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Evaluierung von zwei Jahren Cannabis-Teillegalisierung: Konsum nicht ges­tiegen, lang­same Ver­drän­gung des Schwarz­markts

von Hasso Suliak

31.03.2026

Cannabis-Social-Club "Rhoihesse" in Wörrstadt

Cannabis-Anbauvereine wie hier der "Cannabis Social Club Rhoihesse" müssten gestärkt werden, heißt es im zweiten Zwischenbericht der EKOCAN. Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler

Cannabis-Freunde dürfen aufatmen: Ein Evaluierungsbericht hält die negativen Auswirkungen der seit 2024 geltenden Teilegalisierung für überschaubar. Bei den Anbauvereinigungen und beim Medizinalcannabis müsse der Gesetzgeber aber nochmal ran.

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Als am 1. April 2024 das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft trat, reagierten vor allem konservative Politiker entsetzt. Ihre Befürchtung: Die mit der Reform einhergehende Straffreiheit des Besitzes von Cannabis bis zu einer bestimmten Menge sowie der erlaubte Eigenanbau – entweder zu Hause oder seit Juli 2024 auch gemeinschaftlich in sogenannten Anbauvereinigungen – werde Deutschland in eine Rauschgifthöhle verwandeln. Der Cannabiskonsum werde explodieren, Kinder und Jugendliche wären vor der Droge nicht ausreichend geschützt und kriminelle Dealer würden sich mehr denn je die Hände reiben. Die Union zum Beispiel steht daher bis heute auf dem Standpunkt, die Liberalisierung müsse umgehend rückgängig gemacht werden.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten stellt sich jedoch zunehmend heraus, dass die ärgsten Befürchtungen der Reformkritiker nicht eingetreten sind. Zu diesem vorläufigen Ergebnis kommt jetzt das vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragte Verbundforschungsprojekt "Evaluation des Konsumcannabisgesetzes" (EKOCAN).

Das aus unterschiedlichen Disziplinen zusammengesetzte EKOCAN-Forschungsteam des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), der Eberhard-Karl-Universität Tübingen sowie des Universitätsklinikums Düsseldorf (UKD) präsentiert am Mittwoch ihren zweiten Bericht zu den Auswirkungen der Cannabis-Teillegalisierung. Ein erster Bericht hierzu war im Oktober 2025 veröffentlicht worden, LTO hatte darüber berichtet. Vorgeschrieben ist eine dreistufige Evaluierung im Gesetz selbst (§ 43 KCanG).

In ihrer aktuellen Untersuchung hat EKOCAN die gesellschaftlichen Auswirkungen des KCanG schwerpunktmäßig im Hinblick auf die Organisierte Kriminalität untersucht. Außerdem wurde der Cannabismarkt und der Kinder- und Jugendschutz unter die Lupe genommen. 

Ein weiterer Fokus der Untersuchung lag auf dem Bereich Medizinalcannabis: Grund hierfür ist, dass im Zuge der Reform durch das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) der Umgang mit Cannabis zu medizinischen Zwecken liberalisiert wurde. Seitdem ist es deutlich einfacher, medizinische Cannabisblüten auf Privatrezept zu verschreiben und in der Folge aus der Apotheke zu beziehen.

Hier die wesentlichen Befunde der EKOCAN-Studie: 

"Anstieg des Konsums nicht erkennbar"

Dass wegen der Teillegalisierung im Land nun mehr gekifft wird, können die Wissenschaftler nicht bestätigen. "Ein Anstieg des Konsums, der auf die Reform zurückgeführt werden könnte, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar", heißt es in dem Zwischenbericht. Gleichzeitig sei es gelungen, den Schwarzmarkt partiell zurückzudrängen.

Nach Analyse der Forscher stammt ein moderat wachsender Anteil des in Deutschland konsumierten Cannabis aus legalen Quellen. Seit der Teillegalisierung am 1. April 2024 bauten immer mehr Konsumierende Cannabis selbst an oder bezögen es aus der Apotheke. 
Allerdings monieren die Forscher, dass ausgerechnet die Orte, die dazu geschaffen wurden, den Dealern das Geschäftsmodell zu vermiesen, bei der Verdrängung des Schwarzmarktes bislang nur eine untergeordnete Rolle spielten. So hätten die Anbauvereinigungen, in denen erwachsene Mitglieder nach strengen Regeln Cannabis erwerben können, ihr Potenzial bisher noch nicht entfaltet. Bislang seien zu wenige dieser Vereinigungen genehmigt worden, bis zum 31. Oktober 2025 nur 366, kritisieren die Forscher.

Deshalb hätten 2025 auch nur maximal 3,5 Prozent der Konsumierenden ihr Cannabis aus einer Anbauvereinigung beziehen können. Nur in weniger als der Hälfte der Landkreise in Deutschland existiere ein solcher Verein.

Mehr Anbauvereinigungen, weniger Schwarzmarkt

In der Pflicht sei deshalb jetzt der Gesetzgeber: Ihm empfiehlt EKOCAN, die bisher restriktiven gesetzlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Anbauvereinigungen zu überprüfen. "Der Anbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen sollte gestärkt werden, damit das Ziel der Schwarzmarktverdrängung erreicht werden kann", erklärt Dr. Jakob Manthey, Koordinator von EKOCAN und Arbeitsgruppenleiter am Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung am UKE.

Reformbedarf sieht EKOCAN aber nicht nur beim Genehmigungsverfahren dieser Vereine. Auch die zahlreichen gesetzlichen Vorschriften für den Anbau und die Weitergabe von Cannabis sowie das Konsumverbot in den Anbauvereinigungen gehören laut den Wissenschaftlern auf den Prüfstand.

Weiter müsse es den Anbauvereinigungen ermöglicht werden, im Internet neutral über ihr Angebot zu informieren (vgl. § 6 KCanG). Zudem erscheine es sinnvoll, alle genehmigten Anbauvereinigungen in einer bundesweiten Whitelist zu veröffentlichen. "Das übergeordnete Ziel einer solchen Novelle des KCanG könnte sein, allen erwachsenen Konsumierenden die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung zu ermöglichen", heißt es im Bericht.

Medizinalcannabis: "Deutschland größter Markt in Europa"

Mit Sorge blicken die Forscher auf die Entwicklung beim medizinischen Cannabis. Zusammen mit der inländischen Produktionskapazität (2,6 Tonnen) seien im Jahr 2025 in Deutschland bis zu 200 Tonnen Medizinalcannabis verfügbar gewesen. "Damit hat sich in Deutschland der größte prinzipiell legal-kommerzielle Cannabismarkt Europas entwickelt."

In von EKOCAN durchgeführten qualitativen Interviews hätten Jugendliche und junge Erwachsene, die regelmäßig Cannabis konsumieren, angegeben, Cannabis vor allem aus Online-Apotheken zu beziehen. Ein Grund für diese Entwicklung seien die mittlerweile zahlreichen Online-Plattformen für Medizinalcannabis, die das verschreibungspflichtige Arzneimittel auch an Freizeitkonsumierende vermarkten. Immer wieder, so kritisieren die Forscher, werde dabei aber auch Cannabis mit sehr hohem THC-Gehalt verschrieben. Dies sei nicht durch Studien gerechtfertigt und berge ein erhöhtes Gesundheitsrisiko.

Vor diesem Hintergrund regt EKOCAN  "eine evidenzbasierte" Reform des MedCanG an: "Mit Blick auf die aufgezeigten Fehlentwicklungen auf dem Markt für Medizinalcannabis sollte der Gesetzgeber in Betracht ziehen, den THC-Gehalt frei verschreibbarer Cannabisblüten zu beschränken. Außerdem sollte geprüft werden, wie eine effektive Durchsetzung der bestehenden heilmittelwerberechtlichen Vorgaben gewährleistet werden kann."

Konsum-Häufigkeit bei Jugendlichen "leicht rückläufig"

In puncto Kinder- und Jugendschutz können die Forscher vorläufig Entwarnung geben: So sei die Häufigkeit des Konsums ("Prävalenz") von Cannabis unter Jugendlichen nach der Teillegalisierung stabil oder sogar leicht rückläufig. Weiterhin sei es infolge der Teillegalisierung bislang nicht zu einem Rückgang der Risikowahrnehmung des Cannabiskonsums unter Jugendlichen gekommen – tendenziell sei sogar das Gegenteil der Fall. Ein sprunghafter Anstieg cannabisbezogener Konsumprobleme sei jedenfalls nicht zu beobachten.

"Unter Jugendlichen scheint es ein ausgeprägtes Risikobewusstsein für die Gesundheitsgefahren von Cannabis zu geben, und bestehende Präventionsangebote – zum Beispiel in Schulen und Sozialen Medien – werden von ihnen auch in Anspruch genommen“, erläutert Prof. Dr. Daniel Kotz, Leiter des Schwerpunkts Suchtforschung und klinische Epidemiologie am UKD.

Was die Forscher allerdings besorgt, ist in diesem Zusammenhang das Phänomen, dass infolge der Straflosigkeit weniger junge Menschen an Frühinterventionsprogrammen teilnähmen. Verpflichtende Zuweisungen in derartige Programme etwa durch die Justiz blieben aus. 
Zwar habe der Gesetzgeber dieses Problem gesehen, aber die dafür in § 7 Abs. 3 KCanG vorgesehen Maßnahmen zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes durch Frühinterventionen würden in der Praxis nicht umgesetzt. "Es sollte daher geprüft werden, wie die Zusammenarbeit der an § 7 KCanG ('Frühintervention') beteiligten Akteure (Polizei/Ordnungsämter, öffentliche Jugendhilfe und Suchtpräventions/ beratungsstellen, Personensorgeberechtigte) besser koordiniert werden kann", fordert EKOCAN.

Keine belastbaren Ergebnisse zur cannabisbezogenen Kriminalität

Am wenigsten konkret wird die EKOGAN-Studie bei dem Thema, das eigentlich den Schwerpunkt der Untersuchung darstellt: die cannabisbezogene Kriminalität. Die Auswirkungen des KCanG auf die Organisierte Kriminalität könnten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend bewertet werden, heißt es im Bericht.

"Bei der Erforschung der cannabisbezogenen Kriminalität stehen wir noch ziemlich am Anfang, weil sich die neuesten veröffentlichten Daten von Polizei und Justiz größtenteils noch auf das Jahr 2024 beziehen, in dem das KCanG erst eingeführt wurde", erläutert Prof. Dr. Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen. Zudem dauerten gerade Ermittlungsverfahren auf dem Gebiet der Organisierten Kriminalität häufig mehrere Jahre.

Gewisse Tendenzen zeichnen sich aber auch hier bereits ab: So könne die moderate Zunahme des Eigenanbaus und des Bezugs von Medizinalcannabis aus der Apotheke bei gleichzeitig ausbleibendem, erheblichem Anstieg des Konsums zu einer "finanziellen Schwächung krimineller Gruppierungen" beitragen, heißt es im Bericht.

Strafverfolger beklagen fehlende Ermittlungsinstrumente

Unterdessen wies Kriminologe Kinzig auf Unzufriedenheiten bei den Strafverfolgungsbehörden hin. Deren Mitarbeitende beklagten, dass der Verfolgungsdruck auf die cannabisbezogene Kriminalität mit der Teillegalisierung nachgelassen habe. Kinzig zufolge kritisieren Ermittlungsbehörden unisono, dass der Einsatz der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen über Gebühr beschnitten worden sei. Möglicherweise müssten deshalb strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen nachjustiert werden, so Kinzig. Nach jetzigem Stand jedenfalls habe man den Eindruck, dass bei der Anpassung des Strafprozessrechts im Zuge der Einführung des KCanG Vorschriften übersehen worden sein könnten.

Überraschend kommt das Wehklagen der Strafverfolger an dieser Stelle nicht. Urteile des Landgerichts Mannheim (Urt. v. 12.04.2024, Az. 5 KLS 804 Js 28622/21) und später auch des Bundesgerichtshofs (30.04.2025, Az. 1 StR 349/24) hatten jüngst deutlich gemacht, dass mit dem KCanG zum Beispiel nicht mehr jedes Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge den Einsatz verdeckter Ermittlungsmethoden, wie etwa eine Online-Durchsuchung, rechtfertigt. Das Gesetz habe sich deshalb als massives Hindernis für die Strafverfolgung erwiesen, kritisierte unlängst Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) gegenüber LTO.

Aber muss deshalb gleich das KCanG (oder die StPO) geändert werden? EKOCAN kann diese Frage derzeit noch nicht beantworten. Man habe sich hier noch nicht positioniert, sondern wolle erst einmal nur eine Problemanzeige machen, erläutert Kinzig gegenüber LTO. "Eine Evaluation der strafprozessualen Vorschriften steht noch aus und bleibt dem Endbericht vorbehalten."  Der finale Evaluierungsbericht muss laut Gesetz "spätestens bis 1. April 2028" dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt werden.

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SPD begrüßt Evaluierungsergebnis

In einer ersten Reaktion begrüßte die SPD-Bundestagsfraktion gegenüber LTO den EKOCAN-Bericht. Die bisherigen Evaluationen zeigten, dass die Teillegalisierung der richtige Weg war, erklärten die Abgeordneten Carmen Wegge und Christos Pantazis. "Die von Kritikern befürchteten dramatischen negativen Auswirkungen auf Konsumverhalten oder Gesundheitsschutz sind ausgeblieben. Tatsächlich ist der Konsum von Jugendlichen rückläufig und die Entlastung von Polizei und Justiz ist enorm."

Sorge bereite den SPD-Abgeordneten jedoch, dass die organisierte Kriminalität dort stark bleibe, wo Bundesländer, allen voran Bayern, den Aufbau von Anbauvereinigungen blockierten. "Die Evaluation legt aber deutlich dar, dass gerade diese Clubs nötig sind, um Menschen sicher und kontrolliert zu versorgen. Sie sind essenzieller Bestandteil, um die organisierte Kriminalität zurückzudrängen."

Eine an die Unionsfraktion gerichtete Anfrage blieb bis zum Erscheinen dieses Artikels unbeantwortet. 

Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD das "Schicksal" der Teillegalisierung vom Ausgang der Evaluierung abgängig gemacht. Nach den nunmehr zwei vorliegenden wissenschaftlichen Berichten stehen die Zeichen eher auf Fortentwicklung als auf Rückabwicklung des Cannabisgesetzes.

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Evaluierung von zwei Jahren Cannabis-Teillegalisierung: . In: Legal Tribune Online, 31.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59633 (abgerufen am: 05.06.2026 )

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