Cannabis-Legalisierung gerät ins Stocken: Wie­der­vor­lage Ende April

von Hasso Suliak

31.03.2023

Eigentlich wollte Karl Lauterbach bis Ende März einen Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung präsentieren. Daraus wird nichts. Auch weil die Fraktionen von der Bundesregierung zunächst über die Regierungspläne unterrichtet werden wollen. 

Eigentlich war alles angerichtet: Nach LTO-Informationen sollten am Freitag u.a. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und wohl auch der Chef des Bundeskanzleramtes Wolfgang Schmidt über den Fortgang der geplanten Cannabis-Legalisierung in Deutschland die Öffentlichkeit informieren und dabei nicht zuletzt den von der Cannabis-Community lang ersehnten Gesetzentwurf präsentieren. Wäre es so gekommen, hätte Lauterbach zumindest sein im Januar geäußertes Versprechen wahr gemacht, als er den Gesetzentwurf für das erste Quartal 2023 ankündigte. 

Dass der von Lauterbach angestrebte Zeitraum nicht eingehalten wird, hängt dem Vernehmen nach zum einen damit zusammen, dass mehrere Minister krankheitsbedingt ausfallen, als auch damit, dass eine noch für vergangenen Mittwoch angekündigte Unterrichtung der Fraktionen durch die Bundesregierung abgesagt worden war. Die für das Vorhaben in der SPD-Bundestagsfraktion zuständige Rechtspolitikerin Carmen Wegge twitterte am Donnerstagabend: "Ich weiß, wir warten alle. Ich auch. Wenn aber die Krankheit von mehreren Ministern der Zeitplanung einen Strich durch die Rechnung macht, dann meine ich: Ärgerlich, aber offensichtlich bedeutet das, dass es was zu sagen gibt!" 

Was es von Seiten der Bundesregierung zum Cannabis-Vorgaben "zu sagen gibt", bleibt indes auch weiterhin unklar: Das Ministerium teilt gegenüber LTO mit, man sei noch gar nicht mit den Arbeiten zum Gesetzentwurf fertig, vielmehr dauere die regierungsinterne Abstimmung noch an. Lauterbach selbst hatte vor wenigen Tagen eingeräumt, das ursprünglich von einem weiten Legalisierungsansatz ausgehende Cannabis-Eckpunktepapier nachträglich noch einmal abgeändert zu haben. 

Auch das vom BMG bestellte Gutachten liegt noch nicht vor 

Hintergrund dafür könnten die massiven europa- und völkerrechtlichen Bedenken an dem Vorhaben sein. Selbst Befürworter einer Cannabis-Legalisierung hatten die Bundesregierung immer wieder darauf hingewiesen, dass ihr Vorhaben gegen EU-Recht und einschlägige UN-Abkommen verstößt. Durchgesickert ist, dass auch die EU-Kommission das Vorhaben wohl kritisch sieht.  

Um Brüssel zu überzeugen, hatte Lauterbach beim Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD Hamburg) ein Gutachten in Auftrag gegeben. Darin soll der Wissensstand zu den Auswirkungen der geplanten Cannabis-Legalisierung zusammengefasst werden. Belegen soll es, dass mit einer Legalisierung nicht nur der Cannabis-Schwarzmarkt zurückgedrängt werde, sondern auch der Konsum von Cannabis insgesamt nicht zunehme. Außerdem sollen die positiven Effekte für den Kinder- und Jugendschutz herausgestellt werden

Doch auch hinsichtlich des Gutachtens kommt es - wie LTO erfuhr - zu Verzögerungen. Eigentlich sollten die Ergebnisse im März vorliegen. Aber auch daraus wird nichts.  "Das Gutachten liegt noch nicht vor, wird aber im April erwartet", so BMG-Sprecher Hanno Kautz. 

Unmut bei Grünen und FDP

Das schleppende Tempo beim Cannabis-Gesetzentwurf stößt unterdessen nicht nur in Reihen der sogenannten Cannabis-Community, die vor allem auf eine vorgezogene Entkriminalisierung von Konsumenten drängt, sondern auch in den Ampel-Fraktionen selbst auf Unmut. Die grüne Gesundheitspolitikerin und Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther erwartet jetzt zeitnah einen Vorschlag aus dem BMG: "Es ist wichtig, dass es mit der kontrollierten Freigabe von Cannabis jetzt vorangeht", sagt sie. Auch ihre Fraktionskollegin, die Rechtspolitikerin Canan Bayram drängt im Gespräch mit LTO: "Jeden Tag, den die Legalisierung von Cannabis verzögert wird, werden Menschen verfolgt, angeklagt und verurteilt.” Und die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Kristine Lütke, MdB, twitterte am Freitag ungehalten: "Noch immer liegt kein erster Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis vor - obwohl das erste Quartal 2023 vorbei ist! Solange Karl Lauterbach keinen Referentenentwurf vorlegt, heißt das für uns im Parlament: Warten und weiter Druck machen." 

Zuzuschreiben haben sich die Verzögerungen im politischen Prozess Lauterbach und sein Ministerium teilweise auch selbst. Nachdem der Minister ursprünglich sogar mal einen Gesetzentwurf für Dezember 2022 angekündigt hatte, stellte man plötzlich fest, dass das Vorhaben, wie es im Eckpunkte-Papier beabsichtigt war, zumindest in Teilbereichen mit internationalem Recht kollidiert. Bekannt waren diese juristischen Bedenken indes schon lange. 

Nun dürfte es als neuen Zeitraum für die Präsentation des Gesetzentwurfs auf Ende April hinauslaufen. Denn wegen der sitzungsfreien Wochen rund um Ostern wäre erst dann wieder eine Unterrichtung der Fraktionen durch die Bundesregierung möglich. Lauterbachs Parteifreundin Wegge bestätigt dies gegenüber LTO: "Es ist ein Zeichen von Wertschätzung, dass die Fraktionen vorab von der Bundesregierung darüber unterrichtet werden sollen, worauf sich die beteiligten Ressorts verständigt haben. Genau so wünscht man sich das als Parlamentarierin. Da nun die Osterpause bevorsteht, rechne ich spätestens mit einer Unterrichtung in einer der nächsten Sitzungswochen Mitte April", so die Abgeordnete.  

SPD will "sozialdemokratische" Legalisierung  

Für Überraschung in dem sich weiter hinziehenden politischen Prozess sorgte unterdessen am Donnerstag die SPD. Im Parteivorstand wurde auf Initiative der Jusos ein Beschluss gefasst, der die Bundesregierung dazu auffordert, die Drogenpolitik "sozialdemokratisch" auszugestalten. Doch auch wenn in der Überschrift des Beschlusses von "Drogenpolitik" die Rede ist, geht es in dem Papier ausschließlich um Cannabis: Die Prohibitionspolitik sei hier gescheitert, die angestrebte Freigabe sei auch eine Gerechtigkeitsfrage. "Wir setzen uns daher für eine zügige, europarechtskonforme Legalisierung von Cannabis ein", heißt es. 

In dem Beschluss gesteht die SPD allerdings nunmehr unmissverständlich ein, dass der ursprünglich geplante weite Legalisierungsplan – jedenfalls fürs Erste - nicht einzuhalten ist: "Eine umfassende Legalisierung ist aus europarechtlichen Gründen offensichtlich kurzfristig nicht umsetzbar. Daher unterstützen wir Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Bundesregierung bei praktikablen Schritten hin zur Legalisierung. Dies können aus unserer Sicht Modellprojekte, Entkriminalisierung und Eigenanbau sein." Dieser soll von bis zu fünf Pflanzen erlaubt werden. "Dabei muss es grundsätzlich möglich sein, das eigenständig angebaute Cannabis unter bestimmten Bedingungen auch zu teilen oder zu verschenken", heißt es.* LTO hatte vor einigen Tagen bereits darüber berichtet, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung im Rahmen eines Modellprojektes Abgabestellen für Cannabis nur in einigen Städten vorsehen könnte. 

Weiter fordern die Sozialdemokraten, dass im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes der Zugang zu Cannabis klar reguliert sein müsse. "Wir begrüßen daher die Idee der Bundesregierung, eine Obergrenze im öffentlichen Raum einzuführen. Eine solche soll aus unserer Sicht bei 25 bis 50 Gramm pro Person liegen. Eine THC-Obergrenze sei aus gesundheitlichen Gründen nachvollziehbar, dürfe aber nicht dazu führen, dass sie den illegalen Verkauf von Cannabis fördert", heißt es in dem Beschluss.

Näher äußert sich die SPD in ihrem Papier auch dazu, wo künftig der legale Konsum von Marihuana erlaubt sein soll: "Grundsätzlich an Orten, an denen auch Tabakprodukte konsumiert werden dürfen." Allerdings soll es im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes Schutzzonen geben. "Diese sollen um sensible Orte wie Schulhöfe, KITAs und andere Plätze, an denen sich vermehrt Kinder aufhalten, möglich sein." 

SPD: "Zugang zu Cannabis nicht nur für Reiche"  

Als zentralen Bestandteil der Legalisierung sieht die SPD sogenannte Cannabis-Social-Clubs (CSC). In diesen genossenschaftlich organisierten Vereinen oder Gesellschaften sollen Menschen ohne eigene Anbaumöglichkeit nach Wunsch der SPD der Zugang zu legalem Cannabis ermöglicht werden. "Diese Form des gemeinschaftlichen Anbaus soll daher als weitere Maßnahme dienen, den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Gerade im Hinblick auf einkommensschwache Menschen und Menschen ohne ausreichend Platz/Garten sind CSCs die Antwort auf die soziale und gerechte Frage in der Drogenpolitik. Nicht allein Menschen mit hohem Einkommen dürfen Zugang zu legalem Cannabis haben." 

Schließlich fordert die SPD - wie zuletzt auch die Richtervereinigung NRV - Änderungen im Fahrerlaubnisrecht.  Die Regelungen im Straßenverkehr bedürften im Rahmen der Entkriminalisierung und der Legalisierung einer Überarbeitung. "Wir fordern daher die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag dazu auf, im Rahmen des Weges hin zu einer Legalisierung die bisherigen restriktiven Regelungen zu ändern und einen Grenzwert gesetzlich zu regeln." Handlungsbedarf bestehe, "da bisher alleine der Besitz ohne nachweislichen Konsum schon zu einer Meldung bei der Führerscheinstelle führt", heißt es in dem Papier. "Aber auch noch Tage nach dem Konsum von Cannabis, wenn Konsument*innen nachweislich nicht mehr berauscht und dadurch ungehindert am Straßenverkehr teilnehmen können, werden Konsument*innen an die Führerscheinstellen gemeldet und können dadurch ihre Fahrerlaubnis verlieren." 

Ob all das nun in dem wann auch immer vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung geregelt sein wird, ist offen. Auch wenn ein solcher Entwurf weiter auf sich warten lässt, durfte sich zumindest doch SPD-Parlamentarierin Wegge am Freitag im Gespräch mit LTO freuen: "Der vom SPD-Parteivorstand gefasste gestrige Beschluss ist ein toller Erfolg für die Jusos und alle, die sich für die Legalisierung einsetzen in unserer Partei. Denn zum einen hatten wir bis jetzt keine umfassende Beschlusslage und zum anderen heißt es hier ganz deutlich: 'Wir setzen uns für eine zügige, europarechtskonforme Legalisierung von Cannabis ein.'" 

*ergänzt am Tag des Erscheinens um 19.17 Uhr

Zitiervorschlag

Cannabis-Legalisierung gerät ins Stocken: Wiedervorlage Ende April . In: Legal Tribune Online, 31.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51462/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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