Druckversion
Samstag, 14.03.2026, 09:38 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bmj-will-lebenspartnerschaft-gleichstellen-kommentar-zum-referentenentwurf-des-bmj
Fenster schließen
Artikel drucken
6921

BMJ will Lebenspartnerschaft gleichstellen: Bloß Kosmetik mit Mängeln

von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

24.08.2012

Schwules Paar gibt sich das Ja-Wort

© Arrow Studio - Fotolia.com

Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums soll die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe gleichstellen. Trotz über 40 vorgesehener Änderungen in diversen Gesetzen bringt der Entwurf aber nicht nur keine echte Gleichberechtigung, sondern macht sogar noch deutlicher, wo es weiterhin hakt, meint Herbert Grziwotz.

Anzeige

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz(BMJ) zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner soll zu einer sichtbaren Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner mit der Ehe beitragen. Vor allem in Vorschriften des Zivil- und Verfahrensrechts werden Ehe und Lebenspartnerschaft unterschiedlich behandelt werden, ohne dass dafür ein Grund ersichtlich wäre.

Das Ministerium beabsichtigt 40 Änderungen. Sie reichen vom Bundesvertriebenengesetz über die Zivilprozessordnung, das Bürgerliche Gesetzbuch bis zum Sprengstoffgesetz und zur Höfeordnung. Der Entwurf selbst bezeichnet die Änderungen als eher redaktioneller Art und ohne gravierende praktische Auswirkungen. An die Ungleichbehandlung der Lebenspartnerschaften wagt das BMJ sich ebenso wenig heran wie an ihre Rechte, nicht leibliche Kinder zu adoptieren.

Mehr Schutz bei Tod und Ende der Partnerschaft Zu einer gewissen Gleichstellung kommt es in Rechtsbereichen, in denen aus Angst vor einer vielleicht vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angenommenen Vorrangstellung der Ehe die eingetragene Lebenspartnerschaft bei ihrer Einführung in einzelnen Punkten schlechter gestellt wurde.

So soll nach dem Willen des BMJ im Mietrecht der eingetragene Lebenspartner, der nicht Mitmieter einer Wohnung ist, wie ein Ehegatte das Mietverhältnis allein fortführen, wenn der Mieter verstorben ist. Bisher war das nur gemeinsam mit den im Haushalt lebenden Kindern des Verstorbenen möglich.

Auch die beschränkte Pfändbarkeit des Zugewinnausgleichs bei Beendigung der Lebenspartnerschaft wird derjenigen des Ehegatten angeglichen. Damit kann der Anspruch eines Lebenspartners auf Ausgleich des Zugewinns künftig nur gepfändet werden, wenn er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist.

Mehr Rechte bei gemeinsamen Kindern, aber dafür keine Polygamie

Auch wenn ein Lebenspartner die Teilungsversteigerung  eines gemeinsames Grundstück betreibt, soll der andere zukünftig geschützt werden. Über eine Änderung des § 180 Abs. 3 Zwangsvollstreckungsgesetz. soll er wie ein Ehegatte die  Zwangsversteigerung des gemeinschaftlichen Familienheims vorübergehend verhindern können, wenn er mit einem gemeinschaftlichen Kind in der Immobilie wohnt, dessen Wohl andernfalls ernsthaft gefährdet wäre.

Wie heterosexuelle Eltern sollen nach dem Willen von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) a auch eingetragene Lebenspartner ihren Kindern eine Ausstattung gewähren können, die auch dann, wenn sie ins Pflegeheim müssen, nicht dem Schenkungswiderruf unterliegt und zudem keine Pflichtteilsansprüche anderer Erben auslöst.

Aber mit der geplanten Anpassung sind nicht nur Segnungen verbunden. Weil bekanntlich alles im Leben Vor- und Nachteile hat, werden Lebenspartner, die in doppelter Lebenspartnerschaft leben, künftig wegen Polygamie bestraft.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Bloß punktuelle Gleichstellung: Mehr Schutz beim Ende der Partnerschaft

  • Seite 2:

    Nicht viel mehr als der Lebenspartnerhof: Keine Steuern, keine Adoption

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Herbert Grziwotz, BMJ will Lebenspartnerschaft gleichstellen: . In: Legal Tribune Online, 24.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6921 (abgerufen am: 14.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Sozialrecht
    • Familienrecht
    • Gleichstellung
    • Lebenspartnerschaft (eingetragene)
Eine weiblich gelesene Person hält bei einer Demonstration ein Schild hoch, auf dem "Don't call me baby, equal pay me" steht. 16.12.2025
Hintergründe

Gender Pay Gap 2025:

Frauen ver­dienen immer noch weniger als Männer

Auch im Jahr 2025 verdienten Frauen im Durchschnitt deutlich weniger als Männer, der Gender Pay Gap lag bei 16 Prozent. Warum die unterschiedliche Entlohnung rechtswidrig ist und was Betroffene dagegen tun können.

Artikel lesen
Noch immer gibt es in Kanzleien und Unternehmen deutlich weniger Frauen als Männer in Führungspositionen. 26.05.2025
Gleichstellung

Diversität in Kanzleien und Unternehmen:

Wie Frau­en­netz­werke von Män­nern pro­fi­tieren können – und umge­kehrt

Frauennetzwerke sind entscheidend für den beruflichen Erfolg von Frauen in Kanzleien und Unternehmen. Doch auch Männer müssen eingebunden werden – oder sich aktiv einbringen. Katerina-Maria Bröscher zeigt, wie das funktionieren kann.

Artikel lesen
Tauziehen zwischen Frau und Mann 27.04.2025
Gleichberechtigung

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt":

Der frühe Streit um Lohn­g­leich­heit

Vor 70 Jahren brachte das Bundesarbeitsgericht die Revolution und fällte ein zentrales Urteil zur Lohngleicheit zwischen Frau und Mann. Warum die Geschlechterungleichheit danach dennoch nicht endete, erzählt Martin Rath. 

Artikel lesen
Kommunikation zwischen zwei Frauen 16.10.2024
Gleichstellung

BAG zu Diskriminierung von intergeschlechtlicher Person:

Dürfen nur Frauen Gleich­stel­lungs­be­auf­tragte sein?

Ein intergeschlechtlicher Mensch bewarb sich in Schleswig-Holstein als Gleichstellungsbeauftragte. Den Job bekam eine Frau. Auch da die Stelle nicht geschlechtsneutral ausgeschrieben war, gab es eine Entschädigung. Nun ist das BAG dran.

Artikel lesen
Ein Mann und eine Frau stehen auf gestapelten Münzen 30.09.2024
Frauenquote

Frau klagt auf Equal Pay:

Wie viel Geld muss Daimler einer Abtei­lungs­lei­terin nach­zahlen?

Frauen werden in Deutschland schlechter bezahlt als Männer – offenbar auch bei Daimler. Eine Führungskraft hat laut ArbG einen Anspruch auf Ausgleich. Wie der berechnet wird, soll nun das LAG klären.

Artikel lesen
Lia Thomas 14.06.2024
Transrechte

Internationaler Sportgerichtshof:

Trans­gender-Schwim­merin Lia Thomas von Wett­kämpfen aus­ge­sch­lossen

Als erste Transgender-Schwimmerin siegte Lia Thomas bei College-Meisterschaften. Wenig später schloss der Welt-Schwimmverband Trans-Athletinnen aus. Mit ihrer Klage dagegen scheiterte Thomas nun vor Gericht.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.
Ju­rist (m/w/d)

Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. , Ber­lin

Logo von Oppenhoff
Som­mer­u­ni 2026

Oppenhoff , Köln

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Ham­burg

Logo von Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Füh­rungs­kräf­te (m/w/d)

Deutsche Rentenversicherung Rheinland , Düs­sel­dorf

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d)

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Noerr
Workshop "Grüner Wasserstoff im Praxiseinsatz"

15.04.2026, Dresden

KI und KI-Verordnung aus arbeitsrechtlicher Sicht

24.03.2026

§ 15 FAO - Aktuelles kollektives Arbeitsrecht - einschließlich prozessualer Fragestellungen

23.03.2026, Hamburg

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

23.03.2026

Strafverteidigung für „Anfänger*innen“

23.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH