Druckversion
Montag, 19.01.2026, 12:13 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/drittes-opferrechtsreformgesetz-strafprozess-opfer-straftat-psychosoziale-prozessbegleitung
Fenster schließen
Artikel drucken
17846

Drittes Opferrechtsreformgesetz: Gerät der Straf­pro­zess in eine Schief­lage?

von Prof. Dr. Robert Esser

14.12.2015

Strafprozess in Schieflage (Symbolbild)

© BillionPhotos.com - Fotolia.com

Die geplanten Änderungen stellen Opfer von Straftaten weiter in den Fokus. Dabei darf man jedoch den Ausgleich zwischen Zeugen- und Beschuldigtenrechten, Wahrheitsfindung und Rechtsstaatlichkeit nicht vernachlässigen, mahnt Robert Esser.

Anzeige

Der Deutsche Bundestag hat am 3. Dezember 2015 ein 3. Opferrechtsreformgesetz (OpferRRG) beschlossen (BR-Dr 591/15), das aufgrund des parteiübergreifenden Konsenses auch den Bundesrat am Freitag ohne Aufsehen passieren dürfte. Die geplanten Änderungen der Strafprozessordnung (StPO) sollen unter anderem die Informations- und Mitwirkungsrechte der Opfer einer Straftat sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der gerichtlichen Hauptverhandlung stärken und ihnen psychosoziale Hilfe gewähren.

Den Anstoß für die im April 2015 durch die Bundesregierung gestartete Gesetzesinitiative (BT-Drs. 18/4621) gab in erster Linie die sog. Opferschutzrichtlinie der Europäischen Union (2012/29/EU), die  eigentlich schon bis zum 16. November 2015 hätte umgesetzt werden müssen.

Es ist zu begrüßen, dass sich die Europäische Union neben der sektoralen Harmonisierung von Beschuldigtenrechten nun seit ein paar Jahren auch der Harmonisierung von Opferrechten widmet. Es fehlt allerdings noch eine neue Richtlinie zum ebenso kosten- wie streitträchtigsten Aspekt, der Opferentschädigung.

Interessensausgleich im Strafverfahren – eine schwierige Angelegenheit

Mit ihren Vorstellungen für ein 3. OpferRRG fügt die Regierung sich nahtlos ein in die Reihe der kaum mehr überschaubaren Gesetzesinitiativen zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren seit Mitte der 1970er Jahre. Damit wurden über Jahrzehnte aufgelaufene Defizite in diesem Bereich ausgeglichen, bisweilen sogar überkompensiert. Dass Verletzte Akteneinsichtsgesuche stellen, mit anwaltlichem Beistand als Nebenkläger auftreten oder finanzielle Ansprüche in Adhäsionsverfahren geltend machen, gehört heute zum Alltag vor deutschen Strafgerichten.

Ins Bewusstsein gerufen sei an dieser Stelle: Ein "Opfer" im Strafverfahren ist ein mutmaßliches Opfer, solange die Unschuldsvermutung für den mutmaßlichen "Täter", den zu diesem Zeitpunkt eben nur Angeklagten, streitet. Genau die mit diesem Verfahrensstatus der Beteiligten verbundenen Unsicherheiten machen es nicht nur dem Gesetzgeber, sondern auch und vor allem den Gerichten häufig schwer, die durch das Verfahren aufgeworfenen, höchst unterschiedlichen Interessen der Beteiligten zu einem gerechten Ausgleich zu bringen.

Während ein Strafverfahren für den Beschuldigten meist mit einer existenzbedrohenden Wirkung verbunden ist, geht es dem Opfer um Genugtuung, oder eine Form der ideellen Wiedergutmachung – und manchmal auch um einen finanziellen Ausgleich für die Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes, seiner Gesundheit oder seiner Ehre.

Wer seine Rechte kennt, gebraucht sie auch

Da die derzeitige Rechtslage in Deutschland in vielen Punkten bereits den umzusetzenden internationalen Rahmenbedingungen entspricht, besteht in der StPO lediglich punktueller Anpassungsbedarf.

Künftig sind die einen Opferzeugen betreffenden Verhandlungen, Vernehmungen und sonstigen Untersuchungshandlungen stets unter Berücksichtigung seiner besonderen Schutzbedürftigkeit durchzuführen, § 48 Abs. 3 S. 1 im Entwurf der StPO (StPO-E). Das wird zwar auch jetzt schon praktiziert, ist nun aber verbindliche gesetzliche Leitlinie und wird die in anderen Normen der StPO angelegten Beurteilungsspielräume prägen. Zu prüfen ist dabei insbesondere, ob eine Vernehmung des Zeugen in Abwesenheit etwa des Angeklagten, § 168e StPO, bzw. eine audiovisuelle Vernehmung, § 247a StPO, oder ein Ausschluss der Öffentlichkeit von der Teilnahme an der Hauptverhandlung, § 171b Abs. 1 GVG, geboten sind, und inwieweit auf Fragen zum persönlichen Lebensbereich des Zeugen verzichtet werden kann, § 48 Abs. 3 S. 2 StPO-E.

