EU-Initiative zu alternativer Streitbeilegung: Sch­neller, bil­liger und ein­fa­cher zum Recht kommen

Dr. Jürgen Klowait

05.12.2011

Wenn bei einem Versandverkauf aus dem EU-Ausland etwas schief geht, war die Rechtsdurchsetzung für den Käufer bisher oft schwierig und teuer. Nach Plänen der Europäischen Kommission soll sich das bald ändern. Wie Brüssel Verfahren wie Mediation, Schlichtung und Ombudsstellen fördern und so die Rechte von Verbrauchern stärken will, erklärt Jürgen Klowait.

Im Jahr 2010 hatte jeder fünfte Verbraucher in Europa Probleme, der innerhalb des Binnenmarktes Waren oder Dienstleistungen bestellte. Als Reaktion darauf hat die EU-Kommission nun Vorschläge erarbeitet, die gewährleisten sollen, dass Konflikte etwa wegen einer abredewidrigen Abbuchung von Versandkosten oder auch einer unvollständigen Lieferung in Zukunft europaweit auch ohne Einschaltung eines Gerichts gelöst  werden können.

Die von EU-Kommissar John Dalli Ende November 2011 vorgestellten Regelungen sollen innerhalb der EU für alle Waren und Dienstleistungen gelten - unabhängig davon, worum es in dem vertraglichen Streit geht und wo das Rechtsgeschäft zustande gekommen ist. Erfasst werden also nationale Vertragsschlüsse wie auch solche im EU-Ausland. Speziell für grenzüberschreitende Online-Käufe soll zudem eine einheitliche Plattform im Internet geschaffen werden, mit der sich vertragliche Streitigkeiten innerhalb von 30 Tagen vollständig beilegen lassen.

Mehr Vertrauen in den Binnenmarkt soll Wirtschaftswachtum befügeln 

Schneller, einfacher und billiger als ein Gerichtsverfahren – das sind die Hauptziele, die Brüssel mit der Einrichtung eines allgemeinen, EU-weiten Zugangs zu alternativen Streitbeilegungsverfahren verfolgt. Nach Schätzungen der Kommission sollen alleine die EU-Verbraucher damit Einsparungen in Höhe von 22,5 Millarden Euro jährlich erzielen; die Kosten für nicht geregelte Verbraucherstreitigkeiten würden damit halbiert.

Hintergrund ist, dass gerade bei Einkäufen im EU-Ausland viele Verbraucher ihre Ansprüche nicht konsequent verfolgen. Die entscheidende Hemmschwelle besteht in langwierigen, teuren und – insbesondere bei Auslandsbezügen – oft komplizierten Gerichtsverfahren. Diesem Missstand will John Dalli nun mit einem allgemeinen und leichteren Zugang zu alternativen, von neutralen Dritten geleiteten Streitbeilegungsverfahren als einer echte Alternative für den Verbraucher begegnen.

Zu den Gewinnern zählen nach Überzeugung der Kommission aber auch die Anbieter von Dienstleistungen sowie die Verkäufer und Händler selbst. Kommissar Dalli verweist darauf, dass ein außergerichtlich beigelegter Streit zur Kunden- und Imagepflege beiträgt und das Vertrauen des Verbrauchers in seinen Vertragspartner stärkt. Damit würde zugleich auch das Vertrauen in den EU-Binnenmarkt insgesamt steigen. Im Ergebnis zielt das neue Vorschriftenbündel also auch darauf ab, das Wachstum der EU-Wirtschaft zu beflügeln.

Konsequente Weiterentwicklung der außergerichtlichen Streitbeilegung

Die Regelungsvorschläge sollen dafür sorgen, dass die geplanten Neuerungen schrittweise bis 2015 EU-weit greifen. Im Detail sieht die "Richtlinie über alternative Streitbeilegung" vor, dass die Unternehmen ihre Kunden darüber informieren müssen, an welche Streitbeilegungsstelle sie sich wenden können. Diese muss den Streit innerhalb von 90 Tagen regeln, dabei aber bestimmte Qualitätsanforderungen in Sachen Qualifikation der Mitarbeiter, Unparteilichkeit, Transparenz, Effektivität und Fairness erfüllen.

Noch schneller soll dem Verbraucher geholfen werden, wenn Probleme bei grenzüberschreitenden Online-Einkäufen auftreten. Die ebenfalls vorgestellte "Verordnung über Online-Streitbeilegung" sieht eine EU-weite im Internet abrufbare Plattform vor, über welche die Verbraucherbeschwerde automatisch an die zuständige nationale Streitbeilegungsstelle weitergeleitet wird. Diese muss dann innerhalb einer 30-Tages-Frist entscheiden.

Die Vorschläge der Kommission müssen noch vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU angenommen werden; Kommissar Dalli rechnet damit bis Ende 2012. Danach sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, die zitierte Richtlinie innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umzusetzen. Während ihre Regelungen damit schon 2014 EU-weit greifen, soll die Plattform für Online-Streitbeilegung erst Anfang 2015 einsatzbereit sein. Hintergrund dafür ist, dass mit ihrer Errichtung völliges Neuland beschritten. Auch gilt es, bis dahin noch außergerichtliche Streitbeilegungsstellen neu zu errichten oder bereits vorhandene auszubauen. Die bislang nur regional und branchenbezogen vorhandene Infrastruktur der bereits bestehenden Streitbeilegungsstellen würde damit flächendeckend ausgebaut.

Im Ergebnis setzt die EU mit der aktuellen Initiative ihre Linie fort, Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung intensiv zu fördern. Schon die Europäische Mediationsrichtlinie hat seit 2008 insoweit europaweit Impulse gesetzt. Im Sinne einer differenzierten Streitkultur und des Verbraucherschutzes muss man diese Entwicklung begrüßen - ihr Erfolg wird letztlich aber auch von der Konsequenz und Qualität ihrer Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten abhängen.

Der Autor Dr. Jürgen Klowait ist Rechtsanwalt & Mediator sowie Leiter des Gelsenkirchener Rechtsbereiches der E.ON Kernkraft GmbH. Er ist Mitgründer des Round Table Mediation & Konfliktmanagement der Deutschen Wirtschaft und Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen zur Wirtschaftsmediation. Gemeinsam mit Frau Prof. Ulla Gläßer wird er einen Kommentar zum künftigen Mediationsgesetz herausgeben.

 

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Zitiervorschlag

EU-Initiative zu alternativer Streitbeilegung: . In: Legal Tribune Online, 05.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4965 (abgerufen am: 05.10.2024 )

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