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BVerfG an der Belastungsgrenze: Voßkuhle will Mutwillensgebühr noch vor der Sommerpause durchsetzen

von Diana Niedernhöfer

01.03.2012

Andreas Voßkuhle

Andreas Voßkuhle, Bild: Ronald Wittek/dapd

Eine Missbrauchsgebühr gibt es schon, aber das BVerfG ist dennoch mehr als ausgelastet. Um nicht zu enden wie die Kollegen beim EGMR, wollen die Karlsruher Richter eine so genannte "Mutwillensgebühr" für absolut erfolglose Verfassungsbeschwerden verhängen können. Und wenn es nach ihnen geht, wird das schon sehr bald Realität.

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Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle ist zuversichtlich, noch in diesem Jahr eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg bringen zu können. Er habe die ambitionierte Erwartung, dass ein entsprechender Gesetzentwurf noch vor der Berliner Sommerpause angegangen werden könne, sagte er Mittwoch Abend vor Journalisten.

Grund für das umstrittene Projekt ist die Überlastung des Gerichts: 2011 sind 6.208 Klagen eingereicht worden. Die kritische Grenze von jährlich 6.000 Eingängen sei damit zum sechsten Mal hintereinander überschritten worden, hieß es. 2.000 Beschlüsse pro Jahr muss ein Verfassungsrichter unterschreiben – eine sorgfältige Prüfung jedes Falls scheint da kaum noch möglich.

Die neue "Mutwillensgebühr" - auf diesen Namen legt man beim höchsten deutschen Gericht großen Wert - soll vollkommen aussichtslose Fälle herausfiltern und von den Richtern möglichst fernhalten. Ein Rechtspfleger soll die eingehenden Klagen zuerst prüfen. Kommt er zu dem Ergebnis, dass die Klage evident unzulässig oder unbegründet ist, teilt er dem Beschwerdeführer mit, dass das Gericht den Fall nur noch gegen eine Gebühr bearbeiten würde. Das gebe dem Kläger Gelegenheit, seine Verfassungsbeschwerde im Lichte der Ersteinschätzung des Gerichts und der zu bezahlenden Gebühr noch mal zu bedenken, erklärte Voßkuhle.

Voßkuhle: Mutwillensgebühr ist alternativlos

Alternativen dazu gibt es aus Sicht des Verfassungsgerichts nicht. Ein fünfter Mitarbeiter pro Richter wäre kaum zu handhaben, hieß es schon vor einem Jahr, als das Projekt erstmals vorgestellt wurde. Auch ein Anwaltszwang komme nicht in Frage. Denn das Gericht wolle weiter ein Bürgergericht sein und "jedermann" offen stehen. Ein Anwalt, der erst mal Geld kostet, steht diesem Anspruch entgegen.

Das deutsche Verfassungsgericht hat als mahnendes Beispiel auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vor Augen, der hoffnungslos überlastet ist. Wolle man am Ende nicht so dastehen wie dieses Gericht, so komme man um eine neue Gebühr nicht herum, heißt es. Doch im Gegensatz zum EGMR, der sich gegen die mutwillige Inanspruchnahme nicht zur Wehr setzen kann, verfügt das Verfassungsgericht bereits über eine Missbrauchsgebühr. Diese wird bislang jedoch am Ende eines ganzen Verfahrens verhängt. Sie sei kein taugliches Mittel gegen die Überlastung des Gerichts, da sie mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden sei, erklärte Voßkuhle.

Und so ist der Vorsitzende letztes Jahr bei Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorstellig geworden. Diese habe zwar Verständnis gezeigt, zugleich aber klar gemacht, dass dies kein Projekt sei, mit dem ein Parteipolitiker Furore machen könne.

Positiv-gemischte Resonanz aus Berlin

So knüpfte Voßkuhle Kontakte zum Berliner Politikbetrieb und bereiste mit seiner Idee bislang alle Fraktionen außer den Grünen. Die Resonanz sei positiv-gemischt gewesen, sagte der Gerichtschef. Das Verständnis sei da – aber eben auch die Angst, dass das Gericht seinen Charakter ändert, sich vom Bürger entfernt. Wenn er mit den Grünen gesprochen hat, will Voßkuhle noch einmal bei der Justizministerin vorstellig werden – und hofft darauf, dass die Dinge dann zügig auf den Weg gebracht werden. Denn wenn bis Anfang 2013 nichts geschehen sei, verzögere sich das Projekt wegen des Wahlkampfes zur Bundestagswahl.

Und länger als nötig will man in Karlsruhe nicht warten. Die Grenze der Belastbarkeit ist erreicht und beileibe nicht jede Klage erfüllt auch nur annähernd die Voraussetzungen für eine ordentliche Verfassungsbeschwerde.

Da wird der Instanzenweg übergangen, Schriftsätze sind auch beim besten Willen nicht als juristische Subsumtion zu verstehen und mancher scheint das Gericht mutwillig zum Frustabbau zu benutzen. So wie jener Anwalt, dem für zwei Monate der Führerschein entzogen worden war. Zum Verfahren vor dem Amtgericht erschien er nicht und kassierte ein Versäumnisurteil. Dagegen zog er vor das Verfassungsgericht. Und faxte über 1.000 Seiten Schriftsatz nach Karlsruhe.

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BVerfG an der Belastungsgrenze: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5667 (abgerufen am: 23.01.2026 )

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