Druckversion
Montag, 19.01.2026, 16:13 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/compact-magazin-verbot-erscheint-ausgabe-ausgust-falkensee-anwaelte-bverwg-bmi
Fenster schließen
Artikel drucken
55136

Treffen von Anwälten, Elsässer und AfD: Com­pact-Aus­gabe erscheint trotz Ver­bots

von Dr. Markus Sehl

01.08.2024

Drei Männer präsentieren Plakate und Zeitungen bei einem Treffen, das kontrovers diskutiert und öffentlich verfolgt wird.

Anselm Lenz, Jürgen Elsässer, Hendrik Sodenkamp (von links nach rechts:) / Foto: LTO.

Eigentlich wollten Anwälte des Compact-Magazins in Falkensee über das Verbot sprechen, dann nimmt die Veranstaltung eine überraschende Wende. Und die Fortführung der aktuellen Compact-Ausgabe wird angekündigt. Ein Fall fürs BMI und Staatsanwälte?

Anzeige

Jürgen Elsässer winkt ab. Juristisch befürchte er nichts, sagt er und steckt sich eine Zigarette an. Zurückgelehnt sitzt der ehemalige Chefredakteur am Mittwochabend auf einer Bank vor dem Musiksaal in Falkensee. In der kleinen Stadt am Rand von Berlin hat sein rechtsextremes Magazin Compact seinen Sitz. Hatte seinen Sitz. Mitte Juli hat das Bundesinnenministerium die zwei Gesellschaften verboten, die hinter Elsässers Magazin stehen. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) begründete den Schritt unter anderem damit, das Magazin werde gezielt als Sprachrohr für verfassungsfeindliche Ziele verwendet. Ob dabei die Pressefreiheit ausreichend abgewogen wurde, war Gegenstand von Diskussionen. Im Zuge des Verbots gab es Durchsuchungen und Beschlagnahmen in mehreren Bundesländern, auch in Falkensee rückten die Beamten an. Elsässer sagt, sollen sie halt wiederkommen.  

Denn gerade eben haben zwei Aktivisten vor der Stadthalle angekündigt, dass die geplante August-Ausgabe des Compact-Magazins doch trotz des Verbots erscheinen wird. Elsässer sagt, er sei an der Veröffentlichung nicht beteiligt, begrüße sie aber. Erscheinen wird die Ausgabe auf der Website und in einer gedruckten Ausgabe des "Demokratischen Widerstands". Angekündigt haben das die beiden Gründer der Zeitung Anselm Lenz und Hendrik Sodenkamp, im Impressum wird auch der Bielefelder Rechtsprofessor Martin Schwab aufgeführt. Eine Wochenzeitung, die der Verfassungsschutz als "verschwörungsideologische Veröffentlichung" einstuft und zu den wesentlichen Akteuren aus der Corona-Protestbewegung rechnet. Die Zeitung versuche, mit verfassungsfeindlichen Inhalten gezielt Menschen zu radikalisieren, so der Verfassungsschutz. 

Die Zeitung bewirbt die in Falkensee angekündigte Ausgabe auf der Website mit: "Näncy - Verboten gut! Lesen Sie hier, was Sie nicht lesen dürfen." Man betrete damit "gefährliches Neuland". Ist das nur ein PR-Stunt oder drohen wirklich Konsequenzen?

Muss "Demokratischer Widerstand" selbst mit einem Verbot rechnen?

Das Vereinsgesetz untersagt, Organisationen zu bilden, die verfassungswidrige Bestrebungen eines verbotenen Vereins an dessen Stelle weiterverfolgen, die also eine Ersatzorganisationen zu einem verbotenen Verein bilden (§ 8 Vereinsgesetz, VereinsG). Eine solche könnte wiederum verboten werden. Das Bundesinnenministerium (BMI) müsste aber begründen, dass es sich auch tatsächlich um eine Ersatzorganisation handelt. Hier besteht ja die besondere Konstellation, dass die Zeitung und der Online-Auftritt von "Demokratischer Widerstand" bereits seit 2020 existieren, mit einer eigenen Ausrichtung. Dass der Verlag nun zunächst wohl einmalig Compact-Beiträge veröffentlicht, dürfte nicht ausreichen. Die Regelung im Vereinsgesetz spricht von "fortführen" und setzt damit zudem eine gewisse Regelmäßigkeit voraus. Anders wäre es wohl nur, wenn der Verlag, der hinter dem "Demokratischen Widerstand" steht, die Redaktionsmitglieder von Compact übernehmen würde.

Allerdings könnte der Verlag damit auch den Anlass für ein eigenständiges Verbotsverfahren geschaffen haben (§ 3 VereinsG), was gegenüber dem Verbot einer Ersatzorganisation aber voraussetzungsreicher wäre. 

Aus dem BMI heißt es, dass der Vorgang beobachtet werde. Rechtlich sei vor allem zu prüfen, ob eine strafbare Fortführung vorliege. Dafür sei aber die Staatsanwaltschaft zuständig. Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Potsdam war am Donnerstagnachmittag nicht mehr erreichbar.
§ 20 Abs. 1 VereinsG enthält diese Strafvorschrift. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird demnach bestraft, wer – unjuristisch gesprochen – die verbotene Vereinigung als Organisation am Leben hält und ihre Tätigkeit fortsetzt.

Im "Compact"-Eilverfahren läuft Frist für BMI ab 

Am Mittwoch geht es auch um das Verbotsverfahren gegen Compact. Auch die Anwälte kommen zu Wort. Rechtsanwalt Gerhard Vierfuß, Sprecher des mittlerweile mehr als zehnköpfigen Anwaltsteams, das Elsässer zusammengestellt hat, hat Neuigkeiten. Bereits am 25. Juli hatte Compact Klage und Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingereicht, LTO berichtete. Mit der Klage in der Hauptsache soll das Vereinsverbot aufgehoben werden. Um in der Zwischenzeit einen Vollzug des Verbots zu verhindern, ist ein Eilantrag nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingereicht worden.

Ziel sei, dass Compact die Arbeit fortsetzen und wieder erscheinen könne, sagt Vierfuß am Mittwochabend in Falkensee. Das zuständige BVerwG habe dem BMI eine Stellungnahmefrist bis Montag gesetzt, insgesamt also zehn Tage. Die Compact-Anwälte interpretieren das so, dass das BVerwG beabsichtigt, im Eilverfahren zügig zu entscheiden. Vielleicht sogar noch im August? 

Die Zeit laufe. Denn für das Magazin gehe es um das Überleben. Mit jedem Tag, an dem die Redaktion nicht arbeiten könne, verliere sie wirtschaftlich und journalistisch, so Vierfuß. Laut dem Berliner Rechtsanwalt Tobias Gall hat dieser mittlerweile auch gegen vier Durchsuchungen bei Compact-Mitarbeitern Beschwerde gegen die Entscheidungen der zuständigen Verwaltungsgerichte bei den Oberverwaltungsgerichten bzw. VGH in Hessen, Brandenburg und Sachsen eingereicht. 

Hin und her im Musiksaal Falkensee

Dem Ganzen vorausgegangen war noch ein Schlagabtausch in der Gemeinde Falkensee. Der Ortsverband der AfD hatte den Saal der Stadt mit dem Zweck gemietet, eine Pressekonferenz abzuhalten. Zwischenzeitlich hatte die Partei dann jedoch von einer Bürgerversammlung und Auftritten der Elsässer-Anwälte gesprochen. Die Stadt hatte daraufhin eine mögliche Veranstaltung des verbotenen Magazins Compact untersagt. Wie der Dezernent der Stadt, Harald Sempf, der Nachrichtenagentur dpa mitteilte, habe er die AfD zur "vertragsgemäßen Nutzung" aufgefordert. Sempf war am Mittwochabend selbst bei der Veranstaltung im Saal.

Auf dem Vorplatz waren mehrere Polizeifahrzeuge vorgefahren, der Saal selbst bis auf den letzten Platz gefüllt, indem die beiden AfD-Bundestagsabgeordneten Steffen Kotré und Götz Frömming eine Art Pressekonferenz zu dem Thema improvisierten. Sie kritisierten das Compact-Verbot. Es handele sich um einen Angriff auf die Pressefreiheit, die Meinungsfreiheit in Deutschland werde "gelenkt" und immer mehr eingeschränkt, sagte Kotré. Wobei bei den Themen einiges durcheinander ging, aus Bundesverfassungsgericht wurde Bundesverfassungsschutz und umgekehrt, aus Exekutive wurde Legislative. Das Publikum ist begeistert, "Mainstream-Medien" (Buh), "Islam" (Buh), "Meinungsfreiheit" (Jawohl). Ganz hinten saß auch Ex-Chefredakteur Elsässer im Publikum, er musste auf seinen Auftritt noch warten. Um die Auflagen zu umgehen, fand die eigentlich geplante Veranstaltung mit den Compact-Anwälten und der Ankündigung zur Veröffentlichung der August-Ausgabe dann vor den Räumen der Stadt statt. Angemeldet als Spontandemonstration. Als Bühne diente eine Parkbank.

 

Anm. d. Red. Text in der Version vom 02.08.2024, 12.25 Uhr, ergänzt und präzisiert wurde die Passage zu den eingelegten Beschwerden gegen die Durchsuchungen, es handelt sich um vier nicht um drei Beschwerden.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Treffen von Anwälten, Elsässer und AfD: . In: Legal Tribune Online, 01.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55136 (abgerufen am: 19.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Extremismus
    • Rechtsextremismus
    • Vereinsverbot
    • Verfassungsschutz
Ein blaues Wahlkampfzelt des AfD-Landesverbandes Brandenburg 16.01.2026
Schulen

OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Schulleitung:

Keine Zustim­mung für Prak­tikum bei AfD-Vor­stand

Eine Schülerin wollte ihr Praktikum bei einem AfD-Politiker absolvieren. Die Schulleitung erlaubte das nicht, weil der Landesverband Brandenburg als gesichert rechtsextrem eingestuft ist. Das muss die Schülerin hinnehmen, sagt das OVG.

Artikel lesen
Angeklagte vor dem OLG Düsseldorf mit Mappen "Solidarität mit Maja" 16.01.2026
Extremismus

Prozess gegen Maja T. im Budapest-Komplex:

Urteils­ver­kün­dung in Ungarn erneut ver­schoben

Zunächst sollte das Urteil gegen Maja T. im vergangenen Oktober, dann im Januar, nun doch erst am 4. Februar 2026 verkündet werden. Es wäre der 16. Verhandlungstag in dem Verfahren, das schon ein gutes Jahr lang läuft.

Artikel lesen
Foto einer Gruppe von Demonstranten, die ein dunkles Banner halten, auf dem steht: "Wir sind alle linksunten". Davor steht ein Polizeibeamter mit dem Rücken zur Kamera. 15.01.2026
Ermittlungsverfahren

LG Karlsruhe linksradikaler Online-Plattform:

Durch­su­chungen bei mut­maß­li­chen "links­unten.indy­media"-Bet­rei­bern rechts­widrig

Knapp 200 Speichermedien sichergestellt, doch dabei keine Erkenntnisse gewonnen: Zum Jahreswechsel entschied das LG Karlsruhe, dass die Durchsuchungen bei fünf mutmaßlichen Betreibern der linksradikalen Plattform rechtswidrig waren.

Artikel lesen
Felor Badenberg 14.01.2026
Extremismus

Linke will Ermittlungen abwarten:

Ber­liner Jus­tiz­se­na­torin will links­ex­t­reme Szene stärker beo­b­achten

Nach dem tagelangen Stromausfall in der Hauptstadt fordert Berlins CDU-Justizsenatorin Felor Badenberg ein konsequenteres Vorgehen gegen Linksextreme. Deren Taten würden verharmlost und milder bewertet, weil sie ja für “das Gute” kämpften.

Artikel lesen
Antifaschisten mit einem Plakat vor dem OLG Düsseldorf 13.01.2026
Extremismus

Prozessauftakt im Budapest-Komplex vor dem OLG Düsseldorf:

"Wer Rücken hat, kann sitzen bleiben"

Durchsuchte Anwälte, erheblich verzögerter Prozessbeginn und antifaschistische Slogans skandierende Zuschauer im Hochsicherheitsgericht: Das dritte Verfahren im Budapest-Komplex gegen die Antifa-Ost hat vor dem OLG Düsseldorf begonnen.

Artikel lesen
Marine Le Pen 13.01.2026
Ausland

Nach Entzug des passiven Wahlrechts:

Le Pen kämpft vor Gericht um Chance auf Prä­si­dent­schaft

Dieser Prozess könnte den Ausgang der französischen Präsidentschaftswahl 2027 beeinflussen. Es geht um EU-Gelder und mögliche Scheinbeschäftigung – und für Marine Le Pen um ihre politische Zukunft.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich IT- und Da­ten­recht

CMS Deutschland , Ham­burg

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Fach­lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer , Hürth

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Ju­nior Lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­dar*in­nen (m/w/d) im Be­reich Steu­er­recht

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Frank­furt am Main

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Steu­er­recht

Gleiss Lutz , Stutt­gart

Logo von Landesanstalt für Medien NRW
Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent (m/w/d) - Be­kämp­fung von Ex­t­re­mis­mus

Landesanstalt für Medien NRW , Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Kapitalanlage­haftung

27.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Produkthaftung und -sicherheit

28.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Manager- und Berufshaftung

28.01.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

27.01.2026

Tag des bedrohten Anwalts und der bedrohten Anwältin - PODIUMSDISKUSSION

27.01.2026, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH