Druckversion
Freitag, 10.04.2026, 19:10 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/cannabis-legalisierung-eckpunkte-eu-kommission-vorabpruefung-eu-pilotverfahren-europarecht
Fenster schließen
Artikel drucken
50157

EU-Kommission äußert sich zur Cannabis-Legalisierung: Brüssel wartet auf Post von Lau­ter­bach

von Hasso Suliak

13.11.2022

Der Abgebildete diskutiert die Cannabis-Legalisierung, während die EU-Kommission auf Informationen aus Deutschland wartet.

Eilig scheint das Thema Cannabis-Legalisierung der Bundesgesundheitsminister nicht zu sein. picture alliance / NurPhoto | Christian Marquardt

Im Oktober präsentierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Eckpunkte der Ampel für eine Cannabis-Legalisierung. Zugleich kündigte er die zügige Einleitung einer Prüfung durch die EU an. In Brüssel aber ist noch nichts angekommen.

Anzeige

Die EU-Kommission wartet auch rund zwei Wochen nach der Veröffentlichung der Cannabis-Eckpunkte durch die Bundesregierung noch auf Erläuterungen aus Deutschland, um das Legalisierungs-Vorhaben der Ampel europarechtlich angemessen prüfen zu können.

"Wir haben den deutschen Entwurf noch nicht erhalten und warten auf die von den deutschen Behörden erwähnte Konsultation", erklärte am Freitag eine Sprecherin der Kommission auf Anfrage von LTO.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am 26.Oktober in Berlin die Eckpunkte der Ampel für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken an Erwachsene vorgestellt. Zugleich kündigte er damals an, wegen diverser europarechtlicher Bedenken bei der EU-Kommission in Brüssel ein sog. Vorabprüfungsverfahren einzuleiten. Man werde der Kommission das Eckpunktepapier flankiert von einer "Interpretationserklärung" vorlegen.

Ambitionierter Zeitplan in Gefahr?

Damit wolle man die Kommission davon überzeugen, dass die Legalisierungs-Vorstellungen der Ampel mit den Zielen internationaler Abkommen und Verträge, vor allem im Hinblick auf den Gesundheits- und Jugendschutz, nicht nur im Einklang stehen, sondern sogar besser erreicht werden könnten. "Folgt die Kommission unserem Weg einer kontrollierten Legalisierung, bekommen wir auf der Grundlage des Eckpunktepapiers einen Gesetzentwurf", sagte Lauterbach. Ansonsten werde man den "Rückzug" antreten", da dann ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland drohe.

Optimistisch hatte sich Lauterbach im Oktober zum Zeitplan geäußert:  Er glaube, dass sich die Kommission sehr schnell mit dem Projekt auseinandersetzen werde. Gebe es eine positive Reaktion aus Brüssel, könne die Ampel auf Grundlage der Eckpunkte "bereits im ersten Quartal des nächsten Jahres" einen Gesetzentwurf vorlegen. Mit der Legalisierung sei dann 2024 zu rechnen.

Ob dieser ambitionierte Zeitplan allerdings eingehalten werden kann, wenn die Bundesregierung das Vorhaben auf die lange Bank schiebt?

EU-Kommission: Kriminalisierung des Konsums ist Ländersache

Wie die Prüfung in Brüssel am Ende ausgehen wird, ist offen. Gegenüber LTO teilte die EU-Kommission mit, dass sie die Entwicklung beim Thema Cannabis genau verfolge. "Dazu gehören auch die Auswirkungen auf Gesundheit, Kriminalität, Umwelt und soziale Aspekte." Eine Sprecherin verwies darauf, dass das geltende EU-Recht strafrechtliche Mindestsanktionen für den illegalen Drogenhandel vorsehe und den Anbau von Cannabis verbiete.

Das EU-Recht (Rahmenbeschluss 2004/757/JI des Rates) verpflichtet die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass Straftaten im Zusammenhang mit dem illegalen Handel mit Drogen, einschließlich Cannabis, unter Strafe gestellt wird. Der Kommissionssprecherin zufolge müssen alle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Handel mit Cannabis durch die nationalen Gesetze unter Strafe gestellt werden. "Dazu gehören Produktion, Herstellung, Extraktion, Zubereitung, Anbieten, Anbieten zum Verkauf, Vertrieb, Verkauf und Lieferung."

Allerdings, so die Sprecherin, verbiete das EU-Recht nicht den persönlichen Gebrauch von Drogen. "Es ist daher Sache der Mitgliedstaaten, zu entscheiden, wie sie den persönlichen Gebrauch von Drogen, einschließlich Cannabis, behandeln. Das bedeutet, dass die Mitglieder entscheiden können, ob sie den persönlichen Konsum von Drogen, einschließlich Cannabis, kriminalisieren oder nicht."

Sofortige Entkriminalisierung möglich

Diese Aussagen der EU-Kommission dürften Wasser auf die Mühlen derjenigen sein, die von der Bundesregierung erwarten, dass sie ungeachtet vom Ausgang der europarechtlichen Prüfung durch Brüssel, vorab und zeitnah ein Gesetz zur Entkriminalisierung der Konsument:innen auf den Weg bringt.

Das von Lauterbach angekündigte "Vorabprüfungsverfahren" wird auch als sog. EU-Pilotverfahren bezeichnet. Es handelt sich um einen informellen, strukturierten Dialog zwischen der Kommission und dem betroffenen Mitgliedstaat. Ziel ist es, mögliche Verstöße gegen das EU-Recht wirksam und möglichst ohne Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 258 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu lösen.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EU-Kommission äußert sich zur Cannabis-Legalisierung: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50157 (abgerufen am: 11.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Drogen
    • Europa
    • Europäische Kommission
    • Schengen-Abkommen
    • Vertragsverletzung
Bundespolizisten kontrollieren die Papiere eines Reisenden im Rahmen einer Einreiseverkehrskontrolle in einem Zug aus Prag in Richtung München 10.04.2026
Schengen-Abkommen

BayVGH zu Grenzkontrollen im Schengenraum:

Anord­nung von Grenz­kon­trollen zu Öst­er­reich waren rechts­widrig

Grenzkontrollen im Schengen-Raum können nur wegen neuer Bedrohungen verlängert werden. Eine "weiterhin" hohe Sekundärmigration reicht dafür nicht aus, meint der BayVGH, und erklärte erneut Anordnungen von 2023 und 2024 für rechtswidrig.

Artikel lesen
Strafrechtler Prof. Jörg Kinzig leitet in Tübingen das Institut für Kriminologie. 10.04.2026
Cannabis-Legalisierung

Rechtswissenschaftler empört über Bundesinnenminister:

"Dobrindts Kritik an der Cannabis-Eva­lu­ie­rung ist völlig aus der Luft gegriffen"

Innenminister Dobrindt (CSU) hat Wissenschaftlern vorgeworfen, bei der Evaluierung der Cannabis-Teillegalisierung Erkenntnisse von Sicherheitsbehörden außer Acht gelassen zu haben. Der verantwortliche Kriminologe weist die Kritik zurück.

Artikel lesen
Regale mit verschiedenen Flaschen alkoholhaltiger Getränke in einer Bar. 02.04.2026
Alkohol

OLG zu Spirituosen-Namen für alkoholfreie Drinks:

"This is not Rum" hilft nicht

Wer "Gin" oder "Rum" auf das Etikett schreibt, muss auch die entsprechenden Prozente liefern. Das Hanseatische OLG stellt klar: Die EU-Spirituosenverordnung lässt keinen Raum für "alkoholfreie Alternativen", die sich namentlich bei den Klassikern…

Artikel lesen
Cannabis-Social-Club "Rhoihesse" in Wörrstadt 31.03.2026
Cannabis-Legalisierung

Evaluierung von zwei Jahren Cannabis-Teillegalisierung:

Konsum nicht ges­tiegen, lang­same Ver­drän­gung des Schwarz­markts

Cannabis-Freunde dürfen aufatmen: Ein Evaluierungsbericht hält die negativen Auswirkungen der seit 2024 geltenden Teilegalisierung für überschaubar. Bei den Anbauvereinigungen und beim Medizinalcannabis müsse der Gesetzgeber aber nochmal ran.

Artikel lesen
Blick auf Flugzeug durch einen Zaun 26.03.2026
Abschiebung

Verschärfung der europäischen Asylpolitik:

Rechte Mehr­heit im EU-Par­la­ment stimmt für Abschie­be­zen­tren

Das EU-Parlament hat die Rückführungsverordnung beschlossen. Möglich war das mit den Stimmen von CDU und CSU und rechten Parteien. Das Vorhaben soll Abschiebezentren in Drittländern ermöglichen.

Artikel lesen
Yashar G. im Saal des Landgerichts Hannover 20.03.2026
Staatsanwaltschaft

Nach Deal im Maulwurf-Korruptions-Prozess:

Staats­an­walt Yashar G. muss acht­ein­halb Jahre ins Gefängnis

Gegen Geld hat er Ermittlungsinformationen und eine bevorstehende Razzia an Drogenkriminelle verraten: Der Staatsanwalt G. muss dafür ins Gefängnis. Wegen des plötzlichen Geständnisses im Januar kam es zu diesem Deal. Viele Fragen bleiben jedoch.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter I Ban­king & Fi­nan­ce I Frank­furt

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Frank­furt am Main

Logo von Freshfields
Smart Chal­len­ge – Som­mer­prak­ti­kum­s­pro­gramm 2026

Freshfields, Frank­furt am Main

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Se­nior Ma­na­ger (w/m/d) Pri­cing & Ne­go­tia­ti­on

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg und 3 wei­te­re

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Re­struk­tu­rie­rung und In­sol­venz­recht

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Fieldfisher
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Tech & Da­ta | Ber­lin, Düs­sel­dorf, Frank­furt,...

Fieldfisher, Mün­chen und 4 wei­te­re

Logo von White & Case
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­te­rin / wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter...

White & Case, Düs­sel­dorf und 3 wei­te­re

Logo von Bundesamt für Verfassungsschutz
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Verfassungsschutz, Ber­lin

Logo von Brehm & v. Moers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te/r As­sis­tenz (m/w/d)

Brehm & v. Moers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

21.04.2026

Logo von Wolters Kluwer
16. Legal Tech NRW Meetup

20.04.2026, Hürth

Fit fürs Notariat – Modul 1 (fünftägig, 20.04.–24.04.2026)

20.04.2026

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

20.04.2026

Effektive Vergütungsvereinbarungen im familienrechtlichen Mandat 2026

20.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH