Druckversion
Montag, 8.12.2025, 07:47 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/brexit-no-deal-aufenthalts-recht-freizuegigkeit-eu-unionsbuerger
Fenster schließen
Artikel drucken
32281

EU-Freizügigkeit und Brexit: Kommt das Ende – und wenn ja, wann?

von Dr. Adrienne Yong, LL.M.

23.11.2018

Flagge von Großbritannien und Europa auf einer zebrochenen Steinwand

© donfiore-stock.adobe.com

Britische Ministerien und Regierung widersprechen sich, während Unionsbürger um das Leben bangen, das sie sich im Vereinigten Königreich aufgebaut haben. Dr. Adrienne Yong über kompliziertes Recht und die Szenarien eines No-Deal-Brexits.

Anzeige

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) war von Anfang an ein schwieriger Prozess. Die britische Einwanderungsministerin Caroline Nokes sorgte Anfang November für Verwirrung, als sie die Pläne der britischen Regierung für EU-Bürger im Falle eines No-Deal-Brexit nicht zu kennen schien.

Nokes wurde von Yvette Cooper, der Vorsitzenden des Sonderausschusses für Innenpolitik, gefragt, wie Arbeitgeber zwischen EU-Bürgern, die gerade angekommen sind, und EU-Bürgern, die sich seit Jahren im Vereinigten Königreich aufhalten, im Falle eines No-Deals unterscheiden sollten. Nokes antwortete, dass von den Arbeitgebern erwartet werde, dass sie rigorose Arbeitsberechtigungskontrollen durchführen. Dies würde es den Arbeitgebern jedoch ermöglichen, festzustellen, wer ein EU-Bürger ist, und sie daher auch leichter zu diskriminieren.

Die Antwort von Nokes widersprach direkt den Erklärungen des Innenministeriums an die Bürgerrechtsgruppen der EU-Bürger, das zuvor versicherte, dass solche Kontrollen nicht notwendig seien. Die Konfusion löste bei den im Vereinigten Königreich lebenden EU-Bürgern Panik aus.

Sajid Javid, der Innenminister, gab schnell eine Erklärung ab, um den EU-Bürgern zu versichern, Nokes' Behauptung sei in Wirklichkeit falsch. Stattdessen gäbe es eine Übergangszeit, bevor die Arbeitsberechtigungskontrollen erforderlich seien.

Es ist jedoch nicht klar, ob es sich um die gleiche Übergangszeit handelt, die die EU und das Vereinigte Königreich im Rahmen der Brexit-Verhandlungen bis Ende Dezember 2020 festgelegt haben. Was wissen wir denn wirklich darüber, was ein No-Deal-Brexit für die EU-Bürger bedeuten würde?

Abhängigkeit von der Austrittsvereinbarung

Im März 2018 veröffentlichten die EU und das Vereinigte Königreich gemeinsam den Entwurf einer Austrittsvereinbarung. Der Abschnitt über die Bürgerrechte, der von beiden Seiten uneingeschränkt gebilligt wurde, schlug vor, dass eine Reihe von Aufenthaltsrechten für EU-Bürger und ihre Familien geschützt und in der gleichen Weise weiter bestehen werden sollen, wie sie derzeit nach EU-Recht bestehen. Dies gilt gegenseitig für EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich leben, und für britische Bürger in der EU.

Ein im Dezember 2017 veröffentlichter gemeinsamer Bericht über den Stand der Verhandlungen hatte jedoch einen wichtigen Vorbehalt enthalten: "Nichts ist vereinbart, bis alles vereinbart ist", hieß es. Das bedeutet, dass, wenn keine Einigung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erzielt wird, der Entwurf der Austrittsvereinbarung nicht anwendbar und alles, was zuvor darin vereinbart wurde, nicht bindend wäre.

In diesem Fall würden sowohl EU-Bürger im Vereinigten Königreich als auch britische Bürger in der EU in eine prekäre Lage geraten. Tatsächlich würde zum Beispiel ein Gesetzentwurf, der derzeit im französischen Parlament geprüft wird, es potenziell ermöglichen, britischen Staatsbürgern, die Frankreich besuchen, Visa aufzuerlegen, wenn das Vereinigte Königreich ohne Abkommen aus der EU austritt.

Ein problematisches Aufenthaltsrecht

Im Juli 2018 veröffentlichte das Innenministerium sodann seine Leitlinien für ein neues, sogenanntes EU-Bürgeraufenthaltsverfahren, das alle EU-Bürger im Vereinigten Königreich beantragen müssen, um ihr Recht auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich nach dem Brexit zu sichern. Es wurde als unkomplizierter Online-Prozess mit drei "einfachen" Schritten angekündigt, die Bewerber durchlaufen müssen, um den Antrag zu stellen.

Im September 2018 ist das Pilotprojekt gestartet, ein erster Bericht sprach von einer "erfolgreichen" ersten Testphase. Dieser Einschätzung steht jedoch das Eingeständnis des Innenministeriums selbst entgegen, nach dem die zur Verwaltung der Aufenthaltsanträge erstellte App auf Apple-Handys nicht funktionieren wird.

Das extra eingeführte Verfahren hängt indes nicht davon ab, ob ein Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zustande kommt. Somit könnte die britische Regierung im Falle eines No-Deals immer noch beschließen, es beizubehalten. Sicherheit für die Betroffenen verspricht das aber immer noch nicht: So gibt es etwa noch offene Fragen im Zusammenhang mit dem EU-Aufenthaltsverfahren – und zwar unabhängig von denen, die sich zusätzlich aus dem No-Deal-Szenario ergeben werden.

Im September garantierte zwar die Premierministerin Theresa May, dass die Rechte der EU-Bürger im Vereinigten Königreich im Falle eines No-Deal-Szenarios geschützt werden.

Aber wird das EU-Aufenthaltsverfahren in einem solchen Szenario dann nicht aufgegeben? Sollte das der Fall sein, dann könnten diejenigen, die nicht berechtigt sind, einen Daueraufenthalt zu beantragen, weil sie vor dem 29. März 2019 nicht fünf Jahre hintereinander in Großbritannien gelebt haben, möglicherweise von einer Abschiebung bedroht sein. Dies wirft eine ganze Reihe von Menschenrechtsfragen auf, die meist mit Beeinträchtigungen des Privat- und Familienlebens zusammenhängen.

Ende der Freizügigkeit mit dem No-Deal?

Die größte noch offene Frage ist, wann genau die Freizügigkeit von EU-Bürgern in das Vereinigte Königreich endet, wenn kein spezifischer Brexit-Vertrag zustande kommt. Im Rahmen der mit der EU vereinbarten Übergangszeit würde sie nach Dezember 2020 enden, d.h. jedem EU-Bürger, der bis dahin in das Vereinigte Königreich einreist, würde das Recht auf Aufenthalt garantiert. Als aber am 5. November im Parlament gefragt wurde, was im Falle eines No-Deals passieren würde, konnte die Regierung nicht beantworten, ob die Freizügigkeit am 30. März 2019 sofort eingestellt werden würde.

Obwohl diese wichtige Frage schon oft gestellt wurde, seit die Wahrscheinlichkeit eines No-Deals gestiegen ist, wird eine Antwort umso dringender erforderlich, je näher der 29. März 2019 rückt. Deal oder No-Deal: Die britische Regierung muss ihre Position zu den EU-Bürgerrechten nach dem Brexit klären, da Fehler wie die von Nokes nicht gerade zur Beruhigung der Betroffenen beitragen, die Entscheidungen über ihre Zukunft treffen müssen.

Die Autorin Dr. Adrienne Yong, LL.M. lehrt an der City Law School der University of London. Ihr Beitrag erschien zuerst in der englischen Fassung in "The Conversation".

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EU-Freizügigkeit und Brexit: . In: Legal Tribune Online, 23.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32281 (abgerufen am: 08.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Ausland
    • Brexit
    • Europa
    • Politik
Gute Laune: Lars Klingbeil und Friedrich Merz bei der Abstimmung über das Rentenpaket im Bundestag. 05.12.2025
Politik

318 Ja-Stimmen:

Bun­destag besch­ließt Ren­ten­ge­setz mit Kanz­ler­mehr­heit

Die lange Zitterpartie ist vorbei. Der Bundestag hat das umstrittene Rentengesetz beschlossen. Kanzler Merz kann aufatmen, auch wenn zunächst noch ein kleiner Rest Unsicherheit bleibt.

Artikel lesen
Politiker diskutieren intensiv über den gescheiterten "Pakt für den Rechtsstaat" und die neuen Justizstellen. 03.12.2025
Justiz

Bund und Länder uneins über neue Justiz-Stellen:

Eini­gung über 450-Mil­lionen-"Pakt für den Rechts­staat" geplatzt

Eigentlich sollte auf der Ministerpräsidentenkonferenz der "Pakt für den Rechtsstaat" besiegelt werden. Doch Bund und Länder sind sich plötzlich über Details des 450-Millionen-Euro-Deals für Personal und Digitalisierung in der Justiz uneinig.

Artikel lesen
EU-Parlament (Straßburg) 03.12.2025
Korruption

Verhandlungen von Rat und Parlament erfolgreich:

EU einigt sich auf gemein­same Anti-Kor­rup­ti­ons­ge­setze

Einheitliche Strafen: Die Mitgliedsländer und das EU-Parlament einigen sich auf Standards im Kampf gegen Korruption. Manchen geht die Einigung aber nicht weit genug.

Artikel lesen
Anna Werner Friedmann 02.12.2025
Skurriles

Österreich:

Geld­buße für Schau­spie­lerin wegen Biss in den Po

Auf der Bühne geht es manchmal wild zu - sogar strafrechtlich relevant. Schauspielerin Anna Werner Friedmann hatte einen Kollegen wohl zu fest gebissen: Körperverletzung? Vom Verdacht der sexuellen Belästigung wurde sie freigesprochen.

Artikel lesen
Pkw bei der Einfahrt auf das Gelände des BGH in Karlsruhe 28.11.2025
Auslieferung

Anschläge auf Gaspipelines:

Nord-Stream-Ver­däch­tiger in Deut­sch­land in U-Haft

Der Ukrainer Serhij K. soll einer der Drahtzieher der Nord-Stream-Anschläge 2022 sein. Nach langem Ringen um das Verhindern der Auslieferung, setzte der Ermittlungsrichter am BGH nun den Haftbefehl in Vollzug.

Artikel lesen
US-Präsident Donald Trump 21.11.2025
Ukraine-Dossier

Frieden in der Ukraine:

Was Trumps 28-Punkte-Plan bedeutet und warum es Streit gibt

Ohne mit einem der Beteiligten gesprochen zu haben, stellt der US-Präsident einen Friedensplan für die Ukraine auf. Politisch beginnt damit eine komplexe Debatte, auch völkerrechtlich stellen sich viele Fragen. Hier die große LTO-Einordnung.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Deutscher Landkreistag
Voll­ju­rist/in (m/w/d)

Deutscher Landkreistag , Ber­lin

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Mid-Le­vel As­so­cia­tes | Tra­de, Com­p­li­an­ce & In­ves­ti­ga­ti­on | Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Digitale Kamingespräche: Aus der Höhenluft der Ivy League zurück nach Good Old Europe?

17.12.2025

Aktuelles Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

16.12.2025

Risikoorientierte Bilanzanalyse für Juristen (5 Zeitstunden)

16.12.2025

Miet- und Bauprozessrecht III – Besondere Verfahrensarten und elektronischer Rechtsverkehr

16.12.2025

Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Organen jur. Personen & faktischer Geschäftsführer

16.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH