Besitz bis zu 30 Gramm straffrei, keine THC-Obergrenze, drei berauschende Pflanzen zu Hause auf dem Balkon: Inhaltlich lassen die Ampel-Eckpunkte Cannabis-Konsumenten jubeln. Aber wird es je ein Gesetz geben? Entscheiden wird das die EU.
Die Ampel-Regierung geht den nächsten Schritt in Richtung Cannabis-Legalisierung in Deutschland. Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett entsprechende Eckpunkte. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stellte diese im Anschluss bei der Bundespressekonferenz vor. Und gleich in seinem Eingangsstatement stellte der Minister, der selbst lange Jahre Gegner einer Legalisierung war, klar: "Das ist noch kein großer Durchbruch in der Drogenpolitik". Zunächst müsse man abwarten, ob der von der Koalition gewählte Weg auch "international tragfähig" sei. Ansonsten, so der Minister, werde man den "Rückzug antreten".
Lauterbach bezieht sich an dieser Stelle auf vielfach geäußerten Bedenken, ob sich die deutsche Cannabis-Freigabe überhaupt völker- und europarechtlich durchsetzen lässt. Etliche Juristen hatten zuletzt angemahnt, dass eine Freigabe von Cannabis in Deutschland – jedenfalls so, wie die Ampel sie sich vorstellt – gegen diverse UN-Abkommen und vor allem auch gegen Europarecht verstößt. Im finalen Eckpunktepapier heißt es hierzu: "Der rechtliche Rahmen bietet begrenzte Optionen, das Koalitionsvorhaben umzusetzen. Die Option einer nur eingeschränkten Legalisierung mit dem Fokus auf Eigenanbau und Eigenkonsum würde hinter dem Auftrag des Koalitionsvertrages zurückbleiben."
Vorabprüfung durch die EU-Kommission
Um hier nun rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, kündigte Lauterbach die Einleitung einer sog. Vorabprüfung durch die EU-Kommission an. Dieser werde man das Eckpunktepapier vorlegen und erläutern. Im Wege einer "Interpretationserklärung" soll die Kommission davon überzeugt werden, dass die Vorstellungen der Ampel mit den Zielen internationaler Abkommen und Verträge, vor allem im Hinblick auf den Gesundheits- und Jugendschutz, nicht nur im Einklang stehen, sondern sogar besser erreicht werden könnten. "Folgt die Kommission unserem Weg einer kontrollierten Legalisierung, bekommen wir auf der Grundlage des Eckpunktepapiers einen Gesetzentwurf."
Definitiv vermieden werden soll jedenfalls eine "Hängepartie" wie seinerzeit bei der Maut. Verlaufe das Vorabprüfungsverfahren durch die Brüssel im Ergebnis positiv, dann sei auch ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU ausgeschlossen.
Hinsichtlich des Zeitplanes zeigte sich Lauterbach optimistisch. Er glaube, dass sich die Kommission sehr schnell mit dem Projekt auseinandersetzen werde. Außerdem würden auch andere Mitglieder des Kabinetts jetzt in bilaterale Gespräche eintreten. Im Ergebnis sei das Verfahren offen: Gebe es eine positive Reaktion aus Brüssel, könne die Ampel auf Grundlage der Eckpunkte "bereits im ersten Quartal des nächsten Jahres" einen Gesetzentwurf vorlegen. Mit der Legalisierung sei dann 2024 zu rechnen.
Liberalisierung im Vergleich zum Vorentwurf
Im Vergleich zu einem vergangene Woche bekanntgewordenen internen Vorentwurf ist die Ampel vor allem kritischen Stimmen aus der Cannabis-Community noch einmal ein Stück entgegengekommen.
Statt bis zu 20 Gramm sollen jetzt bis zu 30 Gramm Erwerb und Besitz straffrei bleiben und auch Cannabis "Marke Eigenanbau" wird großzügiger behandelt: Drei statt zuvor nur zwei weiblicher blühender Pflanzen sollen auf dem heimischen Balkon erlaubt sein. "Mit Inkrafttreten der geplanten Neuregelung sollen laufende Ermittlungs- und Strafverfahren zu dann nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden", heißt es in dem Papier. Einer vorgeschalteten Entkriminalisierung erteilte Lauterbach eine Absage. Das widerspräche auch dem Ziel des Gesundheitsschutzes.
Als Mindestaltersgrenze für den Verkauf und den Erwerb von Genuss-Cannabis wird die Vollendung des 18. Lebensjahres des Erwerbers festgelegt. Anbau und Vertrieb sollen einer strikten staatlichen Kontrolle unterliegen. Der Vertrieb von Genuss-Cannabis erfolge mit Alterskontrolle "in lizenzierten Fachgeschäften und ggf. Apotheken". Abgabestellen müssten Auflagen in Bezug auf Sachkunde, Beratung und räumliche Lage erfüllen. Eine Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt.
Vom Tisch ist nunmehr auch die von einigen kritisierte Obergrenze des berauschenden Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) für Erwachsene. Indes könnte es hier für Heranwachsende Ausnahmen geben: "Wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz wird geprüft, ob für die Abgabe von Genuss-Cannabis an Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres eine Obergrenze für den THC-Gehalt festgelegt wird", heißt es.
Besonderer Schutz und Prävention für Minderjährige
Für Minderjährige blieben die bisher strafrechtlich bewehrten Verhaltensweisen, insbesondere Anbau, Erwerb und Besitz von Genuss-Cannabis weiterhin verboten (verwaltungsrechtliches Verbot). "Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und im Hinblick auf die gewünschte Entkriminalisierung werden jedoch Handlungen, die Erwachsenen gestattet werden, auch für Minderjährige nicht strafbewehrt."
Eine geeignete Behörde wie z.B. das Jugendamt könne Minderjährige bei Besitz zu einer Teilnahme an einem Frühinterventions- oder Präventionsprogramm verpflichten. Werde Cannabis zulässigerweise zu Hause angebaut, müssten "Pflanzen und Erträge aus dem Eigenanbau vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche" geschützt werden. Auch der Verkauf von Samen und Setzlingen soll reguliert werden.
Zudem sollen Aufklärung, Prävention, Beratung und Behandlungsangebote ausgebaut werden. Es sei insbesondere notwendig, niedrigschwellige und flächendeckende Frühinterventionsprogramme zur Konsumreflexion für konsumierende Jugendliche einzuführen, heißt es in den Eckpunkten.
Steuerrechtlich schlägt die Ampel schließlich neben der Umsatzsteuer auf Verkäufe eine gesonderte Cannabis-Steuer vor, die sich am THC-Gehalt orientiert. "Auch der höchstmögliche Steuertarif, der bei Produkten mit höheren THC-Gehalten zur Anwendung gelangt, muss zu einem Endverbraucherpreis (einschließlich Umsatzsteuer) führen, welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt. Eingeführt werden soll eine lineare Besteuerung anhand des THC-Gehalts (x Euro je Gramm THC-Gehalt)."
Kommt es eines Tages zu einer Legalisierung, ist eine umfassende Evaluierung geplant: Nach vier Jahren sollen die Regelungen bewertet und gegebenenfalls angepasst werden, vor allem mit Blick auf den Gesundheits-, Kinder- und
Jugendschutz sowie mit Blick auf die Straßenverkehrssicherheit.
Jugendrichter Müller und Hanfverband kritisieren Vorgehen
In der Politik, der Cannabis-Communitiy sowie unter Juristen riefen die Ampel-Eckpunkte am Mittwoch unterschiedliche Reaktionen hervor. Der Bernauer Jugendrichter und Cannabis-Aktivist Andreas Müller kritisierte das Ampel-Vorgehen im Gespräch mit LTO heftig: "Wenn die EU ihre Zustimmung verweigert, soll dann der verfassungswidrige Zustand in Deutschland fortgelten? Bis das Bundesverfassungsgericht eines Tages anders entscheidet? Das ist doch absurd." Erst auf grünes Licht aus Brüssel zu warten, sei, so Müller, mutlos. "Damit relativiert die Ampel Ihr Versprechen und gibt die Zügel aus der Hand".
Einverstanden mit dem Vorgehen der Ampel, das Vorhaben erst in Brüssel checken zu lassen, zeigte sich hingegen der Strafrechtler und Kriminologe Dr. Robin Hofmann, der im LTO-Interview seinerzeit vor einer Niederlage Deutschlands vor dem EuGH gewarnt hatte: "Ich halte das für einen klugen Schritt von Herrn Lauterbach. Die Kommission zu einem frühen Zeitpunkt in Gesetzesvorhaben einzubeziehen, ist nicht ungewöhnlich." Gerade bei so einem komplexen Plan wie der Cannabis-Legalisierung ergebe es absolut Sinn, sich zuvor Feedback zu holen, so Hofmann gegenüber LTO. Zustimmung kam in diesem Punkt auch vom Göttinger Strafrechtler Prof. Kai Ambos.
Der Deutsche Hanfverband (DHV) reagierte dagegen mit gemischten Gefühlen: "Inhaltlich sind wir mit vielen Details der vorgestellten Eckpunkte einverstanden", hieß es in einer Stellungnahme. Dass Lauterbach seine Zusage einkassiere, bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zu liefern, lasse bei dem Verband jedoch die Alarmglocken läuten.
“Um die Legalisierung auf EU-Ebene durchzusetzen, ist Kampfeswille nötig, nicht Unterwürfigkeit. Es klingt fast nach einer Ausstiegsstrategie: Man holt sich das zunächst erwartbare Veto der EU ab und lässt das Projekt Legalisierung dann fallen. Das darf nicht passieren“, so DHV-Sprecher Georg Wurth.
FDP gegen Grenzwerte
Die FDP im Bundestag hält dagegen an ihrer bisherigen Kritik fest: "Das Eckpunktepapier aus dem Bundesgesundheitsministerium ist immer noch zu restriktiv, zu zögerlich und zu zurückhaltend. Nach wie vor sieht es eine Besitzobergrenze vor. Das finden wir falsch, denn wir regulieren ja auch nicht, wie viel Wein oder Bier jemand besitzen darf“, erklärte die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Kristine Lütke.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert, lehnte eine Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken generell ab: Dadurch fördere der Staat den Übergang zu härteren Drogen. "Die Verwendung zu Genusszwecken und den privaten Besitz lehnen wir daher strikt ab.“
Verhalten positiv äußerte sich die Linke: "Die Eckpunkte sind eine deutliche Verbesserung zum ersten durchgestochenen Papier", so der drogenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Ates Gürpinar gegenüber LTO. Der Druck vieler Verbände, so der MdB, habe gewirkt. "Es ist ein erster Erfolg, dass die absurde Idee von THC-Obergrenzen keine Rolle mehr spielt." Gürpinar zufolge fehlt im Eckpunktepapier allerdings eine Regelung zur Fahrtüchtigkeit. "Wir brauchen dringend eine Anpassung der Grenzwerte, damit fahrtüchtige Menschen nicht ihren Führerschein verlieren, weil in ihrem Blut noch Spuren von THC gefunden werden."
Union hofft auf rotes Licht von der EU
Der rechtspolitische Sprecher der Union, Prof. Günter Krings, warf der Ampel im Gespräch mit LTO vor, "beratungsresistent" zu sein und nicht auf Fachleute zu hören: "Obwohl beispielsweise der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vor einer Verharmlosung von Cannabis-Konsum gewarnt hat und darauf hingewiesen hat, dass regelmäßiger Konsum gerade bei Heranwachsenden zu bleibenden Schäden führen kann, hat die Ampel daraus keine Konsequenzen gezogen."
Krings kritisierte, dass gegenüber dem ursprünglichen Eckpunkteentwurf die Kabinettsfassung nur noch eine Prüfung vorsehe, ob wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz für die Abgabe von Genuss-Cannabis an Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres eine Obergrenze für den THC-Gehalt festgelegt werden soll. Eine entsprechende Ahndung sei sogar aus dem Papier wieder gestrichen geworden. "In Strafverfahren kann regelmäßig beobachtet werden, dass durch regelmäßigen Konsum Psychosen und damit einhergehende Taten im Wahn entstehen können", so Krings.
Wie Millionen Cannabis-Konsumenten in Deutschland schaut auch die Union nun gespannt nach Brüssel. Allerdings mit einer anderen Erwartungshaltung, die CDU-Rechtspolitiker Krings gegenüber LTO so formulierte: "Es bleibt zu hoffen, dass aufgrund der völker- und europarechtlichen Vorgaben die Eckpunkte nicht umgesetzt werden. Zu Recht wird in den Eckpunkten darauf hingewiesen, dass der rechtliche Rahmen nur begrenzte Optionen biete, das Koalitionsvorhaben umzusetzen.“
Kabinett beschließt Eckpunkte für Cannabis-Legalisierung: . In: Legal Tribune Online, 26.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49997 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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