Bundesratsentwurf: Mit Kanonen auf das Waf­fenG

von Dr. Hans Scholzen

11.11.2016

2/3: Verschärfungen greifen jetzt schon ins Leere

Denn die Europäische Union (EU) hat bereits im November 2015 ein Maßnahmepaket verabschiedet, dass den Erwerb von Feuerwaffen und auch den Umbau von deaktivierten Schusswaffen in den Mitgliedstaaten erschweren soll. Da aber diese EU-Feuerwaffenrichtlinie sich zurzeit noch in der Diskussion befindet, ist bisher auch der entsprechende Bundesratsbeschluss zur Verschärfung des Waffenrechts noch nicht umgesetzt worden.

Die insofern geforderten Verschärfungen greifen ohnehin teilweise ins Leere, weil Sie offensichtlich ohne genaue Kenntnis der gesetzlichen Vorschrift ergangen sind. So wird unter anderem eine regelmäßige qualifizierte Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung und Kontrolle des privaten Waffen- und Munitionsbestandes einschließlich der Lagerung gefordert.

Dies ist längst umgesetzt. Nach § 36 Abs. 3 WaffG dürfen die Ordnungsbehörden unangemeldet Waffenbesitzer aufsuchen, um eine Kontrolle der Aufbewahrung der Waffen durchzuführen. Jeder Waffenbesitzer wird in regelmäßigen Abständen (drei Jahre) von den Ordnungsbehörden auf seine weiterbestehende Zuverlässigkeit überprüft.

Sportschützen, die beispielsweise aus ihrem Sportschützenverein austreten, werden von den Vereinen den Ordnungsbehörden gemeldet. Diese wiederum veranlassen eine Überprüfung dahingehend, ob noch der Schießsport ausgeübt wird und das entsprechende Bedürfnis, welches überhaupt Erlaubnisvoraussetzung für den Waffenbesitz ist, weiterbesteht. Sportschützen müssen außerdem der Erlaubnisbehörde gegenüber ihr regelmäßiges Training nachweisen. Das Gesetz versteht hierunter ein Schießsporttraining einmal monatlich oder 18 mal im Jahr. Durch das Führen von Schießbüchern für den Nachweis der schiesssportlichen Aktivitäten wird der Bedürfnisgrund des Sportschießens und des Besitzes von Sportwaffen somit regelmäßig überprüft.

Zitiervorschlag

Dr. Hans Scholzen, Bundesratsentwurf: Mit Kanonen auf das WaffenG . In: Legal Tribune Online, 11.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21124/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen