Warum schwindet das Vertrauen in Deutschlands beliebtestes Gericht? Im Interview plädiert Gertrude Lübbe-Wolff auch für AfD-nominierte Richter, erklärt, warum das BVerfG nicht aktivistisch und eine Richterwahl per Ausschreibung eine gute Idee ist.
LTO: Frau Professorin Lübbe-Wolff, Sie waren von 2002 bis 2014 Richterin am Bundesverfassungsgericht, haben seitdem mehrere Bücher über die Arbeit des Gerichts und anderer Verfassungsgerichte auf der Welt veröffentlicht. Zuletzt fragen Sie in einem neuen Buch, was sich beim Karlsruher Gericht verändern sollte. Mit welchem Gefühl schauen Sie auf das Gericht in seinem 75. Jubiläumsjahr?
Lübbe-Wolff: Ich empfinde Dankbarkeit für das, was das Gericht für dieses Land geleistet hat. Aber auch etwas Sorge, wie es in Zukunft weitergehen wird. Vor allem angesichts eines fortschreitenden Verlusts von Vertrauen in das Gericht.
Nach aktuellen Umfragen haben 60 bis 70 Prozent der Befragten starkes Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht, das klingt doch erst einmal nicht dramatisch?
Das Vertrauen lag sogar schon einmal niedriger als heute. Neu ist aber die Geschwindigkeit des Rückgangs: Nicht alle Untersuchungen kommen zu gleich dramatischen Ergebnissen, aber jedenfalls nach einer Allensbach-Umfrage hatten 2021 noch 81 Prozent starkes Vertrauen in das Gericht, 2023 waren es 75 Prozent und 2025 nur noch 63 Prozent. Nach einzelnen Entscheidungen gab es schon früher Einbrüche, etwa nach der Kruzifix- und der "Soldaten sind Mörder"-Entscheidung, aber keinen so rasanten Abstieg in so kurzer Zeit.
Hat das BVerfG zuletzt bestimmte Entscheidungen getroffen, die den Vertrauensverlust ausgelöst haben können?
Ein Abgeordneter der AfD-Fraktion, den ich interviewt habe – bei Recherchen für das Buch habe ich mit Abgeordneten aller Bundestagsfraktionen gesprochen –, hat eine starke Ablehnung einiger Entscheidungen bei vielen Bürgern und speziell bei der Wählerschaft seiner Partei hervorgehoben. Er nannte die Entscheidung zum Klimaschutz und die verfassungsrechtliche Billigung der Corona-Beschränkungen und der Verfassungsänderung zur Schuldenbremse durch den "alten" Bundestag, als es im bereits neu gewählten schon keine Mehrheit für eine solche Verfassungsänderung mehr gab.
Das ist aber nicht alles?
Weiter spielt vermutlich eine wichtige Rolle, dass die AfD bei der Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts außen vor gehalten wird. Das bestätigt viele Menschen in der Ansicht, dass ein Machtkartell der "Altparteien" die Veränderungen blockiert, die sie sich wünschen. Und da haben wir ja auch tatsächlich ein Problem: Wenn immer mehr Menschen rechts wählen, über die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts aber in Reaktion darauf immer mehr mit Stimmen von links entschieden wird, das kann dem breiten Vertrauen, das man dem Gericht wünscht, auf die Dauer nicht zuträglich sein.
Soll auch die AfD Richter fürs BVerfG nominieren dürfen?
Sollten also auch von der AfD vorgeschlagene Richter am Bundesverfassungsgericht beteiligt werden?
Ich hielte das für sinnvoll. Von der AfD vorgeschlagene Richterkandidaten gibt es schon an mehreren Landesverfassungsgerichten. In Österreich entscheiden am Verfassungsgericht von der FPÖ vorgeschlagene Richter mit, in der Schweiz am Bundesgericht wie auch überall sonst welche von SVP. Dort, wo man solche politischen Kräfte in Gerichte einbindet, ist über funktionelle Probleme nichts zu hören.
Würde man geeignete Kandidaten finden?
Man müsste die Performance der Vorgeschlagenen und ihre Rechtsauffassungen, auch die in der Vergangenheit vertretenen, genau ansehen. So wie bei anderen Kandidaten auch. Die Brandmauer führt allerdings dazu, dass potenziell geeignete Personen, etwa aus dem Universitätsmilieu, sich gar nicht erst aus der Deckung wagen, weil sie das Ende ihrer Karriere befürchten.
Beim Bundesverfassungsgericht ist Teamwork gefragt, nun gibt es die Befürchtung, ein von der AfD ausgesuchter Richter könnte am Gericht blockieren und für Unruhe sorgen.
Diese Befürchtung halte ich für überzogen. In den Kammern ist zwar Einstimmigkeit erforderlich. Aber wieso sollte ein Richter die Arbeit der Kammern systematisch blockieren, wie befürchtet wird? Das wäre eine Pflichtverletzung, die entsprechend sanktioniert werden könnte. Und was würde die AfD damit gewinnen? Das Bundesverfassungsgericht ist gerade als Gericht beliebt, beschwerdeführenden Bürgern in Konflikten mit Behörden und Gerichten hilft. Und dass das Gericht in Angelegenheiten, die für die AfD von besonderem Interesse wären, gegen sie entscheidet, ließe sich mit so einem Verhalten gar nicht verhindern, denn die Senate würden dadurch zwar belastet, aber nicht gehindert, ihre Entscheidungsprioritäten so zu setzen, wie sie es für geboten halten.
Nach aktuellen Wahlergebnissen dürfte die AfD in Zukunft dann mehr als nur einen Verfassungsrichter vorschlagen können…
Wenn die AfD sich im Bund dauerhaft als relevante politische Kraft etabliert, womit nun wohl zu rechnen ist, nachdem man es mit Franz Josef Strauß' Warnung, eine Partei rechts der CDU/CSU dürfe man nicht hochkommen lassen, versiebt hat, dann wird es in der Tat auf die Forderung von mehr als einem einzigen von dieser Partei vorgeschlagenen Mitglied des Bundesverfassungsgerichts hinauslaufen. Das wird man dann im Licht erster Erfahrungen zu bewerten haben. Die sollte man möglichst bald machen, damit man sie dann hat. Und einstweilen die radikalen Kräfte in der Partei und die Partei selbst nicht durch eine Politik radikaler, auch Gemäßigte und Gemäßigtes treffender Ausgrenzung noch weiter stärken.
Neue Verfassungsrichter per Ausschreibung suchen
Wer sich in Deutschland noch nie mit der Wahl der Verfassungsrichter beschäftigt hat, wird 2025 im Zusammenhang mit der gescheiterten Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf wahrscheinlich davon gehört haben. Muss sich an dem Verfahren etwas ändern?
Viele haben sich daran gestört, dass der politische Charakter der Verfassungsrichterwahl hier sehr deutlich zutage getreten ist. Tatsächlich war der Ablauf in diesem Fall katastrophal, auch weil er von Diffamierungen der Kandidatin geprägt war. Die Richterwahl muss aber politisch sein, also durch politische Organe erfolgen. Das ist für die demokratische Legitimation des Gerichts und für eine politisch plural und ausgewogen zusammengesetzte Richterschaft unvermeidlich. Entgleisungen des Verfahrens wie im Jahr 2025 müssen und können durch bessere Vorbereitung verhindert werden. Problematisch ist außerdem eine überschießende Parteipolitisierung.
Was meinen Sie damit?
Eine Parteipolitisierung, die am Sinn und Zweck der politischen Wahl vorbeigeht. Die erste Auswahl der Kandidaten liegt bislang bei einzelnen Fraktionen, teilweise bei einzelnen Obleuten, führenden Rechtspolitikern. Die stimmen sich dann zwar noch innerhalb der Fraktion und mit den anderen Fraktionen ab. Aber trotzdem bietet das bisherige Verfahren keinen sehr guten Schutz dagegen, dass jemand aus parteipolitischen Gründen nominiert wird, die nichts mit dem guten Sinn der politischen Wahl zu tun haben. Da kann es passieren, dass Postenversorgungswünsche oder die Vorschläge einzelner geschickter Netzwerker eine Bedeutung bekommen, die sie nicht haben sollten.
Wie könnte man es anders machen?
Ich könnte mir ein Ausschreibungsverfahren wie in Österreich oder der Schweiz vorstellen. Im Bundestag sollte dabei der Wahlausschuss eine stärkere Rolle erhalten. Informelle Vorschlagsrechte der Fraktionen, die eine ausgewogene Besetzung des Gerichts sicherstellen, würde es weiterhin geben. Die Fraktionen müssten im Wahlausschuss aber begründen, warum aus dem Kreis der Bewerber gerade diese Person ausgewählt wird. Ein solcher Rechtsfertigungsdruck würde die Fraktionen zwingen, schon ihre Vorauswahl auch auf der Grundlage eines echten Qualifikationsvergleichs zu treffen.
Wie würde so eine Ausschreibung aussehen?
In der Schweiz wird in der Ausschreibung darauf hingewiesen, welche Fraktion oder Partei derzeit unterrepräsentiert ist. Bei uns könnte man wohl auch davon ausgehen, dass alle in Frage kommenden Personen wissen, ob im Hinblick auf die bestehenden informellen Vorschlagsrechte eine Bewerbung für sie sinnvoll ist. Parteien könnten geeignete Personen auch gezielt ansprechen und zu einer Bewerbung ermutigen.
Steigt damit für Rechtsprofessorinnen, Richter, Anwälte, Politikerinnen nicht das Risiko, bei einer erfolglosen Bewerbung als "verbrannt" zu gelten?
Gewisse Vertraulichkeitsinteressen sind ernst zu nehmen, besonders für Bewerber aus der Anwaltschaft, für die eine Bewerbung wirtschaftliche Risiken mit Blick auf Mandanten haben kann. Man könnte auch Vertraulichkeit für Bewerbungen zusichern, die nicht in die engere Wahl kommen; so wird das in einigen Ländern gemacht. Eine gewisse Publizität und Konkurrenz gehören aber zu einem meritokratischen Verfahren. Leute, die solche Verfahren aus Prinzip scheuen, sind wohl auch nicht die richtigen für ein solches Amt. Eine Bewerbung sollte nicht als peinlich gelten und ein Misserfolg nicht als Schande. Eine solche Bewerbungskultur muss sich bei uns vielleicht erst entwickeln, aber daraus wird nichts, wenn man keinen Anfang macht.
Wenn 2025 das Richterwahlverfahren im Fokus stand, war es 2024 vielleicht die Grundgesetzänderung, die das BVerfG resilienter machen und gegen eine Entmachtung durch verfassungsfeindliche Kräfte absichern soll. War das eine gute Idee?
Absolute Resilienz lässt sich rechtlich nicht garantieren. Keine gesetzliche Regelung kann zum Beispiel verhindern, dass Entscheidungen einfach nicht mehr befolgt werden. Sinnvoll ist es aber, Vorkehrung zu treffen gegen besonders naheliegende Manipulationen, etwa bei der Richterzahl, der Amtszeit und der Altersgrenze. Deshalb hat man diese Dinge jetzt verfassungsrechtlich festgeschrieben. Das ist gut so.
Braucht es noch mehr Resilienz für Karlsruhe?
Dass die Richterwahl eine Zweidrittelmehrheit erfordert, ist nach wie vor nur einfachgesetzlich vorgeschrieben, obwohl gerade diese Regelung für die Ausgewogenheit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besonders wichtig ist. Würde das im Grundgesetz festgeschrieben, bräuchte man allerdings für den Fall von Blockaden einen sicheren Auffangmechanismus. Die neue Regelung, nach der dann das jeweils andere Verfassungsorgan zuständig wird, ist nicht ideal: Die Mehrheitsverhältnisse dort sind vorhersehbar. Außerdem können beide Organe blockiert sein.
Wie aktivistisch ist das Bundesverfassungsgericht?
In Ihrem aktuellen Buch fragen Sie, ob eine "Aktivismusbremse" für das BVerfG nötig ist. Wie aktivistisch ist das Bundesverfassungsgericht?
Da muss man differenzieren. Das Gericht ist kreativ und innovativ, macht bei der Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen oft sehr kleinteilige Vorgaben und produziert viele obiter dicta. Insofern ist es jedenfalls ein recht aktives Gericht. Aber in wichtigen Hinsichten agiert es überhaupt nicht aktivistisch: Der Anteil normverwerfender Entscheidungen ist etwa in Korea deutlich höher und in Frankreich, wo von den Gerichten weit mehr Zurückhaltung erwartet wird als bei uns, genauso hoch. Abweichungen von eigenen Präzedenzfällen sind bei uns selten, und erratische Wechsel je nach zufälliger Zusammensetzung des Gerichts, wie beim US Supreme Court, gibt es nicht.
Demnach würden Sie das Gericht nicht als aktivistisch bezeichnen?
Nein. Man muss auch berücksichtigen, dass nach dem Ende der Nazi-Herrschaft ein kompetenzstarkes und einflussreiches Verfassungsgericht für Deutschland gewollt war; es sollte Demokratie und Rechtsstaat stabilisieren. Der Verdruss am rechten Rand richtet sich übrigens häufig gerade gegen Entscheidungen, in denen das Gericht alles andere als aktivistisch agiert, vielmehr der Politik Spielraum gelassen hat: bei Corona-Beschränkungen, bei der Verfassungsänderung zu den Staatsschulden oder der Nichtwahl von AfD-Kandidaten für bestimmte Funktionen im Bundestag.
Würden Skeptiker das nicht Aktivismus durch Unterlassen nennen?
Dieser Wortgebrauch verwischt den Begriff. Wenn auch das Unterlassen von verfassungsgerichtlichen Interventionen Aktivismus sein soll, kann damit nur der Vorwurf politischer Steuerung gemeint sein. Das entspräche aber nicht dem Wortsinn und hat auch nichts mit der politikwissenschaftlichen Kritik zu tun, politische Spielräume würden durch Gerichte zu sehr verengt. In den genannten Entscheidungen sind Spielräume nicht verengt worden, aber genau das kann eben auch missfallen.

"Sinnlose Arbeit" beim Bundesverfassungsgericht?
In Ihrem Buch geht es auch um die Vermeidung sinnloser Arbeit beim Bundesverfassungsgericht. Wo wird dort "sinnlos" gearbeitet?
Da ist vor allem der große Aufwand für die Arbeit an wirklich querulatorischen Verfassungsbeschwerden, die einen sehr großen Anteil ausmachen. Oft extrem lange, ungeordnete Schriftsätze binden viel Arbeitskraft. Noch strengere Begründungsanforderungen könnten helfen, damit nicht ein wirrer Schriftsatz, der offensichtlich keine Erfolgsaussicht hat, gründlich bis Seite 340 gelesen werden muss, schon um zu sehen, ob ein Eilantrag oder eine Richterablehnung enthalten ist. Das würde aber den Zugang nicht anwaltlich vertretener Bürger noch weiter erschweren. Dieser Zugang ist ein wichtiger Wert und eine Quelle des Vertrauens in das Gericht.
Man könnte vermuten, dass die Schriftsätze durch den alltäglicheren Einsatz von KI sogar zahlreicher und länger werden?
Bei KI-generierten Schriftsätzen wäre zu überlegen, ob längere KI-produzierte Passagen ein Zulässigkeitsproblem sein könnten.
Was also tun gegen sinnlose Arbeit bei Gericht?
Die Missbrauchsgebühr sollte besser genutzt werden – die läuft derzeit viel zu oft ins Leere. Niedrig angesetzte Gebühren werden vom Bundesamt für Justiz regelmäßig niedergeschlagen, nach einer Vorschrift, die das ermöglicht, wenn der Beitreibungsaufwand nicht im Verhältnis steht. Für Gebühren mit reinem Kostendeckungszweck mag das sinnvoll sein, aber nicht für eine sanktionierende Gebühr, die vor allem präventiv wirken soll.
Was wirkt abschreckend?
Für Strafgefangene und Sozialleistungsempfänger zum Beispiel können auch sehr kleine Beträge, etwa 20 Euro, schon eine Wirkung haben. Höhere wären da auch nicht angemessen. Wenn solche niedrigen Gebühren aber niedergeschlagen werden oder aufgrund von Pfändungsfreigrenzen prinzipiell nicht beigetrieben werden können, verfällt der Sinn dafür, dass man mit einer Verfassungsbeschwerde eine wertvolle Ressource in Anspruch nimmt. Und das macht dem Gericht eben dann auch viel sinnlose Arbeit.
Noch einmal zurück zum Vertrauen in das Gericht. Der Präsident des BVerfG Stephan Harbarth wurde jüngst mit dem Satz zitiert, sollte die Exekutive Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr beachten, werde das Gericht sicherlich nicht tatenlos zusehen. Wie kann das aussehen?
Vermutlich ist da an die Möglichkeit der Vollstreckungsanordnung gedacht. Daneben bestehen Aufsichtsmöglichkeiten bis hin zum Bundeszwang. Letztlich hängt aber alles vom Rückhalt in der Gesellschaft ab. Das Gericht und seine Entscheidungen müssen so anerkannt sein, dass jede Missachtung durch andere staatliche Organe einen herben Reputationsverlust für diese bedeutet. Wenn das Gericht so unbeliebt wäre, dass erhebliche Teile der Bevölkerung bei Nichtbefolgung Beifall klatschen, wäre man in schwerem Wasser.
"Wenn bei Grundrechtsverwirkung keine Chance, dann kann man AfD-Parteiverbot vergessen"
Gegenüber einem AfD-Parteiverbot haben Sie sich bisher skeptisch geäußert, hat sich daran etwas geändert?
Nicht wirklich. Aus dieser Partei ist zwar immer mal wieder Schockierendes zu hören, wie jüngst die Äußerung des AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund in Sachsen-Anhalt, dass man Rüstungsgüter nicht verteufele, weil man entsprechende Hilfsmittel für die spätere Remigrations- und Abschiebeoffensive benötigen werde. Das ist ja nun wirklich erschütternd, selbst wenn es bloß ein schlechter Witz gewesen sein sollte, um gewaltbesoffene Anhänger vom rechten Rand zu amüsieren, oder ein gedankenlos missratener Versuch, das Willkommen für Rüstungsproduktion mit der Antikriegshaltung seiner Partei in Übereinstimmung zu bringen. Inzwischen haben Siegmund selbst und andere Mitglieder der Partei das ja einzufangen versucht durch die Behauptung, da seien nur Schutzausrüstung und andere Hilfsmittel gemeint gewesen, wie sie auch die Polizei benötige. Die bezeichnet aber eben sonst niemand als Rüstungsgüter, und ohnehin ist die Frage, ob man auch bei der Anwendung von Instrumenten der wehrhaften Demokratie, wie das Bundesverwaltungsgericht annimmt, für die Beurteilung der Verfassungsfeindlichkeit von Äußerungen immer eine wohlwollende Auslegung zugrundelegen muss. Wie kann man dann noch einer systematischen Tarnung verfassungsfeindlicher Pläne beikommen?
Sie bleiben also kritisch gegenüber einem Parteiverbot…
Ein Parteiverbot sehe ich nach wie vor kritisch. Die große Mehrheit der AfD-Wähler ist nicht rechtsextrem. Und mit den vorhandenen Gutachten, soweit ich die gelesen habe, habe ich erhebliche Probleme.
Welche?
Die tragen zwar allerhand Abscheuliches zusammen, aber manches wird auch überinterpretiert, und mir fehlen systematische Auswertungen, unter anderem zum Umgang der Partei mit den problematischen Äußerungen.
Wie kann die wehrhafte Demokratie reagieren?
Man sollte zunächst Grundrechtsverwirkungsverfahren gegen besonders radikale Personen prüfen. Wenn man dafür keine Chance sieht, kann man ein Parteiverbot erst recht vergessen.
Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff ist Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld. Im Sommer erschien Ihr Buch "Braucht das Bundesverfassungsgericht (mehr) Reform?" bei Klostermann, Frankfurt am Main 2026; 202 S., 24,80 €.
Ex-Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff: . In: Legal Tribune Online, 26.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60979 (abgerufen am: 09.10.2026 )
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