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Kommentar von BGH-Richter Andreas Mosbacher: Exper­ten­kom­mis­sion ein­setzen, Cannabis ent­kri­mi­na­li­sieren

Gastkommentar von RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher

15.10.2021

Ein Mann raucht einen Joint

Aleksej - stock.adobe.com

Der Wunsch nach einer anderen Cannabispolitik ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Cannabis ist nicht harmlos – es zu kriminalisieren, schadet aber mehr als es nützt, meint Andreas Mosbacher.

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Weshalb ist Cannabis nicht harmlos? Kinder- und Jugendpsychiater wie der Leipziger Chefarzt Andries Korebrits weisen zu Recht darauf hin, dass ein dauerhafter Cannabiskonsum Jugendlicher gerade wegen der erst mit etwa zwanzig Jahren abgeschlossenen Gehirnentwicklung gravierende Langzeitfolgen haben kann: Entwicklungsstörungen, Intelligenzminderung, Einbußen bei Konzentrationsfähigkeit und Motivation. Bei entsprechender Disposition kann vermehrter Cannabis-Konsum Psychosen und Schizophrenien auslösen. Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen: Einer meiner engsten Freunde entwickelte mit Anfang zwanzig im Zusammenhang mit langjährigem Cannabis-Konsum eine dauerhafte Psychose, wenige Jahre später starb er in Folge seiner Erkrankung durch Suizid.

Am Bundesgerichtshof haben wir fast jeden Monat Fälle, in denen dauerhafte Psychosen oder Schizophrenien durch übermäßigen Cannabiskonsum ausgelöst werden und aufgrund krankheitsbedingter Gefährlichkeit die zwangsweise Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus erfordern. Dies scheint in den letzten Jahren zugenommen zu haben, vielleicht wegen eines teilweise starken Anstiegs der Wirkstoffgehalte gerade bei Marihuana.

Diesen wenigen schweren Verläufen stehen zwar weitaus mehr Erwachsene gegenüber, die ab und zu ohne besondere Folgen für sich oder ihre Umwelt Cannabis in ihrer Freizeit konsumieren. Der Schutz von Jugendlichen und Heranwachsenden vor den Gefahren übermäßigen Cannabis-Konsums muss aber durch Gesellschaft und Recht gewährleistet werden.

Kriminalisierung verhindert den Konsum nicht

Weshalb Cannabis gleichwohl entkriminalisieren? Entkriminalisieren heißt nicht Legalisieren. Es bedeutet lediglich, dass das Strafrecht nicht das geeignete Mittel für die notwendige Regulierung des Umgangs mit Cannabisprodukten ist, besonders nicht bei Jugendlichen und Heranwachsenden. Warum? Cannabis ist trotz ganz erheblicher Strafen für den Umgang damit (etwa Freiheitsstrafe von ein bis 15 Jahren ab etwa fünfzig bis hundert Gramm, je nach Wirkstoffanteil) nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Jugendliche und Heranwachsende nahezu überall erhältlich. Und zwar schon seit Jahrzehnten.

Nichts belegt das Scheitern der bisherigen Drogenpolitik besser, als die Zahlen der Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (2019): Von den 18- bis 25-Jährigen hat etwa die Hälfte Erfahrung mit Cannabis, bei Jugendlichen jeder zehnte. Andere Drogen spielen in dieser Altersgruppe kaum eine Rolle. Gerade Jugendliche und Heranwachsende sind durch häufigen Cannabiskonsum besonders gefährdet. Ihr Schutz durch bloße Kriminalisierung funktioniert einfach nicht. Das hat noch nie funktioniert.

Dafür gibt es Gründe: Die Illegalität des Cannabismarktes sorgt für hohe Gewinnspannen. Das zieht Täter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität an oder sorgt für ein Abgleiten von Gelegenheitsverkäufern in kriminelle Kreise. Die enormen Gewinne sind ein treibendes Motiv, möglichst viel Haschisch oder Marihuana zu verkaufen, also potentielle Abnehmer aktiv anzusprechen und sie durch eine besondere Qualität an sich und den Stoff zu binden. Gerade deshalb sind hochpotente Cannabisprodukte nahezu überall ohne größere Probleme erhältlich. Milliardeneinnahmen aus dem Cannabis-Verkauf werden nicht etwa versteuert, sondern stärken die organisierte Kriminalität.

Wer Drogenprobleme hat, braucht Hilfsangebote, nicht das Strafrecht

Die Kriminalisierung von Cannabis sorgt für einen frühen Kontakt von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit kriminellen Subkulturen. Gewalt, Raub und Erpressung sind in solchen Milieus nicht selten, auch andere, gefährlichere Drogen werden teilweise angeboten. Mir stehen aus meiner Praxis als BGH-Richter Beispiele vor Augen, in denen junge Frauen in diesem Umfeld Opfer schwerer sexueller Übergriffe geworden sind oder ein Käufer beim Streit um den Erwerb einer Kleinstmenge Marihuana halb tot geschlagen wurde. Wollen wir wirklich, dass sich unsere Kinder in einem solchen Umfeld Cannabis besorgen? Nichts anderes machen sie nämlich trotz des strafrechtlichen Verbots zu Tausenden jeden Tag.

Die Illegalität des Cannabis-Marktes verhindert die wirksame Qualitätskontrolle einer psychoaktiven Substanz, die immerhin fast 50 Prozent der Jungerwachsenen mindestens einmal zu sich genommen haben. Gefährliche Beimischungen und teils unglaublich hohe, aus früheren Jahren unbekannte Wirkstoffkonzentrationen (bis zu 25 Prozent THC) sind in der Praxis nicht mehr selten.

Die Kriminalisierung erschwert die Aufklärung der besonders gefährdeten Jugendlichen und Heranwachsenden zu den Gefahren übermäßigen Cannabis-Konsums. Wem immer nur der Teufel der Sucht an die Wand gemalt wird, der glaubt – wenn er selbst ohne gravierende Folgen Cannabis ab und zu ausprobiert – staatlichen Akteuren nur noch begrenzt. Er ist dann häufig auch kaum mehr für eine vernünftige Aufklärung über die wirklichen Gefahren des Cannabis-Konsums erreichbar. Zudem scheuen sich für ihren Cannabis-Konsum kriminalisierte Jugendliche und Heranwachsende, ihre Probleme mit Drogen offen anzusprechen und Hilfsangebote aktiv in Anspruch zu nehmen.

Angesichts des offensichtlichen Scheiterns der Cannabis-Kriminalisierung müssen auch die begrenzten polizeilichen und justiziellen Ressourcen in den Blick geraten. Ein nicht unerheblicher Teil davon wird für die Verfolgung und Bestrafung von Cannabis-Konsumenten und -Händlern eingesetzt. Diese Ressourcen fehlen an anderer Stelle, etwa für eine effektive Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, die finanzielle Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Wäre es nicht sinnvoller, sich bei Cannabis eher auf gesundheitliche Aufklärung und Hilfsangebote zu konzentrieren? Wer Probleme mit Drogen hat, verdient die Hilfe des Staates, nicht den Knüppel des Strafrechts.

Neue Bundesregierung sollte Expertenkommission einsetzen

Was ist jetzt zu tun? Notwendig ist eine breite gesellschaftliche Debatte über den richtigen Weg im Umgang mit Cannabis. Vorbreitet werden kann dies am besten durch eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission. Sie könnte sich etwa folgenden Themen widmen: Erfahrungen mit der Entkriminalisierung von Cannabis in anderen Ländern (etwa USA, Kanada); Gesundheitsgefahren des Cannabiskonsums; pädagogische Konzepte zum Erlernen eines verantwortlichen Umgangs mit dem Angebot legaler und illegaler psychoaktiver oder suchterzeugender Substanzen; niedrigschwellige Hilfsangebote für Menschen mit Drogenproblemen; wirtschaftliche und steuerrechtliche Folgen einer Entkriminalisierung; mögliche Änderungen im Betäubungsmittelstrafrecht und Strafverfahrensrecht im völkervertraglichen und europarechtlichen Rahmen mit dem Fokus auf Jugend- und Gesundheitsschutz.

Zu bedenken ist dabei, dass eine isolierte nationalstaatliche Lösung in einem Europa offener Grenzen schwerlich funktionierten kann. Der niederländische Sonderweg in den achtziger und neunziger Jahren taugt kaum als Vorbild, eine europäische Lösung wäre sinnvoll. Die Entwicklungen in den USA und Kanada weisen hier in die richtige Richtung. Auch wenn die deutschen Cannabis-Strafnormen angesichts des breiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers noch nicht verfassungswidrig sein dürften (erste Vorlageverfahren liegen allerdings bereits in Karlsruhe), gehören sie dringend auf den rechtspolitischen Prüfstand.

Für hitzige politische Debatten eignet sich das Thema weniger. Es verführt leicht zu populistischen Übertreibungen in die eine wie die andere Richtung. Dem unaufgeregt, pragmatisch und rational zu begegnen, ist nicht immer leicht. Aber klar ist auch: Der Wunsch nach einer anderen Cannabispolitik ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Er kann nicht mehr als gesundheitspolitisch bedenklicher Angriff auf ein angeblich notwendiges Tabu abgetan werden. Würde man heute etwa die Angehörigen der Bundesjustiz fragen, wie sie zur Entkriminalisierung von Cannabis stehen, käme man wahrscheinlich ins Staunen.

Prof. Dr. Andreas Mosbacher ist Richter des 5. (Leipziger) Strafsenats des Bundesgerichtshofs und Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht und Revisionsrecht, an der Universität Leipzig.

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Kommentar von BGH-Richter Andreas Mosbacher: . In: Legal Tribune Online, 15.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46364 (abgerufen am: 24.01.2026 )

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