Druckversion
Dienstag, 6.10.2026, 11:43 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/embargo-iran-waffen-handel-dual-use
Fenster schließen
Artikel drucken
9273

Iran-Embargo: Legale Geschäfte mit den Schurken

von Stephan Müller

02.08.2013

Containerschiff

© Gary Blakeley - Fotolia.com

Vor dem LG Hamburg müssen sich derzeit vier Männer verantworten, die trotz des internationalen Handelsembargos Bauteile für einen Atomreaktor in den Iran geliefert haben sollen. Aber auch in weniger klaren Fällen kann das EU-Embargo Unternehmen treffen. Er reicht weiter als man denkt, meint Stephan Müller.

Anzeige

Über Indien hatten die Angeklagten die Bauteile für einen Atomreaktor an den Iran geliefert. US-Sicherheitsbehörden hatten die Geschäfts aufgedeckt und ihre Erkenntnisse an das deutsche Zollkriminalamt weitergegeben. Das zeigt, wie gut die Behörden inzwischen auch grenzüberschreitend vernetzt sind.

Den Angeklagten drohen lange Haftstrafen. Unternehmen muss das aber nicht vollständig vom Handel mit dem Iran abschrecken. Viele Geschäfte sind sowohl nach deutschem als auch nach europäischem Recht ohne weiteres zulässig. Bei der Abwicklung sollte man aber aufpassen.

Vorsicht bei Dual-Use-Ware

Besondere Vorsicht sollten Unternehmen bei Dual-Use-Ware walten lassen. Das sind Produkte, die zwar nicht als Bauteile für Rüstungsgüter dienen sollen, aber theoretisch dafür in Frage kommen und daher unter das Export-Verbot fallen. Medizinische Güter und Lebensmittel dürfen dagegen unproblematisch auch in den Iran geliefert werden. Für sie gelten Ausnahmen von dem Embargo.

Ein Risiko bergen zudem Geschäfte mit Partnern aus der Region um den Iran herum oder mit Länder, die gute Wirtschaftsbeziehungen zu dem sogenannten Schurkenstaat haben. Hierzu gehören etwa die Vereinigten Arabischen Emirate, Russland und China. Aus diesen Länder kann nämlich Ware, die ursprünglich aus der EU stammt, in den Iran re-exportiert werden.

Russische oder chinesische Unternehmen verstoßen damit nicht gegen Vorschriften ihrer Heimatländer; die Geschäftspartner dort müssen also keinerlei Unrechtsbewusstsein haben. Die europäischen Firmen verletzen dagegen das Handelsembargo, wenn sie an dem Re-Export beteiligt waren oder davon gewusst haben.

Um dieses Risiko zu vermeiden, können europäische Unternehmen einen Re-Export vertraglich untersagen. Das exkulpiert sie jedoch nicht in jedem Fall. Jeder Exporteur sollte daher das spezifische Re-Export-Risiko analysieren. Warnsignale sollten anspringen, wenn ein Kunde bei wartungsintensiven Produkten auf einen Wartungsservice verzichtet, anders als die Mehrzahl der Kunden. Dies ist regelmäßig ein Indiz für einen Re-Export.

Geschäftsbeziehungen mit dem Iran sind ein Minenfeld

Werden Waren direkt in den Iran geliefert, muss außerdem bedacht werden, dass Finanztransaktionen gewissen Beschränkungen unterliegen. Zahlungen aus dem Iran müssen ab einem Betrag von 10.000 Euro der Deutschen Bundesbank gemeldet und ab 40.000 Euro von dieser genehmigt werden. Praktisch bringt das die Schwierigkeit mit sich, dass immer weniger Banken bereit sind, Zahlungen von oder an iranische Unternehmen abzuwickeln.

Viele Unternehmer übersehen zudem, dass auch deutsche oder europäische Firmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat nach den EU-Sanktionen wie iranische Unternehmen behandelt werden, wenn sie von letzteren gesellschaftsrechtlich beherrscht werden. Unternehmer sollten daher die Gesellschafterstruktur ihrer Geschäftspartner so gut wie möglich kennen.

Auch wenn Unternehmen keine unlauteren Absichten hegen – direkte und indirekte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran sind ein Minenfeld. Neben persönlichen Strafen für die Geschäftsführer oder Manager drohen Geldbußen für das Unternehmen und der Verlust von Zollprivilegien – wirtschaftlich häufig die härteste Strafe. Im Zweifel sollte der Exporteur daher auch mal auf ein Geschäft verzichten.

Der Autor Stephan Müller ist Partner und Experte für Außenwirtschaftsrecht der Kanzlei Oppenhoff & Partner. 

