Freizügigkeit in der EU: Keine neuen Grenzen ziehen

von Wolfram Steckbeck

11.10.2013

Innenminister Friedrich will nicht, dass sich Lampedusa wiederholt, schließt aber humanere Bedingungen in der Flüchtlingsfrage aus. Und er setzt noch eins drauf: Auch die "Armutseinwanderung" von Bulgaren und Rumänen müsse ein Ende haben. Die Freizügigkeit gilt aber nicht nur für Fachkräfte, sondern für alle Europäer, meint Wolfram Steckbeck, und einen Missbrauch bekämpfe bereits das geltende Recht.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich fordert mehr Härte gegen wirtschaftliche Migranten. Doch welchen Grund soll Migration haben, wenn nicht einen wirtschaftlichen? Die Migration aus familiären Gründen, also etwa zur Heirat eines fremden Staatsangehörigen, ist relativ selten. Die meisten Menschen wandern aus, weil in ihrem Land die wirtschaftlichen Bedingungen schlecht sind und woanders Arbeitskräfte dringend benötigt werden.

Die Migration aus wirtschaftlichen Motiven ist außerdem sogar erwünscht. Wie soll Deutschland in Zukunft auskommen ohne Pflegekräfte aus anderen Ländern? Schon heute suchen deutsche Unternehmen und Behörden händeringend nach EDV-Fachleuten. Bei Handwerkern ist die Situation nicht viel besser.

Natürlich kommt es bei einer solchen Migration auch zu Reibungsverlusten, weil Anforderungsprofil und Angebot nicht immer zusammenpassen. Der von Friedrich vor der EU-Innenministerkonferenz behauptete "Missbrauch der Sozialsysteme" und die daraus angeblich entstehenden Probleme für die Gemeinden liegen aber wohl nicht vor: Anfang der Woche berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung über eine aktuelle Studie der EU-Kommission, aus der sich ergebe, dass es keine übermäßige Belastung der deutschen Sozialsysteme durch Einwanderer aus den südlichen Ländern der EU gebe.

Friedrich bedient Ängste, wo er rechtlich nicht weiterkommt

Soweit Friedrich auf Probleme mit Roma aus Südeuropa hinweist, vermischt er dabei das Problem der Ausgrenzung dieser Volksgruppe zum Beispiel in Rumänien mit der Migrationsfrage in der EU. Überhaupt entsteht der Eindruck, der Innenminister bediene immer dann dumpfe Angstgefühle, wenn er im rechtlichen Bereich nicht mehr weiter kommt. Denn so einfach ist es nicht, Unionsbürger aus einem anderen Mitgliedstaat fernzuhalten.

Zunächst einmal verbietet Art. 18 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) "jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit". Sondervorschriften für Rumänen und Bulgaren wird es schon deshalb nicht geben dürfen. Und wo wollte Friedrich auch die – neuen – Grenzen ziehen?

Die Arbeitsmigranten aus Griechenland und Spanien, aus Portugal und Italien sind und waren uns doch willkommen. Nicht umsonst nennt das Freizügigkeitsgesetz (FreizügG) in § 2 als ersten Grund für das Recht auf Freizügigkeit den Aufenthalt als Arbeitnehmer, zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung.

Bestehende Gesetze reichen aus

"Wir müssen die Möglichkeit schaffen, bei Missbrauch des Freizügigkeitsrechts auszuweisen und die Wiedereinreise von Ausgewiesenen zu verwehren", fordert Friedrich. Nur, dieses Instrumentarium gibt es längst. Das Recht auf Einreise und Aufenthalt kann nach § 6 FreizügG verloren gehen – und zwar aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit. Aus den gleichen Gründen kann auch die Einreise verweigert werden. Erst nach Erwerb des Daueraufenthaltsrechts nach fünf Jahren kann der Verlust des Freizügigkeitsrechts nur noch aus schwerwiegenden Gründen festgestellt werden.

Das Haus Europa hat nicht nur schöne Zimmer, sondern auch ziemliche Bruchbuden. Dennoch ist es ein Haus, in dem die verschiedenen Völker in Frieden miteinander leben. Noch vor 70 Jahren war dies unvorstellbar. Wer allerdings in einem Zimmer dieses Hauses zündelt, sollte sich nicht wundern, wenn plötzlich das ganze Haus in Flammen steht.

Die Einheit Europas gibt es nicht umsonst und Arbeitsmigranten aus Südeuropa bekommen wir nicht zum Nulltarif. Die Äußerungen von Friedrich sind deshalb äußerst gefährlich, auch wenn er sie inzwischen in der offiziellen Pressemitteilung zum Treffen der EU-Innenminister relativiert hat, indem er feststellt, die Freizügigkeit sei eine der wichtigsten Errungenschaften und einer der sichtbarsten Vorzüge Europas für seine Bürger.

Der Autor Wolfram Steckbeck ist Rechtsanwalt in Nürnberg und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen AnwaltVerein.

Zitiervorschlag

Wolfram Steckbeck, Freizügigkeit in der EU: Keine neuen Grenzen ziehen . In: Legal Tribune Online, 11.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9784/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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