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Die EM im heimischen Garten: Public Grilling, Stinkefinger und die höllischen Nachbarn

von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

08.06.2012

Fußballfans

© Christian Schwier - Fotolia.com

Die Freunde sind zu den Deutschland-Spielen eingeladen, die Grillkohle steht bereit. Aber die EM wird das  Land auch spalten. Fußball kann Krieg bedeuten, wenn der Nachbar die schwarz-rot-goldene Euphorie nicht teilt. Damit Deutschland Europameister wird und dennoch der nachbarliche Friede erhalten bleibt, empfiehlt Herbert Grziwotz, Grill-Locations häufiger zu wechseln und Stinkefinger mit Deutschlandfähnchen zu umwickeln.

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Die Fußball-EM findet tatsächlich nicht in Polen und der Ukraine, sondern in den Gärten zwischen Flensburg und Garmisch-Partenkirchen statt, jedenfalls wenn das Wetter und die Verletzung von Bastian Schweinsteiger mitmachen. Public Viewing samt Grillen mit Freunden macht ja auch Spaß und nicht nur die Freizeitkicker werden dabei zum Ersatz-Jogi Löw.

Alles kein Problem, wenn angrenzende Grundstückseigentümer die Fußballbegeisterung teilen und die Spiele zum Nachbarschafts-Happening werden. Konflikte sind dagegen vorprogrammiert, wenn der eine auf sein Ruhebedürfnis pocht, während der andere Nachbar zumindest die Spiele der deutschen Nationalmannschaft bei schönem Wetter im Garten miterleben möchte.

Private public Viewing im Garten - erlaubt?

Auch gemeinsam mit Freunden darf man sich im eigenen Garten aufhalten und amüsieren, sofern sich die damit verbundenen Geräusche im Rahmen des Üblichen halten. Ab 22 Uhr und an Wochenenden ab 23 Uhr ist allerdings Ruhezeit.

Geht das Spiel also in die Verlängerung oder müssen die Kicker sogar zum Elfmeterschießen ran, können zu laute Unmutskundgebungen oder Beifallsäußerungen zu Problemen führen. Jedenfalls nach Mitternacht muss mit Lärm Schluss sein.

Auch nach einem noch so tollen Spiel sollte man deshalb nur noch leise die gelben Karten kommentieren, die Mannschaftsaufstellung bloß auf Zimmerlautstärke kritisieren und taktische Fehler so diskutieren, dass es für den Nachbarn nicht hörbar ist. Generell ist darauf zu achten, dass mit Lärm verbundene Feste im Freien nur bis zu ca. viermal im Jahr vom Nachbarn geduldet werden müssen. Taktisch klug ist es daher, den Austragungsort des gemeinsamen Fernseherlebnisses möglichst häufig zu wechseln. 

Auch der Lärm von Rundfunk- und Fernsehgeräten ist grundsätzlich auf Zimmerlautstärke zu halten. Nur im Zusammenhang mit den gelegentlich erlaubten Feiern sind Ausnahmen gestattet. Jedenfalls sind private Veranstaltungen im Garten keine öffentlichen Freizeitveranstaltungen. Die diesbezüglichen Richtlinien finden deshalb keine Anwendung.    

Tolle Elfmeter, verlorene Bälle und die lieben Kleinen

"Ich schieße auch nicht so fest" , so die bekannte Werbung für Fairplay-Automodelle. Jedenfalls bei einem Elfmeter besteht jedoch kaum Verständnis für eine derartige Fairness im Sport. Deshalb demonstriert Papa, der vor mehr als 30 Jahren Ersatzspieler in der Klassenmannschaft war, bereits vor dem Eröffnungsspiel, wie man Elfmeter richtig, also anders als Arjen Robben schießt. Der Schuss wäre auch für Manuel Neuer, so meint jedenfalls im Brustton der Überzeugung der Schütze, unhaltbar gewesen.

Der Ball findet sich auf dem Nachbargrundstück wieder. Dem Rosenbeet und der Gartenzwergkolonie ist Gott sei Dank nichts passiert. Um derartige Exzesse künftig zu verhindern, konfisziert der Nachbar den Ball vorsichtshalber bis zum Ende der Europameisterschaft. Gelangen Bälle aufgrund eines Ballspiels auf das Nachbargrundstück, können die Spieler diese, solange noch kein Besitzverlust eingetreten ist, aufgrund des Verfolgungsrechts in § 867 BGB wieder holen. Erlaubt der Nachbar das nicht, gibt die Vorschrift jedoch kein Selbsthilferecht – notfalls muss der Nachbar auf Herausgabe verklagt werden. Der Verfolgungsanspruch erlischt ohnehin, wenn der Nachbar den Ball in Besitz nimmt, auch wenn er dadurch eine verbotene Eigenmacht begeht, also aufgrund einer entsprechenden Klage den Ball wieder herausrücken müsste.

Animiert der Vater seine Kinder und deren Freunde zum Fußballspiel im Garten, kann der Nachbar hiergegen kaum etwas unternehmen. Den damit verbundenen Kinderlärm muss er als moderner verständiger Durchschnittsmensch tolerieren. Kinderlärm ist nämlich nicht rücksichtslos, sondern sozialadäquat. Gegebenenfalls muss er sich selbst auf eigene Kosten durch den Einbau von Schallschutzfenstern abschirmen.

Der Lärm der lieben Kleinen ist auch in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr zu akzeptieren, zu seiner Beurteilung dürften Immissionsrichtwerte nicht herangezogen werden. Mit Blick auf die Spielgewohnheiten von Kindern ist das auch richtig. Kinderlärm ist keine schädliche Umwelteinwirkung. In einer immer älter werdenden Gesellschaft sind allerdings Konflikte kaum vermeidbar. 

Grillen am Tele-Spielfeldrand und dem nachbarlichen Schlafzimmer

Das gemeinsame Fußballschauen macht erst dann so richtig Spaß, wenn man auch gleichzeitig miteinander grillen kann. Nur Dilettanten benutzen dazu Elektrogrills. Der Fußballprofi verwendet Holzkohle und Briketts, um das Essen und das Fußballspiel in gleicher Weise zu genießen.

Der dabei entstehende Qualm ist ortsüblich und deshalb entschädigungslos hinzunehmen. Anders ist dies, wenn sich das Nachbarhaus in unmittelbarer Nähe zum Grillofen befindet und Qualm und Gerüche des Grillens deshalb unmittelbar in das Schlafzimmer des Nachbarhauses dringen. Es sind, so das AG Westerstede (Beschl. v. 30.06.2009, Az. 22 C 614/09) die widerstreitenden Rechte der Betroffenen, nämlich die dem Grundgesetz zu entnehmende allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) des grillenden Nachbarn einerseits und das Recht auf einen ungestörten Gebrauch seines Hauses, also des Eigentums (Art. 14 GG), andererseits im jeweils zu beurteilenden Einzelfall abzuwägen und angemessen ins Verhältnis zu setzen.

Die Gerichte haben auch bei solch nachbarlicher Nähe das Grillen nicht untersagt, sondern nur auf zwei Mal im Monat während des Sommers eines Kalenderjahres, in der Regel von Mai bis September, also insgesamt zehn Mal pro Kalenderjahr beschränkt. Nachbarn müssen maximal nur bei diesen beiden Malen – je nach Windrichtung – auch in den warmen Sommermonaten hinnehmen, zum Schutz vor Rauch- und Geruchsbelästigungen Fenster und Türen geschlossen halten zu müssen.

Da Fußballspiele üblicherweise 90 Minuten dauern,  normalerweise auch nicht über Stunden gegrillt wird und der intensivste Rauch regelmäßig während der Anheizphase entsteht, reduziert sich die Beeinträchtigung der Nachbarn auf ein vertretbares Maß – zumal nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Urt. v. 29.07.2002, Az. 13 U 53/02) das Grillen zur Nachtzeit, also nach  22:00 und bis maximal 24:00 Uhr, nur in "Einzelfällen" an bis zu vier Abenden im Kalenderjahr zulässig ist. Scheidet Deutschland hoffentlich nicht vorzeitig aus, bleibt also wiederum nur ein Public Viewing in verschiedenen Gärten.  

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Pyrotechnik, Fußballzwerge und Deutschlandfähnchen 

Möchte der Grundstückseigentümer zumindest im eigenen Garten einen Erfolg für die Fan-Initiative "Pyrotechnik legalisieren" verzeichnen, muss er aufpassen. Droht durch das Abbrennen von Bengalos ein Schaden am Nachbarhaus, kann der Nachbar auf Unterlassung solcher Einwirkungen klagen. Kommt es zu einem Brandschaden, besteht jedenfalls ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch. Der Zündler kann sich nicht darauf berufen, den Leuchtkörper fachgerecht gezündet zu haben. Es genügt als Ursache für einen Schadensablauf, dass er ihn abgebrannt hat.   

Fast jeder Fußballverein bietet zwischenzeitlich einen Fan-Gartenzwerg zum Verkauf an. Bereits mit einem derartigen Präsent vom falschen Club kann man einen Fußballfan ärgern. Die Vereine verkaufen allerdings keine Frustzwerge - selbst der FC Bayern nicht trotz der der vergangenen Saison.

Bei Frustzwergen handelt es sich um solche, die den Nachbarn einen Stinkefinger zeigen oder ähnlich beleidigende Gesten machen. Solche garstigen Garten-Mitbewohner haben Richter nicht als Kunst angesehen, sondern als Ehrverletzung - und deshalb dem Unterlassungsantrag der Nachbarn stattgegeben ( AG Grünstadt, Urt. v. 11.02.1994, Az. 2a C 334/93).

Anders ist dies, wenn die Geste der Missachtung durch ein positives Zeichen gleichsam neutralisiert wird (AG Elze, Urt. v. 18.10.1999, Az. 4 C 210/99). Die EM könnte Anlass sein, den Stinkefinger beispielsweise mit einem Deutschlandfähnchen zu umwickeln. Dies könnte zum Sommermärchen auch im nachbarlichen Verhältnis führen.

Der Autor Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz ist Notar in Regen und Zwiesel und Autor mehrerer Bücher zum Nachbarrecht.

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Herbert Grziwotz, Die EM im heimischen Garten: . In: Legal Tribune Online, 08.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6346 (abgerufen am: 06.09.2026 )

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