Für das Bundesverfassungsgericht werden drei neue Richter gesucht. Am Montagabend soll es zu einer ersten Entscheidung kommen. In dieser Woche muss sich noch zeigen, wie sich die Union mit der Linken für eine Zwei-Drittel-Mehrheit verständigen will.
Am Montagabend kommt es zum ersten wichtigen Termin in dieser Woche, die in Berlin ganz im Zeichen der Wahl von drei Nachfolgerinnen bzw. Nachfolgern für Richterstellen beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) steht. Um 20 Uhr trifft sich der Wahlausschuss im Bundestag. Dort stimmen sich die zwölf Abgeordneten ab über den Vorschlag der drei Kandidaten, über die dann diese Woche am Freitag - so bisher der Plan - das Bundestagsplenum entscheiden wird.
Im Vorfeld hatte es laut ersten Berichten der FAZ vor allem anonymen Widerstand aus der Union gegen die SPD-Kandidatin, die Potsdamer Jura-Professorin Frauke Brosius-Gersdorf, gegeben. Wie groß der Widerstand in der CDU/CSU-Fraktion wirklich ist, lässt sich nicht genau sagen. Jedenfalls gelten Brosius-Gersdorf sowie die zweite SPD-Kandidatin, die Münchener Jura-Professorin Ann-Kathrin Kaufhold, und der Unionsvorschlag, der Bundesarbeitsgerichtsrichter Günter Spinner, im Dreierpaket als abgestimmt zwischen Union und SPD. Das war am Montag aus den Fraktionen noch einmal zu hören. Sonst hätte man wohl auch kaum von vornherein Wahlausschuss und Plenumstermin angesetzt. Nach Informationen von LTO werden sich die zwei Kandidatinnen und der Kandidat am Montagabend den Mitgliedern des Wahlausschusses persönlich vorstellen.
CSU appelliert Dreier-Paket mitzutragen
Am Montagmorgen gab es starke Signale aus Bayern. Der CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann hat Unterstützung für Brosius-Gersdorf angekündigt. "Bei den Richterwahlen für das Bundesverfassungsgericht geht es um die Handlungsfähigkeit unserer Demokratie", sagte Hoffmann der Augsburger Allgemeinen. In Zeiten, in denen im Bundestag die radikalen Ränder stark wie nie seien, "braucht es ein geschlossenes Votum der Parteien der Mitte, um die Funktionsfähigkeit des höchsten deutschen Gerichts sicherzustellen".
Hoffmann appellierte an die Abgeordneten von CDU und CSU, die Vorschläge der SPD trotz kritischer Stimmen mitzutragen. Nichts wäre gewonnen, wenn der Kandidat der Union scheitere, weil die beiden SPD-Kandidatinnen scheiterten, sagte er. "Die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag sind so, dass wir unseren Wunschkandidaten nur im Paket mit weiteren Personalentscheidungen durchsetzen können."
Eine Auswahl, die auf Konsens angelegt ist
Im deutschen Modell ist die Nominierung und Abstimmung zwischen den Fraktionen zu den Kandidatinnen und Kandidaten ein vertrauensvoller und abtastender Vorgang. Gerade auch weil für die Karlsruher Personalien mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit eine breite, über die Grenzen von Regierung und Opposition hinausreichende Mehrheit erforderlich ist. Das ist anders in den USA, wo eine einfache Mehrheit ausreicht und so durch Zufall in relativ kurzer Zeit einer Präsidentschaft weitreichende Weichenstellungen für die Besetzung des Supreme Courts getroffen werden können. Auch anders als in den USA gibt es in Deutschland keine öffentliche Anhörung im Justizausschuss, die auf der anderen Seite des Atlantiks nicht selten zu einer regelrechten medialen Schlammschlacht werden kann.
Immer mal wieder wird das deutsche Verfahren als intransparent kritisiert, regelmäßig sorgt es aber für eine gute Abstimmung im Konsens über die Kandidatinnen und Kandidaten. Dieses Konsensprinzip bei der Auswahl geeigneter Kandidaten setzt sich notwendigerweise in der Arbeit der Richterinnen und Richter beim BVerfG fort. Denn dort entscheiden in Kammern und Senaten Richterinnen und Richter im Team, Einzelpersönlichkeiten können da wenig ausrichten. Bei den Entscheidungen über die Auslegung des Grundgesetzes muss für die eigene Position geworben, überzeugt und Mehrheiten gefunden werden.
"Ultralinks" - Wer ist Brosius-Gersdorf?
Eingeschossen haben sich kritische Stimmen aus der Union auf Brosius-Gersdorf. Die gebürtige Hamburgerin hat an der Universität Potsdam den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht und Sozialrecht inne. Seit diesem Jahr ist sie dort auch Studiendekanin und damit wesentlich mitverantwortlich für die Gestaltung von Studium und Lehre. Sie hat einige Jahre als Anwältin gearbeitet, unter anderem bei den renommierten Kanzleien White & Case sowie Redeker Sellner Dahs. In ihrer Promotion ging es um die Unabhängigkeit der Bundesbank, ihre Habilitation trug den Titel "Demografischer Wandel und Familienförderung". Mehr als ein Jahrzehnt hatte Brosius-Gersdorf einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht in Hannover. Zwei Jahre lang war sie Mitglied der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer. Unter der Ampel war sie Mitglied der Kommission zur Reform des Abtreibungsrechts. Unter anderem wegen ihrer Position zu Schwangerschaftsabbrüchen gab es Widerstand aus Teilen der Union. Sie sei "ultralinks", hieß es dort.
Kritische Stimmen aus der Union stören sich auch an exponierten Aussagen zu einem AfD-Parteiverbot, einer Pflicht zur paritätischen Gestaltung von Wahllisten, sowie Aussagen zur Impfpflicht aus der Corona-Zeit. In der Diskussion um ein AfD-Parteiverbot, dessen Vorbereitung die SPD am Wochenende auf ihrem Parteitag beschlossen hat, gibt es Argumente dafür und rechtlich derzeit vor allem dagegen. Ethische Fragen rund um Beginn und Ende des Lebens sind höchst umstritten, aber in ihrer konkreten gesetzlichen Ausgestaltung auch von der BVerfG-Rechtsprechung nicht in Stein gemeißelt. So wenig wie "Entkriminialisierung" das einzige Element einer politischen Neugestaltung des Schwangerschaftsabbruchs sein könnte.
Bei der Forderung nach einer Paritätspflicht im Wahlrecht mag man noch am ehesten eine verfassungsrechtliche Grenze erkennen, zu der der politische Wunsch nach Gleichstellung einen Überschuss aufweist. Alles in allem bewegen sich die Positionen aber in einem verfassungsrechtlichen Rahmen, in dem es um politische Auseinandersetzung geht. Sollte sich herausstellen, dass eine Richterin oder ein Richter mit Aussagen zu einem Thema den Eindruck geschaffen hat, nicht mehr unvoreingenommen entscheiden zu können, kann sie oder er im Einzelfall wegen Befangenheit abgelehnt werden, § 19 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG).
Wahlausschuss am Montagabend kein echter Testlauf
Im Wahlausschuss am Montagabend brauchen die Vorschläge Brosius-Gersdorf, Kaufhold und Spinner eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Mit den zwölf regulären Ausschussmitgliedern ist eine Mehrheit von acht Stimmen nötig, § 6 Absatz 5 BVerfGG. Da die CDU/CSU fünf Mitglieder hat, die SPD zwei und Grüne und Linke je ein Mitglied, könnte eine Mehrheit auch ohne Linke und AfD (drei Mitglieder) ausreichen. Der Wahlausschuss bildet keinen Testlauf, weder zum Widerstand aus der Union noch für die Einbindung der Linken.
Im Plenum braucht es dann aber die Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten, und da reichen die Stimmen der Union, SPD und Grüne, die ihre Unterstützung schon bekräftigt haben, nicht mehr aus. Soll eine Wahl ohne die AfD gelingen, dann braucht es Stimmen der Linken. Würde die sogar geschlossen mitstimmen, dann könnte durch einen rund 60 Stimmen-Puffer die Kandidatin Brosius-Gersdorf sogar einigen Widerstand aus der Union verkraften.
Spricht der Wahlausschuss eine Empfehlung aus, wird darüber im Plenum abgestimmt. Diese Wahl steht aktuell für Freitag auf der Tagesordnung. Allerdings nicht im Paket, sondern es soll zunächst über einen Richter - den von der Union nominierten Kandidaten Spinner - abgestimmt werden. Ohne Aussprache und in geheimer Wahl, § 6 Absatz 1 BVerfGG. Die Wahl der zwei weiteren Richterinnen steht dann Freitag gesondert etwas später auf der Tagesordnung. Es ist die letzte Sitzung des Bundestags vor der Sommerpause. Bis dahin wird in dieser Woche noch zu klären sein, ob es eine Lösung zur Verständigung von Union und Linke geben kann. Das wird zum Knackpunkt dieser BVerfG-Wahlrunde.
Wie verständigen sich Union und Linke über erforderliche Stimmen für Zwei-Drittel-Mehrheit?
Die Linke will in dieser Lage offenbar vor allem Gespräche mit der Union durchsetzen. "Ohne Gespräch keine Wahl, das ist ganz einfach", sagte der Linken-Vorsitzende Jan van Aken am Montag in Berlin. "Da es null Gespräche gibt, sehe ich nicht, dass wir heute Abend den von der CDU vorgeschlagenen Mann wählen." Worauf es zunächst nicht weiter ankäme, bis sich das dann Ende der Woche im Plenum eben ändert.
Die Linke will nach van Akens Worten mit der Union Absprachen treffen sowohl für die Wahl und das Vorschlagsrecht für Richterpositionen, als auch über die Besetzung von Positionen im Parlamentarischen Kontrollgremium oder die Reform der Schuldenbremse. Die Union habe aber keinen Kontakt aufgenommen, sagte der Linken-Chef. Die CDU hat einen Parteitagsbeschluss, der ihr Koalitionen oder ähnliche Formen der Zusammenarbeit mit der AfD oder der Linken verbietet.
Entscheidung steht an: . In: Legal Tribune Online, 07.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57597 (abgerufen am: 16.03.2026 )
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