Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sagt zu einem Hausbesuch bei Christian Block und den Kindern aus – gab es eine Sonderbehandlung? Eine Befragung mit Folgen für das mögliche Strafmaß. Und am Ende spielt sogar der Krieg im Nahen Osten eine Rolle.
Es ist ein sonniger Frühlingstag in Hamburg, da kommt es nicht ungelegen, dass für den 37. Verhandlungstag nur drei Stunden angesetzt sind. Auf dem Plan steht die Vernehmung einer weiteren Jugendamtsmitarbeiterin, die die Kinder Anfang Januar 2024 bei Christina Block besuchte. In der Befragung geht es darum, wie die Zeugin die Kinder kurz nach der Entführung wahrgenommen hat, um die Vorgehensweise des Jugendamts und das Verhältnis der Zeugin zu der angeklagten Christina Block. Die Aussagen der Mitarbeiterin zu den Folgen der Entführung könnten sich auf die Schwere einer mutmaßlichen Kindesentziehung und das etwaige Strafmaß auswirken.
Als erstes betritt am Montagmittag Stephan Hensel den Saal, grüßt ins Publikum. Der Vater der Kinder, deren Entführung in der Silvesternacht 2023/2024 Christina Block laut Anklage in Auftrag gegeben haben soll, tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf.
Nach und nach finden sich die übrigen Verfahrensbeteiligten ein, die Anwältinnen und Anwälte begrüßen sich und unterhalten sich freundlich miteinander. Als die Zeugenvernehmung beginnt, ist es mit der lockeren Stimmung jedoch schnell vorbei.
Die 47-jährige Sozialpädagogin aus Hamburg erklärt, sie sei in ihrer Tätigkeit für das Hamburger Jugendamt von 2016 bis 2021 zuständig für den Fall Block/Hensel gewesen. Zu ihrer Einschätzung des Falls zur damaligen Zeit befragt sagt sie: "Es gab keinerlei Besonderheiten, die auffällig gewesen wären zu der Zeit". Es habe sehr detaillierte Umgangsregelungen gegeben, die ausgehandelt wurden; die Beziehung der Eltern habe sie als sehr strittig wahrgenommen.
Zeugin beschreibt harmonisches Verhältnis
Als sie von dem Hausbesuch bei Christina Block nach der mutmaßlichen Entführung der Kinder zurück nach Deutschland am 04. Januar 2024 erzählen will, weist die Vorsitzende sie auf ihr Aussageverweigerungsrecht hin, um nicht sich oder ihr nahestehende Personen zu belasten. Die Zeugin hatte sich jedoch entschieden, sich nicht auf dieses Recht zu berufen.
Hensel habe am 02. Januar 2024 angerufen, weil er den Aufenthaltsort seiner Kinder nicht kenne, sie habe mitbekommen, dass mit dem Landeskriminalamt und dem Familienrichter gesprochen wurde, aber das wären die zuständigen Kollegen gewesen, sie sei über den Inhalt dieser Gespräche nicht informiert worden. Sie selbst sei für den Fall nicht zuständig gewesen, aber es sei üblich, dass bei Hausbesuchen wegen akuter Kindeswohlgefährdung eine Mitarbeiterin mitkommt, die die Familie schon kennt. Sie sei daher mit ihrer Leiterin zum Haus der Familie Block gefahren.
Dort sei sie mit den Kindern in den Wohnbereich gegangen und habe diese beim Spielen beobachtet. Die Kinder, das waren die beiden jüngsten Kinder von Block und Hensel, und deren ältere Schwester, die als einzige noch bei der Mutter lebt, wie die Zeugin später auf Nachfrage präzisiert.
Die Kinder hätten Mikado gespielt, sich viel untereinander unterhalten, "über die Familie". Worüber genau, will die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt wissen. Die Zeugin erinnert sich, die Kinder hätten alle Mitglieder ihrer Patchworkfamilie und deren Geburtstage aufgezählt und sich darüber unterhalten, dass sie jetzt so viele Geschwister hätten. Die jüngere Tochter habe von Dänemark, von der Schule erzählt, die Kinder hätten versucht Dänisch zu sprechen und der Jugendamtsmitarbeiterin Worte auf Dänisch beizubringen. Auch ihre Zimmer hätten sie der Jugendamtsmitarbeiterin gezeigt. Insbesondere, dass der Sohn erklärte, den rosa Papierkorb in seinem Zimmer austauschen zu wollen und die Tochter eine andere Tapete wollte und erklärte, in das Zimmer müsse nun wo sie älter würde ein Schminktisch, werten die Verteidiger als Zeichen dafür, dass die Kinder bei der Mutter Zukunftspläne machten.
Ob sie darüber geredet hätten, wie sie nach Hamburg gekommen waren? Nein, sagt die Zeugin ganz klar. Das sei nicht die Aufgabe gewesen. Sie habe nur zu beurteilen gehabt, ob es den Kindern dort, wo sie sich gerade aufhielten, gut geht. Sie habe die Tochter gefragt, wie es "mit Papa gerade ist". Diese habe geantwortet, sie würde gerne mit ihrem Vater sprechen, aber das ginge gerade nicht. Die Vorsitzende fragt hier mehrfach nach. Ob sie den Kindern keine Fragen gestellt oder nachgefragt hätte, will sie wissen. Die Zeugin erklärt, ihr Auftrag sei eine Inaugenscheinnahme gewesen, dabei versuche man, "wenig in eine Befragung zu gehen, sondern einfach zu schauen, was die Kinder von sich aus äußern". Präziser wird sie nicht.
Für eine akute Kindeswohlgefährdung habe sie keine Anzeichen wahrgenommen. Die Interaktionen seien positiv gewesen, nichts an dem Aufenthalt habe außergewöhnlich gewirkt. Auf die Frage, wie die Stimmung der Kinder untereinander war, antwortet sie: "Ausgelassen."
Brisante E-Mail an Christina Block
Dann übernimmt der Vertreter des Nebenklägers Hensel, Dr. Philip von der Meden, die Befragung. Er konfrontiert die Zeugin mit einer Aussage der Tochter über den Hausbesuch, in der diese geäußert habe, die Jugendamtsmitarbeiterin habe ihr nicht geholfen. Ja, das habe sie inzwischen mitbekommen, sagt die Zeugin.
Auch von der Meden spricht immer wieder an, dass sie damals Anfang Januar 2024 doch von der Entführung in den Medien gehört haben müsste. Die Zeugin wiederholt immer wieder, damit habe sie sich nicht beschäftigt und das sei auch nicht ihre Aufgabe gewesen. Von der Meden zweifelt daraufhin ihre fachlichen Kompetenzen an, schließlich sei sie nur Sozialpädagogin, keine Psychologin, sie habe auch keine Zusatzausbildung im Bezug auf Kinder.
Detailliert fragt der Anwalt die Zeugin dazu aus, mit wem genau sie über was gesprochen habe. Vieles erinnert sie nicht genau. Dann wird es brisant: von der Meden verliest eine E-Mail vom 11. Januar 2024, die die Zeugin an Christina Block geschrieben haben soll. Darin heißt es: "Hier nur für Sie der Bericht, schön im Beamtenjargon, Smiley. Fürs Gericht wird es dann noch ausführlicher." Die Zeugin kann sich an die E-Mail nicht erinnern, sagt aber, Eltern ein Protokoll zur Verfügung zu stellen sei nicht unüblich. Auf Nachfrage gibt sie aber zu, dass Hensel es nicht erhalten habe.
Gelbe Karte für Anwalt Ingo Bott
Als Christina Blocks Verteidiger Dr. Ingo Bott übernimmt, geht es immer weiter in die Vergangenheit. Er verliest mehrere teilweise zehn Jahre alte E-Mails, in denen Christina Block dem Jugendamt von den Kindern und ihrem Ex-Mann berichtet, und fragt die Zeugin, ob ihr dazu etwas einfiele. Die Frau wirkt zunehmend erschöpft, antwortet immer wieder "Ich weiß es nicht".
Die Vorsitzende Richterin wirkt während Botts Befragung zeitweise gelangweilt, schüttelt leicht den Kopf und blickt aus dem Fenster. Irgendwann ermahnt sie Bott, doch bitte wieder zu den Vorwürfen zurückzukommen, worauf Bott antwortet: "Ich dachte schon, Ihre Aufmerksamkeit sei nicht ganz bei mir". Es folgt ein Wortgefecht zwischen den beiden und Bott setzt die Befragung fort.
Es geht um Kontakte mit dem Jugendamt, als die älteste Tochter 2016 nicht über Weihnachten zu Hensel nach Dänemark habe fahren wollen. Am Ende habe die Tochter Weihnachten bei Hensel verbracht, auf Bitten der Mutter. Ingo Bott fragt nach: „Frau Block hat sie also ermutigt, zu ihrem Vater zu gehen?“ Die Zeugin bejaht. Sie habe auch nie mitbekommen, dass Block den Umgang mit Hensel verweigert habe. Die älteste Tochter war 2021 dann mit Blocks Einverständnis nach Dänemark gezogen. Der Abschied sei liebevoll gewesen, sagt die Zeugin, sie haben sich fest gedrückt.
Als Bott der Zeugin eine E-Mail aus dem Jahr 2016 vorlesen will, die eine damalige Jugendamtskollegin verfasst hatte, ermahnt die Vorsitzende Bott erneut, er halte der Zeugin E-Mails vor, mit denen sie überhaupt nichts zu tun habe. Bott widerspricht, die Vorsitzende warnt: "Stellen Sie ihre Fragen, wenn nötig greife ich ein." "War das jetzt eine gelbe Karte?", fragt Bott.
Ein Wortgefecht nach dem anderen
Hitzig wird es, als der Strafverteidiger des wegen Beihilfe mitangeklagten Gerhard Delling, Dr. David Rieks, eine ursprünglich vom Nebenklagevertreter formulierte Frage stellen will. Es geht um eine fachliche Einschätzung der Zeugin dazu, warum die Tochter gesagt hatte, sie hätte ihr nicht geholfen. Nach einem Wortgefecht zwischen der Vorsitzenden Richterin, Anwältin Gül Pinar und Rieks kann die Zeugin antworten, es sei oft ein Anzeichen dafür, dass Kinder in großem Loyalitätskonflikt stehen und dann Dinge anders erzählen.
Mit den Diskussionen geht es direkt weiter, als Gül Pinar die Zeugin um eine weitere Einschätzung nach ihrem Sachverstand bittet, worauf von der Meden beanstanden will, die Zeugin habe keinen Sachverstand. Die Vorsitzende weist ihn ab und von der Meden erklärt, er ließe das jetzt mal durchgehen.
Durchgängig ist Stephan Hensels Misstrauen gegenüber dem Jugendamt Thema. Hensel habe einen Generalverdacht gegenüber den Jugendamtsmitarbeitern gehabt, dass diese alle unter einer Decke stecken würden und gekauft seien, sagt die Zeugin. Das habe er auch in Telefonaten geäußert. Aufgrund von Hensels Aussagen war sogar gegen sie ermittelt und ihr Konto durchsucht worden; die Ermittlungen wurden mangels Tatverdacht eingestellt. Worum es bei den Ermittlungen genau ging, wurde nicht erwähnt.
Bei den Verteidigern stößt diese Fragelinie auf Unmut: Besonders Bott, Pinar und Rieks kritisieren die Nebenklageanwälte dafür, immer wieder "Expertentum anzuzweifeln" und Zeug:innen zu diskreditieren. Es sei "unterste Schublade", dem Hamburger Jugendamt Korruption vorzuwerfen.
Kurz vor Schluss kommt es dann nochmal zur lautstarken Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten: von der Meden beschwert sich, die anderen Verteidiger würden sich während seiner Erklärung unterhalten. Pinar kritisiert daraufhin, Hensel würde ständig grinsen. Die Vorsitzende ermahnt sie und droht einen Ordnungsruf an.
Bedeutung für Qualifikationstatbestand und Strafmaß
Die Bewertung der Aussagen der Zeugin fällt auf den beiden Seiten des Gerichtssaals sehr unterschiedlich aus: Die Verteidiger sehen sich darin bestärkt, dass damit ein Verbrechen – Mindestfreiheitsstrafe ein Jahr – vom Tisch sein muss. Nach § 235 Abs. 4 Nr. 1 Var. 3 Strafgesetzbuch (StGB) ist bei Entziehung Minderjähriger dann auf "Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer durch die Tat in die Gefahr […] einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt." Von maßgeblicher Bedeutung für das Strafmaß ist somit, ob durch das Verhalten des Kindesvaters bereits vor der Tat eine erhebliche Schädigung der seelischen Entwicklung der Kinder angelegt oder eingetreten war: Die Qualifikation würde die Mindestfreiheitsstrafe auf ein Jahr heben, was die Entziehung Minderjähriger zum Verbrechen gem. § 12 Abs. 1 StGB qualifizieren würde Entsprechendes gilt für den Tatvorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen gem. § 225 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2 StGB.
Für die Verteidiger widersprechen die Aussagen der bisher vernommen Jugendamtsmitarbeiterinnen der Annahme einer solchen Qualifikation: Laut ihnen zeichnen die Aussagen das Bild von Kindern, die schon vor den Ereignissen der Silvesternacht 2023/2024 seelisch belastet waren und denen es zurück in Hamburg bei der Mutter gut ging. Damit würde es an einer kausal erst durch die mutmaßliche Entführung hervorgerufenen Schädigung der seelischen Entwicklung der Kinder fehlen.
Hensels Anwälte dagegen sehen in der heutigen Zeugenaussage viel mehr einen Beweis für ein seltsames Vorgehen des Jugendamtes, das ein zu enges Verhältnis zu Christina Block gehabt und sich "nicht mit Ruhm bekleckert" habe. Sie gehen davon aus, dass die Zeugin ein nicht zutreffendes Bild von der Verfassung der Kinder dargestellt habe.
Am Ende verliest die Vorsitzende noch ablehnende Beschlüsse für diverse Anträge der Verteidiger. Abschließend erklärt sie: Aufgrund der weltpolitischen Lage sei zurzeit unklar, ob und wann die Zeugen aus Israel wieder anreisen könnten. Aktuell sei der Luftraum über Israel nicht freigegeben, wann die Israelis wieder nach Deutschland reisen könnten, sei nicht absehbar. Gegebenenfalls müsse sie ihr Beweisprogramm überarbeiten. "Aber es gibt ja noch genug andere Zeugen", sagt sie und beendet damit den 37. Verhandlungstag.
Block-Prozess Tag 37: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59439 (abgerufen am: 07.03.2026 )
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