Rechtswissenschaftler empört über Bundesinnenminister: "Dobrindts Kritik an der Cannabis-Eva­lu­ie­rung ist völlig aus der Luft gegriffen"

Interview von Hasso Suliak

10.04.2026

Innenminister Dobrindt (CSU) hat Wissenschaftlern vorgeworfen, bei der Evaluierung der Cannabis-Teillegalisierung Erkenntnisse von Sicherheitsbehörden außer Acht gelassen zu haben. Der verantwortliche Kriminologe weist die Kritik zurück.

LTO: Herr Professor Kinzig, Sie sind mit Ihrem Tübinger Team für den rechtswissenschaftlichen Part des vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragten, unabhängigen wissenschaftlichen Konsortiums EKOCAN ("Evaluation des Konsumcannabisgesetzes") verantwortlich. EKOCAN soll bis 2028 die Auswirkungen der Cannabis-Teillegalisierung untersuchen. Seit 1. April liegt nun der zweite EKOCAN-Bericht vor. Den Bundesinnenminister hat ihre Studie – um es freundlich auszudrücken – nicht überzeugt.

Prof. Dr. Jörg Kinzig: Zunächst einmal: EKOCAN untersucht die Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG), das seit April 2024 in Kraft ist. Der Auftrag dazu ist im Gesetz selbst verankert.

Nachdem wir im vergangenen Jahr unseren ersten Zwischenbericht mit dem Fokus vor allem auf den Kinder- und Jugendschutz veröffentlicht hatten, lag diesmal der Schwerpunkt auf der Frage, wie sich die Reform auf die organisierte Kriminalität und den Schwarzmarkt ausgewirkt hat. 

Dabei hat sich herausgestellt, dass der Schwarzmarkt durch die moderate Zunahme des Eigenanbaus und den vermehrten Bezug von Medizinalcannabis aus der Apotheke zurückgedrängt wird, während der befürchtete erhebliche Anstieg des Cannabiskonsums bisher ausgeblieben ist. Es könnte mit der Verdrängung des Schwarzmarkts noch schneller gehen, wenn der Gesetzgeber den Ausbau der derzeit überregulierten Anbauvereinigungen vorantreibt. Das sind schließlich die im Gesetz vorgesehenen Orte, in denen Konsumenten – wenn sie nicht zu Hause anbauen – in Deutschland legal Cannabis erwerben können.

Was ansonsten die Auswirkungen der Teillegalisierung auf die organisierte Kriminalität anbelangt, so lassen sich diese seriös nach so kurzer Geltung des KCanG noch nicht abschließend bewerten. Wir haben das in unserer Studie ausführlich erläutert.

Die Reaktion des Bundesinnenministers auf unsere vorläufigen Ergebnisse war deshalb auch in ihrer Schärfe völlig unangemessen.

Dobrindt: Evaluierung zeichne "vollkommen verzerrtes Bild der Realität"  

Herr Dobrindt wirft Ihnen und Ihren Kollegen vor, "ein vollkommen verzerrtes Bild der Realität" wiederzugeben. "Es liegt ganz offensichtlich auch an der Methodik der Analyse", so der Innenminister gegenüber der ARD. Er kritisiert, dass Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden außer Acht gelassen worden seien.

Dass der Bundesinnenminister mit den Ergebnissen der Evaluation nicht zufrieden sein würde, hatte sich bereits im Vorfeld abgezeichnet. Die Richtung und Intensität seiner Kritik an dem immerhin mehr als 200 Seiten starken Zwischenbericht kamen jedoch auch für uns als Teil des Forschungsverbunds überraschend. Und zwar deshalb, weil sie vollkommen aus der Luft gegriffen ist, nimmt doch die Perspektive der Sicherheitsbehörden in der Studie breiten Raum ein.

Inwiefern hatte sich Dobrindts Unzufriedenheit abgezeichnet?

Nun ja, die pauschale Ablehnung der Teillegalisierung von Cannabis durch die Union ist ja hinlänglich bekannt: Das Gesetz sollte am besten komplett zurückgenommen werden. Und Herr Dobrindt hatte das KCanG noch im Oktober unverblümt als "Scheißgesetz" bezeichnet. Dass die Bewertung der Teillegalisierung nach unseren bisherigen Untersuchungen gemischt ausfällt und sich nicht das erwartete, eindeutig negative Bild ergibt, sorgt dann natürlich für Unzufriedenheit.

Mehr als 2.000 Polizisten befragt

Warum hat Herr Dobrindt nicht Recht, wenn er behauptet, Sie hätten Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden ignoriert?

Um insbesondere die Ansicht der Praxis einzufangen, haben wir mehr als 2.000 Mitarbeitende der Kriminalpolizei befragt und über 20 Interviews mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen der Polizei, der Staatsanwaltschaften und des Zolls geführt. Diese umfassenden Erhebungen waren in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nur möglich, weil der Forschungsverbund bei der Datenerhebung durch das Bundeskriminalamt, das Bundesministerium der Finanzen, den Zoll, die Innenministerien der Länder und die Landespolizeien intensiv und verdienstvoll unterstützt wurde.
Darüber hinaus referiert der Bericht verschiedene Stellungnahmen der Sicherheitsbehörden, die teilweise sogar im Wortlaut wiedergegeben werden. Nicht zuletzt analysiert der Report alle aktuellen Daten der Polizei, der Justiz und des Zolls ausgiebig – darunter auch solche, die EKOCAN erst wenige Wochen vor Veröffentlichung des Berichts zur Verfügung gestellt wurden.

Uns Forschern jetzt vorzuwerfen, wir würden die Erfahrungen der Sicherheitsbehörden nicht berücksichtigen, ist nun wirklich völlig haltlos.

Was hat die Befragung der Strafverfolger ergeben?

Bei unseren Befragungen hat sich herausgestellt, dass es infolge der Teillegalisierung für die Strafverfolger schwieriger geworden ist, die Akteure auf dem Schwarzmarkt für den verbotenen Handel mit Cannabis zur Rechenschaft zu ziehen. Außerdem beklagen sie, dass ihnen bestimmte Befugnisse im Bereich verdeckter Ermittlungen genommen wurden.

Möglicherweise müssen deshalb strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen nachjustiert werden. Aber wie gesagt: Für belastbare Empfehlungen ist es noch zu früh. Bis zum Abschlussbericht im April 2028 wissen wir mehr.

Cannabis-Rekordmengen wohl nicht auf Teillegalisierung zurückzuführen

Im Jahr 2025 wurden nicht nur rund 200 Tonnen Medizinalcannabis nach Deutschland importiert. Ihr Bericht widmet sich auch dem Umstand, dass der Zoll im vergangenen Jahr mehr Cannabis aus dem Verkehr gezogen hat als je zuvor. 

Gut, dass Sie das ansprechen. Zahlen zu den Sicherstellungsmengen des Zolls hat uns das Bundesministerium der Finanzen dankenswerterweise noch vor Veröffentlichung der Zolljahresstatistik übermittelt. Dieser Befund untermauert, dass der Schwarzmarkt noch längst nicht trockengelegt ist.

Aber nicht nur der deutsche Zoll verzeichnete im vergangenen Jahr einen massiven Anstieg des sichergestellten Cannabis. Ähnlich große Erfolge feierte man auch in den Niederlanden, Belgien, Dänemark, England und Wales, Finnland, Island, Norwegen, Österreich und Spanien. In den meisten dieser Länder entdeckten die Behörden – wie auch in Deutschland – vor allem Großimporte aus den USA, aus Kanada und aus Thailand. Dabei handelt es sich interessanterweise um Länder, die Cannabis vor Deutschland (teil-)legalisiert haben.

Was könnte der Grund für diese Entwicklung sein?

Eine mögliche Erklärung ist, dass illegale Produzenten in diesen Ländern aufgrund des dort gestiegenen legalen Angebots vermehrt auf ihrem Cannabis sitzenbleiben. Daher könnten sie versuchen, den Stoff auf dem europäischen Markt abzusetzen.

Dass die Teillegalisierung in Deutschland für diese Entwicklung verantwortlich ist, ist dagegen unwahrscheinlich. Allenfalls könnte es sein, dass Deutschland durch die verringerten Strafrahmen als Umschlagplatz für Cannabis ein wenig attraktiver geworden ist. All diese Erwägungen finden sich selbstverständlich auch in unserem Zwischenbericht.

"Herr Dobrindt sollte unseren Bericht lesen"

Der Schwarzmarkt, das behauptet jedenfalls der Bundesinnenminister, boome. Das Konsumcannabisgesetz sei ein "Rohrkrepierer" mit kriminalitätsfördernder Wirkung. Lässt sich nicht aus den sichergestellten Rekordmengen folgern, dass die Nachfrage nach illegalem Cannabis infolge der Teillegalisierung in die Höhe geschossen ist?

Nein, mehrere Bevölkerungsbefragungen und ein Abwassermonitoring in 15 deutschen Städten zeigen, dass der Konsum seit der Teillegalisierung allenfalls leicht angestiegen ist. Zu der befürchteten deutlichen Zunahme ist es jedenfalls bisher nicht gekommen. 

Ihre Ausführungen legen nahe, dass der Bundesinnenminister ihren Bericht vielleicht gar nicht gelesen hat.

Das muss man annehmen. Wenn Herr Dobrindt sich fragt, wie die Sicherheitsbehörden zur Teillegalisierung von Cannabis stehen, kann ich ihm die Lektüre unseres Zwischenberichts nur wärmstens ans Herz legen. Dazu muss er sich gar nicht alle 200 Seiten durchlesen. Die kurze Zusammenfassung, die wir den einzelnen Kapiteln vorangestellt haben, dürfte genügen.

"Rücksichtloses Verfolgen der eigenen politischen Agenda"

Noch zwei Jahre wird der Forschungsverbund die Auswirkungen der Teillegalisierung untersuchen. Im April 2028 soll dann ein Abschlussbericht folgen. Wie sehr ärgert es Sie, wenn auf Ihre wissenschaftliche Arbeit so reagiert wird, wie es Herr Dobrindt getan hat?

Das ist vor allem enttäuschend. Und übrigens auch für die engagierte Arbeit meiner Kollegen an den Unikliniken in Hamburg und Düsseldorf.

Für eine immer wieder eingeforderte evidenzbasierte Gesetzgebung ist es doch ein Glücksfall, dass das KCanG eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation vorsieht. Aber diese hat nur dann einen kriminalpolitischen Wert, wenn sich die verantwortlichen Politiker unvoreingenommen mit den Forschungsergebnissen auseinandersetzen und nicht rücksichtslos ihre eigene politische Agenda verfolgen.

Selbstverständlich kann man zum KCanG verschiedene Auffassungen vertreten oder referierte Daten unterschiedlich interpretieren; der Forschungsbericht ist dafür eine Fundgrube. Dass ein Bundesminister aber versucht, einen ganzen multidisziplinär zusammengesetzten Forschungsverbund von immerhin drei Universitäten zu diskreditieren, ist nicht akzeptabel. 
Wohin eine derartige Abwertung wissenschaftlicher Arbeit führen kann, lässt sich derzeit auf der anderen Seite des Atlantiks beobachten.

Herr Professor Kinzig, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Prof. Dr. Jörg Kinzig ist Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Tübingen. Das Institut evaluiert zusammen mit dem Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und dem Centre for Health and Society am Universitätsklinikum Düsseldorf die Auswirkungen der Cannabis-Teillegalisierung. Der EKOCAN-Abschlussbericht wird im April 2028 erwartet.

Zitiervorschlag

Rechtswissenschaftler empört über Bundesinnenminister: . In: Legal Tribune Online, 10.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59691 (abgerufen am: 14.05.2026 )

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