BVerfG: Kern der "Bun­des­not­b­remse" ver­fas­sungs­kon­form

30.11.2021

Das BVerfG hat in der Hauptsache über Kernteile der Bundesnotbremse entschieden. Verfassungsbeschwerden gegen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der sog. Bundesnotbremse blieben erfolglos, auch Schulschließungen waren zulässig.

Die Verfassungsbeschwerden gegen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der sog. Bundesnotbremse sind erfolglos, auch Schulschließungen waren nach der Sach- und Erkenntnislage im April 2021 zulässig, das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Dienstag entschieden (Beschlüsse v. 30.11.2021, Az. 1 BvR 781/21, 1 BvR 971/21 u.a.).

Die Kontaktbeschränkungen und Ausgangsbeschränkungen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber "in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie" mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das BVerfG mit.

Die Notbremse, die auch viele andere Lebensbereiche betraf, musste seit Ende April bundeseinheitlich automatisch gezogen werden, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz über mehrere Tage einen Wert von 100 überschritt. Der Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen es pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern binnen einer Woche gab. Der Mechanismus lief bis Ende Juni. Gegen die Vorschriften waren mehr als 300 Klagen und Eilanträge in Karlsruhe eingereicht worden.

Eilanträge gegen die Bundesnotbremse hatte das BVerfG im Sommer abgelehnt.

Update: BVerfG erkennt "Recht der Kinder auf schulische Bildung"

Das BVerfG wies Verfassungsbeschwerden von Schülern und Eltern gegen Schulschließungen ab, erkannte aber erstmals ein "Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung" an. Dem Eingriff in dieses Recht "standen infolge des dynamischen Infektionsgeschehens zum Zeitpunkt der Verabschiedung der 'Bundesnotbremse' Ende April 2021, zu dem die Impf-kampagne erst begonnen hatte, überragende Gemeinwohlbelange in Gestalt der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit und für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems gegenüber, denen nach der seinerzeit vertretbaren Einschätzung des Gesetzgebers auch durch Schulschließungen begegnet werden konnte", wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

 

Gleich mehr auf LTO.de.

kus/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 30.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46783 (abgerufen am: 13.12.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen