Druckversion
Montag, 10.08.2026, 21:15 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/eu-charta-digitale-grundrechte-entwurf-kritik
Fenster schließen
Artikel drucken
21316

Kommentar zur Digitalcharta: "Digi­tale Grund­rechte" – warum eigent­lich?

von Prof. Niko Härting

01.12.2016

Digitale Grundrechte

© beebright - Fotolia.com

Die von diversen Prominenten und der "Zeit-Stiftung" lancierte "Digitalcharta" mag gut gemeint sein – gut gemacht ist sie beileibe nicht. Im Gegenteil: Hinter der Forderung nach neuen Grundrechten lauern Zensurphantasien, meint Niko Härting.

Anzeige

Die "Zeit-Stiftung" veröffentlichte gestern den Entwurf einer "Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union", verfasst unter anderem von dem möglichen SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz und dem grünen Europaabgeordneten Jan Philipp Albrecht. Die Aktivistin Yvonne Hofstetter hatte zuvor um Unterstützung geworben und träumte von einem europäischen "Verfassungskonvent".

Hohe Ansprüche also, aber eine sehr deutsche Aktion, die Aktivisten ganz unterschiedlicher Lager im gemeinsamen Glauben vereint, den richtigen Kurs für Europa zu kennen. Dahinter mag ein hehrer Anspruch stehen, aber auch eine vermessene Haltung. "Am deutschen Wesen mag die Welt genesen": In der langen deutschen Nachkriegszeit war dieses politische Schlagwort verpönt. Heute aber meint man, wir Deutschen seien dazu berufen, "digitale Grundrechte" für ganz Europa aus der Wiege zu heben.

Überhaupt: Warum eigentlich "digitale Grundrechte", wenn es doch bereits eine europäische Grundrechtecharta (GRCh) gibt? Offenkundig meinen die Verfasser der Charta, die GRCh reiche "im digitalen Zeitalter" nicht mehr aus. Damit ist zugleich die Richtung der "digitalen Grundrechte" vorgegeben. Im "digitalen Zeitalter" geht es den Verfassern nicht um die gesellschaftlichen Perspektiven, die die elektronische Kommunikation eröffnet. Stattdessen richten sie den starren Blick auf tatsächliche und vermeintliche Gefahren der Vernetzung: Das Internet als Hochrisikozone, in der die "normalen" Grundrechte zum Schutz der Bürger ganz einfach nicht mehr ausreichen.

Putin und Erdogan würden eine solche Charta sofort unterschreiben

Geschützt werden soll allerdings nicht etwa der freie Austausch von Meinungen, die weltweite Kommunikation, die Organisation von Gleichgesinnten. Die  Versammlungsfreiheit kommt in der "digitalen Charta" ebenso wenig vor wie die Vereinigungsfreiheit. Und zur Meinungsfreiheit gibt es in Art. 5 Abs. 1 ein kurzes Bekenntnis, das lediglich wiederholt, was ohnehin in Art. 11 GRCh verankert ist. In weiteren Absätzen folgt dann eine lange Liste von Einschränkungen, die das eigentliche Ziel der Verfasser zu sein scheinen. "Digitale Hetze" soll danach ebenso ausgemerzt werden wie "Mobbing". Und jegliche Aktivitäten, die auch nur geeignet sind, "den Ruf einer Person ernsthaft zu gefährden", sollen verboten werden. Putin und Erdogan würden eine solche Charta sofort unterschreiben.

Freiheit, Gleichheit, Sicherheit: Die Charta hangelt sich zunächst durch Allgemeinplätze und listet dann ab Art. 6 Gefahrenherde auf, die es zu bekämpfen gilt, namentlich  etwa das Profiling, die Such- und Selektionsalgorithmen großer IT-Konzerne und Künstliche Intelligenz. Datenschutz, Datensicherheit, informationeller Selbstbestimmung und "Datensouveränität" werden gleich drei Artikel gewidmet,  obwohl man gerade erst ein neues europäisches Datenschutzpaket verabschiedet hat, an dessen Wirkungsmacht die Verfasser offensichtlich selbst nicht glauben. Sogar das umstrittene "Recht auf Vergessenwerden" soll Verfassungsrang erhalten. Zuletzt folgt noch eine etwas naive Solidaritätsbekundung mit den Urhebern, denen ein "fairer Anteil an den Erträgen" zustehen müsse, "die aus der digitalen Nutzung ihrer Immaterialgüter erwirtschaftet werden ".

Verfasser flüchten ins Ungefähre

Vor der zu erwartenden Kritik fliehen die Verfasser ins Ungefähre. Jan Philipp Albrecht will von einem "Verfassungskonvent" nichts gewusst haben. Ganz allgemein gibt man die Devise aus, es handele sich ja nur um einen "Diskussionsanstoß". Etwas mehr Bekenntnis zum eigenen Wort darf man von Akteuren, die bewusst den politischen Raum betreten, erwarten.

Die "Charta" ist eine Kopfgeburt. Sie schürt Ängste und huldigt dem individualistischen Ideal eines "selbstbestimmten" Lebens aus Sicht städtischer Besserverdiener mit akademischem Abschluss. Lebensferner, abgehobener und egozentrischer könnte ein solcher Entwurf nicht sein.

Der Autor Niko Härting ist Rechtsanwalt in Berlin (HÄRTING Rechtsanwälte) und Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR Berlin).

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Niko Härting, Kommentar zur Digitalcharta: . In: Legal Tribune Online, 01.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21316 (abgerufen am: 10.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Europa
    • Grundrechte
    • Hass-Posts
    • Internet
    • Internet-Kriminalität
    • Mobbing
Außenansicht des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe 31.07.2026
Richter

Verfassungsbeschwerde erfolgreich:

Reni­tente Fami­li­en­rich­terin muss sich keiner ärzt­li­chen Unter­su­chung unter­ziehen

Wegen auffälligen Verhaltens einer Richterin ordnete der LG-Präsident eine ärztliche Untersuchung an. VG und OVG billigten das – das BVerfG widerspricht: Ein hartnäckiger Streit über Gerichtszuständigkeiten trägt keinen Paranoia-Verdacht.

Artikel lesen
Ein ukrainischer Soldat hilft seinem Kameraden den Helm aufzusetzen. 30.07.2026
Ukraine-Krieg

Keine vereinfachte Aufnahme mehr in die EU:

Was ändert sich für wehrpf­lich­tige Ukrainer?

Viele ukrainische Männer wollen nicht im Krieg gegen Russland kämpfen. Sie fliehen unter anderem nach Deutschland. Doch das wird jetzt schwieriger, die vereinfachten Aufnahmeregeln sollen nicht mehr gelten.

Artikel lesen
Bundeskanzler Friedrich Merz 24.07.2026
Beleidigung

Debatte um § 188 StGB:

"Poli­ti­ker­be­lei­di­gung" nicht abschaffen, son­dern eng aus­legen

Gehen Staatsanwaltschaften unverhältnismäßig gegen geringfügige Politikerbeleidigungen im Netz vor? Manchmal schon, meint Benjamin Krause und plädiert für eine restriktive Auslegung.

Artikel lesen
Ein Mitarbeiter vom BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge steht im Flughafen Hannover vor Afghaninnen und Afghanen aus den Bundesaufnahmeprogrammen, 20.11.2025. 24.07.2026
Afghanistan

BVerfG rügt aktuelle Bundesregierung:

Pau­schaler Afg­ha­nistan-Auf­nah­me­stopp ver­stößt gegen das Will­kür­verbot

Erfolg in Karlsruhe für eine Afghanin und ihre Söhne: Die Bundesregierung hätte nicht pauschal die Aufnahmeerklärungen im Rahmen der "Menschenrechtsliste" für ungültig erklären dürfen. Ob die Familie ein Visum erhält, ist aber fraglich.

Artikel lesen
Blick durch den Zaun auf die FIFA-Zentrale auf dem Zürichberg mit einem riesigen Fußball im Garten. 16.07.2026
Fußball

EuGH zu Spielerberatern:

FIFA-Regeln könnten gegen Kar­tell­recht ver­stoßen

Das Landgericht Mainz wollte vom EuGH wissen, ob die FIFA-Regeln für Spielervermittler mit dem Kartellverbot vereinbar sind. Zumindest bei einigen Vorgaben ist das wohl nicht der Fall.

Artikel lesen
Ein ukrainischer Soldat am 13.06-2026 mit einer Interceptor-Drohne nahe der Frontlinie am Stadtrand von Sumy im Nordosten der Ukraine. 15.07.2026
Ukraine-Krieg

EU-Einigung:

Keine ver­ein­fachte Auf­nahme mehr für wehrpf­lich­tige Ukrainer

Ausreisestempel oder Schreiben: Ukrainische Männer, die in der EU von vereinfachten Aufnahmeregeln profitieren wollen, sollen künftig Belege liefern müssen. Was sieht die Einigung genau vor?

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Deals Le­gal / M&A / Pri­va­te Equi­ty (w/m/d)

PwC Legal AG, Mün­chen

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Düs­sel­dorf

Logo von PwC Legal AG
Syn­di­kus­rechts­an­walt - Ver­trags­ver­hand­lung und IT (w/m/d)

PwC Legal AG, Düs­sel­dorf

Logo von Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Voll­ju­rist (m/w/d) Bau- und Im­mo­bi­li­en­recht

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Wies­ba­den

Logo von FernUniversität Hagen
Wis­sen­schaft­li­che*n Mit­ar­bei­ter*in (w/m/d) am Lehr­stuhl für Bür­ger­li­ches...

FernUniversität Hagen, Ha­gen

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Han­no­ver

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Deals Le­gal / M&A / Pri­va­te Equi­ty (w/m/d)

PwC Legal AG, Frank­furt am Main

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Deals Le­gal / M&A / Pri­va­te Equi­ty (w/m/d)

PwC Legal AG, Nürn­berg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Giving Back

10.09.2026, Frankfurt am Main

RVG: Kostenfestsetzung 1 - Grundlagen

17.08.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

18.08.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Schnittstellen Miet- und WEG-Recht: Erprobte Konzepte bei Problemen mit der vermieteten ETW

18.08.2026

Fehlerquellen im Erbschaftsteuerrecht

18.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH