Druckversion
Samstag, 18.07.2026, 20:42 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bundestag-hauptausschuss-koalitionsverhandlung-regierungsbildung
Fenster schließen
Artikel drucken
10172

Hauptausschuss: Der Bundestag betritt Neuland

von Dr. Sebastian Roßner

27.11.2013

Reichstag in Berlin

© sborisov - Fotolia.com

Der Bundestag wartet geduldig das Ende der Koalitionsverhandlungen sowie Zuschnitt und Besetzung der Ministerien ab, bevor er Ausschüsse einrichtet. Da bleibt Arbeit liegen, die nun ein Hauptausschuss vorübergehend erledigen soll. Das könnte die Rechte der Abgeordneten verletzen und muss nicht sein, meint Sebastian Roßner.

Anzeige

Krisen reißen den Schleier von den tatsächlichen Machtverhältnissen. Sie zeigen, wer in Wahrheit die Regie führt. Nun wäre es zwar übertrieben, die Koalitionsverhandlungen in Berlin als Staatskrise zu bezeichnen. Aber es ist eine Ausnahmesituation, wenn 80 Prozent der Abgeordneten des Bundestages sich darüber einig sind, den Betrieb des Parlaments solange ruhen zu lassen, bis ihre Parteichefs sich darüber geeinigt haben, was die Große Koalition tun will und mit welchem Personal.

Denn einen Monat nach der konstituierenden Sitzung des Bundestages ist im Reichstagsgebäude noch nicht viel geschehen. Es wurden Geschäftsordnungen verabschiedet, der Bundestagspräsident wiedergewählt und die Posten seiner Stellvertreter um einen vermehrt. Die Ausschüsse aber sind noch nicht gebildet und dort findet die inhaltliche Arbeit des Bundestages hauptsächlich statt.

Begründet wird diese partielle Arbeitsverweigerung damit, dass die Ausschüsse in der Regel dem Zuschnitt der Bundesministerien entsprechen, dieser aber noch nicht feststehe. Es ist tatsächlich zweckmäßig, dass Ausschüsse den sachlichen Zuschnitt der Ministerien spiegeln, denn dadurch wird es einfacher, Gesetzgebungsvorhaben zu beraten. Aber diese Begründung enthält nicht die ganze Wahrheit: Parlamentarische Ausschüsse sind nicht in Stein gemeißelt. Der Bundestag kann ihren Aufgabenbereich jederzeit anpassen, etwa wenn dies für ein reibungsloses Zusammenspiel mit den Ministerien erforderlich ist.

Im GG vorgesehene Ausschüsse muss der Bundestag einrichten

Entscheidend für das Zögern des Parlaments ist vielmehr, dass das Personaltableau der neuen Regierung noch nicht feststeht und mancher, der für einen Ausschussvorsitz in Betracht kommt, eigentlich lieber Minister oder zumindest parlamentarischer Staatssekretär werden möchte. Bei dem Rennen um die Posten in der Regierung ist es aber ein Handicap, wenn man bereits eine herausgehobene parlamentarische Funktion ausübt. Auch aus der Perspektive der Parteien ist es sinnvoll, die parlamentarischen Würden nicht zu vergeben, bevor bekannt ist, wie die Regierung sich zusammensetzt. Denn hier warten schwierige Proporzprobleme: Wie werden die Landesverbände oder Parteiflügel berücksichtigt, welche Posten gehen an Männer, welche an Frauen, an junge oder an ältere Politiker?

Dennoch, aus Sicht der Verfassung darf sich das Parlament bei der Frage, ob es seine Arbeit aufnimmt, nicht von externen Instanzen abhängig machen. Insbesondere gilt dies für die im Grundgesetz vorgesehenen Ausschüsse wie diejenigen für Petitionen, Verteidigung oder Angelegenheiten der Europäischen Union. Diese Gremien muss der Bundestag einrichten.

Der praktische Schaden für die Gesetzgebungstätigkeit ist gegenwärtig zwar nicht groß, denn Gesetzesvorlagen gehen in den meisten Fällen von der Bundesregierung aus und von dort kommt zurzeit nicht viel. Aber das Parlament wäre im Moment auch gar nicht darauf vorbereitet, ein normales Gesetzgebungsverfahren durchzuführen.

FDP-Politiker kontrollieren Nachrichtendienste, Petitionen bleiben liegen

In anderen Aufgabenbereichen führt die Untätigkeit des Bundestags bereits jetzt zu praktischen Defiziten. Mit den Enthüllungen Edward Snowdens ist noch einmal deutlich geworden, wie dringlich eine wirksame Kontrolle der Nachrichtendienste ist. Diese Aufgabe nimmt in Deutschland ein parlamentarisches Gremium wahr, das gemäß Art. 45d Grundgesetz (GG) einzurichten ist.

Auch diesen Ausschuss hat der Bundestag noch nicht neu gewählt, so dass nach § 3 Abs. 3 Kontrollgremiumgesetz, dem Ausführungsgesetz zu Art. 45d GG, das alte Kontrollgremium weitertagt. Die deutschen Nachrichtendienste werden also gegenwärtig von Personen kontrolliert, die dafür kein aktuelles Mandat mehr haben, darunter auch zwei Angehörige der FDP, die bekanntlich nicht einmal mehr im Bundestag vertreten ist.

Ein besonderer Problemfall ist der Petitionsausschuss, der vom Bundestag eingerichtet werden muss, damit die Bürger ihr Grundrecht aus Art. 17 GG wahrnehmen können, sich mit ihren Anliegen an ihre Volksvertretung zu wenden. Der alte Petitionsausschuss hat im Sommer seine Arbeit eingestellt, seitdem werden die Petitionen nicht mehr bearbeitet. Diese Missachtung eines Grundrechts ist ein Unding.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Was so alles liegen bleibt

  • Seite 2:

    Was der Hauptausschuss darf, kann und welche Rechte er verletzt

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Sebastian Roßner, Hauptausschuss: . In: Legal Tribune Online, 27.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10172 (abgerufen am: 18.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Bundestag
    • Politik
Der Landtag in NRW 15.07.2026
Reform

Anhörung im NRW-Landtag:

Sach­ver­stän­dige sehen Nach­bes­se­rungs­be­darf bei Arbeits­ge­richts­re­form

Die geplante Reform der Arbeitsgerichte in NRW stößt in der Expertenanhörung auf Kritik. Streitpunkte sind die Gerichtstage und weite Wege. Auch gibt es Sorge, dass Mitarbeitende die Justiz verlassen, wenn Gerichte zusammengelegt werden.

Artikel lesen
Hüseyin Can Güner, Bürgermeister des zentralen Bezirks Cankaya der Hauptstadt Ankara 15.07.2026
Türkei

Nach dem Nato-Gipfel:

Bür­ger­meister aus Ankara ver­haftet

Kurz nach dem Nato-Gipfel wird der oppositionelle Bürgermeister Hüseyin Can Güner am Flughafen in Ankara festgenommen. Was wird ihm vorgeworfen?

Artikel lesen
Plenarsaal des Bundesrats 10.07.2026
Reform

Reformpakete der Bundesregierung:

Bun­desrat winkt Hei­zungs­ge­setz und Gesund­heits-Spar­paket durch

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Bundesrat viele Themen zu besprechen. Der Fokus lag auf dem kontrovers diskutierten Gesundheits-Sparpaket und dem neuen Heizungsgesetz. Beide winkte der Bundesrat nun durch.

Artikel lesen
Marvin Klein kommentiert die Änderung des IFG 10.07.2026
Informationsfreiheit

Geplante IFG-Reform schwächt Kontrolle des Staats:

Die neue Lust am Geheim­halten

Die schwarz-rote Koalition möchte das Informationsfreiheitsgesetz "weiterentwickeln". Die geplante Änderung höhlt jedoch den Wesenskern des IFG aus und führt zu einem bedenklichen Absenken demokratischer Kontrolle, meint Marvin Klein.

Artikel lesen
Janosch Dahmen, Gesundheitspolitiker für die Grünen 08.07.2026
Krankenkassen

Bundesverfassungsgericht soll entscheiden:

Grüne wollen Gesund­heits-Spar­paket stoppen lassen

Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen kündigt an, noch am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Seine Fraktion kritisiert, es gebe zu wenig Beratungszeit vor der Verabschiedung des Gesundheits-Sparpakets im Bundestag.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Frau, die einen politischen Kontext betont, während die Diskussion um Le Pens Kandidatur fortgesetzt wird. 07.07.2026
Kommentar

Französische Präsidentschaftswahl:

Ein Urteil gegen Le Pen, nicht gegen ihre Kan­di­datur

Das Pariser Berufungsgericht hat dem Druck standgehalten und gemacht, was ein Gericht macht: Recht anwenden. Die Entscheidung über ihre Kandidatur hat es an die Politikerin Le Pen zurückgespielt. Gut für die Demokratie, meint Markus Sehl.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Voll­ju­rist/in (m/w/d)

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/​w/​d) IP/​IT/​Com­mer­cial

ARQIS, Mün­chen

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich In­sol­venz­recht (m/w/d)

Görg, Stutt­gart

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Pri­va­te Equi­ty

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von Klinikum Ingolstadt GmbH
LEI­TUNG STABS­S­TEL­LE RECHT (m/w/d)

Klinikum Ingolstadt GmbH, In­gol­stadt

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Wirt­schafts­wis­sen­schaft­ler (m/w/d) Ver­rech­nung­s­p­rei­se /...

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von Frankfurter Sparkasse
Be­ra­ter (w/m/d) für Te­s­ta­ments­voll­st­re­ckung, Nach­lass­ab­wick­lung und...

Frankfurter Sparkasse, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) In­ter­na­tio­na­les Steu­er­recht / Pri­va­te Cli­ents /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Spezielle Testamentsklauseln und ihre Verwendung in der Praxis

03.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH