Grundstück auf dem Mond zu verkaufen: "Das ist ein ganz übler Nepp!"

Interview mit Prof. Dr. Stephan Hobe

27.04.2013

2/2: "Wir brauchen eine Nutzungsordnung für den Weltraum"

LTO: Hat die Staatengemeinschaft denn überhaupt geregelt, wie die Ressourcen des Weltalls in der Zukunft genutzt werden könnten?

Hobe: Bedauerlicherweise nicht. Die Weltraumgesetzgebung hat zwar sehr bald eingesetzt nachdem 1957 mit Sputnik 1 der erste künstliche Satellit in den Weltraum gestartet wurde. Diese Regelungen sagen allerdings alle relativ wenig Konkretes und Rechtsverbindliches über die Aufteilung der Schätze des Weltraums und der Himmelskörper. Mein Institut macht sich schon seit langem dafür stark, dass neben der Umweltgesetzgebung im Weltraum auch die Frage der wirtschaftlichen Nutzung deutlicher geregelt wird, als das bisher der Fall ist.

LTO: Wie könnte das aussehen?

Hobe: Ein völkerrechtliches Zusatzabkommen zum Mondabkommen wäre eine Möglichkeit. Dieses Abkommen ist das Konkreteste, was es bisher gibt. Dort werden ein paar Grundzüge für ein Ressourcenabbauregime festgehalten. Die Staaten könnten sich aber auch – wie bei der Antarktis – darauf einigen, dass sie überhaupt keine Ausbeutung des Mondes und der Himmelskörper wollen und das Ganze zum Naturpark erklären.

LTO: Bevorzugen Sie das eine oder das andere?

Hobe: Das muss die Staatengemeinschaft entscheiden. Wir sind aber noch nicht mal am Anfang dieser Diskussion.

LTO: Gibt es Länder die eher auf eine solche Nutzungsordnung drängen als andere?

Hobe: Schon das Mondabkommen ist nicht besonders breit akzeptiert. Nur 15 Staaten haben es ratifiziert. Das ist sehr wenig, verglichen mit den 101 Staaten, die den Weltraumvertrag ratifiziert haben.

Es ist auch relativ unklar, ob die Staaten überhaupt an einer Nutzung der Ressourcen des Weltalls interessiert sind oder ob sie vielleicht eher für ein 30-jähriges Moratorium plädieren.

LTO: Ist Deutschland beim Mondabkommen dabei?

Hobe: Nein, obwohl ich mich dafür stark gemacht habe. Österreich ist dabei und einige kleinere Staaten. Die USA nicht, auch Russland nicht. Frankreich hat das Abkommen zumindest unterzeichnet. Es sind eher die nicht ganz so großen Staaten.

LTO: Was haben diese Staaten gegen das Abkommen?

Hobe: Es kursiert eine unzutreffende Auslegung einer seiner Klauseln. Da steht, der Mond und die Himmelskörper sind das gemeinsame Erbe der Menschheit. Viele Industriestaaten haben die Horrorvorstellung, dieses Konzept so auslegen zu müssen, dass sie einen Teil ihrer Erlöse an unterentwickelte Staaten abgegeben müssen. Das ist aber gar nicht die Intention dieser Klausel. So etwa könnte erst in einer konkreten Nutzungsordnung festgelegt werden, die das Mondabkommen inhaltlich aber völlig offen lässt.

LTO: Professor Hobe, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Prof. Dr. Stephan Hobe ist Direktor des Instituts für Luft- und Weltraumrecht und Inhaber des Lehrstuhls für Völkerrecht, Europarecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln.

Die Fragen stellten Andreas Schmitt und Claudia Kornmeier.

Zitiervorschlag

Prof. Dr. Stephan Hobe, Grundstück auf dem Mond zu verkaufen: "Das ist ein ganz übler Nepp!" . In: Legal Tribune Online, 27.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8615/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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