Außerdem werden die Informations- und Unterrichtungspflichten der Strafverfolgungsbehörden gegenüber Opfern ausgeweitet. Künftig soll der Verletzte auf Antrag eine schriftliche Bestätigung des Eingangs seiner Strafanzeige erhalten, § 158 Abs. 1 StPO-E. Zudem werden die Informationsrechte des Verletzten aus § 406d StPO zum Stand des Verfahrens partiell erweitert. Diverse Hinweispflichten werden in §§ 406i bis 406k StPO-E neu strukturiert, wobei offen bleibt, wer den Verletzten "möglichst frühzeitig" über die dort genannten Rechte informieren soll. Schließlich wir ein Anspruch des Opfers auf bestimmte Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen festgeschrieben.

Diese Änderungen werden, wie schon z.B. die Opferrechtsreformen von 1986, 2004 und 2009, den Ablauf vieler Strafverfahren und damit auch die Arbeitsbelastung der Strafjustiz in qualitativer und quantitativer Hinsicht nachhaltig beeinflussen. Denn wer seine Rechte kennt, wird tendenziell auch verstärkt von ihnen Gebrauch machen.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Mehr Informationen und stärkere Mitwirkungsrechte für Opfer

  • Seite 2:

    Interessenkonflikt zwischen Wahrheit, Rechtsstaat und Opferschutz

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Drittes Opferrechtsreformgesetz: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17846 (abgerufen am: 19.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Opferschutz
    • Straftaten
    • Strafverfahren
Trump besteigt Airforce One 17.01.2026
Meinung

Trumps neue Welt / Vorratsdatenspeicherung / Deepfakes:

"Beendet Trump die regel­ba­sierte Wel­t­ord­nung?"

Venezuela, Grönland, Iran - gelten für den US-Präsidenten keine Regeln mehr? Was bringt die Vorratsdatenspeicherung wirklich? Sollten Deepfakes strafbar werden - und wenn ja, welche? Das und mehr in Folge 50 des LTO-Podcasts.
 

Artikel lesen
Drei Soldaten der Bundesweh eskortieren den Beschuldigten, der Handschellen trägt 16.01.2026
Ukraine-Krieg

Mutmaßlicher Drahtzieher bleibt in U-Haft:

BGH äußert sich detail­liert zu Nord-Stream-Anschlag - und sch­reibt ihn Ukraine zu

Mit einer Leitsatzentscheidung äußert sich der BGH erstmals ausführlich zum Angriff auf die Pipelines. Der 3. Strafsenat geht davon aus, dass die Explosionen von der Ukraine veranlasst wurden. Auch im Krieg mit Russland bleibe der Anschlag strafbar.

Artikel lesen
Saal 237 am 29. Tag des Block-Prozesses 13.01.2026
Christina Block

Ex-Hotelmitarbeiter sagen im Block-Prozess aus:

Offene Rech­nungen, gesch­los­sene Augen

Zimmer ohne Rechnung und Bargeld im Kuvert: Am Dienstag führte der Block-Prozess tief hinein in die Welt eines Luxushotels jenseits regulärer Abläufe. Außerdem wollten zwei Anwälte wissen, gegen welchen Vorwurf sie verteidigen sollen.

Artikel lesen
Antifaschisten mit einem Plakat vor dem OLG Düsseldorf 13.01.2026
Extremismus

Prozessauftakt im Budapest-Komplex vor dem OLG Düsseldorf:

"Wer Rücken hat, kann sitzen bleiben"

Durchsuchte Anwälte, erheblich verzögerter Prozessbeginn und antifaschistische Slogans skandierende Zuschauer im Hochsicherheitsgericht: Das dritte Verfahren im Budapest-Komplex gegen die Antifa-Ost hat vor dem OLG Düsseldorf begonnen.

Artikel lesen
Raser auf einer Stadtautobahn in der Nacht 12.01.2026
Auto

Bei Nutzung für Drogenkurierfahrten und illegale Autorennen:

Justiz soll Miet­wagen künftig leichter ein­ziehen können

Mietautos, die für Drogendeals und illegale Rennen genutzt werden, sollen künftig leichter von der Justiz konfisziert werden können. Das sieht eine Bundesratsinitiative Berlins vor. Geplant sind Verschärfungen im StGB und BtMG. 

Artikel lesen
Prof. Friedrich Karl Kaul (Anwalt) 11.01.2026
Feuilleton

True-Crime-Erzählungen im Realsozialismus:

Küchen­de­likte unter den Tisch gekehrt

Wie sich eine Gesellschaft über Kriminalität verständigt, sagt einiges über sie aus. Ein neues Werk geht aus theoretischer Perspektive der Frage nach, wie die "Pitaval"-Literatur in der DDR und der Volksrepublik Polen gestaltet wurde.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) , Ober­ur­sel (Tau­nus)

Logo von Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB
Rechts­an­walt/in (m/w/d) in Voll- oder Teil­zeit

Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB , Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Gercke Wollschläger
Rechts­an­walt (m/w/d) im (Wirt­schafts-)Straf­recht

Gercke Wollschläger , Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Kapitalanlage­haftung

27.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Produkthaftung und -sicherheit

28.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Manager- und Berufshaftung

28.01.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

27.01.2026

Tag des bedrohten Anwalts und der bedrohten Anwältin - PODIUMSDISKUSSION

27.01.2026, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH