Druckversion
Montag, 8.12.2025, 13:53 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/datenschutz-glaeserner-kunde-an-der-kasse
Fenster schließen
Artikel drucken
1696

Datenschutz: Gläserner Kunde an der Kasse

Dr. Marc Maisch

12.10.2010

EC-Karte

© PA-fotolia.com

Wer mit einer EC-Karte bezahlt, hinterlässt nicht nur bei Bonusprogrammen Spuren. Um die Zahlungsfähigkeit des Käufers festzustellen, erheben Dienstleister wie easycash im Lastschriftverfahren Transaktionsdaten. Das wurde schon vielfach kritisiert. Am Dienstag beraten die Landesdatenschützer. Die entscheidende Frage: Handelt es sich um personenbezogene Daten?

Anzeige

In Deutschland kann in der Regel bargeldlos oder mit girocard- bzw. EC-Karte bezahlt werden. Beim elektronischen Bezahlvorgang wird ein Betrag angegeben, die Karte mit Hilfe von Kartenlesegeräten ausgelesen, eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) eingegeben und der Vorgang online und unmittelbar abgewickelt.

Beim Lastschriftverfahren autorisiert der Kunde die Zahlung mit seiner Unterschrift auf einer Einzugsermächtigung, die den zu zahlenden Betrag ausweist. Mit seiner Unterschrift erteilt der Kunde dem Händler eine Einwilligung, dass der Zahlungsbetrag per Lastschrift von seinem Konto abgebucht werden darf. Das Konto wird dann entsprechend belastet und die Überweisung dem Händler gutgeschrieben. Da hier die Solvenz des Kunden nicht unmittelbar überprüft wird, kann es vorkommen, dass letztlich nicht gezahlt wird. Händler bedienen sich daher Transaktionsdienstleistern wie die easycash GmbH, um dieses Risiko zu minimieren. Personenbezogene Transaktionsdaten werden dazu an easycash oder einen vergleichbaren Dienstleister übermittelt, der überprüft, ob die EC-Karte zur Zahlung freigegeben ist.

Laut easycash werden dazu die Kontonummer, Bankleitzahl, Kartenfolge-Nummer, Kartenverfallsdatum aus dem Magnetstreifen und zusätzlich Datum, Uhrzeit, Ort und der Zahlungsbetrag bei jedem Lastschriftverfahren erhoben. Den Namen des Kontoinhabers könne easycash bei Zahlungsausfällen (Rücklastschriftenservice) ermitteln.

Transparenz für EC-Karten-Inhaber, Sicherheit für den Handel

Easycash hat in einer Presseerklärung klargestellt, dass Namen und Adressdaten des Karteninhabers nicht erhoben werden. Mit Sicherheit werden aber Informationen über Zahlungsausfälle und gesperrte EC-Karten für bestimmte Kontonummern gespeichert, um die Bonität zu prüfen.

Allerdings können die Transaktionsdaten auch ohne unmittelbaren Namensbezug personenbezogene Daten gemäß § 3 Abs. 1 BDSG sein, da der Kontoinhaber objektiv z.B. von der Bank bestimmbar ist. Nach diesem Ansatz müsste die Übermittlung der personenbezogenen Daten vom Händler an den Transaktionsdienstleister gemäß § 4 BDSG durch eine Einwilligung des Kontoinhabers oder einen gesetzlichen Erlaubnistatbestand gestattet sein. Das ist jedenfalls dann abwegig, wenn die zu unterschreibende Einzugsermächtigung nicht detailliert über die Übermittlung unterrichtet. Auch eine gemäß § 4a BDSG geforderte freiwillige Entscheidung ist nicht praktikabel.

Gesetzlich könnte die Datenübermittlung an Anbieter wie easycash gemäß § 28 BDSG erlaubt sein. Die Übermittlung personenbezogener Daten ist danach als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke zulässig, wenn dies zur Durchführung von Schuldverhältnissen oder zur "Wahrung berechtigter Interessen" des Händlers erforderlich ist. Datenschützer halten das für nicht erforderlich: Der Händler könne auch das sichere PIN-Verfahren wählen, wofür kein Dritter eingeschaltet werden müsse.

Im Rahmen der Datenschutzreform wurde zum 1. April 2010 eine neue Vorschrift eingeführt. Die Datenübermittlung an Auskunfteien, wie beispielsweise die Schufa, richtet sich seither nach § 28a BDSG. Daten über Forderungen, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht wurde, können als so genannte Negativdaten an Scoring-Auskunfteien übermittelt werden. Allerdings sind Transaktionsdaten keine Negativdaten. Die Vorschrift scheidet deshalb in diesem Fall aus.

Nach der hier erläuterten Ansicht stellt sich die Bonitätsprüfung im Rahmen von Lastschriftverfahren als datenschutzrechtliche Herausforderung dar. Nach dem relativen Ansatz zur Bestimmung des Personenbezugs könnte auch vertreten werden, dass die Transaktionsdaten für den Dienstleister keine personenbezogenen Daten sind. An dieser Stelle gibt es datenschutzrechtlichen Diskussionsbedarf, der auch im Rahmen der Tagung der Landesdatenschützer in Ansbach am Dienstag Berücksichtigung finden dürfte.

Der Autor Michael Marc Maisch ist Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht (Prof. Dr. Dirk Heckmann) an der Universität Passau und am Deutsche Telekom Institute for Connected Cities (TICC) der Zeppelin University, Friedrichshafen. Er ist Verfasser zahlreicher Publikationen zum Datenschutz- und Internetrecht.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Marc Maisch, Datenschutz: . In: Legal Tribune Online, 12.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1696 (abgerufen am: 09.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Datenschutz
Elon Musk auf einer Veranstaltung (Archivbild) 05.12.2025
Elon Musk

EU vs. Elon Musk:

EU ver­hängt 120-Mil­lio­nen-Euro-Strafe gegen X

Die EU setzt ein Zeichen: Trotz deutlicher Warnungen der US-Regierung von Donald Trump verhängt sie eine hohe Strafe gegen X. Grund sind Transparenzmängel und Vorenthaltung von Daten gegenüber Forschenden. Das könnte erst der Anfang sein. 

Artikel lesen
Bushaltestelle in Brüssel 28.11.2025
Datenschutz

Vorschläge der Kommission zum Digitalen Omnibus:

Kein Kahl­schlag im Daten­schutz

KI-Anwendungen, Meldepflichten, Cookies: Dies sind drei der datenschutzrechtlichen Themenfelder des "Digital Omnibus" der EU-Kommission. Die Vorschläge heben die DSGVO aber nicht aus den Angeln. Eine Analyse von Niko Härting.

Artikel lesen
Mann fotografiert einen Falschparker mit seinem Smartphone. 06.11.2025
Datenschutz

Vom Hilfssheriff zum Datensünder:

Falsch­parker-Melder muss 100 Euro Scha­dens­er­satz zahlen

Ein Mann meldet per App einen Falschparker – und schießt dabei übers Ziel hinaus. Weil er auch den Beifahrer fotografierte, muss er 100 Euro Schadensersatz und die gegnerischen Anwaltskosten von über 600 Euro zahlen, so das OLG Dresden.

Artikel lesen
US-Vizepräsident J.D. Vance (L) neben Präsident Donald Trump 21.10.2025
USA

In einem datenschutzrechtlichen Fall:

LG Bonn nennt US-Regie­rung "auto­k­ra­tisch bis faschis­tisch"

Weltweit gibt es durchaus scharfe Kritik an der Trump-Regierung. Nun sah sich auch ein deutsches Landgericht veranlasst, einmal zur Grundsatzkritik auszuholen – seit Snowden hätten die USA "wenig bis gar nichts dazugelernt".

Artikel lesen
Mann sitzt auf dem Sofa und ist am Handy 18.09.2025
Datenschutz

EuGH zum Rechtsmissbrauch bei der DSGVO:

Erst News­letter abon­nieren, dann Scha­dens­er­satz ver­langen

Ein Mann aus Wien abonniert einen Newsletter, zwei Wochen später verlangt er Auskunft über seine Daten und dann Schadensersatz. Das machte er nicht zum ersten Mal. Ob das rechtsmissbräuchlich ist, bewertete nun der EuGH-Generalanwalt.

Artikel lesen
Logo, Schriftzug Europäischer Gerichtshof EuGH, Gerichtshof der Europäischen Union, Der Europäische Gerichtshof (EuGH) 05.09.2025
EuGH

EuGH zu Quirin-Bank:

Kein Unter­lassen ohne Löschen

Die DSGVO bietet keine Rechtsgrundlage für einen Unterlassungsanspruch, wenn der Betroffene nicht auch die Löschung der Daten verlangt. Das hat der EuGH im Fall der Quirin-Bank entschieden.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Logo von Latham & Watkins LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit im Da­ten­schutz (m/w/d) ab Ju­li 2026

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Di­gi­ta­le Me­di­en

CMS Deutschland , Ham­burg

Logo von Hausfeld Rechtsanwälte LLP
As­so­cia­te/Rechts­an­wält*in – Da­ten­schutz­recht/Com­pe­ti­ti­on Li­ti­ga­ti­on

Hausfeld Rechtsanwälte LLP , Ber­lin

Logo von Oppenhoff
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Frank­furt am Main

Logo von Latham & Watkins LLP
An­walts- oder Wahl­sta­ti­on im Da­ten­schutz (m/w/d) ab Ju­li 2026

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von Oppenhoff
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Digitale Kamingespräche: Aus der Höhenluft der Ivy League zurück nach Good Old Europe?

17.12.2025

Aktuelles Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

16.12.2025

Risikoorientierte Bilanzanalyse für Juristen (5 Zeitstunden)

16.12.2025

Miet- und Bauprozessrecht III – Besondere Verfahrensarten und elektronischer Rechtsverkehr

16.12.2025

Logo von Fieldfisher
Kartellschadensersatz: Aktuelle Rechtsprechungstendenzen, Handlungsempfehlungen & der Einsatz von KI

16.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH