Druckversion
Dienstag, 12.05.2026, 15:44 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/duesseldorf-rheinbahn-verteilt-knoellchen-falschparker-ordnungswidrigkeit-ordnungamt
Fenster schließen
Artikel drucken
23445

Düsseldorf: Straßenbahnfahrer verteilen "Knöllchen": Post­karten von der Rhein­bahn

von Robert Hotstegs, LL.M.

15.07.2017

Rheinbahn-Wagen an der Haltestelle "Schloß Benrath"

Bild: rheinbahn.de

Die Düsseldorfer Rheinbahn hat als örtliches Nahverkehrsunternehmen häufig mit Falschparkern zu kämpfen. Nun will sie "Knöllchen" verteilen. Bei Robert Hotstegs sorgte die Nachricht für Kopfschütteln.

Anzeige

Die Situation ist alltäglich: Die Straßenbahn biegt um die Ecke, bleibt stehen und schaltet alle Blinker an. Es gibt kein Fortkommen, denn in der Kurve parkt ein Pkw. Natürlich ist dort Parken verboten, doch der Autofahrer hat es aber nicht so eng gesehen – zumindest nicht so eng, wie es nun der Straßenbahnfahrer sieht. Denn sein Fahrzeug ist schienengebunden. Einen starren Aufbau hat es auch noch und damit "schneidet" die Straßenbahn jede Kurve. Und dort ist das Auto nun im Weg.

Wenn überhaupt kein Vorbeikommen möglich ist, bleibt einem Straßenbahnführer nichts anderes übrig, als das Ordnungsamt zu verständigen und dafür zu sorgen, dass das Amt das Fahrzeug aus dem Weg schleppt. Ein Vorgang, der Zeit kostet, aber in der Regel von der Verkehrsüberwachung zumindest der Landeshauptstadt zügig bearbeitet wird. Denn eine Straßenbahn kann schnell für Staus in der ganzen Stadt sorgen, von den automatisch notwendigen Umleitungen für alle nachfolgenden Bahnen ganz zu schweigen.

Dann gibt es aber noch die zweite Fallkonstellation: Der Pkw steht zwar ungünstig, aber mit sehr viel Geduld, kritischem Blick und schrittweisem Tempo kann die Bahn an einem Falschparker vorbeizukommen. Hier sollen in Düsseldorf zukünftig die Fahrer ein Rheinbahn-Knöllchen verteilen.

Ohne Auftritt des Ordnungsamtes vor Ort will die Rheinbahn selbst eine entsprechende Nachricht am Scheibenwischer hinterlassen. Das gehe schneller und effektiver. Eine umfassende Dokumentation des Fehlverhaltens des Autofahrers werde dann an die Stadtverwaltung gesandt und von dort geahndet.

Größte OWiG-Sensation seit 1968?

Die Pressemitteilung zu dieser Sensation war kaum verschickt, da griffen alle Medien zu. Die Lokalmedien ohnehin, aber auch im weiteren Umfeld begannen Journalisten zu recherchieren: "Wie funktioniert das denn hier vor Ort? Will man sich das nicht bei der Rheinbahn abgucken? Die haben echt einen Kniff im Gesetz entdeckt!"

Bei Lichte betrachtet will man der Rheinbahn nicht zu nahe treten, aber die große Sensation verblasst wohl, wenn man sieht, dass das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) seit 1968 darauf abstellt, dass Verkehrsverstöße und andere Ordnungswidrigkeiten nur von Amts wegen verfolgt werden. Schon immer verweist § 46 OWiG auf die Vorschriften der Strafprozessordnung und damit auch auf die dortigen Möglichkeiten zur Anzeigeerstattung. Hat die Rheinbahn also womöglich fünfzig Jahre Anzeigen verpasst?

Nein, sicherlich nicht. Sie will offenbar nur die gesetzlichen Möglichkeiten besser nutzen und sich und ihre Mitarbeitenden besser vorbereiten. Denn die Rheinbahn ist in ihrem Betriebsablauf durch Falschparker behindert, sie kann also eigene Rechtsverletzungen geltend machen. Das unterscheidet sie von Unbeteiligten, die auch gerne mal ein Knöllchen schreiben möchten.

Knöllchen Horst schrieb über 10.000 Anzeigen

Unvergessen ist sicherlich der Fall des "Knöllchen-Horst", der mehr als 10.000 Falschparker im Kreis Osterode angezeigt haben soll, darunter auch einen "falschgeparkten" Rettungshubschrauber im Notfalleinsatz. Auch er konnte selbstverständlich Anzeigen an das Ordnungsamt richten. Er beobachtete allerdings, dass diese kaum bearbeitet wurden.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Göttingen (Beschl. v. 23.09.2013, Az. 13 L A 144/12), das diese Verwaltungspraxis guthieß. "Knöllchen-Horst" messe sich die Rolle eines Ermittlungsbeamten an, so die Richter des OVG Lüneburg damals. Er verfolge kein schützenswertes Eigeninteresse. Ihm gehe es nur "um die Pflege eines recht speziellen Hobbys". Wenn eine Bußgeldbehörde solche Fälle bearbeiten müsste, hätte eine Privatperson Einfluss auf den Umfang, in dem eine staatliche Stelle Personal einsetzt. Ein solcher Einfluss stehe selbst ernannten Ordnungswächtern aber nicht zu. Und einen Anspruch auf Auskunft darüber, was aus den Anzeigen wurde, gebe es auch nicht.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Es bleibt dabei: Verkehrsverstöße werden von Amts wegen verfolgt

