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Konkurrentenklagen an Bundesgerichten: Haus­ge­machte Schwie­rig­keiten

von Dr. Ursula Knapp

09.10.2015

Streit um den Posten (Symbolbild)

© pressmaster - Fotolia.com

Im Streit um den Vorsitz will keiner klein beigeben. An drei von fünf Bundesgerichten legen Konkurrentenklagen derzeit die Besetzung lahm, teils seit Jahren. Gerichtspräsidenten und Länderjustizminister haben Lösungsvorschläge präsentiert.

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Schwierigkeiten im Umgang mit Konkurrentenklagen…

An drei von fünf Bundesgerichten in Deutschland gibt es zurzeit Klagen unterlegener Bewerber um die Stelle des Vorsitzenden Richters. Allein am Bundessozialgericht (BSG) in Kassel sind momentan vier Senate betroffen, am Bundesfinanzhof (BFH) in München könnten zu den aktuell zwei Senaten bis zum Januar noch zwei weitere hinzukommen. Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es um den Vorsitz in einem Strafsenat.

Dass Richter, die sich bei der Besetzung von Vorsitzenden-Stellen zu Unrecht übergangen fühlen, Konkurrentenklage einreichen, ist im Grundsatz legitim. Die Verfahrensdauer von oft zwei Jahren oder mehr führt aber zu Problemen – für die Justiz und  auch für die Rechtsuchenden. Bis zum rechtskräftigen Abschluss der Klageverfahren sind die Richterstellen blockiert, Arbeitsbelastung und Prozessdauer nehmen zu.

Jetzt prüft das Bundesministerium der Justiz den Vorschlag der fünf Gerichtspräsidentinnen und Präsidenten, Konkurrentenklagen an Bundesgerichten künftig bei einem Spezialsenat am Bundesverwaltungsgericht zu bündeln. Das soll nicht nur die Verfahrensdauer verkürzen, sondern auch für eine Rechtsvereinheitlichung bei der Beurteilung richterlicher Zeugnisse sorgen. Bisher entscheiden unterschiedliche Instanzen der Verwaltungsgerichte oft gegenläufig über ein und dieselbe Konkurrentenklage. So auch bei dem aktuellen Besetzungsstreit am BGH um den Vorsitz des 5. Strafsenats in Leipzig.

Unklare Maßstäbe, unberechenbare Entscheidungen

Seit Herbst 2014 ist die Stelle vakant, auf Vorschlag der Präsidentin des BGH, Bettina Limperg, sollte der besser benotete Bewerber ernannt werden. Der unterlegene Mitbewerber, BGH-Richter Jürgen-Peter Graf, beantragte jedoch eine einstweilige Anordnung gegen die Auswahlentscheidung, sein Zeugnis enthalte viele Fehler. In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe scheiterte er, aber der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim gab ihm in zweiter Instanz Recht. Die dienstlichen Beurteilungen beider Bewerber enthielten Rechtsfehler, teilte der VGH Mannheim vergangenen August mit. Da Limperg erst relativ kurz im Amt sei und die Bewerber deshalb nur in geringem zeitlichen Umfang aus eigener Anschauung beurteilen könne, hätte sie zusätzliche Einschätzungen sachkundiger Personen einholen müssen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand sei ein Erfolg des Antragstellers Graf offen, so der VGH. Für Graf ist das ein deutlicher Beleg, wie berechtigt seine Einwände waren.

Jetzt sollen neue Zeugnisse geschrieben werden, das Besetzungsverfahren am 5. Strafsenat wird sich mit Sicherheit bis 2016 hinziehen. "Man kann nicht den Kläger dafür verantwortlich machen, wenn die Zeugnisse fehlerhaft sind und er deshalb gewinnt", sagt Graf. Das stimmt. Aber der Ausgang der Verfahren ist so oft verschieden, dass die Maßstäbe von "fehlerhaft und richtig" auch unter Verwaltungsrechtlern alles andere als gesichert scheinen.

Beispiel Kassel: Ein unterlegener Bewerber des Bundessozialgerichts erhielt 2014 vor dem dortigen Verwaltungsgericht Recht, scheiterte aber 2015 vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Die Auswahlentscheidung sei nicht zu beanstanden. Jetzt legte er Verfassungsbeschwerde ein. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Beschwerde den Beteiligten zugestellt, aber noch nicht entschieden. Bis dahin kann der Vorsitz weiterhin nicht besetzt werden. Die Konkurrentenklage bezieht sich übrigens auf zwei Stellen, die bereits  im August 2012 am BSG ausgeschrieben wurden.

… und Vorschläge zu ihrer Lösung

2/2: Auch das Bundesverfassungsgericht muss ran

Dass das Bundesverfassungsgericht in Konkurrentenklagen eingeschaltet wird, nimmt übrigens zu. Vor wenigen Tagen entschieden die Karlsruher Richter auch über den Fortgang des Besetzungsstreits am Münchener BFH.

Seit fast zwei Jahren wird dort gestritten, wer Vorsitzender des III. Senats wird. Der nicht berücksichtigte Bewerber klagte hier im Eilverfahren – und zwar vor beiden Verwaltungsgerichtsinstanzen mit Erfolg. Aber jetzt ist alles wieder auf null gestellt, das Besetzungsverfahren beginnt von vorn. 

Das Bundesverfassungsgericht hat es in einer aktuellen Entscheidung, die LTO vorliegt, nämlich gebilligt, dass BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff das alte Bewerbungsverfahren abgebrochen und ein neues eingeleitet hat. Denn ein zusätzlicher Bewerber hatte sich für den Vorsitz im III. Senat gemeldet. Weil das alte Besetzungsverfahren durch die VGH-Entscheidung endgültig angehalten war, sei ein neues Bewerbungsverfahren mit zusätzlichen Bewerbern  verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, möglicherweise sogar geboten, so die Kammer unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Der Konkurrent, der das alte Verfahren fortsetzen wollte,  war schon vor dem VGH gescheitert, auch seine Verfassungsbeschwerde blieb jetzt ohne Erfolg.

Am BFH geht es aber schon lange nicht mehr allein um den III. Senat, sondern auch um den II. Im Oktober und Januar treten zwei weitere Vorsitzende in den Ruhestand. Geht es weiter wie bisher, kann es bis zur Besetzung Jahre dauern.

Lösungsvorschläge von Gerichtspräsidenten und Justizministerkonferenz

Der von den Präsidentinnen und Präsidenten der Bundesgerichte im Sommer 2015 einstimmig eingebrachte Vorschlag, Konkurrentenklagen künftig  beim Bundesverwaltungsgericht zu bündeln, kommt also nicht von ungefähr. Im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz wird er, so die Auskunft eines Pressesprechers, auch geprüft. Eingebettet sind die Überlegungen aber in einen weiteren Reformvorschlag der Justizministerkonferenz, die auch  die Wahlen zu den Bundesgerichten reformieren will. Danach sollen die Auswahlkriterien normiert werden und zudem eine persönliche Anhörung der Bewerber im Richterwahlausschuss stattfinden. In die Reform soll möglicherweise auch ein neuer Instanzenzug für Konkurrentenklagen an Bundesgerichten eingebunden werden.

Ein Gegenargument gibt es bereits gegen den vorgeschlagenen Sonderweg. Klagen unterlegener Bewerber bei Bundesrichterstellen könnten keinen anderen juristischen Gang nehmen als beispielsweise bei Bundeswehroffizieren. Allerdings kann sich die Bundeswehr bei langen Stellenblockaden Offiziere aus anderen Abteilungen holen. BFH, BSG oder BGH können sich aber keine Richter bei dem von Konkurrentenklagen bislang verschonten Bundesarbeitsgericht oder Bundesverwaltungsgericht ausleihen.

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Dr. Ursula Knapp, Konkurrentenklagen an Bundesgerichten: Hausgemachte Schwierigkeiten . In: Legal Tribune Online, 09.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17146/ (abgerufen am: 16.08.2022 )

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