Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer spricht in einem Fernsehinterview davon, dass man angesichts des Diesel-Skandals einmal über kollektiven Rechtsschutz nachdenken könne. Dabei ist der schon längst überfällig, findet Robert Peres.
Die deutsche Automobilindustrie steckt in einer tiefen Vertrauenskrise. Mit den jetzt bekannt gewordenen Absprachen der großen Hersteller sind die Dimensionen der Verbrauchertäuschung in eine vorher nicht zu erwartende Größenordnung katapultiert worden. Das hat neue Bewegung in die Diskussion über Musterklagen gebracht. In den USA haben sich bereits mehrere Kläger zu einer gemeinsamen Klage zusammengetan, dort arbeiten verschiedene Kanzleien an einer Sammelklage gegen die betroffenen deutschen Autohersteller. Nicht so in Deutschland.
Effektiven kollektiven Rechtsschutz hat die hiesige Politik bisher verhindert, hierzulande gibt es nach wie vor keine gemeinsame Klagemöglichkeit für eine Gruppe von Geschädigten. Der Vorstoß von Justizminister Heiko Maas blieb im Stadium des Referentenentwurfs stecken, CDU/CSU-Ministerien hatten den Entwurf eines Musterfeststellungsklagegesetzes blockiert. Allen voran Verkehrsminister Alexander Dobrindt, der persönlich den Entwurf mit dem handschriftlichen Vermerk "Lehnen wir ab! Komplett streichen!!!" versah.
Nun hat plötzlich sein Parteivorsitzender Horst Seehofer im ZDF-Sommerinterview erklärt, er sei einem Musterklagerecht "nicht abgeneigt". Klingt reichlich absurd, denn man hätte vorher ausreichend Zeit gehabt, endlich Abhilfe zu schaffen. Leider ist aber die Möglichkeit der Koalition, in dieser Legislaturperiode die Musterfeststellungsklage einzuführen, vorbei.
Seehofer nur ein "Märchenerzähler"?
Seehofer bekam prompt heftigen Gegenwind von SPD und Grünen. Maas nannte die Aussagen von Seehofer "skurril", auf Twitter sprach er von einer "Farce". Renate Künast nannte Seehofer einen "Märchenerzähler". Noch vor ein paar Tagen hatte Maas eine etwas abgeänderte Version als Diskussionsentwurfs zirkulieren lassen, in dem höhere Ansprüche an die Anzahl der Kläger gestellt wurden, was vorher von Finanzminister Schäuble kritisiert worden war. Leider verschweigt Maas bei seiner Kritik, dass sein Vorschlag ohnehin keinerlei Hilfe für die Dieselgeschädigten darstellt: Denn es wäre erst in zwei Jahren möglich, eine Musterfeststellungsklage durchzuführen - solange dauert nämlich der Aufbau des benötigten Klageverzeichnisses. Darauf weisen auch CDU-Rechtspolitiker hin, die Maas zudem handwerkliche Fehler und Einseitigkeit vorwerfen. Also alles nur Spiegelfechterei?
Leider werden in der Debatte Sammel- und Musterfeststellungsklagen oft gleichgesetzt. Das ist aber falsch, denn bei echten Sammelklagen können Kläger tatsächlich gemeinsam klagen und Urteile erstreiten oder Vergleiche schließen. Bei Musterklagen ist das nicht der Fall, denn dort müssen alle Kläger nach Abschluss des Musterverfahrens jeweils einzeln ihre Klagen auf Schadensersatz führen, um einen eigenen Titel zu erlangen. Musterverfahren sind daher weder für die Verbraucher noch für die Justiz eine Entlastung.
Meinte es Seehofer also ernst mit dem Schutz des Verbrauchers, müsste er den Weg freimachen für echten kollektiven Rechtsschutz und Sammelklagen für Verbraucher. Das gleiche sollte im Übrigen für Anleger gelten, die bisher auch nur Musterprozesse führen können, die nach bis zu fünfzehn Jahren noch immer keinen Ausgleich gebracht haben. Hier kann man nur resümieren: Es ist ein Muster ohne Wert.
Der Autor Robert Peres ist Rechtsanwalt in Wiesbaden und Vorstandsvorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre. Er arbeitete zudem viele Jahre für große US-Sozietäten in Deutschland und den USA.
Robert Peres, Diskussion über Sammelklagen in der Dieselkrise: . In: Legal Tribune Online, 03.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23787 (abgerufen am: 07.12.2024 )
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