  • Seite 2:

    Die Unternehmen haben bei Anzeigen Auskunftsanspruch

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Robert Hotstegs, Düsseldorf: Straßenbahnfahrer verteilen "Knöllchen": . In: Legal Tribune Online, 15.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23445 (abgerufen am: 12.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Verkehrsrecht
    • ÖPNV
    • Ordnungswidrigkeit
    • Straßenverkehr
    • Verkehr
Radfahrer vor einem Schlagloch 11.05.2026
Verkehrssicherungspflicht

LG Landau zu Verkehrssicherungspflicht:

E-Bike-Fahrer stürzt auf maroder Straße, geht aber leer aus

Ein E-Bike-Fahrer stürzt über ein tiefes Schlagloch auf einer Pfälzer Kreisstraße. Das LG Landau erkennt den verkehrswidrigen Zustand an, spricht dem Fahrer aber trotzdem kein Geld zu. Denn der hätte besser aufpassen müssen.

Artikel lesen
Zwei Mitarbeiter der Müllabfuhr leeren Mülleimer 23.04.2026
Straßenverkehr

Anwohner scheitert vor dem VG Gießen:

60 Meter bis zum Müll­ton­nen­sam­mel­platz sind nicht zu viel ver­langt

Bislang hatten Mitarbeiter der Müllabfuhr die Tonnen zu Fuß abgeholt und an einer Straßeneinfahrt geleert, jetzt sollen Anwohner sie zu einem Sammelplatz bringen. Das ist auch in Ordnung, so das VG Gießen, und lehnte einen Eilantrag ab.

Artikel lesen
Tadej Pogacar 18.04.2026
Fahrradfahren

Radprofis halten nicht am Bahnübergang:

Fahr­verbot nach Rad­rennen?

Bei einem Rennen in Belgien fuhren Radprofis trotz rotem Warnlicht über einen Bahnübergang. Nun droht ihnen eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot. Wie die Situation nach deutschem Recht zu beurteilten wäre, weiß Tim Nicklas Wensien.

Artikel lesen
Die Unfallstelle in Ludwigsburg 07.04.2026
Mord

LG Stuttgart zu Raserfall:

Mor­dur­teile nach ille­galem Auto­rennen mit zwei Toten

Nach einem illegalen Autorennen hat das LG Stuttgart die Angeklagten wegen Mordes verurteilt. Zwei unbeteiligte junge Frauen wurden bei dem Rennen getötet.

Artikel lesen
Fahrkartenkontrolle an einer Münchner U-Bahn-Haltestelle 07.04.2026
Schwarzfahren

Kein Rückhalt für Hubigs Vorstoß:

Union lehnt Ent­kri­mi­na­li­sie­rung des Schwarz­fah­rens klar ab

Bundesjustizministerin Hubig greift einen Gesetzentwurf ihres FDP-Amtsvorgängers auf: Das Fahren ohne Fahrausweis soll nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Dass es so bald zu einer Streichung im StGB kommt, ist jedoch unwahrscheinlich.

Artikel lesen
Ein Uber und ein Bolt Fahrzeug 02.04.2026
uber

Essen wollte Preisbremse für Bolt, Uber und Co:

Gericht stoppt Min­dest­preise für Miet­wa­gen­fahrten

Die Stadt Essen wollte das Taxigewerbe schützen und verpflichtete deshalb Mietwagen-Dienste zu Mindestpreisen. Doch das VG Gelsenkirchen hat das Preisdiktat im Eilverfahren vorerst ausgebremst.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Linklaters
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich Pri­va­te Equi­ty...

Linklaters, Frank­furt am Main

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Ban­ken­auf­sichts­recht/...

A&O Shearman, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB
zwei Rechts­an­wäl­tin­nen / Rechts­an­wäl­te Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB, Düs­sel­dorf

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Steu­er­recht

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Steu­er­recht

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ge­sell­schafts­recht

Hogan Lovells International LLP, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Compliance Lunch: Delegieren und zurücklehnen? – Compliance-Verantwortung richtig verteilen

19.05.2026

Logo von eagle lsp
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

19.05.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Exportkreditgarantien des Bundes

20.05.2026

Logo von Fieldfisher
Umsetzung der AIFMD II durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz

19.05.2026

Ausgewählte materiellrechtl. und prozessuale Probleme des kennzeichenrechtl. Verletzungsprozesses

19.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH