USA laufen seit Längeren Verbotsverfahren gegen die App, ein dauerhaftes Verbot wurde bisher jedoch noch aufgeschoben.

Doch auch andere Regierungen sehen die App kritisch: Ende 2024 beschloss die australische Regierung eine Altersgrenze, wonach die Nutzung von Sozialen Medien wie TikTok erst ab 16 Jahren möglich ist. Schon 2023 verbannten mehrere Länder TikTok von staatlichen Diensthandys. Dieser Entwicklung schloss sich auch die EU-Kommission an.

EU-Kommission: TikTok verstößt vorläufig gegen DSA

Immer öfter brodelt es seitdem in der europäischen Politik- und Gesetzesküche. Zuletzt hat die Europäische Kommission (EU-Kommission) am 15. Mai 2025 eine vorläufige Entscheidung veröffentlicht, wonach die Plattform gegen EU-Recht verstoßen soll. Genauer: Die App sei nicht mit Art. 26 und 39 Digital Services Act (DSA) vereinbar.

Danach wird Werbung auf Online-Plattformen reguliert, zum Beispiel durch ein transparentes Anzeigenregister.

Doch zu dieser Entscheidung bedurfte es Einiges an Vorlauf: Der DSA trat erst im Februar 2024 in der gesamten EU vollständig in Kraft. Mit der Verordnung soll ein "sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld" (Art. 1 Abs. 1 DSA) geschaffen werden.

Nach Art. 33 DSA gelten die Bestimmungen des DSA auch für sogenannte VLOPs (Very Large Online Platforms = sehr große Online-Plattformen) und VLOSEs (Very Large Online Search Engines = sehr große Online-Suchmaschinen). Das sind Online-Plattformen, die monatlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzer in der EU haben und von der EU-Kommissionen als VLOP/VLOSE eingestuft wurden. Erfolgt die Einstufung, muss die EU-Kommission prüfen, ob die VLOPs und VLOSEs den DSA einhalten. Das ist im Fall TikTok im Mai passiert.

Daneben gibt es noch nationale Koordinatoren, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten für kleinere Plattformen zuständig sind, in bestimmten Fällen aber auch für VLOPs und VLOSEs.

Bereits mehrere förmliche Verfahren gegen TikTok

Im April 2023 stufte die Kommission TikTok neben weiteren Webseiten als sehr große Online-Plattform ein. "Nach Einstufung als VLOP startet bei Verdacht eines Verstoßes gegen den DSA eine Art Vorprüfung", ordnet Prof. Dr. Müller-Terpitz im Gespräch mit LTO ein. Er ist Dozent für Öffentliches Recht, Recht der Wirtschaftsregulierung und Medien an der Universität Mannheim und Mitherausgeber eines Kommentars zum DSA. "Während der Vorprüfung", führt Müller-Terpitz fort, "können Auskünfte durch die EU-Kommission von der Plattform zur Sachverhaltsausklärung eingeholt werden. Im Anschluss wird ein förmliches Verfahren nach Artikel 66 DSA eröffnet."

Das ist im Fall von TikTok nun schon mehrfach passiert. Im Februar 2024 wurde ein erstes förmliches Verfahren wegen möglicher Verstöße unter anderem gegen Vorgaben zum Minderjährigenschutz, zur Werbetransparenz und zum fehlendem Zugang zu Daten für Forscher eingeleitet. Im Dezember 2024 wurde im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen in Rumänien ein weiteres förmliches Verfahren gegen den Social-Media-Riesen eingeleitet. Dabei geht es unter anderem um intransparente politische Werbung und nicht gekennzeichnete bezahlte politische Inhalte.

Daneben wurde im April 2024 ein Verfahren wegen der geplanten Einführung von "TikTok Lite" in Frankreich und Spanien gestartet. Weil TikTok zusicherte, die abgespeckte Version seiner App aber doch nicht in der EU zu vermarkten, hat die EU-Kommission dieses Verfahren abgeschlossen.

Bußgeld bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes

Im Mai 2025 veröffentlichte die EU-Kommission nun ihre vorläufige Einschätzung zu Teilen des Verfahrens wegen Verstoßes gegen Regeln zu Online-Werbung. Dass die Kommission zu dem Ergebnis kommt, TikTok verstoße gegen die Werberegeln im DSA, findet Müller-Terpitz "wenig überraschend": Auf tatsächlicher Ebene sei schnell überprüft, ob ein Anzeigenregister besteht und ob Werbung transparent geschaltet ist, meint er. "Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Plattform nachlegt", prognostiziert der Dozent.

Damit meint er, dass der Ball jetzt bei TikTok liegt: Die App kann im nächsten Schritt nämlich schriftlich zu der Einschätzung Stellung nehmen und Maßnahmen ergreifen. Erst wenn sie nichts unternimmt, droht der Plattform ein finaler Beschluss und ein hohes Bußgeld. Nach Art. 74 Abs. 1 DSA kann eine Geldbuße bis zu sechs Prozent des Gesamtjahresumsatzes betragen.

Eine kostspielige Entscheidung der Kommission hält auch Dr. Torsten Kraul nicht für ausgeschlossen. Er ist als Partner in der Kanzlei Noerr unter anderem im Bereich des IT- und Datenschutzrechts tätig. "Die Kommission hat im Rahmen des Digital Markets Act durch Bußgeldentscheidungen gegen Apple und Meta nachdrücklich unter Beweis gestellt, dass sie zu einer konsequenten Sanktionierung von Verstößen bereit ist. Diese Praxis legt nahe, dass auch im Anwendungsbereich des DSA mit einer vergleichbaren Durchsetzungsbereitschaft zu rechnen ist", schätzt er die Entwicklung ein. Die Rekord-Bußen lagen in diesen Verfahren bei 500 und 200 Millionen Euro.

TikTok-Verbot unwahrscheinlich

Es kommt jetzt also auf den finalen Beschluss der Kommission nach Art. 73 DSA an. Müller-Terpitz sieht die vorläufige Entscheidung hierfür bereits als "Indiz". Das sieht auch Kraul so. Er geht davon aus, "dass angesichts der Begründungstiefe, insbesondere der internen Dokumentenanalysen, Tests der TikTok-Systeme und Expertenbefragungen im Rahmen der Untersuchungen durch die Kommission sowie der Bestätigung durch unabhängige Forscher eine substanzielle Abweichung vom vorläufigen Ergebnis eher unwahrscheinlich erscheint."

Ein Verbot hält Müller-Terpitz dagegen für unwahrscheinlich. "Der DSA kennt keine Rechtsgrundlage für ein Verbot", führt er aus. "Außerdem müssten dabei auch grundrechtliche Belange wie zum Beispiel der Schutz der unternehmerischen Freiheit aus Artikel 16 der EU-Grundrechte-Charta berücksichtigt werden." Lediglich nationale Koordinatoren können im Ausnahmefall nach Art. 51 Abs. 3 UAbs. 1 Buchstabe b DSA eine vorübergehende Aussetzung von Plattformen, nicht aber von VLOPs und VLOSEs erwirken.

Auch die deutsche Bundesregierung strebt derzeit kein Verbot an. Zwar sprach sich Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) für die Einführung einer Altersgrenze aus, die Frage nach der Umsetzungsmöglichkeit eines TikTok-Verbots blieb in der Regierungskonferenz am 18.06.2025 durch den Pressesprecher des Bundesjustizministeriums aber unbeantwortet.

TikTok könnte Individualklage erheben

Aber schon die vorläufige Entscheidung wirkt sich auf die anwaltliche Arbeit aus, bemerkt Kraul. "Mandanten, insbesondere große Online-Plattformen, sind nun noch stärker sensibilisiert und implementieren zunehmend proaktive DSA-Compliance-Maßnahmen", berichtet er.

Gegen den finalen Beschluss stünde TikTok noch der Rechtsweg zum Gerichtshof der Europäischen Union offen. Denn gegen Beschlüsse nach Art. 288 Abs. 4 Vertrag über die Arbeitsweise der Union (AEUV), wie der nach Art. 73 DSA einer ist, kann TikTok im Wege der Individualklage nach Art. 263 Abs. 4 AEUV vorgehen.

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Sammelklage gegen TikTok vor deutschem Gericht

Auch vor deutschen Gerichten gibt es aktuelle Entwicklungen in Sachen TikTok. Im Februar 2025 reichte die SOMI (Stichting Onderzoek Marktinformatie) eine Sammelklage auf Schadensersatz beim Kammergericht ein. SOMI ist eine niederländische, von der EU anerkannte NGO, die Verbraucher bei Datenschutz- und Sammelklagen gegen Techriesen unterstützt.

Die Klage ist eine der ersten Abhilfeklagen nach § 44 Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG). Das VDuG setzt seit Oktober 2023 die EU-Verbandsklagenrichtlinie um. Rechtsanwältin Dr. Lea Stegemann erklärt, dass mit der neuen Klageart erstmals direkt Schadensersatz per Sammelklage erstritten werden kann. Zuvor konnten Verbraucher mit der Musterfeststellungsklage nur das Bestehen einer Schadensersatzpflicht gerichtlich feststellen lassen. Die betroffenen Verbraucher müssen sich der jetzigen Klage nur anschließen, führt die Juristin aus, die für Noerr im Bereich des kollektiven Rechtschutzes und im Datenschutzrecht tätig ist.

SOMI fordert Schadensersatz, gestaffelt nach dem Alter der Nutzer wegen Verstößen gegen den DSA, die DSGVO und den AI Act. TikTok soll demnach höchstpersönliche Nutzerdaten sammeln, analysieren und heimlich Persönlichkeits- und Verhaltensprofile für Werbezwecke erstellen. Außerdem würden Nutzer durch den Algorithmus gezielt abhängig gemacht.

Stegemann ist gespannt auf das Verfahren: "In Europa wird die Regulierung digitaler Unternehmen sowohl öffentlich-rechtlich als auch privat-rechtlich durchgesetzt. Unternehmen müssen ihre Geschäftsmodelle daher im Zweifel in mehreren Verfahren gleichzeitig verteidigen", erklärt sie.

Auch ohne drohendes Verbot steht damit fest: TikTok wird nationale und europäische Judikativ- und Legislativorgane sowie politische Akteure in den kommenden Jahren intensiv beschäftigen.

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EU-Kommission sieht Verstöße gegen EU-Recht: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57943 (abgerufen am: 17.08.2026 )

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