Druckversion
Dienstag, 11.08.2026, 10:28 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bverfg-gesellschaft-fuer-freiheitsrechte-gff-afghanistan-asyl-bundesregierung
Fenster schließen
Artikel drucken
58280

Verfassungsbeschwerde wegen Aufnahmezusage: Afg­ha­ni­scher Richter klagt in Karls­ruhe

von Dr. Christian Rath

30.09.2025

Ankunft Afghanen mit Aufnahmezusage am Flughafen Hannover

Protestaktion von Kabul Luftbrücke und Campact am Weltflüchtlingstag vor dem Auswärtigen Amt picture alliance/dpa | Michael Brandt

Das Bundesverfassungsgericht muss den Bruch der deutschen Aufnahmezusagen für bedrohte Afghanen überprüfen. Ein afghanischer Ex-Richter erhob eine Verfassungsbeschwerde und einen Eilantrag. Um welche Grundrechte es geht, weiß Christian Rath.

Anzeige

Nach dem überstürzten Abzug der Bundeswehr 2021 hat Deutschland über 36.000 Menschen aus Afghanistan aufgenommen, darunter rund 20.000 ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr und anderer deutscher Organisationen. Rund 2.000 Afghan:innen warten aber noch in Pakistan. Sie verließen Afghanistan, weil sie eine Aufnahmezusage Deutschlands erhalten hatten. 

Allerdings stoppte die neue schwarz-rote Bundesregierung alle Aufnahmeprogramme, um die Zusagen neu zu prüfen. In Pakistan leben die Afghanen in Guesthouses, die Deutschland finanziert, doch droht ihnen inzwischen die Abschiebung nach Afghanistan. Die pakistanische Regierung will nicht länger warten, bis sich die deutsche Bundesregierung eine Meinung gebildet hat.

Die Lage des Richters

In dieser Situation ist auch der afghanische Richter. Er erhielt im Dezember 2022 eine Aufnahmezusage der Bundesregierung. Daraufhin verließ er mit seiner Frau und vier Kindern Afghanistan, um bei der deutschen Botschaft in Pakistan ein Visum für Deutschland zu beantragen. Doch es ging nicht voran. Bei einer Rückkehr nach Afghanistan sieht sich der Richter hochgradig gefährdet, da er auch Taliban-Mitglieder verurteilt hatte. Aus Rache hatten die Taliban 2021 bereits seinen Vater ermordet. Inzwischen verbirgt sich die Familie in Parks und Wäldern, so groß ist die Angst vor der Abschiebung nach Afghanistan.

Der Richter klagte im Sommer 2025 gemeinsam mit Dutzenden anderen Afghan:innen beim Verwaltungsgericht Berlin auf Erteilung von Visa und hatte zunächst Erfolg. Doch Ende August wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die Eil-Klage in der nächsten Instanz ab. Die erhaltene Aufnahmezusage sei kein Verwaltungsakt, der den Klägern Rechte gebe, die Zusage müsse daher nicht umgesetzt werden. 

Das OVG differenziert dabei nach der Art des Aufnahmeprogrammes: Wer eine Zusage des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan (BAP) hat, klagt meist mit Erfolg. Hier habe die Bundesrepublik eine verbindliche Zusage gemäß Paragraf 23 Aufenthaltsgesetz gegeben. Diesen bestandskräftigen Verwaltungsakt könne sie nicht einfach aus politischen Gründen widerrufen. 

Anders sieht es mit den drei anderen Programmen aus: dem Ortskräfte-Programm, der Übergangsliste (die dem BAP vorausging) und der noch früheren Menschenrechts-Liste. Hier handelte es sich um ältere Programme, bei denen eher humanitäre Aufnahmezusagen im Einzelfall gem. § 22 Aufenthaltsgesetz gegeben wurden. Laut OVG waren die Aufnahmeentscheidungen hier "Ausdruck autonomer Ausübung des außenpolitischen Spielraums des Bundes". Die Erklärung der Aufnahmebereitschaft sei hier "eine Maßnahme mit bloß innerbehördlichem Charakter, die Einzelnen subjektive Rechte nicht vermittelt." Der afghanische Richter stand auf der Übergangsliste, hat laut OVG also keine verbindliche Zusage erhalten.

Podcast-Tipp: Mehr zu den Verfahren rund um die Aufnahme afghanischer Ortskräfte erfahren Sie im LTO-Podcast „Die Rechtslage“

Gegen die Eil-Entscheidung des OVG hat der afghanische Richter mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) nun Verfassungsbeschwerde eingelegt, verbunden mit einem Eilantrag. Der 184-seitige Schriftsatz von Rechtsanwalt Julius Becker liegt LTO vor.

Der Richter beruft sich auf Vertrauensschutz

Die etwas verschachtelte Verfassungsbeschwerde wirft dem OVG zunächst eine Verletzung des Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle gem. Art. 19 Abs. 4 GG (Justizgewährleistungsanspruch) vor. Das Gericht habe die grundrechtliche Dimension des Falles verkannt und sich nicht gründlich genug damit auseinandergesetzt.

Konkret gerügt wird dann vor allem der Anspruch auf Vertrauensschutz, der sich aus dem Grundsatz der Gesetzesbindung der Exekutive nach Art. 20 Abs. 3 GG ergibt, der in Verbindung mit den Grundrechten auch individualschützend wirkt. Da es hier insbesondere um das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit geht (Art. 2 Abs. 2 GG) sei das Gewicht des Vertrauensschutzes besonders groß.

Die Bundesregierung habe durch die individuelle Aufnahmezusage von Ende 2022 konkretes Vertrauen erzeugt. Der Empfänger musste davon ausgehen, dass die Zusage verbindlich ist. Tatsächlich wurden solche Zusagen ja auch in Tausenden von Fällen umgesetzt. Der Richter und seine Familie hätten deshalb schon seit zweieinhalb Jahren ihr Leben und ihre Dispositionen auf die zugesagte Aufnahme in Deutschland ausgerichtet.

Auch Aufnahmezusagen aus humanitären Gründen, die auf § 22 Aufenthaltsgesetz beruhen, seien verbindlich, so die Klage. Dafür spreche schon der Wortlaut der Vorschrift: "Eine Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Ministerium des Innern für Bau und Heimat (...) die Aufnahme erklärt hat."

Zwar hat ein afghanischer Richter keinen Anspruch auf eine Aufnahmezusage durch Deutschland. Wenn aber eine Aufnahmezusage gegeben wurde, sei diese auch einzuhalten, so die Argumentation der Verfassungsbeschwerde. Es sei ähnlich wie bei der Begnadigung eines Straftäters. Auch auf den Gnadenakt bestehe kein Anspruch, doch wenn die Begnadigung ausgesprochen wurde, kann sie nicht einfach nach politischer Opportunität wieder rückgängig gemacht werden.

Auch habe im Fall des Richters kein Hindernis für die Erteilung der Visa bestanden. Er hatte alle erforderlichen Dokumente eingereicht, seine Identität stehe außer Zweifel. Im Januar 2025 hatte er auch sein Sicherheitsinterview in der deutschen Botschaft absolviert. Laut Regierungsauskunft gegenüber dem VG Berlin bestanden keine Sicherheitsbedenken gegen ihn.

Schutzpflichten für Afghanen

Zudem beruft sich der afghanische Richter auf eine grundrechtliche Schutzpflicht des deutschen Staates aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 GG. Deutschland habe, so die Klage, durch die freiwillige Aufnahmezusage eine Schutzverpflichtung übernommen, auf die der afghanische Richter und seine Familie auch vertraut haben.

Zwar werden Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage nach der Abschiebung in Kabul derzeit in einem "safe shelter" untergebracht und von einem beauftragten Dienstleister versorgt. Die Taliban könnten aber jederzeit eindringen und Personen verhaften. Es sei auch keineswegs klar, wie lange Deutschland diese Unterstützung gewähren werde.

Verkannt habe das OVG schließlich auch die Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 GG, so die Klage. Die willkürliche Entziehung eines aus der Zusage folgenden Anspruchs auf Visumserteilung für alle Personen, denen bis Mai 2025 noch kein Visum erteilt wurde, sei eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte. Das OVG hätte zumindest eine Willkürprüfung vornehmen müssen, so nun die Verfassungsbeschwerde.

Noch vor einigen Jahren hätte eine derartige Verfassungsbeschwerde Skepsis ausgelöst, da sich hier ein Ausländer, der im Ausland lebt, auf deutsche Grundrechte beruft. Das ganz frische Ramstein-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juli hat aber klargestellt, dass aus deutschen Grundrechten auch eine Schutzpflicht des deutschen Staates für Ausländer im Ausland folgen kann, wenn ein hinreichender Bezug zur deutschen Staatsgewalt besteht. Mit der deutschen Aufnahmezusage für den afghanischen Richter stehe dieser Bezug hier außer Frage.

Anzeige

Allgemeine Bedeutung der Verfassungsbeschwerde

Die Bedeutung der Verfassungsbeschwerde und des Eilantrags geht über den Einzelfall des Richters und seiner Familie hinaus. In Pakistan warten und bangen noch rund 870 Afghan:innen mit ähnlichen Zusagen aus älteren deutschen Aufnahmeprogrammen.

Im Bundesverfassungsgericht ist derzeit wohl noch Richter Ulrich Maidowski als Berichterstatter für den Fall zuständig. Allerdings wird Maidowski in den nächsten Tagen oder Wochen ausscheiden. Seine Nachfolgerin Ann-Katrin Kaufhold wurde vorige Woche bereits gewählt. Der Bundespräsident hat Kaufhold aber bisher nicht ernannt. Der Richterwechsel könnte das Verfahren also noch verzögern – oder beschleunigen. Denn Richter Maidowski ist als Sohn eines internationalen Lehrers einige Jahre in Afghanistan aufgewachsen und hat deshalb vielleicht ein besonderes Interesse daran, den Beschluss im Eilverfahren noch selbst vorzubereiten.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Verfassungsbeschwerde wegen Aufnahmezusage: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58280 (abgerufen am: 11.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Afghanistan
    • Asyl
    • BVerfG
    • Migration
    • Verfassungsbeschwerde
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Außenansicht des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe 31.07.2026
Richter

Verfassungsbeschwerde erfolgreich:

Reni­tente Fami­li­en­rich­terin muss sich keiner ärzt­li­chen Unter­su­chung unter­ziehen

Wegen auffälligen Verhaltens einer Richterin ordnete der LG-Präsident eine ärztliche Untersuchung an. VG und OVG billigten das – das BVerfG widerspricht: Ein hartnäckiger Streit über Gerichtszuständigkeiten trägt keinen Paranoia-Verdacht.

Artikel lesen
Eine Person fasst sich an eine elektronische Fußfessel die sich an seinem Knöchel befindet. 28.07.2026
Fußfessel (elektronische)

BGH zur Terrorgefahr:

Fuß­f­essel auch ohne kon­k­reten Anschlags­plan

Ein ausreisepflichtiger Afghane war tief in der radikal-islamischen Szene vernetzt. Wegen Terrorismusverdachts trug er eine Fußfessel. Das OLG nahm sie ihm ab, legte dabei aber einen zu strengen Maßstab an, entschied der BGH.

Artikel lesen
Richter von Aleman, fotografiert von hinten mit Richterrobe, wie er an einem Tisch sitzt 27.07.2026
Richter

Berliner Verwaltungsrichter bedroht:

"Ich hatte Sorge, dass das in Gewalt umschlagen könnte"

Nach seinen Beschlüssen zu Asyl-Zurückweisungen 2025 wurde der Richter Florian von Alemann bedroht. Im Interview sagt er, was sich ändern muss, was er Kollegen rät – und warum er versteht, dass die Politik die Grenzpraxis nicht sofort aufgab.

Artikel lesen
Ein Mitarbeiter vom BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge steht im Flughafen Hannover vor Afghaninnen und Afghanen aus den Bundesaufnahmeprogrammen, 20.11.2025. 24.07.2026
Afghanistan

BVerfG rügt aktuelle Bundesregierung:

Pau­schaler Afg­ha­nistan-Auf­nah­me­stopp ver­stößt gegen das Will­kür­verbot

Erfolg in Karlsruhe für eine Afghanin und ihre Söhne: Die Bundesregierung hätte nicht pauschal die Aufnahmeerklärungen im Rahmen der "Menschenrechtsliste" für ungültig erklären dürfen. Ob die Familie ein Visum erhält, ist aber fraglich.

Artikel lesen
Ein Flugzeug in der Ferne, das im Vordergrund von einem gerkräuselten Stacheldraht umrahmt ist. 23.07.2026
Abschiebung

Nicht mehr nur Straftäter und Gefährder:

Abschie­bungen nach Afg­ha­nistan sollen aus­ge­weitet werden

Mehrere Bundesländer haben angekündigt, Männer künftig verstärkt nach Afghanistan abzuschieben. Zu dem will der Gespräche mit den Taliban führen, um auch nicht straffällig gewordene Afghanen zurückschicken zu können.

Artikel lesen
Eine Collage, die ein Bild vom Zweiten BVerfG-Senat und LTO-Redakteur Hasso Suliak enthält 23.07.2026
Gesetzgebung

BVerfG verneint "Tempolimit" für Gesetzgebung:

Keine Sand­kas­ten­spiele mit der Par­la­ments­mehr­heit

Das BVerfG hat es abgelehnt, der Parlamentsmehrheit Vorgaben zu machen, in welchem Tempo sie Gesetze berät und beschließt. Die Entscheidung ist richtig und dürfte dem Senat in Zukunft viel Arbeit mit ähnlich gelagerten Verfahren ersparen.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Logo von PwC Legal AG
Syn­di­kus­rechts­an­walt - Ver­trags­ver­hand­lung und IT (w/m/d)

PwC Legal AG, Düs­sel­dorf

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Han­no­ver

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Deals Le­gal / M&A / Pri­va­te Equi­ty (w/m/d)

PwC Legal AG, Nürn­berg

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Li­ti­ga­ti­on, Ar­bi­t­ra­ti­on (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Ham­burg

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Düs­sel­dorf

Logo von FernUniversität Hagen
Wis­sen­schaft­li­che*n Mit­ar­bei­ter*in (w/m/d) am Lehr­stuhl für Bür­ger­li­ches...

FernUniversität Hagen, Ha­gen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Schnittstellen Miet- und WEG-Recht: Erprobte Konzepte bei Problemen mit der vermieteten ETW

18.08.2026

Fehlerquellen im Erbschaftsteuerrecht

18.08.2026

Kommunikation über das eigene Arbeitsverhältnis

18.08.2026

Online-Seminar: Wichtige Aspekte beim Immobilienkauf im Notariat

18.08.2026

Compliance Lunch: NIS2 – Update: Sicherheit in der Lieferkette

19.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH