Druckversion
Donnerstag, 19.02.2026, 10:57 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bverw-6C1019-datenschutz-dsgvo-insolvenzverwalter-auskunftsrecht-betroffener-privatsphaere-grundrechte
Fenster schließen
Artikel drucken
42827

BVerwG zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch: Kein Kunst­griff für Insol­venz­ver­walter über die DSGVO

Kommentar von Prof. Niko Härting

17.09.2020

Aktenordner betitelt mit DSGVO und Datenschutz.

stockpics - stock.adobe.com

Ein Insolvenzverwalter kann vom Finanzamt keine Auskunft über das Steuerkonto eines Insolvenzschuldners verlangen, entschied das BVerwG. Er ist nicht "Betroffener" im Sinne der DSGVO. Niko Härting kommentiert das Urteil.

Anzeige

Die Betroffenenrechte sind gewissermaßen das Herzstück der DSGVO. Sie sind höchstpersönlich und das bescheinigte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Mittwoch auch einem Insolvenzverwalter. Dieser hatte vom Finanzamt Informationen über personenbezogene Daten des Insolvenzschuldners verlangt. Das BVerwG lehnte diesen Wunsch jedoch ab. Der Insolvenzverwalter könne sich nicht auf das Datenschutzrecht stützen, entschied das Gericht am Mittwoch (Urt. v. 16.9.2020, Az. 6 C 10.19). 

Die Auskunftsansprüche der Betroffenen gehören zu den besonders heißen Eisen des neuen Datenschutzrechts. Art. 15 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berechtigt den Betroffenen, vom Datenverarbeiter eine Bestätigung zu verlangen, welche Daten zu seiner Person vorhanden sind. Art. 15 Abs. 3 DSGVO gewährt dem Betroffenen zudem einen Anspruch auf "eine Kopie" dieser Daten. Die Reichweite dieser Ansprüche steht im Mittelpunkt zahlreicher Streitfälle. 

Im Arbeitsrecht sind die Ansprüche auf Auskunft und Kopie besonders brisant. In Kündigungsschutzprozessen gehören Auskunftsrechte mittlerweile zum Repertoire der Arbeitnehmeranwälte. In der Personalakte, in Vertragsdokumenten, E-Mails und weiterem Schriftverkehr sind zahllose Daten gespeichert, die sich auf den Arbeitnehmer beziehen. Werden Auskunfts- und Kopieansprüche geltend gemacht, sorgt dies beim Arbeitgeber für erheblichen Aufwand, zumal die Grenzen der Rechte aus Art. 15 DSGVO bislang weitgehend ungeklärt sind. Dies schafft erheblichen Anreiz, die Ansprüche durch erhöhte Abfindungszahlungen aus der Welt zu schaffen. 

BAG und BFH vor wegweisenden Entscheidungen

Ende 2018 sorgte ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg für Aufsehen. In einem Kündigungsschutzprozess verlangte ein Justiziar des Daimler-Konzerns neben umfangreichen Datenauskünften die Überlassung einer "Kopie seiner personenbezogenen Leistungs- und Verhaltensdaten". Das LAG sprach dem Kläger einen solchen Anspruch zu (Urt. v. 20.12.2018, Az. 17 Sa 11/18). Über die Revision wird in Kürze das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheiden. 

Auch der Bundesfinanzhof wird sich demnächst mit Art. 15 DSGVO befassen müssen. Dort ist eine Revision gegen ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) anhängig. Das FG Niedersachsen hat einen Anspruch auf Auskünfte über personenbezogene Daten in einkommenssteuerrechtlichen Akten mit der Begründung verneint, dass die DSGVO nur auf europaweit harmonisierte Steuern (wie etwa die Umsatzsteuer) anwendbar sei. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte dies anders gesehen und war in einem Schreiben von einem weiter reichenden Anwendungsbereich der DSGVO ausgegangen (Urt. v. 28.01.2020, Az. 12 K 213/19): 

In dem Fall, den das BVerwG jetzt entschieden hat, hatte ein Insolvenzverwalter das zuständige Finanzamt um die Übersendung eines Auszugs aus dem Steuerkonto des Insolvenzschuldners gebeten und sich dabei auf die Insolvenzordnung (InsO), die Abgabenordnung (AO) und die DSGVO gestützt. Der Insolvenzverwalter gab an, den Auszug zu benötigen, um Tatbestände der Insolvenzanfechtung zu ermitteln. 

BVerwG: Keine erweiterte Auslegung der DGVO-Betroffenenrechte 

Das Finanzamt verweigerte die Übersendung des Auszugs mit der Begründung, dass weder nach insolvenz- noch steuerrechtlich Auskunftsansprüche bestehen. Auch datenschutzrechtlich fehle es an einer Auskunftspflicht, da der Insolvenzverwalter nicht "Betroffener" sei. 

In der verwaltungsgerichtlichen Klage stützte sich der Insolvenzverwalter ausschließlich auf das Datenschutzrecht und berief sich unter anderem auf ein Urteil des VG Hannover, das einem Insolvenzverwalter im Jahre 2017 die Befugnis zugesprochen hatte, als gesetzlicher Prozessstandschafter des Insolvenzschuldners Ansprüche auf Auskunft über Sozialdaten geltend zu machen (Urt. v. 12.12.2017, Az. 10 A 2866/17). 

Allerdings: Weder die ersten beiden Instanzen noch das BVerwG entschiedenen Fall konnte der Insolvenzverwalter im Ergebnis von einer entsprechenden Befugnis überzeugen. In einer Pressemitteilung weist das BVerwG darauf hin, dass der Insolvenzverwalter bereits nach dem Wortlaut des Art. 4 Nr. 1 DSGVO nicht "Betroffener"“ sei. Der Sinn und Zweck des Auskunftsrechts gebiete zudem keine erweiternde Auslegung, da die in der DSGVO verankerten Betroffenenrechte "dem Schutz des Grundrechts auf Achtung der Privatsphäre aus Art. 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union" dienten. Die Betroffenenrechte zielten damit nicht auf eine Gewinnung von Informationen mit vermögensrechtlichem Bezug. Dies stehe einer Geltendmachung der Ansprüche durch einen Insolvenzverwalter entgegen. 

Mit der Entscheidung des BVerwG ist das letzte Wort über die Reichweite des Art. 15 DSGVO noch lange nicht gesprochen. Man darf gespannt sein auf viele weitere Entscheidungen zu Missbrauchs- und Zumutbarkeitsgrenzen und allgemein zu der Frage, bis zu welcher Grenze es legitim ist, die Betroffenenrechte als Druckmittel zur 

Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen einzusetzen. Durch das BVerwG-Urteil steht jedenfalls fest, dass die datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte im Werkzeugkasten des Insolvenzverwalters nichts verloren haben. 

Prof. Niko Härting ist Rechtsanwalt und Partner bei Härting Rechtsanwälte in Berlin. Er ist außerdem Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR Berlin). Seine Schwerpunkte liegen im Internet-, Datenschutz- und Fernabsatzrecht

Beteiligte Kanzleien

Här­ting Rechts­an­wäl­te

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerwG zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42827 (abgerufen am: 19.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Auskunftsrecht
    • Datenschutz
    • Insolvenz
  • Gerichte
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
WhatsApp-Logo auf einem Smartphone-Bildschirm 10.02.2026
Datenschutz

Etappensieg vor dem EuGH:

WhatsApp darf gegen Mil­lionen-Buß­geld klagen

WhatsApp wehrt sich gegen eine Millionen-Strafe wegen DatenschutzvVerstößen. Das höchste Gericht der EU gab nun grünes Licht für eine Klage vor dem EuG. Der Streit ist damit aber noch nicht vorbei.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Podcast-Ankündigung mit Themen zu Rechtswissenschaften und entspanntem Lernen für Jurastudierende. 09.02.2026
Berufseinstieg

Jura-Karriere-Podcast:

Rechts­wis­sen­schaften gelassen stu­dieren

Vom ungeplanten Jurastudium bis zur Spezialisierung im Datenrecht: In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht spricht Sebastian Mauer über seinen Karriereweg und die Anforderungen moderner Datenschutz- und KI-Beratung.

Artikel lesen
Fahrradfahrer in der Dunkelheit 23.01.2026
Verkehrsgerichtstag

Themen des 64. Verkehrsgerichtstags:

Handy-Blitzer und eine neue Pro­mil­le­g­renze für Rad­fahrer

Am Mittwoch beginnt in Goslar der 64. Verkehrsgerichtstag. Themen sind unter anderem die Handynutzung am Steuer, Trunkenheitsfahrten mit Pedelec und Fahrrad sowie die erweiterte Vollstreckung von EU-Bußgeldern.

Artikel lesen
Foto eines Eingangsschilds mit der Aufschrift "Bundesamt für Verfassungsschutz" 22.01.2026
Asyl

VG Köln sieht keine Ermächtigungsgrundlage:

Ver­fas­sungs­schutz durfte Asyl­be­werber nicht befragen

Die Datenerhebung des Bundesamts für Verfassungsschutz bei einem Asylbewerber auf Malta war unzulässig. Es gab laut VG keine gesetzliche Grundlage dafür – der Mann wurde in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Artikel lesen
Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs, spricht im Badischen Staatstheater beim Festakt im Rahmen der Feierlichkeiten "75 Jahre Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft". 01.01.2026
Gerichte

Sollte man kennen:

Neun wich­tige BGH-Ent­schei­dungen aus 2025

Vom "Hausdrama-Fall" über Beschaffenheitsvereinbarungen beim Gebrauchtwagenkauf bis zur erzwungenen Smartphone-Entsperrung: Der BGH hat auch 2025 wichtige Entscheidungen gefällt, von denen man gehört haben sollte.

Artikel lesen
Präsident des EuGH Prof. Dr. Koen Lenaerts bei einer Rede am 15.09.2023 27.12.2025
EuGH

Sollte man kennen:

Sieben wich­tige EuGH-Ent­schei­dungen 2025

Upload-Filter-Diskussion reaktiviert, Mitgliedstaaten an die Menschenwürde von Asylbewerbern erinnert und Streit mit Polen eskaliert: Das Jahr 2025 war auch am EuGH spannend und thematisch breit gefächert. Ein Best-of.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) | Di­gi­tal-, IT- & Da­ten­schutz­recht | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Mün­chen

Logo von Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (w/m/d)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) , Esch­born

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Freie Universität Berlin
Ju­rist*in (m/w/d)

Freie Universität Berlin , Ber­lin

Logo von Clarios Germany GmbH & Co. KG
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on

Clarios Germany GmbH & Co. KG , Han­no­ver

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) IT-/ IP Recht in Mün­chen

Becker Büttner Held , Mün­chen

Logo von Taylor Wessing
As­so­cia­te Di­gi­ta­li­sie­rungs­recht (w/m/d) - KI & Di­gi­ta­li­sie­rung...

Taylor Wessing , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Datenschutz mit KI – schneller reagieren, sauber dokumentieren, sicher entscheiden

26.02.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - Unternehmensnachfolge aus steuerrechtlicher Sicht

26.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Geldwäsche-Compliance

26.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Vertriebs­recht

26.02.2026

8. Expertenforum Automotive Recht (EAR)

26.02.2026, Neckarsulm

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH