Druckversion
Dienstag, 13.01.2026, 16:48 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/candylove-prozess-kinderzimmer-dealer-shiny-flakes-lg-leipzig-rechtsgespraech-gericht-staatsanwaltschaft-verteidigung-strafe-bande
Fenster schließen
Artikel drucken
51207

Klärendes Rechtsgespräch im Candylove-Prozess: Nur das Gericht spricht Klar­text

von Linda Pfleger

02.03.2023

Sechster Prozesstag vor dem LG Leipzig

Der sechste Verfahrenstag im Candylove-Prozess begann mit einem Rechtsgespräch zwischen den Beteiligten. Bild: Linda Pfleger, LTO

Am Donnerstag begann der Candylove-Prozess mit einem Rechtsgespräch, in dem das Gericht einige Aspekte deutlich machte. Eine Bande sieht es derzeit nicht. Maximilian Schmidt hingegen beantwortete Fragen zu seiner Einlassung sehr schwammig.

Anzeige

Erneutes Warten am sechsten Verhandlungstag im Candylove-Prozess vor dem Landgericht (LG) Leipzig: Kammer, Staatsanwalt und Verteidiger traten gleich zu Beginn unter Ausschluss der Öffentlichkeit in ein Rechtsgespräch ein. Etwa eineinhalb Stunden später fasst der Vorsitzende den Inhalt zusammen.  

Unter anderem über die Strafvorstellung der Beteiligten sei gesprochen worden. Die fünf Männer sind wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gem. § 30a Betäubungsmittelgesetz angeklagt, da sie etwa 20 Kilogramm Drogen über einen Onlineshop verschickt haben sollen. Die Angeklagten Schmidt, Friedemann G. und der Anwalt R. sind als Täter angeklagt, Jens M. und Julius M. wegen Beihilfe.  

Maximilian Schmidt, der den Onlineshop nach eigenen Angaben technisch aufgebaut hat, solle nach Vorstellung der Staatsanwaltschaft knapp sechs Jahre Freiheitsstrafe dafür bekommen. Auf keinen Fall mehr als viereinhalb Jahre, meint Schmidts Verteidigung. Für den Angeklagten G. werde eine Einstellung nach § 154 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) in Betracht gezogen, dies könne aber noch nicht abschließend beantwortet werden. Hinsichtlich der anderen Angeklagten äußerte sich das Gericht nicht.

Gericht sieht derzeit keine Bande 

Weiterhin sei erneut das Bandenmerkmal diskutiert worden, was die Staatsanwaltschaft bei den Angeklagten Schmidt, Friedemann G., Jens M. und Julius M. für gegeben halte. Das hätte man dann aber auch entsprechend anklagen müssen, habe der Verteidiger von Jens M. entgegengehalten. Tatsächlich sind nur Schmidt, G. und Anwalt R. als Bande angeklagt. Von letzterem war auf einmal keine Rede mehr. Stattdessen will die Staatsanwaltschaft also die wegen Beihilfe angeklagten Jens M. und Julius M. ins Banden-Boot holen.  

Das Gericht sehe allerdings nach derzeitigem Stand keine Bande. Dass Jens M. und Julius M. einen festen Betrag für ihre Tätigkeiten erhalten hätten – wie in ihren Geständnissen angegeben – und die Tatsache, dass sich Jens M. und Schmidt gekannt hätten, genüge nicht. Eine konkrete Bandenabrede sei damit derzeit nicht erkennbar. 

Kammer: Nicht alle Gespräche mit Anwalt unverwertbar 

Was allerdings erkennbar wurde, ist ein erster zarter Standpunkt des Gerichts zur Frage der Verwertbarkeit der Gespräche zwischen dem Angeklagten G. und seinem damaligen Anwalt R. Diese wurden von den Ermittlungsbehörden abgehört, wodurch die Unverwertbarkeit aller durch das Belauschen gewonnen Erkenntnisse eine bedeutende Frage im Prozess darstellt – LTO nahm dies bereits näher unter die Lupe. Der Verteidiger des angeklagten Anwalts R., Andrej Klein, positionierte sich klar gegen die Verwertbarkeit, da Gespräche zwischen Anwalt und Mandant umfassend geschützt seien. Dem schloss sich auch Schmidts Verteidiger Engel unter Verweis auf die Sonderrolle eines Strafverteidigers nochmal ausdrücklich an. 

Nach vorläufiger Auffassung der Kammer sei jedoch nicht von einer vollständigen Unverwertbarkeit der Gespräche auszugehen. Man müsse sich genau anschauen, ab welchem Zeitpunkt es einen Anfangsverdacht gegeben habe. Allein die Tatsache, dass möglicherweise Mandatsverhältnisse bestehen, schütze nicht umfassend jedes Gespräch zwischen einem Rechtsanwalt und einer weiteren Person. Es gäbe keinen allgemeinen Schutzschirm für Rechtsanwälte oder andere Berufsgeheimnisträger. Ein Gespräch müsse spezifisch und mit konkretem Mandatsbezug sein, auch wenn dieser nicht eng gezogen werden darf. "Wenn ein Arzt mit einem Patienten über ein Fußballspiel spricht, fällt das auch nicht unter das Arztgeheimnis", so der Vorsitzende Richter Rüdiger Harr weiter. 

R. war zeitweise nicht nur der Anwalt, sondern auch der Arbeitgeber des G. Den Äußerungen des Gerichts folgend wären demnach mögliche abgehörte Gespräche, die R. als Arbeitgeber – also nicht als Anwalt – mit G. geführt haben könnte, wohl verwertbar. 

So ganz lichtet sich der Verwertbarkeitsnebel damit nicht. Scheinbar hat die Kammer auch nicht vor, die Frage der Verwertbarkeit noch im Verfahren zu entscheiden. Eine derartige Frage könne grundsätzlich auch der Endentscheidung vorbehalten bleiben, so die Kammer. Und so kam es erneut, dass der später erschienene Zeuge, ein Beamter des Zollfahndungsamts, – wie seine Vorgänger auch – nicht zum Verhältnis zwischen G. und R. aussagen durfte. Seine Aussage hielt er dann auch sehr kurz. 

Doch mehr als technische Beteiligung?  

Nach dem Rechtsgespräch wurde es beim Frage-Antwort-Spiel mit Schmidt aber nochmal interessant. In seinem Geständnis am Montag gab Schmidt an, nur die technische Umsetzung des Onlineshops übernommen, mit dem Beschaffen, Verpacken und Versenden der Drogen aber nichts zu tun gehabt zu haben. Die Kammer hielt ihm am sechsten Verhandlungstag dagegen eine vermeintlich von ihm stammende Nachricht vor, die dies auf den ersten Anschein widerlegt.  

Darin wies er Jens M. an, beim Abwiegen der bestellten Drogen mit den Grammzahlen ganz genau zu sein. Sie hätten "ja nichts zu verschenken". "Klingt nicht so ganz danach, als hätten Sie nichts mit der Verpackung zu tun gehabt", merkt Richter Harr an. Schmidt versuchte es mit einer Erklärung: Durch die Erfahrung mit dem Versenden von Drogen aus Shiny-Flakes-Zeiten habe er den einen oder anderen Tipp geben können. Und das sei ja Teil des Erklärens gewesen, womit er wohl die am Montag beschriebenen, von ihm erstellten Arbeitsvorlagen meint.  

Bekannt wird auch, dass er einen Teil des erwirtschafteten und in Magdeburg abgeholten Geldes selbst behielt. Schmidt verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass man ja etwa 40.000 Euro in bar bei der Durchsuchung seiner Wohnung gefunden habe.  

Autohandel-Anstellung für faktisches Nichtstun 

Richtig schwammig wurde es dann bei der Frage der Staatsanwaltschaft, was Schmidt denn genau bei dem Autohandel gemacht habe. Am dritten Verhandlungstag war bekanntgeworden, dass er dort angestellt gewesen sein soll. Schmidt tänzelte um die Frage herum: Er sei offiziell dort angestellt gewesen, aber wirklich feste Arbeitszeiten habe er nicht gehabt. Er habe "manchmal Autos mit verkauft", aber auch nicht immer, und wenn was mit dem Drucker gewesen sei, dann habe er sich darum gekümmert. Oder er habe Dinge erklärt. Schlau wurde man daraus nicht wirklich. So fragte sich auch der Staatsanwalt, warum er denn dort angestellt gewesen sei, wenn er faktisch nichts gemacht habe. 

Möglicherweise bringt die Einlassung des Angeklagten G. mehr Klarheit. Diese wurde für den nächsten Verhandlungstermin am 9. März 2023 angekündigt.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Klärendes Rechtsgespräch im Candylove-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 02.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51207 (abgerufen am: 13.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Drogen
    • Shiny Flakes
    • Strafverfahren
  • Gerichte
    • Landgericht Leipzig
Yashar G. vor dem LG Hannover 12.01.2026
Staatsanwaltschaft

Wende im Kokain-Maulwurf-Prozess:

Staats­an­walt Yashar G. will offenbar gestehen

Der Staatsanwalt aus Hannover hielt die Vorwürfe, Ermittlungsgeheimnisse und Durchsuchungen an die Drogenmafia verraten zu haben, bislang für eine Verschwörung gegen ihn. Nun deutet sich ein Deal an – offenbar zu einem Geständnis am Dienstag.

Artikel lesen
Raser auf einer Stadtautobahn in der Nacht 12.01.2026
Auto

Bei Nutzung für Drogenkurierfahrten und illegale Autorennen:

Justiz soll Miet­wagen künftig leichter ein­ziehen können

Mietautos, die für Drogendeals und illegale Rennen genutzt werden, sollen künftig leichter von der Justiz konfisziert werden können. Das sieht eine Bundesratsinitiative Berlins vor. Geplant sind Verschärfungen im StGB und BtMG. 

Artikel lesen
Der Eingang zum Haftgelände des Silivri-Gefängnisses 09.01.2026
Türkei

Anwaltsorganisationen erleichtert über "unerwartetes" Urteil:

Ist­an­buler Anwalts­kammer vom Ter­r­or­vor­wurf frei­ge­spro­chen

Anwalts- und Menschenrechtsorganisationen haben mit Erleichterung auf den Freispruch von elf Mitgliedern des Vorstands der Istanbuler Rechtsanwaltskammer reagiert. Ihnen hatte die türkische Staatsanwaltschaft Terrorpropaganda vorgeworfen.

Artikel lesen
Stephan Hensel vor dem Hamburger Strafjustizgebäude. 08.01.2026
Christina Block

Jugendamtsmitarbeiterin im Block-Prozess:

"Dass Hensel die Kinder iso­liert hat, war eine Macht­de­mon­s­t­ra­tion"

Am 28. Verhandlungstag haben im Block-Prozess Ex-Mitarbeiterinnen des Hamburger Jugendamts ausgesagt. Sie werfen Blocks Ex-Mann vor, höchst unkooperativ gewesen zu sein. Diese Vorgeschichte sei eine "Zäsur", sind sich die Verteidiger einig.

Artikel lesen
Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) 07.01.2026
Jugendkriminalität

SPD-Justizministerin kritisiert CSU-Vorstoß:

"Kinder gehören nicht vor Gericht"

Die CSU schlägt vor, dass strafunmündige Kinder unter 14 Jahren ggf. per sogenanntem Verantwortungsverfahren vor Gericht müssen. Niedersachsens Justizministerin Wahlmann (SPD) sieht andere in der Pflicht und hält den Vorschlag für Populismus.

Artikel lesen
Nicolas Maduro wird von US-Agenten in New York zu seiner gerichtlichen Anhörung abgeführt.. 06.01.2026
USA

Erste gerichtliche Anhörung in New York:

Maduro bekennt sich nicht schuldig

Venezuelas Staatschef Nicolás Maduro wurde einem US-Richter vorgeführt. Der Vorwurf lautet auf "Drogenterrorismus". Vor dem Gebäude in New York protestieren Unterstützer, auch international wächst die Kritik am US-Kurs.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­te im Be­reich Li­ti­ga­ti­on & Trial in Mün­chen (m/w/d)

Latham & Watkins LLP , Mün­chen

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) , Ober­ur­sel (Tau­nus)

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Hengeler Mueller
Le­gal Spe­cia­list (m/w/d) für un­se­re Pra­xis­grup­pe Com­p­li­an­ce, In­ves­ti­ga­ti­ons...

Hengeler Mueller , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Infoanlass (online) «Berufsbegleitendes Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften»

20.01.2026

Update Umwandlungen

22.01.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - GmbH - Geschäftsführende im Arbeitsrecht

21.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
ESG-konforme Mietverträge

22.01.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Deloitte "Legal Update" Webcast #1/2026 Geschäftsleiterhaftung beim Einsatz Künstlicher Intelligenz

21.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH