Druckversion
Donnerstag, 11.06.2026, 03:50 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bverwg-bds-muenchen-stadtmuseum-buergeraal-fuerstenried-meinungsfreiheit
Fenster schließen
Artikel drucken
47254

Untersagte BDS-Diskussionen in München: (K)ein Raum für Mei­nung

von Tanja Podolski

19.01.2022

Israelische Flagge

Die Stadt München hat vor Jahren beschlossen, keine städtischen Räume für Diskussionen mit oder zu Themen der BDS-Kampagne zu vergeben. (c) David - stock.adobe.com

Die Stadt München hat vor Jahren beschlossen, keine städtischen Räume für Diskussionen mit oder zu Themen der BDS-Kampagne zu vergeben. Am Donnerstag entscheidet das BVerwG, ob das rechtmäßig war.

Anzeige

Wo hört Meinung auf und fängt Antisemitismus an? Für die Stadt München jedenfalls da, wo es um die sogenannte BDS geht. Schon im Jahr 2017 hatte die Stadt über einen Stadtratsbeschluss festgelegt, dass "keine Zusammenarbeit mit der antisemitischen BDS-Bewegung (boykott, divestment and sanctions)" stattfinden solle. Die Kampagne will den Staat Israel wirtschaftlich, kulturell und politisch isolieren.  

Ein Münchner Bürger wollte genau über diesen Stadtratsbeschluss eine Diskussion in einem städtischen Raum durchführen - und klagte. Der Mann unterlag vor dem Verwaltungsgericht, obsiegte aber vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH, Urt. v 17.11.2020, Az. 4 B 19.1358). Nach der Revision der Stadt entscheidet am Donnerstag nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Az. 8 C 35.20).  

Kläger in dem Verfahren ist ein pensionierter Münchner Physiker. Laut seinem Gerichtsvortrag hatte er im Jahr 2018 eine Podiumsdiskussion zum Thema "Wie sehr schränkt München die Meinungsfreiheit ein? – Der Stadtratsbeschluss vom 13. Dezember 2017 und seine Folgen " in den Räumlichkeiten des Stadtmuseums abhalten wollen. Die Stadt versagte den Zugang unter Hinweis auf eben diesen Stadtratsbeschluss.  

Stand jetzt ist: Die Räume des Stadtmuseums bekommt Ried für die Veranstaltung nicht – aber den hilfsweise beantragten Zugang zum Bürgersaal Fürstenried. Der VGH hatte die Stadt München - vertreten durch den Oberbürgermeister - verurteilt, dem Mann im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten durch Einwirkung auf den Trägerverein Zugang zu dem Bürgersaal zu verschaffen. Die Stadt war mit der Entscheidung nicht einverstanden und zog weiter vor das BVerwG.

Israelische Lebensmittel und ein Bundestagsbeschluss

Die BDS sagt über sich selbst, sie stehe für die palästinensische Zivilgesellschaft. Sie richtet sich gegen den Staat und die Politik Israels. International ruft die Bewegung etwa dazu auf, keine israelischen Waren zu kaufen. Dafür stellen sich ihre Anhänger vor Geschäfte, um Menschen vom Kauf israelischer Waren abzuhalten. Dies wird selbst von Personen, die durchaus Kritik an israelischer Politik äußern- etwa der israelischen Siedlungspolitik - als problematisch betrachtet.  

Dass aber etwa diese Siedlungspolitik gegen das Völkerrecht verstößt, hat der Europäische Gerichtshof bereits auf die Klage einer jüdischen Organisation und eines Weinbauern in Frankreich festgestellt. Das Gericht urteilte, dass Verbraucher:innen beim Kauf von Waren auch über ethische Erwägungen informiert werden müssen. Exportierte Lebensmittel aus israelischen Siedlungen im Westjordanland und anderen 1967 besetzten Gebieten müssen in der Europäischen Union daher besonders gekennzeichnet werden (EuGH, Urt. v. 12.11.2019, Az. C-363/18).  

Die BDS-Bewegung insgesamt aber hat auch der Deutsche Bundestag im Jahr 2019 in einem Beschluss scharf verurteilt, die Förderung ihrer Projekte abgelehnt und Länder, Städte und Gemeinden aufgefordert, sich dieser Haltung anzuschließen. Die Münchner waren diesem Beschluss mit ihrem eigenen zwei Jahre voraus.  

Stadtratsbeschluss verstößt gegen Grundrechte

Dass auch der Bundestag und auch einige Bundesländer sich inzwischen gegen die BDS positioniert haben, spielte für die Entscheidung der ersten und zweiten Instanzen keine Rolle, zumal dieser Beschluss später erging als der in München. Die Richter und Richterinnen am VGH sahen aber vor allem die Einschränkung des Nutzungsrechts durch den Stadtrat München als nicht mit höherrangigem Recht vereinbar an und hielten ihn daher für unwirksam.  

Der generelle Ausschluss von Veranstaltungen der BDS-Kampagne verstoße gleich gegen zwei Grundrechte: die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Grundgesetz (GG) und den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 GG.  

Rechtfertigungen sah der VGH für diese Eingriffe nicht. Alleiniger Grund für den Ausschluss der BDS sei die Stoßrichtung der Kampagne, die den israelischen Staat und dessen Praktiken in Frage stellt. Zwar verstießen auf antisemitischen Vorstellungen beruhende politische Konzepte wegen ihrer zweifelsfrei bestehenden Unvereinbarkeit mit der Menschenwürde gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und seien daher nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verfassungswidrig (Urt. v. 17.01.2017, Az. 2 BvB 1/13).  

Das könne aber nur für Partei- oder Vereinsverbote relevant sein. Um Verbote von Meinungsäußerungen auch im Rahmen politischer Informations- oder Diskussionsveranstaltungen von vornherein zu untersagen oder darauf einen Nutzungsausschluss zu stützen, reiche das aber nicht, meinten die Münchner Richterinnen und Richter - die allerdings auf die offenbar andere Ansicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Niedersachsen hinwiesen (OVG, Beschl. v. 27.03.2019, Az. 10 ME 48/19).

Anzeige

VGH: Meinung muss erst zur drohenden Gefahr werden

Eine andere Bewertung ist laut dem VGH unter Verweis auf das BVerfG erst dann möglich, wenn die Meinungsäußerungen in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen (BVerfG, Beschl. v. 22.06.2018, Az. 1 BvR 673/18). Wörtlich heißt es in dem Urteil des VGH: "Von einer solchen sich abzeichnenden konkreten Rechtsgutgefährdung, die eine staatliche Schutzpflicht auslösen würde, kann aber im Zusammenhang mit der BDS-Kampagne nach den gegenwärtig erkennbaren Umständen nicht gesprochen werden." Und selbst wenn die BDS insgesamt oder in einzelnen Elementen als antisemitisch zu qualifizieren wäre, rechtfertigt dies nach Auffassung des VGH keine Beschränkung der Meinungsfreiheit.  

Ins Münchener Stadtmuseum darf der Physiker mit seiner Veranstaltung trotzdem nicht. Dort finden nur Ausstellungen und Diskussion rund um diese statt. Nach dem VGH muss die Stadt aber den Zugang zum Bürgersaal Fürstenried ermöglichen. Sollte das BVerwG dies am Donnerstag genau so sehen, gäbe es dort auf jeden Fall einiges zu diskutieren.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Untersagte BDS-Diskussionen in München: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47254 (abgerufen am: 11.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
    • Israel
    • Meinungsfreiheit
    • Politik
Gebäude des Bundesgerichtshofs 10.06.2026
Richter

Zukünftige BGH-Präsidentin:

Grünes Licht für Karin Angerer

Die designierte BGH-Präsidentin Karin Angerer wurde im Richterwahlausschuss zunächst zur Bundesrichterin gewählt, die Ernennung zur Präsidentin wird in einigen Wochen folgen. Das BVerwG muss derweil noch auf seinen neuen Präsidenten warten.

Artikel lesen
Richter verlassen den Saal in Eile, während die Absetzung von Malte Graßhoff für Aufregung sorgt. 08.06.2026
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

Malte Graßhof sagt kurz vor Richterwahl ab:

Schock-Nach­richt für das BVerwG

Malte Graßhof sollte neuer Präsident des Bundesverwaltungsgerichts werden. Doch nun hat er aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig abgesagt und seine Kandidatur zurückgezogen. Wie geplant stattfinden soll die Wahl der neuen BGH-Präsidentin.

Artikel lesen
Der Beschäftigte des Jobcenters der Stadt Bremen 08.06.2026
Individual-Arbeitsrecht

Mitarbeiter nach Aussagen in ZDF-Doku gekündigt:

Keine Mei­nungs­f­rei­heit im Job­center?

Nach kritischen Äußerungen in einer ZDF-Dokumentation über das Amt und das Bürgergeldsystem bekommt ein Jobcenter-Mitarbeiter postwendend die fristlose Kündigung. Doch ist sie wirksam? Michael Fuhlrott ordnet ein.

Artikel lesen
Ein Demo-Teilnehmer in Tunis, Tunesien hält eine Baby-Puppe hoch, dahinter wird eine Hamas-Flagge geschwenkt. 05.06.2026
Einbürgerung

VG Berlin zum neuen Staatsangehörigkeitsgesetz:

Entzug der Staats­bür­ger­schaft wegen Hamas-Post recht­mäßig

Zwei Monate nach der Einbürgerung wird Abdallah A. die Staatsbürgerschaft wieder entzogen. Denn: Er hat mutmaßliche Hamas-Kämpfer als "Helden" gefeiert. Das VG Berlin bestätigt dies nun. A. habe bei der Einbürgerung arglistig getäuscht.

Artikel lesen
Prozess gegen NS-Verbrecher Adolf Eichmann am 12. April 1961 in Israel 05.06.2026
Bundesnachrichtendienst

BVerwG weist Klage von Journalistin ab:

BND muss unge­schwärzte Eich­mann-Akten nicht vor­legen

Eine Journalistin begehrte Einsicht in ungeschwärzte Unterlagen u.a. zur Festnahme des NS-Verbrechers Adolf Eichmann. Der BND berief sich auf Geheimhaltungsgründe. Zu Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschied.

Artikel lesen
Ein brennendes Gebäude steht im Fokus, symbolisiert die Zerstörung durch den Krieg und den Einfluss auf den Frieden in Deutschland. 05.06.2026
Meinungsfreiheit

OLG Braunschweig veruteilt Frau wegen Internetkommentar:

Wer Putins Krieg bil­ligt, stört öff­ent­li­chen Frieden in Deut­sch­land

Mit Vernichtung ist Putin auf dem “richtigen Weg”. Wer das sagt, macht sich strafbar, entschied das OLG Braunschweig. Das Urteil zeigt, dass eine einheitliche Rechtsprechungslinie zur Billigung von Straftaten noch auf sich warten lässt.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im En­er­gie­recht

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Er­neu­er­ba­re En­er­gi­en und...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / M&A

CMS, Köln

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Pa­tent Li­ti­ga­ti­on

A&O Shearman, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Cor­po­ra­te/M&A

A&O Shearman, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von MEDIA CENTRAL
Le­gal Coun­sel (m/w/d)

MEDIA CENTRAL, Mön­chen­g­lad­bach

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
„Das DUO: Best of 2026“ Aktuelle Rechtsprobleme im Bau- und Architektenrecht – Teil III

18.06.2026

Verteidigungsstrategien bei Untersuchungshaft

18.06.2026

Einführung im Berufsrecht als Voraussetzungen der Zulassung zur Anwaltschaft, Teil II

18.06.2026

„Best of 2025/2026“: Rechtsprobleme & Rechtsprechung im Bau- und Architektenrecht – Teil I

18.06.2026

Rechnungslegung in der Non-Profit-Organisation (1)

18.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH