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26107

BVerfG zum Numerus Clausus in der Humanmedizin: Fair wird es noch lange nicht

von Dr. jur. Arne-Patrik Heinze, LL.M.

19.12.2017

Ein leerer Hörsaal: Wer bekommt einen Platz?

© chaoss - stock.adobe.com

Das BVerfG hat Eckpfeiler für die innerkapazitäre Studienplatzvergabe eingeschlagen, erläutert Arne-Patrik Heinze. Der Numerus Clausus aber bleibt – und einfacher, an ein Medizinstudium heranzukommen, wird es auch nicht automatisch.

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BVerfG: zu große Freiräume für die Universitäten

Der Numerus Clausus im Studiengang Medizin bleibt bestehen, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Dienstag entschieden (Urt. v. 19.12.2017, Az. 1 BvL 3/14 und 1 BvL 4/14). Die Karlsruher haben jedoch nach der Vorlage der Gelsenkirchener Verwaltungsrichter zur bisherigen Vergabepraxis grundlegende Veränderungen für diese gefordert. So sind die bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zur Vergabe von Studienplätzen in der Humanmedizin nach Auffassung des BVerfG partiell nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar.

Im Kern muss der Gesetzgeber wegen des bei der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG geltenden einfachen Gesetzesvorbehalts Wesentliches selbst regeln. In wesentlichen Bereichen ist er – in besonderem Maß in Hamburg und Bayern – dieser Pflicht aber nicht hinreichend nachgekommen: Der Gesetzgeber hat den Universitäten zu viele Regelungsspielräume belassen, die mit der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar sind. Das befanden die Karlsruher Richter.

Dabei stellte das BVerfG seine Forderungen entsprechend den einzelnen Vergabequoten auf, nach denen die Studienplätze für die Humanmedizin verteilt werden, also nach den besten Abiturnoten (20 Prozent), nach dem universitären Auswahlverfahren (60 Prozent) sowie nach der verstrichenen Wartezeit (20 Prozent). Bestimmte Eignungskriterien oder Kriterienkombinationen zur Vergabe der Studienplätze hat das BVerfG dem Gesetzgeber in seiner Entscheidung zwar nicht vorgegeben. Allerdings müssten sich die vom Gesetzgeber herangezogenen Kriterien auf das konkrete Studienfach und auf typischerweise anschließende berufliche Tätigkeiten zu beziehen.

Vorgaben zur Studienplatzvergabe nach der Abiturbestenquote

Verfassungskonform ist die Vergabe von 20 Prozent der Studienplätze anhand der Abiturnote schon. Verfassungswidrig ist es nach der Entscheidung jedoch, innerhalb dieser Vergabequote primär auf die obligatorisch anzugebenden Ortswünsche abzustellen und somit das eigentliche Vergabekriterium - nämlich die Abiturnote - zu überlagern. Die Wunschstudienorte, die die Bewerber nach Präferenz absteigend bei der Vergabe nach der Abiturnote angeben müssen, sei nämlich kein primär sachliches Eignungskriterium, sondern allenfalls ein Sekundärkriterium.

Um insoweit die Gleichbehandlung zu gewährleisten, sei auch die Beschränkung der Angabe von lediglich sechs Studienorten bei der Stiftung Hochschulstart, über die sich die Absolventen bewerben müssen, unzulässig. Den Einwand, dass die Studienplatzvergabe über das Hochschulstart-Portal verfahrensökonomisch gehalten werden müsse, ließen die Karlsruher Richter nicht gelten: Im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe sei das jedenfalls kein geeignetes Kriterium, um die Zulässigkeit der Beschränkung auszuwählender Universitäten zu rechtfertigen.

Diese von den Karlsruhern verlangte Änderung des Bewerbungssystems wird Studienplatzklagen für den Fachbereich Medizin deutlich erleichtern, weil bereits im Vorfeld der Bewerbung bei der Stiftung Hochschulstart vielfältige strategische Überlegungen im Hinblick auf eine spätere Studienplatzklage möglich sind. Beispielsweise war es bisher sinnvoll, die Zahl der für eine außerkapazitäre Studienplatzklage ausgewählten Universitäten im Hinblick auf die innerkapazitäre Bewerbung, die von Ortspräferenzen geprägt war, zu begrenzen. Zukünftig wird kann es sinnvoll sein, eine größere Zahl von Universitäten für eine Studienplatzklage auszuwählen.

Vorgaben zur Studienplatzvergabe im Auswahlverfahren der Universitäten

Die Vergabe der Studienplätze nach den jeweiligen Auswahlverfahren der Universitäten (60 Prozent) erfolgt derzeit aus Sicht des BVerfG in mehreren Punkten verfassungswidrig. Da Wesentliches durch den Gesetzgeber geregelt werden müsse, sei es verfassungswidrig, wenn der Gesetzgeber es etwa wie in Hamburg und Bayern den Universitäten überlässt, weitere – nicht gesetzlich geregelte – eigene Auswahlkriterien festzulegen. Aus Gründen der Bestimmtheit und der Wesentlichkeit soll der Gesetzgeber den Hochschulen künftig vorgeben, die Eignungsprüfungsverfahren der Gleichbehandlung wegen zukünftig standardisiert sowie strukturiert durchzuführen und vor dem Studium gewonnene berufliche Kenntnisse zu berücksichtigen. Der jeweilige Gesetzgeber müsse transparente Regeln schaffen, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten. In Studierfähigkeitstests und Gesprächen dürfe es nur auf die Eignung des Kandidaten ankommen.

Den Universitäten wird damit zukünftig nur noch ein geringer Ausgestaltungsspielraum verbleiben. Sogar für den Rahmen dieses verbliebenen Spielraumes haben die Karlsruher entschieden, dass bei diesen Vorauswahlverfahren die Ortspräferenz wie bereits bei der Vergabe nach Abiturbestenquote nicht primär entscheidend sein darf. Sie soll nur ausnahmsweise und nur bei anschließender Durchführung eines individualisierten Auswahlverfahrens verfassungskonform sein und höchstens für eine begrenzte Zahl der im universitären Auswahlverfahren vergebenen Studienplätze herangezogen werden.

Soweit der Gesetzgeber den Universitäten gestatten will, in ihrem eigenen Auswahlverfahren die Abiturnote zu berücksichtigen, muss dazu aus Gründen der Gleichbehandlung die länderübergreifende Vergleichbarkeit der Abiturnoten gewährleistet werden – wie bei der Vergabe nach Abiturbestnote auch, befand das Bundesverfassungsgericht. Selbst dann dürfe sie im Auswahlverfahren der jeweiligen Universität zukünftig allenfalls rudimentär mit in die Bewertung einfließen, weil sie bereits bei der Vergabe nach Abiturbestenquote maßgeblich sei. Das BVerfG will also nicht, dass die Abiturnote quasi "doppelt" zählt.

Das Problem mit der Wartezeit und was sich für Studieninteressierte ändert

2/2: Vorgaben zur Studienplatzvergabe nach der Wartezeit

Das Verfassungsgericht entschied zudem, dass auch weiterhin nicht mehr als 20 Prozent der Studienplätze nach der Wartezeit vergeben werden dürfen. Auch hierbei sei die Begrenzung der Zahl der anzugebenden Studienorte sachlich nicht gerechtfertigt, unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig. Da auch eine unbegrenzte Wartezeit nicht mit den Grundrechten vereinbar sei, bedürfe es einer zeitlichen Begrenzung. Dabei geht das BVerfG bewusst davon aus, dass dies dazu führen kann, dass viele Studienplatzbewerber über die Warteliste keinen Platz erhalten werden.

Die zeitliche Begrenzung der Wartezeit ist für Studieninteressierte der Medizin nachteilig, weil sie nicht nach langer Wartezeit letztlich sicher einen Platz erhalten werden. Das wird nach Ausgestaltung durch den Gesetzgeber dazu führen, dass früher oder später keine hinreichende Zahl von Studienplätzen innerhalb der festzusetzenden Wartezeit verfügbar sein wird. Bewerber, die dann "zu kurz kommen", sind dann gezwungen, über die Vergabe des universitären Auswahlverfahrens und gegebenenfalls letztendlich über eine Studienplatzklage einen Studienplatz für die Medizin zu erhalten.

Guter Schritt, aber noch lange nicht fair

Insgesamt ist die Entscheidung des BVerfG ein positives Signal für Studieninteressierte, auch wenn der Numerus Clausus wie erwartet bestehen bleibt. Zwar haben sich die Karlsruher Richter im Wesentlichen auf das konkrete Verfahren beschränkt und praktische Probleme bei der Verfolgung einer Studienplatzklage, wie etwa die künstliche Aufsplittung der Studienplatzklagen durch die Gerichte, darin nicht bedacht. Allerdings haben sie dem Gesetzgeber für die innerkapazitäre Vergabe der Medizin-Studienplätze einige erhebliche Probleme aufgezeigt, die dieser künftig angehen muss. Grundlegende Veränderungen werden sich vor allem daraus ergeben, dass eine Begrenzung der Studienorte nebst Ortspräferenz bei der Bewerbung nach der Entscheidung vom Dienstag verfassungswidrig ist. Das erweitert die strategischen Möglichkeiten der Studienplatzklagen Medizin innerkapazitär und außerkapazitär erheblich.

Damit ist es auch nicht nur dem einfachen Gesetzgeber allein überlassen, die Breite der Bewerbungskriterien zu bestimmen. Breit angelegte Bewerbungskriterien sind nunmehr sogar verfassungsrechtlich geboten. Sollte er dabei weiterhin vornehmlich auf die Abiturbestenquote und die Auswahlverfahren der Hochschulen als Kriterien abstellen, sind diese Auswahlverfahren künftig transparent, breit und eben ausdrücklich nicht nur schulnotenorientiert auszugestalten.

So werden die neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG für das universitäre Auswahlverfahren dazu führen, dass die Hochschulen nunmehr nicht mehr intransparent in nahezu willkürlicher Weise nach eigenen Kriterien agieren können. Die in Karlsruhe  geforderte Transparenz bedeutet für Studienplatzklagen bessere Aussichten auf Erfolg, weil Fehler im Rahmen der innerkapazitären Auswahlverfahren leichter aufgedeckt werden können.

Die Begrenzung der Wartezeit dürfte sich wegen der seitens des BVerfG formulierten Einschränkung in der Praxis jedoch eher nachteilig für die Studieninteressierten auswirken: Sie werden, sobald "ihre Zeit abgelaufen" ist, über die universitären Auswahlverfahren versuchen müssen, einen Studienplatz in der Medizin zu ergattern – und dabei nicht selten gezwungen sein, den Rechtsweg zu beschreiten.

Der Autor Dr. Arne-Patrik Heinze ist als Rechtsanwalt für Studienplatzklagen, Verfassungsbeschwerden und Prüfungsanfechtungen sowie als wissenschaftlicher Fachautor aktiv. Zudem ist er bundesweit als Dozent im Öffentlichen Recht im kommerziellen Sektor sowie an Hochschulen tätig.

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Zitiervorschlag

Arne-Patrik Heinze, BVerfG zum Numerus Clausus in der Humanmedizin: Fair wird es noch lange nicht . In: Legal Tribune Online, 19.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26107/ (abgerufen am: 03.03.2021 )

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Kommentare
  • 19.12.2017 16:32, AB

    Solange es nicht mehr Studienplätze gibt, wird sich nichts am Kernproblem ändern - leichter wird es nicht werden, einen Studienplatz zu bekommen, denn wenn es genauso viele bleiben wie jetzt müssen in Zukunft Leute auf Studienplätze verzichten, die nach bisherigem Stand welche bekommen hätten. Ob im Einzelfall wirklich ein besseres Ergebnis erzielt worden ist, darüber wird man sich weiterhin streiten können.

    AB
    • 19.12.2017 18:04, Lionel Hutz

      Eine kleine Verbesserung ist immerhin drin, da das BVerfG ja zumindest kohärente Standards für das Auswahlverfahren fordert, das bei den allermeisten Unis ja bislang nur eine Fortsetzung der Abiturbestenquote mit anderen "Standortwürfeln" ist, da wenige Unis mehr machen, als die Abi-Note anzusehen.

      Wenn der Staat die Studienplätze zur Deckung der Nachfrage nicht anbieten kann oder will, sollte er das Geld, das er hierfür spart, wenigstens in ein aussagekräftiges Auswahlverfahren stecken, statt den billigen Weg über die Abinote zu nehmen.

    • 20.12.2017 09:54, Urs

      Zumal der Staat es ja bisher auch nicht schafft, die Abinote vergleichbar zu machen. In einem Land gibt es das Zentralabitur, in dem anderen sind Fachberater entscheidend, etc. pp.

      Meineserachtens sollte man jeden zulassen und dann eben über die Inhalte im Studium "aussieben". So kann jeder beweisen, ob er das Studium schafft und für den späteren Job die akademischen Voraussetzungen hat.

      Finanzieren kann man das ja problemlos über ein rückzahlbares Darlehen - die angehenden Mediziner haben ja später ein ausreichendes Einkommen.

      So lösungsorientiert wird man das aber wohl nie durchsetzen, da dann Behördenposten etc wegfallen.

  • 19.12.2017 16:43, Theopa

    Es wird Zeit, eine bundeseinheitliche Aufnahmeprüfung einzuführen. In diese darf das Abitur gerne zu einem gewissen Prozentsatz - 30-50% wären wohl fair - einfließen. Im Übrigen sollte eine, wiederum bundesweit identische,, maximal einmal wiederholbare, Prüfung der für den Mediziner relevanten Fähigkeiten des Bewerbers erfolgen.

    Es ist einfach nicht ersichtlich, wieso ein 1,2-Abitur mit den Leistungskursen Religion und Englisch (G13 alt) eher für das Medizinstudium qualifizieren soll als ein 1,6er Abitur mit Physik und Chemie.

    Persönliche Komponenten kommen ebenfalls zu kurz, es findet keine Prüfung statt ob der künftige Arzt überhaupt mit Menschen umgehen kann und ethische Grundsätze auch nur entfernt für beachtenswert erachtet.

    Theopa
    • 19.12.2017 19:11, Med16

      Einen solchen bundesweit identischen Test stellt doch der TMS (Test für medizinische Studiengänge) bereits dar, der an verschiedenen Standorten (natürlich abhängig vom erzielten Ergebnis) unterschiedlich stark gewichtet wird. Meines Wissens nach (habe mich 2016 für meinen Studienplatz beworben) gibt es Universitäten, bei denen gilt 49% TMS/ 51% Abi (natürlich nur, sofern das Ergebnis des Medizinertests innerhalb eines definierten Rahmens liegt).
      Auch an der Universität Heidelberg wird der Medizinertest sehr stark gewichtet, die Universität hat eine Formel für das AdH- Ranglistensystem, bei der sowohl Abiturnote als auch TMS-Testwert einfließen und bei der es in bestimmten Fällen möglich ist, dass der Fall "besserer TMS, schlechteres Abi" gegenüber dem Fall "schlechterer TMS, besseres Abi" Vorteile bei der Studienplatzvergabe hat.

      Ich bin definitiv der Meinung, dass das Abi einen NICHT allein zum guten Arzt qualifiziert und definitiv nicht alleiniges Auswahlkriterium sein sollte - wie Theopa bereits schreibt macht es einem großen Unterschied welche Kurse man belegt hat/ in welchem Bundesland man zur Schule gegangen ist etc. etc.
      Nicht vergessen sollte man aber auch die Tatsache, dass die Abiturnote immerhin über eine mehr oder weniger konstante Leistung von 2 Jahren beeinflusst wird, während etwa der Medizinertest eine einmalige Angelegenheit (und einmalige Chance) ist, bei der man evtl. nicht in der Lage ist, sein Können ausreichend unter Beweis zu stellen.

      Zudem finde ich persönlich auch eine "Charakterprüfung" sowohl in der Durchführung als auch in der Legitimation schwierig. Letzten Endes wächst man auch mit seinen Erfahrungen und während des Studiums und natürlich auch im Berufsleben immer wieder über sich hinaus.
      Zudem ergeben sich für Medizinstudenten auch andere Karriereoptionen als der klassische Arztberuf, die medizinische Forschung etwa erfordert meiner Meinung nach keine besonderen "menschlichen" Qualitäten (wie Empathie, Offenheit etc.).

  • 19.12.2017 17:55, Spötter in der Nacht

    Und am Ende ist die 50% Frauenquote und die 100% Arztmangelquote in der Praxis eingeführt.

    Alle grün-roten, gendergaga-Kampflesben haben eine Doktor in Medizin und verbringen ihre Zeit mit shoppen und die paar Männer die als Alibi zum Studium zugelasen wurden wandern aus da gibt es mehr Geld, ein höheres Ansehen und weniger Arbeit.

    Das steuerzahlende Deutsche Volk und die Merkelgäste werden derweilen von eingeflogenen Medizinmänner versorgt.
    Die einen kennen das von zu Hause, auf die anderen kommt es ja nicht so an.
    Lauter weise Männer, alle mit 2 Eltern und 4 Großeltern, bald eine überflüssige Minderheit, Nazis eben.

    "Der Ärztemangel ist endemisch. Die Unterversorgung auf dem Land ist eines der Probleme. Am 11. Juni 2015 vermeldete die Süddeutsche Zeitung dazu, dass 2.600 Hausarzt- und 2000 Facharztsitze nicht mehr besetzt werden können. Eine Untersuchung der deutschen Krankenhausgesellschaft kommt zu dem Ergebnis, dass bis zum Jahre 2019 an deutschen Krankenhäusern rund 37.400 Ärzte fehlen werden (Blum & Löffler, 2010) und die Bundesärztekammer weist regelmäßig darauf hin, dass an deutschen Krankenhäusern 5.500 (2011) oder 6.000 (2012) Ärzte fehlen beziehungsweise der medizinische Versorgungsbedarf schneller wächst als die Anzahl der Ärzte (2016).
    aus: https://sciencefiles.org/2016/05/12/hausgemachte-katastrophe-wie-staatsfeminismus-aerztemangel-schafft/

    oder der
    https://www.express.de/ratgeber/gesundheit/aerztemangel-in-nrw-der-letzte-kinderarzt-in-koeln-chorweiler-schlaegt-jetzt-alarm-28825308
    daraus:
    "50 bis 60 Stunden pro Woche gehen nicht mehr

    „Gleichzeitig sind heutzutage über 80 Prozent der jungen Nachwuchsärzte weiblich“, erklärt Geißen weiter. „Und die haben einen völlig anderen Lebensentwurf als wir damals. Sie wollen andere Arbeitszeiten, als wir noch leisten konnten.“

    50 bis 60 Wochenarbeitsstunden wie früher– für viele für die jüngere Ärztegeneration keine Option mehr. Da brauche es völlig andere Strukturen.

    Doch es verändert sich nach wie vor wenig, obwohl der Ärztemangel schon seit Jahren bekannt ist. Kahl: „Offenbar muss das Fass erst überlaufen, bis endlich etwas passiert.“
    – Quelle: https://www.express.de/28825308 ©2017

    dazu Hadmut Danisch:

    "Das Veterinärsyndrom. Frauen bekommen in den Schulen bessere Noten, verdrängen damit Männer aus den Studienplätzen, und eröffnen dann Halbtagskuscheltierpraxen in der Innenstadt, und die Landwirtschaft steht ohne Veterinäre da. Und mit Flüchtlingen wollen die sich dann schon gleich gar nicht abgeben.

    Aber man hat das ja genau so gewollt und jahrelang dort SPD gewählt. Ob das jetzt unter Laschet irgendwie besser wird, muss sich noch zeigen.

    Müsst Ihr Euch aber auch immer klarmachen: Wer auf dem Land keinen Tierarzt oder keinen Landarzt findet, oder in der Stadt für das kranke Kind keinen Termin bekommt, der kann sich an dem schönen Gedanken wärmen, Frauen gefördert zu haben.

    Dass Männer dadurch verdrängt werden, ist gewollt. Dass dadurch die medizinische Versorgung einbricht – Maul halten. Ihr wollt doch keine sexistischen Patriarchen sein!"
    aus: http://www.danisch.de/blog/2017/11/27/frauenfoerderung-zerstoert-infrastruktur/

    Na, da ist das Gericht also voll am Puls der Zeit.
    Verbesserung bei der Erreichung des Wunschfraueforderplatzes.
    Yeh, welch großer Wurf!
    Zwar voll am Bedarf vorbei, aber dafür voll auf Kosten des Volkes.
    Alles Nazis eben!
    Es lebe der Schulkult!

    Spötter in der Nacht
  • 19.12.2017 21:27, FinalJustice

    Abiturnoten komplett raus (und Stück für Stück komplett entwerten, damit wir endlich zu einem Bildungssystem kommen, welches das Produzieren von Noten in den Hintergrund rückt und das Produzieren tatsächlichen Lernerfolgen in den Vordergrund) und nur noch den Eignungstest machen. Dürfte für den Abi-Überflieger kein Problem sein, den zu rocken, aber die 1 in Musik, Sport und Kunst macht keinen Vorteil mehr aus gegenüber anderen, die in für Medizin und andere harte NC-Fächer schlicht unnötigen Fächern nicht brillierten (und bevor das große name-calling anfängt: Mein Abi hätte damals für Medizin gereicht und ich war auch versucht, Jura war dann aber doch irgendwie spannender ;) ).

    FinalJustice
    • 20.12.2017 09:58, Urs

      Sehe ich genauso. Kenne einige Mediziner die mit Sport, Kunst etc. ihren Abischnitt gerettet haben. Klar, Allgemeinbildung ist wichtig - aber als Aussiebkriterium für die Zulassung fand ich das schon immer schräg.

      Besser wäre es, wenn man einfach jeden zulassen würde und dann über die Inhalte aussieben würde. Dann kommen tatsächlich die durch, die es können und wollen.

      Denn: Wer will, dass sein Kind Mediziner wird, der schickt es auf eine teure Privatschule im In- oder Ausland - mit dem Ergebnis bekam bisher jeder meiner Bekannten einen Studienplatz. Kostet eben nur ein wenig Geld. Fair ist so ein Verfahren sicherlich nicht.

  • 21.12.2017 15:34, vKirchmann

    Die Aufnahmeprüfung ist der richtige Weg. Zwar mögen die Modelle von Österreich und der Schweiz schon wegen der Menge der medizinischen Fakultäten in Deutschland nur schwer übertragbar sein, aber das Prinzip sollte machbar sein. Es gibt sie ja schon, die Medizinertests in Deutschland. Vereinheitlicht in Fragen und Antworten, an verschiedenen Standorten gleichzeitig durchgeführt, sollte funktionieren. Das Abitur ist nicht überflüssig - es ist Zugangsvoraussetzung zu dem Test. Man mag dann noch eine Art NC einführen (Abitursnote), welche den Zugang zum Test kanalisiert. Aber 4000 Testteilnehmer, von denen nachher knapp 10% genommen werden (Österreich) könnten das Problem bereits lösen.

    vKirchmann
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