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Iran-Embargo: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9273 (abgerufen am: 06.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Welthandel
    • Wirtschaft
  • Gerichte
    • Landgericht Hamburg
Anne Brorhilker 02.10.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Anne Bror­hilker

"Die gesetzlich mildere Behandlung von Steuerhinterziehung im Vergleich zum allgemeinen Betrug finde ich nicht plausibel", sagt Anne Brorhilker. Sie erklärt ihr Verständnis von Gerechtigkeit und verrät, wie sie Vergleiche mit Robin Hood findet.

Artikel lesen
Homepage der Bundesagentur für Arbeit 23.07.2026
Arbeitsamt

So soll die Arbeitsförderung moderner werden:

Vide­obe­ra­tung und Job-to-Job-Erpro­bung

Die Bundesregierung will der Arbeitsagentur ein umfassendes Update verpassen – zumindest auf dem Papier. Das Gesetz verspricht moderne Kommunikation, sichere Daten und neue Instrumente. Eine Einordnung von Alexandra Groth und Marko Vraetz.

Artikel lesen
Das Containerschiff des Unternehmens CMA CGM verlässt am 23.04.2026 den Hafen von Marseille. 06.05.2026
Trump

Straße von Hormus:

USA beenden Eskorte für Han­dels­schiffe wieder

Erst am Montag hatten die USA begonnen, Handelsschiffe aus der Straße von Hormus zu eskortieren. Nach nur einem Tag setzte Donald Trump den Einsatz wieder aus: Es habe große Fortschritte bei den Atomverhandlungen mit dem Iran gegeben.

Artikel lesen
Lars Klingbeil am 28.04.2026 bei der Klausurtagung der SPD-Landesgruppen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. 30.04.2026
Steuerhinterziehung

Strafbefreiende Selbstanzeige:

Warum Kling­beils Reform ihr Ziel ver­fehlt

Wer in größeren Summen Steuern hinterzogen hat, soll sich nicht mehr "freikaufen" können. Dieser Vorstoß brächte aber keinen Erfolg, sondern weniger Aufklärung und mehr verdeckte Vermögen, sagen Rainer Biesgen und Philipp J. Butler.

Artikel lesen
Blick auf ein Schiff, das während der zweiwöchigen Waffenruhe im Oman durch die Straße von Hormus fährt. 16.04.2026
Krieg

Wechselseitige Blockaden der Straße von Hormus:

Kein Durch­kommen

Die Straße von Hormus kann nicht befahren werden. Dass der Iran für eine sichere Durchfahrt "Gebühren" verlangt, ist rechtswidrig. Auf das amerikanische Vorgehen trifft das nur in Teilen zu, findet Simon Gauseweg.

Artikel lesen
Die LaFarge-Fabrik in der syrischen Wüste 13.04.2026
Unternehmen

Zementhersteller zahlte Millionenbeträge an Terroristen:

Lafarge und acht Ex-Mit­ar­beiter ver­ur­teilt

Zementhersteller Lafarge zahlte fünf Millionen Euro an bewaffnete Gruppen, um während des Bürgerkriegs in Syrien produzieren zu können. Ein Pariser Gericht verurteilte das Unternehmen und Ex-Mitarbeiter nun wegen Terrorismusfinanzierung.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Stadtwerke Lünen
AB­TEI­LUNGS­LEI­TUNG RECHT / VER­SI­CHE­RUNG / COM­P­LI­AN­CE (M/W/D) VOLL­JU­RIST:IN...

Stadtwerke Lünen, Lü­nen

Logo von Bundesministerium der Finanzen
Trainee­pro­gramm für Ju­ris­tin­nen / Ju­ris­ten (w/m/d) mit ers­ter Prü­fung (§...

Bundesministerium der Finanzen, Ber­lin

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Un­ter­neh­mens- und Kon­zern­steu­er­recht

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von IRLE MOSER Rechtsanwälte PartG
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) – Me­di­en / Pres­se / IP

IRLE MOSER Rechtsanwälte PartG, Ber­lin

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Steu­er­fach­wirt / Steu­er­fach­an­ge­s­tell­te (w/m/d) Fa­mi­ly...

Flick Gocke Schaumburg, Ber­lin

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Öf­f­ent­li­ches (Wirt­schafts-) Recht (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Öf­f­ent­li­ches (Wirt­schafts-) Recht (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von CMS
Rechts­an­walt (m/w/d) Cor­po­ra­te / En­er­gie­recht

CMS, Stutt­gart

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Rechtskataster neu gedacht: Wie Sie ISO-Audits entspannt bestehen und Fachbereiche entlasten

13.10.2026

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Rechtskataster neu gedacht: Wie Sie ISO-Audits entspannt bestehen und Fachbereiche entlasten

20.10.2026

Aktuelle ausgesuchte Problemfelder rund um die UG/GmbH, Auslandsbezüge und ausländische Vertretungsn

21.10.2026

Logo von eagle lsp
Rechtskataster neu gedacht: Wie Sie ISO-Audits entspannt bestehen und Fachbereiche entlasten

27.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH