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EGMR zu Haft türkischer Journalisten: Bit­terer Erfolg in Straßburg

von Dr. Markus Sehl

20.03.2018

Türkei: Schwieriges Pflaster

© robsonphoto - adobe.stock.com

Der EGMR hat die Türkei wegen der Inhaftierung von zwei Journalisten verurteilt – wahrscheinlich zu spät. Er hat deutlich gemacht, was auf dem Spiel steht: Die endgültige Beseitigung des Rechtsstaates.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Fall von zwei inhaftierten Journalisten die Türkei wegen der Verletzung von Menschenrechten verurteilt (Urt. v. 20.03.2018, Beschw.-Nr. 13237/17 und Beschw.-Nr. 16538/17). Die Untersuchungshaft der beiden verstoße gegen das Recht auf Freiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung, heißt es in der Pressemitteilung des EGMR. Kritik an der türkischen Regierung dürfe die Türkei nicht als Terrorunterstützung ahnden. Die beiden Journalisten müssen mit 21.500 Euro entschädigt werden.

Das Kammer-Urteil ist der erste Erfolg in Straßburg für türkische Journalisten, die nach dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 verhaftet worden waren. Seitdem hat die Türkei nach Schätzungen von NGOs und der UN rund 100.000 Menschen festgenommen, und etwa 50.000 dauerhaft inhaftiert. Darunter auch zahlreiche Journalisten, Rechtsanwälte und Richter.

Die beiden türkischen Journalisten Mehmet Hasan Altan und Sahin Alpay, die den EGMR angerufen hatten, sind einige Wochen nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei verhaftet worden, und befanden sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Türkei wirft ihnen vor, Mitglieder der sogenannten Gülen-Bewegung zu sein. Von der türkischen Regierung wird diese als Terrororganisation eingeschätzt und für den Putschversuch verantwortlich gemacht.

Schützenhilfe für das türkische Verfassungsgericht

Der Fall der beiden Journalisten hatte in der Türkei zu einem offenen Kräftemessen zwischen dem Verfassungsgericht und dem Istanbuler Instanzgericht geführt. Das Gericht hatte sich geweigert, die Journalisten freizulassen, obwohl das Verfassungsgericht zuvor entschieden hatte, dass die andauernde Untersuchungshaft für die beiden Männer deren Recht auf Freiheit und Sicherheit sowie die Meinungs- und Pressefreiheit verletze.

Nun hat der EGMR dem türkischen Verfassungsgericht Schützenhilfe aus Straßburg geschickt. In der Begründung seines Urteils führte es aus: "Eine letzte und bindende Entscheidung des Verfassungsgerichts durch ein anderes Gericht in Frage zu stellen, verstößt gegen fundamentale Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit, beide werden vom Schutz des Art. 5 der EMRK umfasst." Es handle sich dabei um "Eckpfeiler jeder Garantie gegen Willkür".

Der EGMR drückt deutlich seine Besorgnis darüber aus, dass ein Instanzgericht die Entscheidung des Verfassungsgerichts offen missachte. Eine Entwicklung, die auch in anderen Staaten der Gemeinschaft ernsthaft jede Rechtsstaatlichkeit im Kern bedrohen würde.

Der direkte Weg zum EGMR als letzte Hoffnung?

Der EGMR urteilt in diesem Fall nicht nur über den Zustand von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat, sondern er ist gleichsam auch in eigener Sache betroffen. Wer in Straßburg die Verletzung von Rechten aus der EMRK rügen will, muss zunächst den Rechtsweg in seinem Nationalstaat ausgeschöpft haben – wie verändert sich die Lage aber, wenn möglicherweise in einem Staat offenkundig gar kein effektiver Rechtsweg mehr offen steht? Bleibt dann der EGMR nicht sofort als die letzte Hoffnung? Ein Staat, in dem ein Instanzgericht offen Verfassungsgerichtsentscheidungen ignoriert, dürfte ernsthafte Zweifel an dieser Zulässigkeitsvoraussetzung wecken.

Der EGMR findet auch hier eine deutliche Botschaft an die Türkei. Zwar betont er, dass er an seiner Linie festhalte, dass für ihn das Verfassungsgericht immer noch eine "effektive Beschwerdeinstanz" darstelle, also weiterhin für Fälle aus der Türkei zuerst angerufen werden muss. Aber es setzt gleich hinterher, dass es sich vorbehalten wird, das Rechtssystem zu beobachten, und zwar "vor allem mit Blick auf die weitere Rechtsprechung der Instanzgerichte und deren Verhältnis zu den Entscheidungen seines Verfassungsgerichts".

In und zwischen diesen Sätzen kommt die spezielle Rolle des EGMR zum Ausdruck: Er ist ein unabhängiges Gericht, aber zugleich eingebunden in ein feines Netz aus völkerrechtlichen Abhängigkeiten.  Seine Entscheidungen sind deshalb oft nicht nur juristische Urteile, sondern auch politische Botschaften an einzelne Mitgliedstaaten.

Journalistenverband-Vorsitzender: "Türkei ist ein Unrechtsstaat"

Die Entscheidung zur Türkei war für den EGMR deshalb eine ganz besonders heikle Aufgabe. Der EGMR ist immer nur so stark wie die Staatengemeinschaft des Europarates. Dort ist auch die Türkei Mitglied und drohte etwa bereits damit, ihre Beiträge zur Finanzierung des EGMR einzustreichen.

Die Botschaften des EGMR gehen aber sogar noch weiter und treffen an den Nerv der Verfolgungsstrategie durch die Erdogan-Regierung seit dem Putsch-Versuch. Die Verhaftung der Journalisten aufgrund ihrer Meinungsäußerungen sei kein "angemessener staatlicher Eingriff in einer demokratischen Gesellschaft."

Damit sind auch alle die Fälle adressiert, in denen die Regierung den Vorwurf einer Gülen-Unterstützung nur als Vorwand nutzen dürfte, um Oppositionelle jeder Couleur ins Gefängnis zu bringen. Auf tragische Weise bekamen das etwa der türkische Investigativ-Journalist Ahmet Sik oder der im deutschen Exil lebende Ex-Chefredakteur der Zeitung Cumhuriyet Can Dündar zu spüren. Mal wurden sie inhaftiert, weil sie der Gülen-Bewegung gefährlich wurden, später wurden sie inhaftiert, weil sie selbst Mitglied sein sollen.

Der Bundesvorsitzende des Deutschen-Journalistenverbands, Frank Überall, sagte: "Das Straßburger Urteil zeigt einmal mehr, dass die Türkei ein Unrechtsstaat ist, in dem das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit nichts mehr wert ist."

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Kommt das Urteil des EGMR zu spät?

Der EGMR sprach den beiden klagenden Journalisten Alpay und Altan eine Entschädigung von 21.500 Euro zu. Was das Urteil aber für das Schicksal der beiden konkret bedeutet, scheint unklar. Der Kläger Alpay wurde am Wochenende aus der Untersuchungshaft entlassen und steht unter Hausarrest. Altan wurde dagegen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Problem: Das EGMR-Urteil betrifft nur seine Untersuchungshaft im Ermittlungsverfahren – nicht aber den Vollzug einer Freiheitsstrafe. Das heißt, das EGMR-Urteil könnte für ihn zu spät kommen. Befindet er sich bei Rechtskraft des EGMR-Urteils bereits im Strafvollzug, entfaltet das Urteil aus Straßburg keine Bindungskraft für die Türkei. Ohnehin ist es noch nicht rechtskräftig, die Türkei kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen.

Das Urteil und die Aussagen des EGMR sind mit Spannung auch von all den Menschen in der Türkei erwartet worden, die nach dem Putschversuch nicht inhaftiert wurden, die aber in einer Art "Putsch von oben" ihre Stellen als Beamte, Lehrer oder Richter verloren haben. Nach Schätzungen sind es bis zu 150.000 Menschen. Rund 30.000 Beschwerden dazu erreichten bereits den EGMR, etwa 28.000 davon hat er bereits zurückgewiesen. Mit Verweis auf den nicht ausgeschöpften Rechtsweg in der Türkei.  

Die Folgen des Urteils für das türkische Rechtssystem sind noch unklar: Entweder wird die Entscheidung aus Straßburg die verbleibenden rechtsstaatlichen Kräfte stärken oder die türkische Staatsführung sieht sich herausgefordert, auch noch die letzten Widerstände des Rechtsstaats zu beseitigen.

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Markus Sehl, EGMR zu Haft türkischer Journalisten: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27627 (abgerufen am: 10.10.2026 )

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