Einigung bei der Erbschaftsteuerreform: Was lange währt, wird end­lich gut für Fami­li­en­un­ter­nehmen

von Luise Uhl-Ludäscher

21.06.2016

2/2: Lohnsummennachweis künftig für mehr Betriebe

Nachteile wird es auch für kleine Unternehmen geben, die mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigen. Bisher sind Firmen mit bis zu 20 Arbeitnehmern vom Nachweis des Arbeitsplatzerhalts befreit. Zukünftig sollen nur noch Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern von der Nachweispflicht ausgenommen, also deutlich mehr Unternehmen von ihr betroffen sein.

Auch Unternehmen mit hohem Verwaltungsvermögen werden durch die Reform schlechter gestellt. Dieses sog. nicht verschonungswürdige Vermögen wird zukünftig nicht mehr wie bisher in voller Höhe, sondern nur noch in Höhe von 10 Prozent mitbegünstigt werden können. Nicht verschonungswürdig ist Vermögen, welches nicht im Betriebsablauf benötigt wird, liquide Mittel fallen darunter erst ab einer bestimmten Höhe.

Im Todesfall soll – anders als bei Schenkung – eine Investitionsklausel zur Anwendung kommen, wonach in bestimmten Fällen betriebliche Investitionen innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall steuerlich begünstigt sein können.

Die Gewinner: Familienunternehmen, die keine Großvermögen sind

Nicht für alle Familienunternehmen wird die Reform Nachteile bringen. Liegt keiner der genannten Fälle vor, kann die Übertragung eines Familienunternehmens zukünftig günstiger sein als bisher.

Grund hierfür ist eine günstigere Bewertung der Unternehmen. So wird das viel kritisierte Bewertungsverfahren nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren angepasst werden. Die derzeit geltenden Kapitalisierungsfaktoren von rund 18 werden auf 10 bis maximal 12,5 gesenkt, die steuerrelevanten Unternehmenswerte so zukünftig um ein Drittel niedriger angesetzt werden.

Für Familienunternehmen kann zudem ein weiterer Abschlag von bis zu 30 Prozent gewährt werden. Dies hängt davon ab, in welchem Umfang im Gesellschaftsvertrag eine Kapitalbindung sowie Verfügungsbeschränkungen vereinbart sind. Letztere müssen 2 Jahre vor und 20 Jahre nach dem Erbfall oder der Schenkung bestehen.

Risikofaktor: die Grünen im Bundesrat

Der Kompromiss muss nun noch von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden. Bereits am Mittwoch sollen die Vorschläge im Finanzausschuss des Bundestages beraten werden. Die Zustimmung des Bundesrats soll in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 8. Juli 2016 eingeholt werden. Allerdings ist noch kritisch, ob die Grünen dem Gesetz zustimmen werden. Das Gesetz soll rückwirkend ab dem 1. Juli zur Anwendung kommen.

Aus Sicht der Familienunternehmen wäre  es zu begrüßen, wenn das Gesetz zustande kommt. Die nun eineinhalb Jahre andauernde Unsicherheit wäre beendet und die Unternehmen könnten sich endlich auf die neue Rechtslage einstellen. Andernfalls wären die Rechtsfolgen der verpassten Umsetzungsfrist unklar – auch ein deutlich ungünstigerer Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts wäre denkbar, falls dieses sich nochmals mit dem Gesetz befassen müsste. Es bleibt zu hoffen, dass sich Bundestag und Bundesrat zusammenraufen und das Gesetzgebungsverfahren nun erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Luise Uhl-Ludäscher ist Steuerberaterin der Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle. Sie berät Unternehmer und Private Clients bei der Gestaltung der (Unternehmens-)Nachfolge und der Strukturierung von deren Vermögen sowie auch der steuergünstigen Umstrukturierung von Unternehmen.

Zitiervorschlag

Einigung bei der Erbschaftsteuerreform: . In: Legal Tribune Online, 21.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19741 (abgerufen am: 04.12.2024 )

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