Urteil in vier Verfahren: EGMR sieht rus­si­sche Men­schen­rechts­ver­stöße in der Ukraine

von Dr. Franziska Kring

09.07.2025

Zum ersten Mal hat sich der EGMR mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine beschäftigt – und Russland für schwere Menschenrechtsverletzungen verurteilt.

Seit nunmehr dreieinhalb Jahren tobt der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Doch der eigentliche Konflikt reicht schon viel länger zurück. Im März 2014 annektierte Russland die Krim, kurze Zeit später begann der Krieg in der Ostukraine und die Separastistengebiete Luhansk und Donezk wurden ausgerufen. Im Juli 2014 wurde ein Passagierflieger der Linie Malaysia-Airlines über den Separatistengebieten abgeschossen, 298 Menschen starben. Ein Amsterdamer Gericht verurteilte drei ehemals hochrangige pro-russische Separatisten in Abwesenheit zu lebenslanger Haft.

Um diese Ereignisse ging es in insgesamt vier verbundenen Staatenbeschwerden, über die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Mittwoch entschieden hat. Drei Staatenbeschwerden, in denen es um die Geschehnisse in der Ostukraine seit dem Jahr 2014 sowie die russische Aggression seit Februar 2022 geht, hat die Ukraine erhoben (Beschw.-Nr. 8019/16, 43800/14, 11055/22). Eine weitere Beschwerde, die den Abschuss der MH17 betrifft, stammt aus den Niederlanden (Beschw.-Nr. 28525/20).

In allen vier Verfahren stellte der EGMR schwere Menschenrechtsverletzungen fest, Russland habe ein "Muster von Verletzungen der EMRK, eine Verwaltungspraxis von EMRK-Verstößen" begangen.

Hinrichtungen, Folter, willkürliche Verhaftungen, Verschleppung von Kindern

Seit 2014 herrscht im Osten der Ukraine, im Donbass, Krieg zwischen pro-russischen Separatisten und dem ukrainischen Militär. Allein zwischen 2014 und 2022 starben dabei mehr als 14.000 Personen, darunter viele Zivilisten. Ein Bericht der Vereinten Nationen (UN) spricht unter anderem von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, Hinrichtungen, willkürlichen Verhaftungen, Folter, Misshandlungen und Menschenhandel. Journalisten wurden angegriffen, der Unterricht in ukrainischer Sprache wurde in den besetzten Gebieten verboten.

Eine weitere Beschwerde bezieht sich auf die Verschleppung ukrainischer Kinder aus der Ostukraine und deren zeitweise Verbringung nach Russland. Auch der russische Angriffskrieg seit Februar 2022 und die massiven Menschenrechtsverletzungen sind Gegenstand einer Staatenbeschwerde.

Die Ukraine beruft sich unter anderem auf eine Verletzung der Rechte auf Leben, des Folterverbots, des Verbots von Zwangsarbeit, des Rechts auf Freiheit und Sicherheit, des Rechts auf Privat- und Familienleben, der Meinungsfreiheit, der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, der Versammlungsfreiheit sowie des Diskriminierungsverbots aus den Art. 2 bis 5, 8 bis 11 und 14 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) – all diese Normen sieht der EGMR in seinem Urteil als verletzt an.

In seinem Urteil stellt der EGMR fest, dass Russland im Konflikt mit der Ukraine schon vor Kriegsbeginn, konkret in dem Zeitraum vom 11. Mai 2014 bis zum 16. September 2022, ein "System von Verstößen" gegen die Menschenrechte etabliert hatte. Dazu gehörten laut dem EGMR unter anderem wahllose militärische Angriffe, Hinrichtungen von Zivilisten und ukrainischen Militärangehörigen, Folter und Vertreibung, aber auch die "Unterdrückung der ukrainischen Sprache in den Schulen" und "Indoktrination von Schulkindern". Damit bestätigte der EGMR die Erkenntnisse des UN-Berichts im Wesentlichen.

Was die Beschwerde aus den Niederlanden angeht, befand das Gericht, dass Russland für den Abschuss des Passagierflugzeugs mit der Flugnummer MH17 über der Ostukraine verantwortlich sei, und zwar unabhängig davon, ob das russische Militär oder pro-russische Rebellen die Rakete abgefeuert haben. Russland habe es versäumt, das Ziel der Rakete genau zu überprüfen und das Leben der Menschen an Bord zu schützen, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.

Vier verbundene Staatenbeschwerden

Am 26. Januar 2022 fanden vor der Großen Kammer Anhörungen zur Zulässigkeit der ersten drei Staatenbeschwerden statt. Kurze Zeit später, am 28. Februar 2022, hat die Ukraine die vierte Staatenbeschwerde erhoben. Im Februar 2023 entschied der EGMR, alle Verfahren miteinander zu verbinden. Am 12. Juni 2024 fand eine erneute Anhörung vor der Großen Kammer statt. 26 EMRK-Vertragsstaaten, darunter Deutschland, beteiligten sich als sogenannte Drittparteien an dem Verfahren und reichten eine gemeinsame Stellungnahme ein. Russland nahm nicht teil.

Im Juni 2024 hatte der EGMR Russland bereits wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen auf der Krim verurteilt. Vor dem EGMR sind derzeit noch drei weitere Staatenbeschwerden der Ukraine gegen Russland anhängig und circa 9.500 Individualbeschwerden. Darin geht es um die Menschenrechtsverletzungen auf der Krim, in der Ostukraine und im Asowschen Meer sowie um den russischen Angriffskrieg seit Februar 2022. Russland ist zwar seit dem 16. September 2022 kein Mitglied der EMRK mehr, aber der EGMR kann weiterhin über Beschwerden entscheiden, die sich auf Ereignisse vor diesem Datum beziehen. Wladimir Putin hat allerdings schon angekündigt, sich nicht mehr an Urteile des EGMR zu halten, und ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht.

mit Material der dpa

Zitiervorschlag

Urteil in vier Verfahren: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57625 (abgerufen am: 24.01.2026 )

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