Die im geplanten Cannabisgesetz vorgesehene Beibehaltung des Null-Toleranz-Grenzwertes für autofahrende Kiffer stößt auf Widerstand bei Experten des Deutschen Anwaltvereins. Sie appellieren an die Ampel, den Wert zumindest maßvoll anzuheben.
Obwohl auf Bundesebene die Teillegalisierung von Cannabis beschlossen wurde, gelten in Bayern fürs Kiffen strengere Regeln als anderswo. Ob das juristisch in Ordnung ist, muss nun voraussichtlich der Verfassungsgerichtshof überprüfen.
Im Eilverfahren hatte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg versucht, die Umzäunung des Görlitzer Parks zu verhindern. Aber auch das OVG hält die Klärung des Falles nicht für dringlich. Eine entscheidende Frage bleibt damit offen.
Der Italien-Urlaub ist schon lange rum, dann flattert ein saftiger Strafzettel ins Haus. Wegen eines Behördenstreits war es damit zwischenzeitlich vorbei. Jetzt aber droht wieder unangenehme Post.
Von ihrem Plan, die Abgabe von Cannabis bundesweit in lizensierten Fachgeschäften zu ermöglichen, hat sich die Ampel längst verabschiedet. Nun drohen auch die angekündigten Modellversuche zu scheitern. Derweil bringt sich die Union in Stellung.
Die seit neustem geltenden, liberaleren Regeln zum Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr wirken: Ein Mann, der noch nach alter Regelung zu einer Geldbuße und dreimonatigem Fahrverbot verurteilt war, wurde in zweiter Instanz freigesprochen.
Ein schwerer Verkehrsunfall beschäftigt die Zivilgerichte, obwohl der alleinige Unfallverursacher feststeht. Seine Versicherung will einen Teil der Schäden nicht übernehmen, weil eine Mitfahrerin der Geschädigten nicht angeschnallt war.