Druckversion
Montag, 15.12.2025, 00:39 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bverwg-3C-2513-3C2613-3C2713-e-zigarette-arzneimittel-verbot-warnung
Fenster schließen
Artikel drucken
13880

BVerwG zu E-Zigaretten: "Genuss- und keine Arzneimittel"

von Anne-Christine Herr

20.11.2014

E-Zigarette

© Artur Marciniec - Fotolia.com

Die Zigarette ist tot – es lebe die E-Zigarette. In Bars ist sie schon erlaubt. Nun hat das BVerwG entschieden, sie nicht als Arzneimittel einzustufen und entzieht damit den behördlichen Verboten und Warnungen die Grundlage. Richtig so, meint Wolfgang Voit, der zu dieser Frage gutachterlich tätig war. "Dampfer" wissen, dass auch die elektronischen Glimmstengel der Gesundheit nur schaden.

Anzeige

LTO: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute in drei Revisionsverfahren über die elektronische Zigarette (E-Zigarette) entschieden, dass sie nicht als Arzneimittel einzustufen ist (Urt. v. 20.11.2014, Az. 3 C 25.13; 3 C 26.13; 3 C 27.13). In einem der Verfahren haben sie ein Gutachten geschrieben. Können Sie kurz erläutern, worum es in diesem und den anderen Klagen ging?

Voit: Beim Gebrauch der E-Zigarette wird eine in einer Filterkartusche oder einem Tank befindliche und meist niktotinhaltige Flüssigkeit, das sogenannte Liquid, elektrisch erhitzt. Der dabei entstehende Dampf wird inhaliert.

In den Verfahren ging es nun darum, ob die E-Zigaretten unter das Arzneimittelgesetz (AMG) fallen. Dies bejahten das Gesundheitsministerium NRW und die Stadt Köln. Sogar die Bundesregierung hat sich für diese Einstufung ausgesprochen. Auf der Grundlage dieser Einordnung haben Behörden dann den Vertrieb und die Herstellung der Liquids verboten, weil es sich um zulassungspflichtige Arzneimittel handele, die ohne Zulassung auf dem Markt seien.

Hersteller und Händler wurden dann auf das strafrechtlich sanktionierte Verbot hingewiesen, solche Produkte ohne eine Zulassung in den Verkehr zu bringen. Die Stadt Köln hatte dem Inhaber eines Tabakladens sogar den Vertrieb stärkerer nikotinhaltiger Liquids mit dieser Begründung versagt.

Die von den Verboten und Warnungen Betroffenen haben gegen diese Vorgehensweisen der deutschen Verwaltung geklagt. Parallel dazu hatte ein Hersteller Feststellungsklage erhoben, um klären zu lassen, dass E-Zigaretten nicht als Arzneimittel anzusehen sind. In diesem Verfahren hatte ich auch mein Gutachten erstattet.

"Ziel der Hersteller ist nicht die Entwöhnung, sondern die Gewöhnung"

LTO: Wie kann denn eine Behörde ein  derartiges Produkt als ein Arzneimittel einstufen? Das leuchtet doch höchstens unter dem Aspekt ein, dass manche Menschen die E-Zigarette zur Raucherentwöhnung verwenden, oder?

Prof. Dr. Wolfgang VoitVoit: Die Einstufung wäre ja richtig, wenn es um die Raucherentwöhnung geht. Hier könnten nikotinhaltige E-Zigaretten in der Tat therapeutisch wirken.

Die Richter mussten in diesem Fall aber nur über die E-Zigaretten entscheiden, die gerade nicht der Raucherentwöhnung dienen. Damit sind solche gemeint, die zum Teil in Tabakläden, zum Teil auch in eigenen Geschäften als eigenständige Produkte und als Alternative zu den herkömmlichen Tabakzigaretten vertrieben werden. Ziel der Hersteller ist damit gerade nicht die Entwöhnung, sondern die Gewöhnung an den Dampf. Es handelt sich daher um Genussprodukte, die aus Sicht des Herstellers dauerhaft als Alternative zur herkömmlichen Zigarette verwendet werden sollen.

Insofern ist es tatsächlich auf den ersten Blick schwer nachvollziehbar, wieso man überhaupt auf den Gedanken kommt, darin ein Arzneimittel zu sehen. Tatsächlich entspricht der rechtliche Begriff des Arzneimittels aber nicht dem umgangssprachlichen.

"E-Zigaretten werden als Lifestyle-Produkte verkauft"

LTO: Wie genau definiert man das Arzneimittel denn im AMG?

Voit: Für die Einstufung kommt immer auf das konkrete Produkt mit seiner Zusammensetzung und Zweckbestimmung an. Im europäischen und auch im deutschen Arzneimittelrecht unterscheidet man nämlich zwischen sogenannten Präsentations- und Funktionsarzneimitteln.

Präsentationsarzneimittel sind solche, bei denen der Hersteller durch die Aufmachung oder die Zweckbestimmung eine therapeutische Wirkung in Anspruch nimmt. Dies kann eben bei E-Zigaretten der Fall sein, wenn sie etwa mit dem Hinweis "Zur Raucherentwöhnung" versehen sind.

Werden E-Zigaretten aber als Lifestyle-Produkte verkauft, dann können sie nicht in diese Kategorie eingestuft werden. Das ist heute der Regelfall, denn die Werbung für diese Produkte zielt auf Dauerkunden und auf Dauerkonsum ab.

Die beklagten staatlichen Institutionen haben das Gesetz weit ausgelegt und die E-Zigarette als Funktionsarzneimittel eingestuft.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    E-Zigaretten sind keine Arzneimittel

  • Seite 2:

    Die Nutzer wissen, worauf sie sich einlassen

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Anne-Christine Herr, BVerwG zu E-Zigaretten: . In: Legal Tribune Online, 20.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13880 (abgerufen am: 15.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Arzneimittel
    • Gesundheit
    • Rauchen
  • Gerichte
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Ein Zahnarztstuhl in ekelhaftem Rosa 17.11.2025
Schadensersatz

Patient haftet nicht für beschädigten Zahnarztstuhl:

"Übliche Bewe­gungen im Rahmen des Sich-bequem-Machens"

Zahnarzt verklagt Patienten: Weil der so groß und ungeschickt sei, habe er den Behandlungsstuhl zerstört. Das AG München sieht aber kein Verschulden. Ein Zahnarztstuhl müsse aushalten, dass es sich auch große Menschen auf ihm bequem machen.

Artikel lesen
Aufschrift "Triage" im Krankenhaus 04.11.2025
Ärzte

Verfassungsbeschwerde von 14 Medizinern erfolgreich:

Triage-Regeln sind ver­fas­sungs­widrig

Die Verfassungsbeschwerde von 14 Medizinern gegen Triage-Regelungen war erfolgreich. Das BVerfG erklärt den Kriterienkatalog sowie das Verbot der Ex-Post-Triage mangels Bundeskompetenz für verfassungswidrig und nichtig. Und wie geht's weiter?

Artikel lesen
Aufschrift "Triage" im Krankenhaus 03.11.2025
Ärzte

BVerfG entscheidet zum Triage-Gesetz:

Wer darf über­leben?

Wer wird behandelt, wer fällt bei Engpässen in der medizinischen Versorgung einer Triage zum Opfer? Das sollte eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes regeln. Am Dienstag verkündet das BVerfG, ob die Regelung Bestand hat.

Artikel lesen
Industrielle Margarineproduktion 19.10.2025
Rechtsgeschichte

Historisches Lebensmittelrecht:

Warum Mar­ga­rine eckig sein musste

Das Veggie-Burger-Verbot erhitzt die Gemüter. Dabei reguliert der Staat seit fast 150 Jahren, wie Lebensmittel genannt werden dürfen, und löst damit immer wieder Unmut aus. Prominente Beispiele: die "gute Butter" und die eckige Margarine.

Artikel lesen
Eine Frau schaut Fragend nach oben. Um sie herum sind Hände, die verschiedene Verhütungsmittel ins Bild zeigen. 14.10.2025
Koalitionsvertrag

Verhütung als eine Frage sozialer Gerechtigkeit:

Ver­hü­tungs­mittel sind kein Luxus

Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel sind so hoch, dass viele Frauen sie sich nicht leisten können. Susanne Dern und Maria Wersig schlagen vor, Verhütung als Bestandteil der Daseinsvorsorge im Sozialrecht zu verankern.

Artikel lesen
Gülleausbringung 08.10.2025
Umweltschutz

Deutsche Umwelthilfe erfolgreich vorm BVerwG:

Bun­des­re­gie­rung muss Akti­on­s­pro­gramm Nitrat ers­tellen

Wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser gibt es seit Jahren Streit um Schutzmaßnahmen: Muss die Bundesregierung sich einmal grundsätzlich mit dem Thema befassen? Ja, hat jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(Wirt­schafts-)Ju­ris­tin / Ju­ris­ten mit dem Schwer­punkt Bau (w/m/d)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben , Chemnitz

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Voll­ju­rist*in­nen (w/m/d)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , Bonn

Logo von Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Re­fe­ren­tin­nen / Re­fe­ren­ten (Voll­ju­ris­tin­nen / Voll­ju­ris­ten) (m/w/d)

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) , Ham­burg

Logo von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(Wirt­schafts-)Ju­ris­tin / Ju­ris­ten mit dem Schwer­punkt Bau (w/m/d)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben , Ber­lin

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Bundesamt für Justiz
Lei­te­rin bzw. Lei­ter (m/w/d) für die Ab­tei­lung VIII (Ver­brau­cher­schutz;...

Bundesamt für Justiz , Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Familienrecht im Selbststudium/ online

26.12.2025

Revision in Steuerstrafsachen

29.01.2026

Jahresplanungs- und Zielsetzungsworkshop 2026

30.12.2025

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Familienrecht im Fernstudium/ online

02.01.2026

Logo von White & Case
White & Case LLP – „Women@CommercialLaw“ – Einblicke in den Arbeitsalltag unserer Rechtsanwältinnen

14.01.2026, Düsseldorf

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH