Druckversion
Donnerstag, 11.12.2025, 03:32 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/cgzp-unwirksamer-tarifvertrag-personaldienstleistern-drohen-nachforderungen
Fenster schließen
Artikel drucken
6341

Zeitarbeitsunternehmen sollen nachzahlen: Das teure Vertrauen der Personalvermittler

von Dr. Sandra Urban-Crell

06.06.2012

Personalvermittlung

© Werner Heiber - Fotolia.com

Nun ist es amtlich: Die Spitzenorganisation der christlichen Gewerkschaften war nie tariffähig. Sämtliche seit Gründung der CGZP im Dezember 2002 mit dieser geschlossenen Tarifverträge sind unwirksam, bestätigte das BAG Ende Mai. Auf Zeitarbeitsunternehmen kommen nun Nachforderungen in Milliardenhöhe zu. Ob sie diese aber tatsächlich bezahlen müssen, bezweifelt Sandra Urban-Crell.

Anzeige

Überraschend waren die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts nicht (BAG, Beschl. v. 22.05.2012, Az. 1 ABN 27/12 sowie v. 23.05.2012, Az. 1 AZB 58/11). Bereits Ende 2010 hatte das höchste deutsche Arbeitsgericht die Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) festgestellt (Beschl. v. 14.12.2010, Az. 1 ABR 19/10). Dies allerdings nur gegenwartsbezogen. Offen blieb, ob die christliche Spitzenorganisation auch bereits in der Vergangenheit tarifunfähig war. Seit den jüngsten Beschlüssen des BAG steht nun aber rechtskräftig fest: Sämtliche jemals von der CGZP geschlossenen Haus- und Flächentarifverträge sind unwirksam.

Hohe Nachforderungen

Zeitarbeitsunternehmen, welche in der Vergangenheit die Billiglohntarifverträge der CGZP anwandten, haben ihre Arbeitnehmer in den vergangenen neun Jahren zu niedrig entlohnt. Damit drohen hohe Nachforderungen sowohl der Zeitarbeitskräfte als auch der Sozialversicherungsträger.

Denn ohne einen wirksamen Tarifvertrag kommt das gesetzliche Prinzip des so genannten Equal Pay und Equal Treatment zum Zuge. In einen Kundenbetrieb überlassene Leiharbeitnehmer können danach für die Zeit ihres Einsatzes dasselbe Arbeitsentgelt und dieselben sonstigen Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Stammarbeitskräfte im Betrieb des entleihenden Kunden einfordern.

Die Klagewelle gegen die Zeitarbeitsunternehmen rollt bereits. Die Arbeitsgerichte, die ihre Verfahren bis zur Entscheidung des BAG ausgesetzt hatten, werden diese sehr bald fortsetzen. Viele Unternehmen werden die gegen sie gerichteten Forderungen jedoch in Grenzen halten können: Die Ansprüche vieler Arbeitnehmer sind bereits verjährt oder aufgrund wirksamer vertraglicher Ausschlussklauseln verfallen.

Beitragsnachforderungen in Milliardenhöhe

Sorgen bereiten den Zeitarbeitsunternehmen vielmehr die Nachforderungen der Sozialversicherungsträger. Experten schätzen allein diese auf rund 2 Milliarden Euro. Der Ausgang der Arbeitsgerichtsprozesse tangiert die Versicherungsträger nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) gilt im Sozialrecht das so genannte Entstehungsprinzip (BSG, Urt. v. 14.7.2004, Az. B 12 KR 1/04 R). Danach können die Sozialversicherungsträger auch auf solche Vergütungsansprüche Beiträge erheben, die nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen bereits verfallen oder verjährt sind oder von den anspruchberechtigten Leiharbeitnehmern schlicht nicht geltend gemacht werden. Denn anders als im Steuerrecht muss im Sozialrecht der Vergütungsanspruch nur irgendwann entstanden sein, gleichgültig, ob das Arbeitsentgelt an den Arbeitnehmer ausgezahlt wurde.

Nachforderungsbescheide haben die Sozialversicherungsträger seit den ersten Betriebsprüfungen im Juli 2011 rückwirkend ab 2006 in großer Zahl erlassen. Nur Beitragsnachforderungen für die Zeit vor 2006 sind verjährt.

Gegen die Nachforderungen wehren sich die Zeitarbeitsunternehmen vor den Sozialgerichten. Sie argumentierten bisher vor allem damit, dass das BAG die Tarifunfähigkeit der CGZP nur gegenwartsbezogen für die Zeit ab 2009 rechtskräftig festgestellt habe. Diesem Einwand ist nach den aktuellen Entscheidungen des höchsten Arbeitsgerichts nun der Boden entzogen.

Sozialgerichte uneins – noch keine Klärung durch das BSG

Die Sozialgerichte sind sich uneins darüber, wie sich die Tarifunfähigkeit der CGZP auswirkt. Während einige Gerichte die Rechtmäßigkeit von Beitragsnachforderungen für die Vergangenheit uneingeschränkt bejahen (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.5.2012, Az. L 8 R 164/12 B ER; LSG Hessen, Beschl. v. 14.5.2012, Az. L 1 KR 95/12 B ER), halten andere die Nachforderungen für rechtswidrig (LSG Bayern, Beschl. v. 22.3.2012; Az. L 5 R 138/12 B ER; SG Dortmund, Beschl. v. 23.1.2012, Az. S 25 R 2507/11 ER).

Soweit bereits eine Betriebsprüfung erfolgt und ein bestandskräftiger Bescheid erlassen worden sei, müsse dieser erst mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Dies wiederum sei allerdings nur in Ausnahmefällen möglich, begründen die ablehnenden Sozialgerichte ihre Auffassung. Denn die Zeitarbeitsunternehmen genießen Vertrauensschutz (§ 45 SGB X). In der Regel könnten bereits geprüfte Zeiträume nicht erneut geprüft werden.

Es dürften noch einige Monate bis zu einer rechtskräftigen Klärung der Frage durch das BSG vergehen. Für die Zeitarbeitsbranche besteht deshalb weiterhin erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Unsicherheit. Da auch das Bundesarbeitsministerium einen generellen Schuldenerlass ablehnt, werden sich die Personaldienstleister weiterhin vor den Sozialgerichten zur Wehr setzen müssen. Ein Konsens mit den Sozialversicherungsträgern sollte wohl überlegt sein. Es sprechen gute Argumente dafür, dass das BSG den Zeitarbeitsunternehmen Vertrauensschutz gewähren wird.

Die Autorin Dr. Sandra Urban-Crell ist Partnerin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP am Standort Düsseldorf. Sie ist Lehrbeauftragte für Arbeitsrecht an der FH Köln und Verfasserin mehrerer arbeitsrechtlicher Fachbücher zur Zeitarbeit.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Sandra Urban-Crell, Zeitarbeitsunternehmen sollen nachzahlen: . In: Legal Tribune Online, 06.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6341 (abgerufen am: 11.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Gewerkschaften
    • Tarifverträge
    • Zeitarbeit
Zwei Arbeiter in einem Warenlager 26.11.2025
Diskriminierung

BAG zu tariflichem Mehrarbeitszuschlag:

Auch Teil­zeit­kräfte bekommen Geld für ihre Mehr­ar­beit

Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Zuschläge für Mehrarbeit – und zwar, ohne dass die Tarifparteien erst ihre diskriminierenden Regelungen nachbessern müssen. Das BAG stellt sich damit nicht gegen das BVerfG.

Artikel lesen
Fahnen von Verdi vor einem Bürogebäude 13.11.2025
Kirche

Arbeitsgericht Erfurt zum Sonderrecht "Dritter Weg":

Kirche darf Streik im Kli­nikum Weimar unter­sagen

Wieder einmal kämpfen Kirche und Diakonie um ihre Sonderrechte. In Thüringen waren sie erfolgreich: Die Gewerkschaft Verdi dürfe in einer Weimarer Klinik keinen Arbeitskampf organisieren, entschied das ArbG Erfurt. 

Artikel lesen
Eine Lufthansamaschine rollt auf ihre Vorfeldposition. 06.10.2025
Streik

Internationale Arbeitsorganisation der UN beauftragt Rechtsgutachten:

IGH soll Streik­recht schützen

Das Streikrecht steht unter Druck. Nun soll der Internationale Gerichtshof mit einem Rechtsgutachten Klarheit bringen. Das kann weltweit Folgen haben.

Artikel lesen
Kommentar von Konstantin Kuhle zum Tariftreuegesetz 26.08.2025
Tarifverträge

Merz' Milliarden-Ankündigung:

Wie das Tarif­t­reu­e­ge­setz die Zei­ten­wende fes­selt

Hunderte Milliarden Euro sollen in die deutsche Infrastruktur fließen, so die Ankündigung von Friedrich Merz. Gleich mit dem ersten großen Gesetzesvorhaben bremst die neue Regierung dringend notwendige Investitionen aus, meint Konstantin Kuhle.

Artikel lesen
Bärbel Bas (SPD) 06.08.2025
Tarifeinheit

Umstrittener Entwurf:

Kabi­nett bringt Tarif­t­reu­e­ge­setz auf den Weg

Wer öffentliche Aufträge erhält, soll Tarife beachten müssen: Das Bundestariftreuegesetz ist überaus umstritten, manche halten es sogar für verfassungswidrig. Jetzt hat der Entwurf von Arbeitsministerin Bas das Kabinett passiert.

Artikel lesen
Autobahnbrücke im Bau 01.08.2025
Gesetzgebung

Entwurf des Bundestariftreuegesetzes:

Neue Regeln für faire Löhne?

Wer für den Bund Aufträge bearbeiten will, muss künftig tarifliche Arbeitsbedingungen einhalten. Die Reaktionen auf den Entwurf des Bundestariftreuegesetzes reichen von richtig bis verfassungswidrig, weiß Roland Gastell.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr , Frank­furt am Main

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr , Düs­sel­dorf

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Otto Dotting
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) für Ar­beits­recht

Otto Dotting , Kas­sel

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr , Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelle Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum gesamten Recht der Personen

18.12.2025

Logo von Fieldfisher
NIS 2 in Germany: Immediate Obligations and Interaction with Other Cybersecurity Laws

18.12.2025

§ 15 FAO - Jahresrückblick Wettbewerbs- und IT-Recht - in Kooperation mit der DAVIT

18.12.2025, Hamburg

Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Kündigungen, AGB, Diskriminierung

19.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Alles rund ums Entgelt

19.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH