Im Mai hat das Bundesverfassungsgericht dem Europäischen Gerichtshof "Willkür" attestiert. Der Donner dieses Urteils hallt noch nach. Eine hochrangige Runde diskutierte jetzt über Risiken und Chancen der Karlsruher Ultra-Vires-Entscheidung.
Mehrfach hatte das Bundesverfassungsgericht (BverfG) nur gedroht, aber im Mai 2020 - kurz vor Ausscheiden von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle - dann doch noch gehandelt. Die Karlsruher Richter warfen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) damals vor, er habe jenseits der EU-Verträge, also ultra vires, agiert.
Eigentlich ging es in dem Verfahren um das Anleihe-Ankaufprogramm PSPP der Europäischen Zentralbank (EZB). Ihr hielt das BVerfG vor, sie habe nicht nachgewiesen, dass sie bei diesem billionenschweren Projekt das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachtet habe. Die eigentliche Kritik galt aber dem EuGH. Er habe bei seiner Prüfung des PSPP-Programms die EU-Verträge "nicht mehr nachvollziehbar" und daher "willkürlich" angewandt.
Doch was folgt daraus? Soll die EU jetzt ihrerseits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten? Auf Einladung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) diskutierten hochrangige Juristinnen und Juristen in einem gelungenen virtuellen Format über "die Ultra Vires-Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts nach PSPP".
Verletzung des Vorrangs
Für den langjährigen ehemaligen EuGH-Präsident Vassilios Skouris ist alles klar. Er betonte den Vorrang des EU-Rechts, das nicht nur auf der Rechtsprechung des EuGH beruhe, sondern auch auf Erklärung Nr. 17 zum Lissabon-Vertrag. Damit hätten auch die EU-Staaten den Vorrang des EU-Rechts explizit anerkannt. Der Bonner Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz wandte allerdings ein, dass sich zahlreiche Gerichte, nicht nur das deutsche Verfassungsgericht, eine Prüfung von EU-Recht vorbehalten.
Für Skouris ist das Karlsruher Ultra-Vires-Urteil jedoch eindeutig eine Vertragsverletzung. Und er ging noch weiter: Schon die bloße Ultra-Vires-Prüfung durch ein nationales Gericht verletze die EU-Verträge. Denn stets drohe die Zersplitterung des EU-Rechts.
Angelika Nußberger, Ex-Präsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) fand das Urteil nicht nur grundsätzlich falsch, sondern auch immanent schwach. "Wenn etwas offensichtlich willkürlich ist, dann kann man das in einer Randziffer auf den Punkt bringen. Wenn man dazu 47 Randziffern braucht, dann liegt wohl keine Willkür vor."
Fast alle stimmten dem New Yorker Rechtsprofessor Joseph H. H. Weiler zu, als er feststellte, das BVerfG habe für seinen Vorstoß den "falschen Fall" gewählt. Gärditz meinte, hier habe sich wohl "aufgestaute Unzufriedenheit" entladen. Ex-Justizministerin Katarina Barley sprach von "verletzten Eitelkeiten". Und auch Ex-Verfassungsrichter Dieter Grimm meinte, es hätte wohl "geeignetere Fälle" gegeben.
Mehr Gewicht als andere Gerichte
Gärditz vermutete, dass sich hinter der Ultra-Vires-Kritik eigentlich eine Identitätskontrolle verbarg. Es sei dem BVerfG wohl weniger um die Methodik des EuGH gegangen, als um das Ergebnis. Die Moderatorin und Ex-Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff fragte ihn auf Wunsch eines Zuschauers, wie er wohl einen Studenten bewerten würde, der in einer Klausur so argumentiert. Doch Gärditz zeigte sich milde. Für die "kreative Vermischung" der Ansätze würde er "zehn Punkte aufwärts" geben.
Nußberger kritisierte das Urteil auch politisch. Es stärke die Position von Polen und Ungarn, weil es nationalen Gerichten die Möglichkeit einräumt, zu entscheiden, wann der EuGH "willkürlich" entschieden hat. Wegen des hohen Renommées des BVerfG schade das PSPP-Urteil auch mehr als frühere Ultra-Vires-Entscheidungen des tschechischen Verfassungsgerichts oder des Höchsten Gerichts Dänemarks. "Das ist der Fluch des guten Rufs des Bundesverfassungsgerichts", sagte Nussberger.
Barley kritisierte den Mangel an europäischer Perspektive. Letztlich verlangten die Verfassungsrichter vom EuGH, er solle die Verhältnismäßigkeit so prüfen "wie bei uns". Hier hielt aber Grimm dagegen: "Das Bundesverfassungsgericht ist nicht nationalistisch, es geht ihm nur um die Demokratie." Und Gärditz betonte: "Das Bundesverfassungsgericht will den EuGH nicht schwächen, sondern es will im Gegenteil einen starken EuGH."
Hier sah Gärditz aber das große Problem des EuGH. Dieser verstehe sich bisher viel zu sehr als "Schutzmacht der Unions-Verwaltungen". Die strenge EuGH-Rechtsprechung beim Datenschutz sei "nur ein Feigenblatt", so Gärditz. Der EuGH sei seiner Aufgabe, Machtmissbrauch und die Durchbrechung von Kompetenzen einzuhegen, bisher nicht gerecht geworden.
Es sei zwar ein "Riesenverdienst" des EuGH, Rechtsschutzgarantien der EU stark zu machen, um Übergriffe der Exekutiven in den "wankenden Staaten Europas" abzuwehren. Allerdings müsse er den gleichen strengen Maßstab auch an die Unions-Organe anlegen. Der EuGH sei so "exekutiv-freundlich", dass er den eigenen Maßstäben der EU nicht genüge.
Gärditz betonte, dass es gerade nicht darum gehe, der EU einen deutschen Maßstab überzustülpen, vielmehr seien der deutsche Maßstab und der EU-Maßstab ganz ähnlich. Auch Grimm konstatierte, der EuGH sei bisher "kein neutraler Schiedsrichter" zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten.
Vorsicht mit Verfahren gegen Deutschland
Für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland sprachen sich vor allem Skouris und Barley aus. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, so Barley, dass die EU-Kommission auf Vertragsverletzungen von anderen Staaten immer reagiere und "nur die Deutschen machen können, was sie wollen."
Nußberger riet dagegen zur Vorsicht: "Ein Vertragsverletzungsverfahren ist zwar möglich, aber es würde mehr Schaden als Nutzen bringen." Ähnlich äußerten sich Christoph Grabenwarter, Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofs ("das wäre nicht günstig") und Heribert Hirte, Rechtsprofessor und CDU-MdB ("erst war ich dafür, jetzt sehe ich es anders").
Weiler stellte als Alternative sein Modell eines EU-Kompetenzgerichts vor. Dieses sollte zur Hälfte mit EuGH-Richtern besetzt sein und zur anderen Hälfte mit Richtern von nationalen Gerichten. Grimm äußerte jedoch die Sorge, dass ein so konstruiertes Gericht meist zugunsten der EU entscheiden werde, da die EuGH-Richter tendenziell einheitlich abstimmen und die nationalen Richter nicht. Grabenwarter schlug vor, den Anteil der EuGH-Richter auf ein Drittel oder ein Viertel zu reduzieren.
Nußberger erwartet von einem Kompetenzgericht keine nachhaltige Lösung. "Am Ende wird das Bundesverfassungsgericht immer behaupten, es sei letztverantwortlich", so Nußberger, "die Bruchlinie bleibt." Weiler räumte ein, dass sein Vorschlag keine Patentlösung sei, aber Entscheidungen eines Kompetenzgerichts hätten eine höhere Chance auf Akzeptanz, als wenn nur der EuGH oder nur ein nationales Verfassungsgericht entscheidet. Über Details diskutiere er gerne.
Schweben und Pendeln
Barley schlug vor, Ultra Vires-Urteile des Bundesverfassungsgerichts gesetzlich zu erschweren. Solche Entscheidungen könnten künftig dem Plenum des Bundesverfassungsgerichts vorbehalten werden. Hirte gab zu bedenken, dass das Gericht später "mit anderer Besetzung" vielleicht ohnehin wieder anders entscheiden werde.
Die größten Sympathien hatten in der Runde jedenfalls vorsichtige Vorgehensweisen. "Unschärfe hilft", sagte Hirte, "während der Jurist am Ende immer eine Entscheidung braucht, kann der Politiker die Dinge auch mal nebeneinander stehen lassen". Gärditz stimmte zu: "Föderale Systeme funktionieren mit Schwebelagen besser, als wenn durchentschieden wird".
Nußberger postulierte, man solle das Mobilé der europäischen Kräfte "nach dem großen Ausschlag einfach wieder einpendeln lassen". Grimm meinte: "Wir leben ständig mit Widersprüchen", die Rechtseinheitlichkeit werde "etwas fetischisiert".
Nur der bärbeißige Skouris hielt nichts vom Schweben und vom Pendeln. "Der EuGH wird nie seinen Anspruch aufgeben, bei Kompetenzfragen, das letzte Wort zu haben", sagte er, "es gibt keine Alternative dazu."
Doch es gab einen versöhnlichen Schluss. Co-Moderator Reinhard Müller (FAZ) las eine Botschaft von BVerfG-Vizepräsidentin Doris König vor, die die Diskussion offensichtlich live im Internet verfolgt hatte. Beide Gerichte seien "wieder im Dialog". Das sei "eine Chance für die EU".
Diskussion über PSPP-Urteil des BVerfG:: . In: Legal Tribune Online, 02.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43288 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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