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Vereinsverbot gegen Neonazi-Gruppe "Combat 18": Von langer Hand geplant

von Dr. Markus Sehl

23.01.2020

Foto von Flagge "Combat 18" auf Pressekonferenz LKA Schleswig-Holstein 2003

(c) picture alliance/Heribert Proepper/dpa

Seit Monaten wird das Innenministerium gedrängt, die Neonazi-Gruppe "Combat 18" zu verbieten. Immer hieß es, ein Verbot müsse gut vorbereitet sein, damit es vor Gericht Bestand hat. Nun war es offenbar so weit.

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Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die rechtsextreme Gruppe "Combat 18" verboten. Das teilte das Ministerium am Donnerstag mit. Insgesamt 210 Polizisten durchsuchten am frühen Morgen mehrere Objekte in sechs Bundesländern: in Thüringen, Osthessen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Der mutmaßliche Rädelsführer Stanley R., der als wichtige Figur der Szene gilt, wurde den Angaben zufolge von der Polizei in Thüringen an seinem Arbeitsplatz angetroffen und zu seiner Wohnung gebracht, die durchsucht wurde.

Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden richtet sich die gewaltbereite Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung, "da sie mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt ist". Sie zählt nach ihrer Einschätzung bundesweit 20 Mitglieder. "Das heutige Verbot ist eine klare Botschaft: Rechtsextremismus und Antisemitismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz", sagte Seehofer.

Rechtsextreme Musik als Verbindungselement der Gruppierung?

Die Polizisten stellten bei den Durchsuchungen laut Bundesinnenministerium neben Laptops, Tonträgern und NS-Devotionalien auch "waffenrechtlich relevante Gegenstände" sicher. Nach Angaben des Ministeriums bildete einen Schwerpunkt der Aktivitäten der Gruppe die Produktion und Verbreitung von Musik mit rechtsextremem Inhalt. Darüber habe die Gruppe versucht, ihre "menschenverachtende Gesinnung mit rechtsextremistischer und antisemitischer Hetze" in die Gesellschaft hineinzutragen.

In NRW wurde ein Gebäude in Castrop-Rauxel durchsucht, wie eine Sprecherin des Landesinnenministeriums in Düsseldorf am Donnerstag mitteilte. In Thüringen durchsuchten die Ermittler zwei Objekte: ein Wohnhaus in Erfurt-Vieselbach, einem dörflichen Orteil abseits der Landeshauptstadt, und nach Angaben des Landeskriminalamts ein weiteres Objekt im Raum Eisenach. In Brandenburg durchsuchten Beamte laut Innenministerium zwei Wohnhäuser, eines in Wildau und eines in Eberswalde. Auch in Hessen wurde ein Objekt durchsucht. 

Die rechtsextreme Organisation gilt als bewaffneter Arm des in Deutschland verbotenen Neonazi-Netzwerks "Blood and Honour" (Blut und Ehre). Dieses hat seinen Ursprung in Großbritannien und ist in mehreren europäischen Ländern aktiv. "Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder beobachten Combat 18 Deutschland mit besonderer Aufmerksamkeit, insbesondere auch vor dem Hintergrund der durchaus gewalttätigen Historie der englischen Gruppierung in ihrer Anfangszeit", heißt es im aktuellen Verfassungsschutzbericht aus Hessen.

BMI: "Symbol des gewaltbereiten Rechtsextremismus" 

Die Zahl "18" ist ein Szenecode für den ersten und den achten Buchstaben im Alphabet, also A und H - die Initialen von Adolf Hitler. Symbol der Gruppe, die sich auf einen "Rassenkrieg" vorbereitet, ist der Drache. Neonazis, die sich "Combat 18" zugehörig fühlen, tragen häufig schwarze T-Shirts oder Jacken mit der Aufschrift "C 18". Diese Symbole und Abkürzungen dürfen nach dem Verbot nicht mehr verwendet werden. Das gilt auch für das Motto der Gruppe: "Brüder schweigen - whatever it takes". 

Das Verbot gegen die Vereinigung stützt sich auf § 3 Abs. 1 S. 1, 1. und 2. Alt. des Vereinsgesetzes, teilte das Innenministerium mit. Zwecke und Tätigkeiten von "Combat 18 Deutschland" liefen den Strafgesetzen zuwider und richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Die Gruppierung sei eine „neonazistische, rassistische und fremdenfeindliche Vereinigung, die in ihrer Zweckrichtung eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweist", heißt es zur Begründung. Innerhalb der rechtsextremistischen Szene genieße die Gruppierung ein hohes Ansehen. Dort habe er mit „mit seiner Strahlkraft […]  eine Vorbildfunktion inne“ und werde als Symbol des gewaltbereiten Rechtsextremismus verehrt. Die Verbotsverfügung selbst werde nicht veröffentlicht, teilte das Innenministerium auf Anfrage von LTO mit.

Gegen die Verbotsverfügung kann die Gruppe binnen eines Monats Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einreichen. Ob die Beteiligten aber gerichtlich tatsächlich gegen das Verbot vorgehen, scheint alles andere als sicher. Die ARD-Terrorismusexperten berichten, dass in Sicherheitskreisen niemand wirklich damit rechnet. 

Vereinsverbot gegen lose Gruppierung mit autonomen Zellen 

In den vergangenen Jahren wurde ein Verbotsverfahren auch dadurch erschwert, dass "Combat 18" ein Konzept des "führerlosen Widerstands" propagiert. Es handelt sich bei der Gruppierung um weitgehend autonome Zellen - auch wenn die Gruppen vernetzt und nach festgelegten gemeinsamen Richtlinien handeln. Ihre Geldquelle und Gelegenheit zum Kontakt sind Rechtsrock-Konzerte. 

"In Deutschland lagen seit den 2000er-Jahren immer wieder vereinzelte Hinweise auf lokale C18-Sektionen vor; diese Strukturen konnten sich aber nicht über einen längeren Zeitraum weiterentwickeln und hatten letztlich keinen Bestand", heißt es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Gruppierung aus Ende 2017. "Seit einigen Jahren gibt es Hinweise auf einen Ausbau von C18-Strukturen. Dabei handelt es sich um ein Netzwerk von wenigen regionalen Kleingruppen und Einzelpersonen, die unter dem Signet „Combat 18“ firmieren."

Auf ihrer Rückfahrt von einem gemeinsamen Schießtraining in Tschechien im September 2017 wurden mutmaßliche Mitglieder einer Sektion von "Combat 18" an der deutschen Grenze von der Spezialeinheit GSG 9 gestoppt. Die Bundespolizisten fanden Munition bei ihnen - der Fall landete schließlich vor Gericht wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. 

Vor allem ein symbolischer Akt?

Rufe nach einem Verbot der Gruppe und weiterer rechtsextremer Vereinigungen gibt es schon lange. Eine neue Dringlichkeit haben sie nach dem Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erhalten, bei dem ein rechtsterroristischer Hintergrund vermutet wird . Der CDU-Politiker war im vergangenen Juni auf der Terrasse seines Hauses aus nächster Nähe erschossen worden.
Haupttatverdächtiger ist Stephan E., der den Behörden wegen seiner Neonazi-Vergangenheit bekannt war. "Combat 18" hatte sich danach in einem von den Sicherheitsbehörden als echt eingestuften Video von E. distanziert.

Keine Mitgliedschaft in einer Gruppe ist für den rechtsterroristischen Attentäter von Halle bekannt. Er hatte im vergangenen Oktober zwei Menschen getötet, nachdem er vergeblich versucht hatte, gewaltsam in eine voll besetzte Synagoge einzudringen.

Ende Juni 2019 hatte Seehofer öffentlich angekündigt, "C18" und weitere rechtsextreme Organisationen verbieten zu wollen. Daraufhin hatten dann die Landesinnenminister von Niedersachen, Thüringen und Hessen sich ebenfalls öffentlich für ein Verbot von "Combat 18" ausgesprochen. Also ein Vereinsverbot mit Ankündigung.

Der Schritt komme viel zu spät, sagte etwa Irene Mihalic von den Grünen. Jahrelang sei die Vereinigung verharmlost worden, nun "trägt man der Gefährlichkeit von 'Combat 18' Rechnung".

Martina Renner von der Linkspartei ging noch einen Schritt weiter: Das Verbot sei lediglich "ein symbolischer Schlag gegen die rechte Szene". Der Schritt habe sich mehr als ein halbes Jahr abgezeichnet. "Genug Zeit für die militante Neonazi-Gruppierung, Waffen, Finanzunterlagen bei Seite zu schaffen und Kommunikation zu löschen", so Renner. Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser warf dem Innenministerium vor, es habe "noch vor kurzer Zeit die Existenz von C18-Strukturen in Deutschland abgestritten."

Vereinsverbot des BMI gegen "linksunten.indymedia" in Leipzig vor Gericht

Es wird erwartet, dass in den kommenden Monaten noch weitere Verbote ausgesprochen werden. Es war nach eigenen Angaben das 18. Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung durch einen Bundesinnenminister. Und es kommt zu auch aus einem anderen Grund zu einem interessanten Zeitpunkt.

In der kommenden Woche geht es beim BVerwG in Leipzig um die Klage gegen ein weiteres Vereinsverbot aus dem Innenministerium. 2017 verbot das BMI die Plattform "linksunten.indymedia", nach Angaben des Ministeriums das erste bundesweite Verbot eines linksextremistischen Vereins seit Inkrafttreten des Vereinsgesetzes. 

In dem Verfahren beim BVerwG wird es auch ganz zentral um die Frage gehen, ob per Vereinsverbot eine lose Gruppe, in dem Fall die Plattformbetreiber, verboten werden kann. Die Frage wird auch schon in der Zulässigkeit der Klage eine Rolle spielen: Dürfen Menschen, die von dem Vereinsverbot betroffen sein sollen, aber – mangels klassischer Vereinsstrukturen – keine Vereinsmitglieder sind, überhaupt gegen ein Vereinsverbot klagen? Juristisch weist das Vereinsverbots gegen die Plattform "linksunten.indymedia" aber auch noch eine weitere Besonderheit auf. Es wird auch darum gehen, ob per Vereinsverbot eine Internetplattform verboten werden kann, die für sich in Anspruch nimmt, ein Informationsmedium zu sein.

 

Mit Material der dpa
 

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Markus Sehl, Vereinsverbot gegen Neonazi-Gruppe "Combat 18": . In: Legal Tribune Online, 23.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39853 (abgerufen am: 21.05.2025 )

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