Ein ICE als Zuhause und BahnCard 100 statt teurem Mietvertrag? Zwischen "dauernd unterwegs" und "dauerhaft wohnen" an Bord verläuft juristisch eine Grenze, wenn auch eine sehr feine. Was ist erlaubt und wo hört der Spaß auf?
Mit der BahnCard 100 kann man ein Jahr lang unbegrenzt Zug fahren und das, wenn man unter 27 Jahren alt ist, im günstigsten Tarif in der zweiten Klasse schon ab 3.199 Euro. Der Zug zum Wohnen ist somit weitaus günstiger als die Miete in vielen deutschen Großstädten. Warum also nicht einfach gar nicht mehr aussteigen und den Zug sein Zuhause nennen?
Genau das hat Lasse Stolley gemacht. Der 19-Jährige aus Norddeutschland ist als "Zugnomade" bekannt und hat drei Jahre seines Lebens mit der BahnCard 100 in Zügen der Deutschen Bahn gelebt. Auf seinem persönlichen Online-Blog schreibt Stolley, dass er ursprünglich geplant hatte, nur mal probeweise für ein Jahr im Zug zu leben. Doch "die Freiheit, jeden Tag aufs Neue entscheiden zu können, wohin die Reise geht", habe ihn nicht mehr losgelassen. Morgens frühstücken in München, mittags Lunch in Berlin und zum Abendessen nach Hamburg – das führte dazu, dass aus einem Jahr schnell drei Jahre wurden.
Kann man den Zug also wirklich zu seinem Zuhause machen? Ganz so einfach ist die Sache rechtlich betrachtet jedoch nicht. "Aus dem Beförderungsrecht kann man kein Daueraufenthaltsrecht in einem bestimmten Zug herleiten“, sagt Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel, in Wiesbaden führt er eine Kanzlei spezialisiert aufs Reiserecht. Sobald am Endbahnhof jeder Reise die bekannte Durchsage ertönt, "Bitte alle aussteigen", ist Schluss, so Hopperdietzel. Und "an diese Anordnung ist man gebunden", stellt der Jurist klar. Der Beförderungsvertrag sei an dieser Stelle beendet, und ein Verbleiben im Zug falle nicht mehr unter eine vertragsmäßige Nutzung der BahnCard.
Nun gibt es aber vielleicht doch noch ein Schlupfloch, das ein "Wohnen" auf Schienen möglich erscheinen lässt: "Man kann natürlich so viele Beförderungsvorgänge miteinander kombinieren, wie es irgendwie möglich ist", räumt der Reiserechtler ein. Die BahnCard wird also noch vertragsgemäß von demjenigen genutzt, der aussteigt und direkt in den nächsten Zug wieder einsteigt. Die Nutzung bleibt zweckgebunden. Es geht um den Transport – nicht um Aufenthalt.
Schlafen, Hygiene, Gepäck – alles im Rahmen der Beförderungsbedingungen?
Stolley nutzte zum Schlafen nach eigenen Angaben ICEs, die durch die Nacht unterwegs waren. Aber im Sitzen schlafen? Das ist natürlich erlaubt. Sich über mehrere Sitze ausstrecken? Da wird es schon kritisch. "Ich darf nur einen Sitzplatz belegen", betont Hopperdietzel. Das Ausstrecken über drei Plätze hinweg liege bereits außerhalb der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn. Wie steht es mit improvisierten Schlaflösungen?"Eine Luftmatratze im Gang – das kann man vergessen", laut dem Anwalt. "Da kommt garantiert der Schaffner vorbei und sagt: Das geht nicht." Beim Thema Schlafen zeigen sich also die ersten Unannehmlichkeiten eines Lebens an Bord.
Ebenso bei der Frage nach Körperpflege und Duschmöglichkeiten tun sich schnell praktische Probleme auf. Selbst in den Lounges der Deutschen Bahn gibt es meist keine entsprechenden Möglichkeiten. Lasse Stolley berichtet aus eigener Erfahrung vom Wäsche waschen im Waschbecken der DB Lounge und Duschen in Schwimmbädern entlang der Strecke.

Auch beim Gepäck tun sich Grenzen auf. Die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn erlauben einen Koffer und ein weiteres Handgepäck. Seine eigene Kaffeemaschine mit in den Zug zu nehmen oder sich gar dauerhaft einzurichten, wie etwa Bücher im Gepäckfach lagern, das ist ausgeschlossen.
Dennoch: Grenzen bestehen nur dort, wo gegen konkrete Vorschriften verstoßen wird, wie zum Beispiel beim Blockieren mehrere Sitze im Zug oder dem Missachten von Personalanweisungen. Ein generelles "Wohnverbot" lässt sich aus dem BahnCard-Vertrag und den danach geltenden Beförderungsbedingungen nicht ableiten.
Eine Sprecherin der Deutschen Bahn teilte auf LTO-Anfrage mit: "In unseren Beförderungsbedingungen sind alle wichtigen Informationen zur Nutzung unserer Züge aufgeführt. Wenn sich Fahrgäste in diesem Rahmen bewegen, gibt es aus Sicht der DB keinen Bedarf, einzuschreiten."
Melderecht und Postanschrift: Ein Leben ohne Adresse
Weitere rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Wohnen im Zug ergeben sich im Meldewesen. Wer seinen Wohnsitz aufgibt, muss sich melderechtlich abmelden und lebt "ohne festen Wohnsitz".
Das ist zwar rechtlich möglich, es entstehen aber Folgeprobleme: Postzustellung, Steuerfragen, mögliche Sozialleistungen, Arbeiten aus dem ICE-W-Lan? Der Jurist Hopperdietzel weist darauf hin, "ohne feste Adresse ist es auch schwierig, wirtschaftlich tätig zu sein."
Bleibt die Frage: Was bedeutet "wohnen" überhaupt? Der Reiserechtler Hopperdietzel verweist auf einen zentralen Unterschied: "Wohnen bedeutet, einen geschützten Rückzugsraum zu haben, in den niemand, nicht einmal der Staat, gegen meinen Willen hineinwirken darf. Dieses Recht erwerbe ich mit der BahnCard 100 eben nicht." Ein öffentlicher Zug ist kein privater Raum, sondern Teil eines Verkehrssystems. Das widerspricht dem klassischen Wohnbegriff.
So ungewöhnlich Stolleys Lebensmodell zunächst wirken mag, die Idee eines mobilen Wohn- und Arbeitsorts ist nicht neu. Und nicht auf Schienen beschränkt. Auch andere Verkehrsmittel werden inzwischen bewusst als dauerhafte Lebensumgebung genutzt. In den letzten Jahren hat sich besonders in der Kreuzfahrtbranche ein eigener Markt etabliert: Immer mehr Menschen, die ortsunabhängig arbeiten können oder es gar nicht mehr müssen, wählen das Leben auf dem Schiff über längere Zeit. Reiseanbieter werben mittlerweile gezielt mit Konzepten für dauerhaftes Wohnen an Bord – inklusive fester Kabinen, Infrastruktur für den Alltag und der Möglichkeit sogar sein Haustier mit an Bord nehmen zu können.
Die BahnCard 100 bietet große Mobilität und das theoretisch sogar rund um die Uhr. Wer möchte, kann tagelang im Streckennetz unterwegs sein. Doch ein Zuhause wird daraus nicht. Es gibt zu viele Einschränkungen, Unterbrechungen und zu wenig Privatsphäre. Anders formuliert: Man kann im Zug leben, aber nicht darin wohnen. Und vielleicht liegt gerade darin der besondere Reiz der Idee – sie bleibt faszinierend, weil sie gerade so weit funktioniert, und scheitert genau dort, wo es wirklich ernst wird.
Der "Zugnomade" Stolley hat daraus seine eigenen Schlüsse gezogen. Seit Anfang 2026 arbeitet Stolley selbst als Zugführer, ist unter anderem für die Ticketkontrolle und die Ordnung im Zug zuständig. Und das wohl wichtigste für ihn: er ist weiterhin mit der Bahn den ganzen Tag deutschlandweit unterwegs. Laut Selbstbeschreibung lebt er auch heute noch ohne festen Wohnsitz. Wenn er nicht berufsbedingt einige Nächte pro Woche im Hotel übernachtet, verbringt er die arbeitsfreien Tage und Nächte nach wie vor häufig im Zug – er hat sein Leben auf den Schienen nie aufgegeben.
Blogger lebt im Zug: . In: Legal Tribune Online, 26.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60042 (abgerufen am: 21.07.2026 )
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