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"Die Partei" im EU-Parlament: "Wir werden uns vor allem bereichern"

von Herbert von Arnim

04.06.2014

"Die Partei"

Screenshot: www.die-partei-berlin.de

Martin Sonneborn nutzt nach dem Einzug ins EU-Parlament die öffentliche Bühne. Der Spitzenkandidat  der "Partei" geht mit dem knappest möglichen Ergebnis an Wählerstimmen nach Brüssel. Ihm sollen 60 Kollegen folgen. Erklärtes Ziel: Möglichst viel Geld mitnehmen und im Wesentlichen die eigenen Rücktritte organisieren. Wahl- und Parteienrechtler Herbert von Arnim findet das nur begrenzt lustig.

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Der frühere Chefredakteur des Satiremagazins Titanic will, wie er öffentlich verkündet, nach einem Monat zurücktreten, aber die Diäten in Höhe von 33.000 Euro (davon 8.000 Euro Entschädigung, 4.000 Euro Kostenpauschale und 21.000 Euro für Mitarbeiter) voll abschöpfen und sechs Monate lang das Übergangsgeld einstreichen.

Mit dem Rücktritt wolle er dem Zweitplatzierten auf seiner Liste Platz machen, welcher seinerseits nach einem Monat zurücktreten werde, damit der Drittplatzierte, auch wieder finanziell wohl ausgestattet, sich ebenfalls für einen Monat Brüssel anschauen könne. So sollen schließlich nach fünf Jahren 60 Bewerber seiner Liste je einen Monat "Urlaub" in Brüssel bzw. Straßburg gemacht haben. Dem Spiegel sagte der Spitzenkandidat der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative ("Die Partei") : "Wir werden die Zeit vor allem damit verbringen, unsere Rücktritte zu organisieren und uns zu bereichern." Er und seine Kollegen wollten die EU "melken wie ein kleiner südeuropäischer Staat", so Sonneborn gegenüber FAZ.net.

Die spaßig daherkommende Geschichte hat durchaus ernste Aspekte. Mit seiner in Satire gekleideten Kritik hat Sonneborn – ähnlich dem klassischen Hofnarren, der den Mächtigen den Spiegel vorhält – eine öffentliche Wahrnehmung von Problemen des EU-Wahlrechts, des Parteien- und des Abgeordnetenrechts bewirkt, welche dem bloßen Diskurs in Fachzeitschriften nur selten gelingt.

Wahlrecht: Ganz kleine Parteien bevorzugt?

Bei der Verhältniswahl stellt sich stets das Problem, wie die für die verschiedenen Parteienlisten abgegebenen Stimmen in Parlamentssitze umgesetzt werden sollen. Dafür haben Wahlrechtsmathematiker verschiedene Methoden entwickelt.

Der Bundestag hat sich seit 2009 in § 2 Abs. 3 Europawahlgesetz (EuWG), wie bei der Bundestagswahl, für das sogenannte Saint-Laguë-Verfahren entschieden. Das kann bei kleinen Parteien zu erheblichen Differenzen führen, wie die letzte Europawahl zeigt.

Die Wahlergebnisse waren an der vom Bundeswahlleiter ermittelten Ausgangszahl von 298.800 auszurichten. Der "Partei" Sonneborns standen mit 184.525 Stimmen 0,62 Sitze zu, was auf einen Sitz aufzurunden war. Dasselbe galt z. B. für die ÖDP mit 185.119 und die Familienpartei mit 202.871 Stimmen. Für die Freien Wähler ergab sich mit 428.524 Stimmen eine Quote von 1,43 und für die Piraten mit 424.510 Stimmen von 1,42, was für beide auf einen Sitz abzurunden war. Die Freien Wähler und die Piraten haben also mehr als doppelt so viel Stimmen erhalten wie "Die Partei", die ÖDP oder die Familienpartei, bekamen aber dennoch ebenfalls nur einen Sitz.

Es wäre auch anders gegangen

Für dieses auf den ersten Blick schwer nachvollziehbare Ergebnis ist allein der Bundestag verantwortlich. Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im November 2011 die 5-Prozent-Klausel bei deutschen Europawahlen für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ er erneut eine Sperrklausel, diesmal in Höhe von 3 Prozent, nur um wieder zu scheitern.

Dabei hatte wahlrecht.de im Frühjahr 2013 gegenüber dem Bundestag angeregt, ein modifiziertes Saint-Laguë-Verfahren einzuführen, bei welchem kleine Parteien erst ab einem Sitzanspruch von 0,75 auf einen vollen Sitz aufgerundet worden wären.* Dann wäre es nicht dazu gekommen, dass eine Partei mit mehr als doppelt so viel Stimmen wie eine andere nur genauso viele Sitze bekommt.

Familienpartei, ÖDP und "Die Partei" wären leer ausgegangen und CDU, SPD und Linke hätten jeweils einen zusätzlichen Sitz erhalten. Doch zu einem ruhigen Nachdenken kam der Bundestag damals wohl gar nicht – angesichts des blitzartigen Gesetzgebungsverfahrens, mit dem er die 3-Prozent-Klausel in kaum mehr als einer Woche durchboxte.

*Anm. der Red. v. 10.06.2014: An dieser Stelle hatte sich ein kleiner Fehler eingeschlichen, den wir korrigiert haben. Wahlrecht.de plädiert insbesondere nicht für eine 0,75-Prozent-Hürde.

Seite 1/3
  • Seite 1:

    Kleine Partei ganz groß

  • Seite 2:

    Wann ist eine Partei eine Partei?

  • Seite 3:

    Jeden Monat ein neuer Rücktritt?

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"Die Partei" im EU-Parlament: . In: Legal Tribune Online, 04.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12170 (abgerufen am: 16.05.2026 )

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