Druckversion
Dienstag, 16.12.2025, 07:27 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/deal-freilassung-tiergartenmoerder-gefangenenaustausch-russland-folgen
Fenster schließen
Artikel drucken
55148

Rechtsstaat versus Diplomatie: Lehren aus der Frei­las­sung des Tier­gar­ten­mör­ders

von Prof. Dr. Franz C. Mayer, LL.M. (Yale)

02.08.2024

Olaf Scholz am Flughafen

Der Bundeskanzler gibt ein Statement ab, nachdem der umstrittene Deal bekannt geworden ist. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Christoph Reichwein

Der Gefangenenaustausch mit Russland ist historisch – und wir wissen noch nicht, wie hoch der Preis dafür ausfällt, meint Franz C. Mayer. Er glaubt, dass sich Deutschland mit der Freilassung des Tiergartenmörders keinen Gefallen getan hat.

Anzeige

Die Todesstrafe ist unter dem Grundgesetz (GG) nach Art. 102 abgeschafft. Denn sie ist mit der Garantie der Menschenwürde (Art. 1 GG) nicht vereinbar, genauso wenig wie die staatliche Folter. Und doch ist in Deutschland vor nicht allzu langer Zeit ein Mensch aufgrund staatlicher Anordnung exekutiert worden: Im Kleinen Tiergarten in Berlin hat 2019 ein Auftragsmörder der russischen Regierung einen tschetschenischen Flüchtling am helllichten Tag umgebracht. Er ist dafür in Deutschland in einem ordentlichen Gerichtsverfahren wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden, unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit war eine vorzeitige Entlassung ausgeschlossen. Nun ist genau dieser Auftragsmörder in einem großen Gefangenenaustausch auf Anweisung der Bundesregierung freigelassen worden.

Im Gegenzug sind dafür etliche US-amerikanische, russische und wohl auch ein deutscher Staatsangehöriger vom Putin-Regime überstellt worden. Ihnen sei die wieder erlangte Freiheit gegönnt – für sie und ihre Familien ein Tag des Glücks.

Anders lief es 1977, als RAF-Terroristen den Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer und eine Lufthansamaschine entführten, um RAF-Kollegen aus der Haft freizupressen. Der seinerzeitige Bundeskanzler Helmut Schmidt hatte hier eine klare Linie durchgehalten: Der deutsche Staat lässt sich nicht erpressen. Der unmittelbare Preis für diese Klarheit waren das Leben Schleyers und des Kapitäns der Lufthansamaschine. Und Schmidt musste den Rest seines Lebens die Gewissenslast für diese prinzipiengeleitete Entscheidung tragen.

Bilder der Freilassung sind gute PR

Dieser Präzedenzfall ist nun überspielt. Dadurch, dass man Putin seinen Schergen zurückgegeben hat, hat sich der deutsche Staat erpressbar gezeigt und auch für die Zukunft erpressbar gemacht. Es ist offensichtlich, dass Terrorregime sich jederzeit Verhandlungsmasse beschaffen können, indem sie Angehörige von Staaten, die erpresst werden sollen, festsetzen. Zugleich hat Putin all seinen Schergen demonstriert, dass ihnen für ihr Handeln keine echten Konsequenzen drohen, weil man sich gegen die rechtsstaatsverweichlichten westlichen Demokratien am Ende immer durchsetzen wird.

Vielleicht ist dies das eigentliche Problem bei der Entscheidung der Bundesregierung: Es geht nicht nur um den Strafanspruch des deutschen Staates und die Ansprüche der Nebenkläger. Mitten in einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg geht es auch um einen Wettbewerb der Systeme. Putin-Bewunderer werden sich einmal mehr bestätigt fühlen, dass der starke Mann am Ende gewinnt.

Der demokratische Rechtsstaat hätte in diesem Fall nicht weichen dürfen. Nun kann man überlegen, ob es um eine bessere demokratische Absicherung solche Entscheidungen geht. Offenbar hat der Generalbundesanwalt die Entscheidung nicht mittragen wollen, sondern musste vom Bundesjustizminister angewiesen werden. Der Oppositionsführer war wohl einbezogen. Die Bundesregierung muss unter enormem außenpolitischem Druck durch die USA gestanden haben. Aber genau das zeigt die Problematik einer durch Politiker verantworteten Entscheidung.

Natürlich helfen die "We brought them home"-Bilder den US-Demokraten im Wahlkampf, und deren Sieg liegt mit Blick auf die Trump-Alternative durchaus im deutschen Interesse. Und auch der Bundeskanzler macht Eindruck, wenn er mitten in der Nacht vor die Presse treten kann und einen Erfolg verkündet. Man sollte sich keine Illusionen machen: Politische Handlungsträger werden die Verfassungsprinzipien nicht als Erstes in ihr Kalkül einstellen. Genau deswegen ist die Wahrung der Verfassung weder den Staatsorganen vorbehalten noch beim Verfassungsgericht monopolisiert, sondern obliegt allen.

Im Fall Schleyer lehnten die Karlsruher Richter es übrigens ab, sich in die Entscheidung über die Freilassung von RAF-Häftlingen einzumischen. Vorliegend wäre es schon äußerst schwierig, einen Rechtsweg zum BVerfG zu konstruieren. Vielleicht finden die Nebenkläger im Tiergarten-Prozess trotzdem noch einen Weg zu einer nachträglichen gerichtlichen oder verfassungsgerichtlichen Klärung.

Es braucht eine Gesetzesänderung

Wie hoch der Preis für die freigelassenen Gefangenen und die Relativierung des Rechtsstaats wirklich war, das wird sich erst im Langzeitverlauf herausstellen: Wenn Putins Schergen weiter in unserem Land morden sollten, wenn das Vertrauen in den Rechtsstaat noch mehr destabilisiert würde, dann könnte sich der Preis als deutlich zu hoch erweisen. Die handelnden Politiker werden dann freilich nicht mehr in der Verantwortung sein.

Auch deswegen sollte darüber nachgedacht werden, die maßgeblichen Regeln so zu gestalten, dass es eben nicht in der Hand eines Bundeskanzlers liegt oder von der Entscheidung einer Bundesregierung abhängt, ob derartige Durchbrechungen des Rechtstaates möglich sind. Ob man dann auch das Gnadenrecht des Bundespräsidenten und der Ministerpräsidenten entsprechend einschränken sollte, wäre die nächste Frage. Das Gnadenrecht ist ohnehin als Relikt aus vorkonstitutioneller Zeiten ein Fremdkörper im Rechtsstaat.

Jedenfalls sollte man denn hier eingesetzten § 456a StPO kritisch und offen diskutieren: Soll, selbst wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, der Rechtsstaat aufhören können? Wir erleben derzeit an vielen Orten die Relativierung und die Banalisierung des Rechtsstaats. Vielleicht wäre es doch im Sinne unserer spezifischen, deutschen Verfassungstradition seit 1949, bestimmte Fälle aus der konkreten Entscheidungsgewalt von Politikern herauszulösen.

Der Autor Prof. Dr. Franz C. Mayer ist Professor und Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht, Rechtsvergleichung und Rechtspolitik an der Universität Bielefeld.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Rechtsstaat versus Diplomatie: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55148 (abgerufen am: 16.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Diplomatie
    • Justiz
    • Russland
    • USA
Demonstranten protestieren am 10. Januar 2019 in Bukarest vor einer Konzerthalle, wo eine Veranstaltung zum offiziellen Beginn der rumänischen Präsidentschaft des Rates der EU stattfindet. 15.12.2025
Richter

EGMR zum rumänischen Richter, der sich online äußert:

Dis­zi­p­li­nar­strafe wegen Face­book-Posts ver­letzt Mei­nungs­f­rei­heit

Inwiefern dürfen sich Richter in den sozialen Medien zu öffentlichen Debatten äußern? Mit dem Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und richterlicher Zurückhaltungspflicht hat sich der EGMR in einem Verfahren gegen Rumänien beschäftigt. 

Artikel lesen
KI-Bild Kind im Gerichtssaal 13.12.2025
Kinder

Interview zu kindgerechter Justiz:

"Für Kinder nehmen Ver­fahren oft kein Ende"

Kinder kommen in unterschiedlichen Lebenslagen mit der Justiz in Berührung. Das Deutsche Kinderhilfswerk will ihre Rechte stärker berücksichtigt sehen. Videovernehmungen sollten Standard werden, schlägt Viktoria Rappold vor. 

Artikel lesen
Jura-Hörsaal 09.12.2025
Richter

"Pakt für den Rechtsstaat":

Woher 2.000 Prä­d­i­kats­ju­risten für neue Rich­t­er­s­tellen nehmen?

Bund und Länder wollen neue 2.000 Stellen für Richter und Staatsanwälte schaffen – genug Prädikatsjuristen wird sie dafür jedenfalls nicht finden, das zeige eine Datenauswertung, meint Quint Aly. Droht ein Qualitätsverlust in der Justiz?

Artikel lesen
Ein ernster Donald Trump diskutiert möglicherweise juristische Herausforderungen im Kontext des "Birthright"-Antrags vor dem Obersten Gerichtshof. 08.12.2025
Nachrichten

Antrag angenommen:

Sup­reme Court prüft Trumps Angriff auf "Bir­th­right"

Per Dekret versucht Trump, das US-Geburtsrecht zu beschneiden. Er will bestimmten Neugeborenen, die auf US-Boden geboren werden, die Staatsbürgerschaft verweigern. Bislang haben ihn Gerichte abgehalten – nun wird der Supreme Court entscheiden.

Artikel lesen
Die Justizministerin geht entschlossen, während Sachsen gegen Extremisten-Tourismus vorgeht und gegen Gerichtsurteile klagt. 05.12.2025
Extremismus

Justizministerin will gegen Linie des Landesverfassungerichts klagen:

Sachsen wehrt sich gegen Jura-Ext­re­misten-Tou­rismus

Sachsen will extremistische Bewerber von der juristischen Ausbildung abhalten. Dazu greift das Land die Rechtsprechung des eigenen Verfassungsgerichtes an – und setzt auf das Bundesverfassungsgericht.

Artikel lesen
Trauer um Matthew Perry 04.12.2025
Prominente

Zweieinhalb Jahre Haft:

Arzt nach Matthew Perrys Tod ver­ur­teilt

Als Matthew Perry 2023 starb, wurde in seinem Blut ein Narkosemittel entdeckt. Ein Arzt bekannte sich schuldig, den "Friends"-Star mit Ketamin versorgt zu haben. Jetzt muss er dafür ins Gefängnis.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Frank­furt

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Frank­furt am Main

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer , Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Familienrecht im Selbststudium/ online

26.12.2025

Revision in Steuerstrafsachen

29.01.2026

Jahresplanungs- und Zielsetzungsworkshop 2026

30.12.2025

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Familienrecht im Fernstudium/ online

02.01.2026

Logo von White & Case
White & Case LLP – „Women@CommercialLaw“ – Einblicke in den Arbeitsalltag unserer Rechtsanwältinnen

14.01.2026, Düsseldorf

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH