Die Vorgänge um dioxinverseuchte Agrarprodukte stehen exemplarisch für eine ganze Reihe von Lebensmittelskandalen, die in letzter Zeit die Republik erschüttert haben. Glykolwein, BSE- und Gammelfleisch – wie sorglos kann man bei solchen Horrormeldungen noch einkaufen? Die bestehenden Kontrollmechanismen scheinen für einen effektiven Schutz der Verbraucher nicht ausreichend.
Dabei ist die Gesetzeslage eindeutig: Die bundes-, landesrechtlichen und EU-rechtlichen Vorschriften (Futtermittel- und Lebensmittelgesetz, Futtermittelverordnung, EU-Verordnungen und Richtlinien über Grenzwerte) versprechen einen lückenlosen Schutz vor verdorbenem Futtermittel und Lebensmitteln. Mittels Fremd- und Selbstkontrollen, Zulassungspflichten und Selbstaufzeichnungen sollen verdorbene Futtermittel und Lebensmittel rechtzeitig erkannt und aus dem Verkehr gezogen werden.
Auch das Zivilrecht schützt, denn ein Lebens- bzw. ein Futtermittel, das Grenzwerte etwa für Dioxin nicht einhält, ist ein mangelhaftes Gut. Ansprüche aus entsprechenden Mängelrechten gibt es dann in der gesamten Kette vom der Erzeuger bis zum Erwerber (Landwirt, Futtermittelhersteller, Lebensmittelhändler und schließlich Konsument).
Die Lückenhaftigkeit der Kontrollen erleichtert Rechtsverstöße
So weit die Theorie. Die Praxis spricht leider eine andere Sprache. Natürlich ist es dem Endverbraucher in der Regel nicht möglich, ein im Supermarkt erworbenes Ei auf den Dioxin-Gehalt zu untersuchen; hierfür bedarf es komplexer Messungen. Auch der Lebensmittelhändler (in der Regel ein Supermarkt) kann sich nur auf Stichproben beschränken, das Gleiche gilt für den Landwirt.
Selbst die durch die zuständigen Behörden vorgenommenen Kontrollen auf Grundlage der einschlägigen Verordnungen erfolgen nur stichprobenartig. Verzehrt ein Konsument ein belastetes Ei oder belastetes Schweinefleisch, wird er diesen Mangel auch nicht bemerken, da sich die in Betracht kommenden toxischen Stoffe in der Regel nur langfristig auswirken.
Auch wenn davon ausgegangen werden muss, dass sich die weit überwiegende Mehrzahl der Produzenten von Futter- und Lebensmittel gesetzestreu verhält, verbleibt ein Graubereich des fahrlässigen Handelns und – wie überall im Leben - einige schwarze Schafe. Die Lückenhaftigkeit der Kontrollen und die Unauffälligkeit der Grenzwertüberschreitungen macht es einfacher, gegen gesetzliche Bestimmungen unentdeckt zu verstoßen.
Dazu kommt, dass natürlich die Verwendung minderwertiger Produkte wirtschaftliche Vorteile bietet - man kann günstiger anbieten und ist vordergründig wettbewerbsfähiger, weil die erzielbare Spanne höher ist. So gibt es auch handfeste Motive für Gesetzesverstöße.
Auch bei mehr staatlichen Regelungen würde es bei Stichproben bleiben müssen
Angesichts dieser Probleme rufen viele natürlich nach dem Staat, nach schärferen Kontrollen. Dies würde allerdings eine Aufstockung des Prüfpersonals bedeuten, was sicherlich über Steuern und Gebühren refinanziert werden müsste. Ungeachtet dessen scheint man nun diesen Weg der schärferen Kontrollen gehen zu wollen.
Auch bei diesem staatsorientierten Ansatz würde es allerdings bei Stichprobenprüfungen verbleiben. Sie würden nur häufiger durchgeführt. Es ist daher zweifelhaft, ob dies allein für einen verbesserten Verbaucherschutz ausreicht – oder ob es nicht ratsamer wäre, sich ein Beispiel an der Qualitätskontrolle industrieller Produkte zu nehmen.
In Industriebereichen, in dem die Mangelhaftigkeit eines einzelnen Teils das Gesamtprodukt entwertet, wurden schon vor vielen Jahren durchgehende Qualitätsmanagementsysteme erfolgreich eingeführt. Initiator dieser Systeme war die Autoindustrie, die in erheblichem Umfang auf Zulieferung Dritter aufbaut, weshalb schon ein schadhaftes Teil zu weitgehenden Produktmängeln führen kann.
Freiwilliges Qualitätsmanagement existiert bisher nur bei Bio-Lebensmitteln
Es besteht hier eine ähnliche Situation wie in der Lebensmittelindustrie. Qualitätsmanagementsysteme (wie etwa TQM, DIN-ISO oder NACCP) stellen nicht nur auf ein mangelfreies Produkt ab. Vielmehr geht es darum, dass der betriebliche Ablauf des Zulieferers und des Produzenten durchgehend so organisiert ist, dass Mängel vermieden werden und Abläufe transparent und rückverfolgbar sind.
Elemente dieser Managementanforderungen sind auch in den einschlägigen Gesetzen der Lebens- und Futtermittelindustrie vorgesehen, wie zum Beispiel Eigenkontrollen. Allerdings fehlt ein durchgehendes Qualitätsmanagementsystem. Diese existieren derzeit nur in den Bereichen Öko- bzw. Bio-Lebensmittel, dort allerdings auf freiwilliger Basis.
Qualitätsmanagementsysteme werden durch überbetriebliche unabhängige Fachvereinigungen (zum Beispiel den TÜV) regelmäßig überprüft und zertifiziert. Ein zertifizierter Betrieb ist zwar nicht davor gefeit, mangelhafte Produkte herzustellen, die Wahrscheinlichkeit ist aber – dies zeigt die Erfahrung – deutlich geringer.
Gesetzliche Fixierung ist unumgänglich
Natürlich ist daneben angesichts der relativen Sicherheit von Stichproben weiterhin die staatliche Kontrolle erforderlich, da der Konsument als Endkunde nicht über entsprechende Kontrollmöglichkeiten verfügt. Im Übrigen müsste ein durchgehendes Qualitätsmanagement alle Stufen der Produktionskette umfassen.
Auch wenn die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems, ihre Aufrechterhaltung, die Zertifizierung des Betriebes und die Kontrolle der Produkte mit zusätzlichen Kosten verbunden ist: Sie dürften sich nur mit Cent-Beträgen auf das Endprodukt auswirken. Dies sollten einem die Gesundheit schon wert sein.
Es bleibt allerdings eines zu bedenken: In der Automobilindustrie setzen die Produzenten von Fahrzeugen das vorgelagerte Qualitätsmanagement bei ihren Lieferanten mittels ihrer Marktmacht durch. Diese Marktmacht hat der Konsument nicht. Es wäre daher unumgänglich, ein durchgehendes System gesetzlich vorzuschreiben. Da dies eine erhebliche Veränderung der derzeitigen Stichprobenkultur mit sich brächte, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit - wie bei allen weitergehenden Reformen - große, vor allem politische Widerstände zu erwarten. Gleichwohl ist die Sicherung der Gesundheit der Konsumenten ein überaus lohnendes Motiv, um auch größere Widerstände zu brechen.
Der Autor Ass. jur. Anton Kumanoff ist für eine international ausgerichtete Unternehmensberatungsgesellschaft tätig.
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Dioxinskandal: . In: Legal Tribune Online, 26.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2411 (abgerufen am: 03.10.2024 )
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