Das EU-Einheitspatent: Ein System mit Zukunft?

von Dr. Tilman Müller-Stoy und Armin Schwitulla LL.M.

20.02.2017

2/2: Deutsch als Amtssprache

Einer der Kernstreitpunkte bei dem Aufbau des Einheitspatentsystems war die Sprachenregelung. Zwar hat man nicht die einfachste und kostengünstigste Lösung gewählt und ausschließlich Englisch zugelassen. Aber immerhin konnte man sich mit Englisch, Französisch und Deutsch auf drei Amtssprachen einigen, was jedoch maßgeblich zum Ausscheiden Spaniens aus dem Einheitspatentsystem beigetragen hat.

Verhandlungen vor den Lokal- oder Regionalkammern finden grundsätzlich in der jeweiligen Landessprache statt, allerdings kann das jeweilige Land die Benutzung weitere Sprachen zulassen. Vor der Zentralkammer ist die Sprache des erteilten Patents Verfahrenssprache. Die Verfahrenssprache vor dem Berufungsgericht wiederum ist diejenige aus der ersten Instanz.

Während einer mehrjährigen Übergangsphase besteht für das Bündelpatent eine parallele Zuständigkeit des Einheitspatentgerichts und der nationalen Gerichte. Während dieses Zeitraums kann der Patentinhaber die ausschließliche Zuständigkeit des Einheitspatentgerichts für das Bündelpatent ausschließen (sogenanntes opt-out), etwa, weil er zunächst abwarten möchte, wie sich das System entwickelt.

Start des EU-Einheitspatents fraglich

Das Brexit-Referendum führte zu einer gewissen Schockstarre, denn das Vereinigte Königreich gehört neben Deutschland und Frankreich gegenwärtig zu den drei Staaten, deren Partizipation für das Inkrafttreten des Einheitspatentsystems rechtlich zwingend erforderlich ist.

Nach zwischenzeitlichen Überlegungen in anderen EU-Staaten, ein modifiziertes Einheitspatentsystem ohne das Vereinigte Königreich zu realisieren, kündigte die britische Regierung allerdings im November 2016 an, weiterhin partizipieren zu wollen und dies im Frühjahr 2017 durch Ratifizierung des nötigen Abkommens umzusetzen. Für diesen Fall könnte das System Ende 2017, Anfang 2018 starten.

Ob das allerdings tatsächlich so kommen wird, ist zunächst eine politische Frage, denn es bedarf hierfür weiterer parlamentarischer Akte des Vereinigten Königreichs. Hinzu treten rechtliche Hürden: Theresa May hat wiederholt und nachdrücklich als wesentliches Ziel des Brexit betont, die Zuständigkeit des EuGH für das Vereinigte Königreich zu beenden.

Der "harte" Brexit wird zum Problem

Nun ist zwar das Einheitspatentgericht kein Gericht der EU, es hat aber Zweifelsfragen des von ihm anzuwendenden EU-Rechts dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen. Dazu gehören die beiden Verordnungen über das Einheitspatent sowie verschiedene EU-Richtlinien und in gewissem Umfang EU-kartellrechtliche Fragen.

Unter diesen Umständen verdient die vor dem Parlament abgegebene Erklärung von Jo Johnson, dem neuen IP-Minister des Vereinigten Königreichs, genauere Beachtung, nach der die Frage der Beteiligung von Nicht-EU Staaten am Einheitspatentgericht Teil der Austrittsverhandlungen sein wird. Da diese Frage sich in erster Linie für das Vereinigte Königreich selbst stellt, kann man eine Ratifizierung des Systems vor diesen Verhandlungen jedenfalls nicht sicher erwarten.

So wird sich auch die deutsche Regierung vor Hinterlegung der deutschen Ratifizierungsurkunde fragen müssen, ob sie ein System in die Welt setzen will, dessen Fortbestand vor Klärung der hier nur angedeuteten Probleme mit gravierenden Rechtsunsicherheiten belastet ist.

Zuverlässige Prognosen sind deshalb derzeit nicht möglich. Gegebenenfalls wird sich aber schon im Verlauf dieses Frühjahres eine Tendenz abzeichnen, denn Großbritannien plant, im März offiziell den Austritt zu erklären.

Dr. Tilman Müller-Stoy ist Partner bei Bardehle Pagenberg und dort als Rechtsanwalt Co-Praxisleiter der Patent Litigation Group. Sein Schwerpunkt liegt auf Patentstreitverfahren, insbesondere in grenzüberschreitenden Fallkomplexen. Er berät auch im Bereich Technologietransfer, vor allem beim Erwerb oder der Lizenzierung von Patenten.

Armin Schwitulla ist Rechtsanwalt bei Bardehle Pagenberg und auf Patentstreitverfahren spezialisiert. Er hat einen Master of Law (IP) an der Queen Mary University of London absolviert.

Zitiervorschlag

Dr. Tilman Müller-Stoy und Armin Schwitulla LL.M., Das EU-Einheitspatent: Ein System mit Zukunft? . In: Legal Tribune Online, 20.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22144/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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