Wer Tage vor einer Autofahrt kifft, verliert unter Umständen seine Fahrerlaubnis, Biertrinker haben das Risiko nicht. RA Andreas Krämer vom DAV kritisiert das. Foto: Matthias Tüxen
Die im geplanten Cannabisgesetz vorgesehene Beibehaltung des Null-Toleranz-Grenzwertes für autofahrende Kiffer stößt auf Widerstand bei Experten des Deutschen Anwaltvereins. Sie appellieren an die Ampel, den Wert zumindest maßvoll anzuheben.
Bislang hatten Mitarbeiter der Müllabfuhr die Tonnen zu Fuß abgeholt und an einer Straßeneinfahrt geleert, jetzt sollen Anwohner sie zu einem Sammelplatz bringen. Das ist auch in Ordnung, so das VG Gießen, und lehnte einen Eilantrag ab.
Bei einem Rennen in Belgien fuhren Radprofis trotz rotem Warnlicht über einen Bahnübergang. Nun droht ihnen eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot. Wie die Situation nach deutschem Recht zu beurteilten wäre, weiß Tim Nicklas Wensien.
Innenminister Dobrindt (CSU) hat Wissenschaftlern vorgeworfen, bei der Evaluierung der Cannabis-Teillegalisierung Erkenntnisse von Sicherheitsbehörden außer Acht gelassen zu haben. Der verantwortliche Kriminologe weist die Kritik zurück.
Nach einem illegalen Autorennen hat das LG Stuttgart die Angeklagten wegen Mordes verurteilt. Zwei unbeteiligte junge Frauen wurden bei dem Rennen getötet.
Die Stadt Essen wollte das Taxigewerbe schützen und verpflichtete deshalb Mietwagen-Dienste zu Mindestpreisen. Doch das VG Gelsenkirchen hat das Preisdiktat im Eilverfahren vorerst ausgebremst.
Cannabis-Freunde dürfen aufatmen: Ein Evaluierungsbericht hält die negativen Auswirkungen der seit 2024 geltenden Teilegalisierung für überschaubar. Bei den Anbauvereinigungen und beim Medizinalcannabis müsse der Gesetzgeber aber nochmal ran.