Druckversion
Samstag, 7.02.2026, 11:17 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/einigung-erbschaftsteuer-reform-bverfg-familienunternehmen-bewertung
Fenster schließen
Artikel drucken
19741

Einigung bei der Erbschaftsteuerreform: Was lange währt, wird end­lich gut für Fami­li­en­un­ter­nehmen

von Luise Uhl-Ludäscher

21.06.2016

Erbe/Steuern

© M. Schuppich - Fotolia.com

Es war kurz vor knapp, aber nun hat man sich geeinigt. Auf einen Kompromiss zur Erbschaftsteuer, der nicht nur nachteilige Anpassungen für Großvermögen bringt, erklärt Luise Uhl-Ludäscher. 

Anzeige

Schnell und minimalinvasiv sollte die Erbschaftsteuerreform sein, die das Bundesverfassungsgericht Ende 2014 gefordert hat – so hatte es Wolfgang Schäuble angekündigt, vor mittlerweile eineinhalb Jahren.

Im Dezember 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die aktuellen schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Unternehmensübertragungen als zu großzügig und damit verfassungswidrig angesehen. Obwohl seit Februar 2016 ein Kompromissvorschlag zum Gesetzentwurf und dem Gegenvorschlag der Bundesländer aus September 2015 vorliegt, ist eine Einigung immer wieder vertagt worden, nicht zuletzt wegen Gegenwind aus Bayern Zuletzt sah es so aus, als ob die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte großzügige Frist zur Neuregelung bis zum 30. Juni 2016 ohne neues Gesetz verstreichen würde. 

Die gute Nachricht ist, dass Betriebe grundsätzlich wie bisher alternativ zu 85 Prozent oder 100 Prozent steuerfrei auf die nächste Generation übertragen werden können. Die Reform hat auch Verlierer. Für manche Familienunternehmen aber wird sie mehr Gutes als Schlechtes bringen.

Die Verlierer: Großvermögen

Mit den gravierendsten Änderungen werden Großvermögen rechnen müssen. Ab einem Wert des begünstigen Betriebsvermögens von 26 Mio. Euro je Erwerber ist eine Begünstigung nur noch eingeschränkt möglich.

Entweder kann eine Bedürfnisprüfung erfolgen. Danach müssen 50 Prozent des Privatvermögens und des nicht begünstigen Betriebsvermögens zur Bezahlung der Erbschaftsteuer eingesetzt werden. Nur soweit danach eine Zahlung der Steuer nicht möglich ist, kann die Erbschaft- oder Schenkungsteuer erlassen werden. Im Todesfall – nicht bei Schenkung – ist in diesem Fall eine zinslose Stundung der verbleibenden Steuer auf 10 Jahre möglich. Nachteil dieser Variante ist, dass das Privatvermögen offen gelegt werden muss.

Will der Erbe/Beschenkte das vermeiden, kann er alternativ das Abschlagsmodell wählen. Die Verschonung von 85 Prozent bzw. 100 Prozent wird hier schrittweise von 26 Mio. Euro bis zu einem begünstigten Erwerb von 90 Mio. Euro vermindert.

Ab einem Unternehmenserwerb von 90 Mio. Euro wird keine Begünstigung mehr gewährt,  der gesamte Erwerb ist steuerpflichtig. Eine Steuerminderung (Erlass) kann in diesem Fall nur mit einer Bedürfnisprüfung erreicht werden.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Wer verliert - und wieviel

  • Seite 2:

    Wer profitiert - und wer vielleicht noch blockiert

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Einigung bei der Erbschaftsteuerreform: . In: Legal Tribune Online, 21.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19741 (abgerufen am: 07.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Erbrecht
    • Erben
    • Erbschaft
    • Erbschaftsteuer
    • Steuern
    • Unternehmen
    • Vermögen
Loving the elderly couple sitting on the wall facing the beach 22.01.2026
Rente

Besteuerung von Renten:

Wenn der Fiskus auch im Aus­land zuschlägt

Auch Rentner, die im Ausland leben und dort eine deutsche Rente beziehen, sind steuerpflichtig. Das trifft sie manchmal unvorbereitet. So muss ein Mann in Portugal 77.000 Euro nachzahlen. Ein Überblick über das Rentenbesteuerungsrecht.

Artikel lesen
Menschen in einer zerstörten Straße in der pakistanischen Provinz Khyber Pakhtunkhwa am 5. September 2022. 20.01.2026
Klimaschutz

Erste Klimaschadensersatzklage in Deutschland:

Pakis­ta­ni­sche Bauern ver­klagen RWE und Hei­del­berg Mate­rials

Die Überschwemmungen in Pakistan im Sommer 2022 zerstörten Häuser, Felder und Lebensgrundlagen. 39 Bauern fordern vor dem Landgericht Heidelberg anteiligen Schadensersatz von RWE und Heidelberg Materials. Es geht um über eine Million Euro.

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Podcast über M&A mit einer Notiz, Themen und einem Bild von Nastasja Bührmann. 20.01.2026
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

"M&A ist mehr als nur Unter­neh­mens­kauf"

In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht gibt Nastasja Bührmann praxisnahe Einblicke in ihre Arbeit als Rechtsanwältin bei Herbert Smith Freehills Kramer. Spontante Anrufe aus London, Tokio oder Spanien machen für sie den Reiz aus.

Artikel lesen
Akten in alten Karteikästen 19.01.2026
Handelsregister

OLG Frankfurt zur Eintragung einer GmbH & Co. KG:

Firma darf in Ver­sa­lien ins Han­dels­re­gister

Eine GmbH & Co. KG wollte ihre Firma ausschließlich in Großbuchstaben ins Handelsregister eintragen lassen. Das Registergericht schrieb allerdings nur den Anfangsbuchstaben groß. Das war ermessensfehlerhaft, entschied das OLG Frankfurt.

Artikel lesen
Frontansicht auf drei geschlossene Garagen mit blauem Schwingtor 08.01.2026
Einkommensteuer

BFH zur Zweitwohnung:

Stell­platz ist keine Unter­kunft und damit zusätz­lich absetzbar

Die Mieten steigen, auch für Zweitwohnungsinhaber wird es immer teurer. Der BFH entlastet sie nun etwas: Kosten für einen Garagenstellplatz zählen nicht zur monatlichen Werbungskostengrenze in Höhe von 1.000 Euro.

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Zeitungsausschnitt über Steuersenkungen und Änderungen der Pendlerpauschale im Kontext der E-Sport-Gemeinnützigkeit. 08.01.2026
Steuern

Wesentliche steuerliche Änderungen für das Jahr 2026:

E-Sport kann gemein­nüt­ziger Zweck sein

Höhere Pendlerpauschale, niedrigere Umsatzsteuer in der Gastronomie, mehr Steuerbefreiungen für gemeinnützige Körperschaften: Der Jahreswechsel hat umfangreiche steuerliche Neuerungen mit sich gebracht.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Legal Entity Reduction: Konzernstrukturen rechtssicher vereinfachen

18.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

Kölner Tage Immobilienbesteuerung 2026

19.02.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Urheberrecht

18.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH