Bundesverfassungsgericht verlangt keine Aufnahme von Afghanen: Frei­brief zum Wort­bruch

von Dr. Christian Rath

04.12.2025

Ein afghanischer Richter hatte eine Aufnahmezusage für Deutschland, die ausgesetzt wurde. Das BVerfG verpflichtet die Regierung jetzt aber nur, endlich über die Visavergabe zu entscheiden. Einen Aufnahmeanspruch gab ihm Karlsruhe nicht. 
 

Was ist eine Zusage der Bundesregierung eigentlich wert? Kann man sich darauf verlassen oder ist das nur eine unverbindliche Meinungsäußerung, die bei Wandel des politischen Klimas auch gebrochen werden kann?

Die Frage betrifft zunächst knapp 2.000 Afghaninnen und Afghanen, die mit einer deutschen Aufnahme-Zusage in Pakistan seit Monaten auf ein Einreisevisum nach Deutschland warten. Doch wenn es um die Verlässlichkeit eines Rechtsstaats und die politische Kultur in Deutschland geht, sollten eigentlich alle an der Antwort auf diese Frage interessiert sein. 

Die ausgesetzte Aufnahmezusage 

Kläger im aktuellen Verfahren ist ein afghanischer Jurist, der Richter am Obersten Gericht des Landes war. Nach der zweiten Machtübernahme der Taliban erhielt er 2022 von Deutschland eine Aufnahmezusage; er stand auf der sogenannten Übergangsliste. Daraufhin verließ er mit seiner Frau und vier Kindern Afghanistan, um bei der deutschen Botschaft in Pakistan ein Visum für Deutschland zu beantragen. Doch es ging nicht voran.

Nach dem deutschen Regierungswechsel 2025 hat die neue schwarz-rote Bundesregierung alle Aufnahmeprogramme gestoppt, um die Aufnahmezusagen zu prüfen. Den Afghanen mit Aufnahmezusagen, die wie der Richter und seine Familie nach Pakistan gereist waren, droht dort die Abschiebung zurück nach Afghanistan und damit große Gefahr.

Nachdem Pakistan im Sommer bereits mehrere hundert Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage nach Afghanistan abschob, erreichte die Bundesregierung im September noch einmal einen Aufschub bis zum Ende des Jahres. Dann aber dürfte die Geduld der pakistanischen Regierung mit Deutschland endgültig zu Ende sein.

Der afghanische Richter klagte, wie Dutzende andere Afghaninnen, vor deutschen Gerichten. Zuerst verpflichtete das Verwaltungsgericht Berlin die Bundesregierung, ein Einreisevisum auszustellen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg lehnte den Eilantrag des Richters jedoch ab. Die Zusage der Bundesregierung ihm gegenüber sei rechtlich nicht verbindlich.

Nach der OVG-Rechtsprechung sind nur die Zusagen aus dem im Oktober 2022 gestarteten "Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan" rechtsverbindliche Verwaltungsakte. Auf die Zusagen aus den drei Programmen zuvor – dem Ortskräfte-Programm, der Menschenrechtler-Liste und dem Übergangsprogramm – habe sich niemand verlassen dürfen. Aufnahmezusagen gem. § 22 S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) hätten keine Außenwirkung, so das OVG.

• Das gebrochene Versprechen der Bundesregierung und die Rechtsfolgen war auch Thema im LTO-Podcast “Die Rechtslage”. Hier nachhören.

Karlsruhe will sich raushalten

Gegen die negative OVG-Entscheidung erhob der afghanische Richter im September 2025 Verfassungsbeschwerde und beantragte eine Karlsruher Eil-Entscheidung. Im Kern berief er sich dabei auf Vertrauensschutz, der aus dem Rechtsstaatsprinzip gem. Art. 20 Abs. 3 GG folge. Die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützte Verfassungsbeschwerde gilt als Pilotklage für hunderte ähnlicher Fälle.

Doch das Bundesverfassungsgericht enttäuschte nun die Hoffnungen. Die 3. Kammer des Zweitens Senats verpflichtete die Bundesregierung nicht, ihm und seiner Familie ein Einreisevisum auszustellen. Insofern genüge die Verfassungsbeschwerde nicht den Darlegungserfordernissen und sei unzulässig (Beschl. v. 4.12.2025, 2 BvR 1511/25). Eine nähere Begründung hierzu wurde bisher nicht veröffentlicht.

Der afghanische Richter erzielte nur einen eher kleinen Teilerfolg. Die Bundesregierung darf nicht weiter untätig bleiben, sondern muss die Visumsanträge nun endlich bescheiden. Karlsruhe gestand der neuen Bundesregierung zwar zu, dass sie sich nach dem Regierungswechsel neu orientieren muss. Wegen der von der pakistanischen Regierung inzwischen gesetzten Frist zum Jahresende müsse die Regierung nun aber "umgehend" entscheiden, "ob das politische Interesse an der Aufnahme der Beschwerdeführenden weiterhin bejaht oder verneint wird". Der afghanische Richter und seine Familie hätten "ein dringendes Interesse, Gewissheit über den Ausgang der Visaverfahren zu erlangen", so das BVerfG. Zur Begründung verweist es auf “die zunehmende Gefahr der Abschiebung aus Pakistan nach Afghanistan mit der etwaigen Folge erhöhter Zugriffsmöglichkeiten der Taliban”.

Der Antrag auf Bescheidung des Visumsantrags ergebe sich dabei schon aus einfachem Gesetzesrecht. Das OVG Berlin-Brandenburg hätte deshalb prüfen müssen, "ob die Beschwerdeführenden einen Anordnungsanspruch auf Bescheidung ihrer Visaanträge glaubhaft gemacht haben". Das BVerfG rügte nun das OVG, weil es nicht über einen Bescheidungsanspruch entschieden hat und so "das Grundrecht der Beschwerdeführenden aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz (effektiver Rechtsschutz) verletzt" habe. 

Das BVerfG wies das Verfahren in seiner Kammer-Entscheidung nicht an das OVG Berlin-Brandenburg zurück, sondern entschied wegen der Dringlichkeit selbst, dass die Bundesregierung den Visumsantrag schnell bescheiden muss. 

Berichterstatterin am BVerfG war die neue Richterin Sigrid Emmenegger, die von der SPD als Ersatz für die von der CDU/CSU blockierte Frauke Brosius-Gersdorf nominiert worden war. Emmenegger war zuvor Richterin am Bundesverwaltungsgericht.

Anspruch auf Gewissheit, aber nicht auf Sicherheit

Das BVerfG machte der Bundesregierung also keine Vorgaben, ob es die Aufnahmezusagen aufrechterhalten muss oder zurücknehmen kann. Dies soll wohl als rein politische Frage behandelt werden. Die Bundesregierung darf ihre Aufnahmezusage aus verfassungsrechtlicher Sicht damit wohl auch brechen. Der afghanische Richter hat bald also Gewissheit, was von einer deutschen Aufnahmezusage zu halten ist, aber die Zusage gibt ihm keinen Anspruch auf Sicherheit. 

Die Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusagen aus den ersten drei Aufnahmeprogrammen – es soll sich um knapp tausend Personen handeln – können nun wohl nur noch auf die SPD und Justizministerin Stefanie Hubig hoffen, dass sie sich in der Bundesregierung für die Einhaltung der Aufnahmezusagen einsetzt. 

Bisher waren die Sozialdemokrat:innen in dieser Frage aber nicht sehr entschlossen. Auch unter der letzten SPD-Innenministerin Nancy Faeser waren zum Schluss keine Einreisevisa an Afghan:innen mit Aufnahmezusage mehr erteilt worden. 

Zitiervorschlag

Bundesverfassungsgericht verlangt keine Aufnahme von Afghanen: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58791 (abgerufen am: 20.01.2026 )

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