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32881

Sollte man kennen: Zehn wich­tige Urteile des BVerwG aus 2018

von Hasso Suliak

21.12.2018

Ein spektakuläres Diesel-Urteil, Entscheidungen zur Wissenschaftsfreiheit, zum Wahlrecht von Minderjährigen oder dem Umgang mit Parteien wie der NPD – eine Reihe von Urteilen der Leipziger Richter wird nachhaltig in Erinnerung bleiben. 

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1/10: Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zulässig

Ein Gericht nach dem anderen verbannt mittlerweile ältere Diesel aus den Städten. Den Startschuss hierfür gab das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Februar, als es feststellte, dass Fahrverbote in Städten grundsätzlich zulässig seien (Urt. v. 28.02.2018, Az. 7 C 26.16 u. 7 C 30.17). Seitdem können Städte eigenmächtig Verbote anordnen. Eine bundesweite Regelung ist nicht erforderlich, so das BVerwG.

Ihr Urteil sieht zudem Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. Außerdem soll es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben. Eine finanzielle Ausgleichspflicht lehnte das Gericht ab. "Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen", sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Die zuständigen Landesbehörden hätten es in der Hand, einen "Flickenteppich" zu verhindern.

Seite 1/10
  • Seite 1:

    Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zulässig 

  • Seite 2:

    Drei volle Tage zum (Abschlepp-)Glück 

  • Seite 3:

    Geheimdienst darf weiter Rechenzentren anzapfen

  • Seite 4:

    Wer ist das (Wahl-)Volk?

  • Seite 5:

    Abschreckungseffekt kann Aufenthaltserlaubnis entgegenstehen 

  • Seite 6:

    Monogamie kein Teil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung 

  • Seite 7:

    Wenn der Zweitkorrektor durchfallen lässt 

  • Seite 8:

    Fingerabdrücke für später

  • Seite 9:

    NPD-Kreisverband darf Girokonto eröffnen 

  • Seite 10:

    Gesetzeswortlaut einfach ignoriert 

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Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 21.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32881 (abgerufen am: 12.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
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